Club 44
GmbH
(vormals:
cinnox GmbH)
Aalen
(vormals:
Stuttgart)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.403,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.353,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.383,91 |
29.469,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.819,34 |
6.400,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.564,57 |
23.068,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
258,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.872,82 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.917,73 |
29.469,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
29.428,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.428,05 |
5.297,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
46.300,87 |
869,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.872,82 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.617,73 |
41,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.917,73 |
29.469,70 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr 2010
der
Club 44 GmbH
Aalen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6
HGB)
V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1
HGB)
VI. Eigenkapital/Überschuldung
VII. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Gewinnverwendung
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und
Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei
Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2
HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die
Posten der Aktivseite nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
und Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden offen
von den Vorräten abgesetzt.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a
HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB,
da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010
mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1
HGB nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da
gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze
der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie
der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
Anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach
§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde
ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist.
Eine Auflösung von Rückstellungen aufgrund
der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
3 HGB Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das
Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich
Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert
anzusetzen wurde nicht ausgeübt.
6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
4 HGB gleichartige
Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder
annähernd gleichwertige
bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden
zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen
Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.
7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
8. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten bewertet. Der
Abschreibungszeitraum bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht
der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß §
253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden
grundsätzlich linear/degressiv vorgenommen.
Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem
Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu
höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit
der aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende
Wert von Vermögensgegenständen unter den
fortgeführten Anschaffungs- und
Herstellungskosten liegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf diesen
Wert durchgeführt. Die in Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die
Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
b. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf
ausfallgefährdete Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung
getragen.
c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert
in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
e. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
f. Die Rückstellungen (Rückstellungen
für Pensionen, Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag
der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
h. Die Währungsforderungen und
Währungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich zum
Euro-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eine
Bewertung mit dem Euro-Referenzkurs zum Zeitpunkt der
Entstehung der einzelnen Forderung oder Verbindlichkeit
erfolgt, sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr
beträgt und die Umrechnung mit dem
Euro-Referenzkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung oder
Herstellung bei den einzelnen Forderungen
einen geringeren Wertansatz bzw. bei den einzelnen
Verbindlichkeiten einen höheren
Wertansatz ergibt.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
14.819,34
|
14.819,34
|
0,00
|
Vorjahr
|
6.400,98
|
6.400,98
|
0,00
|
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1
HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Darlehen in Höhe von EUR 12.900,00 (Vorjahr
TEUR 0,0).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.2 enthalten.
IV.
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein
Disagio in Höhe von EUR 0,00.
V.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene
Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie
folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
5.297,21
|
Jahresfehlbetrag
|
2009
|
-869,16
|
1. Januar 2010
|
|
4.428,05
|
VI.
Eigenkapital/Überschuldung
Zur Vermeidung der tatsächlichen
Überschuldung hat der Gesellschafter und
Geschäftsführer Herr Ralf Christian Schweizer am
23.04.2012 eine Eigenkapitalgarantie in Höhe
von EUR 16.872,82 abgegeben, die bis zum
31.12.2012 befristet ist.
VII.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
39.617,73
|
39.617,73
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
41,65
|
41,65
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0).
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Ralf-Christian Schweizer geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
II.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 23.04.2012 vorgeschlagen, den
zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Aalen, den 27.04.2012
gez. Ralf-Christian Schweizer
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2012
festgestellt.
|