Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 799590
Vorher
ATO Verwaltungs-GmbHBWBF Neunte Verwaltung GmbHcinnox GmbHClub 44 GmbH
Eingetragen
9.8.2004
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Das Betreiben von Gastronomiebetrieben, Catering-Service und Kinoveranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

125.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stuttgart
18.750 €
75.00%
Heidenheim
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Club 44 GmbH

(vormals: cinnox GmbH)

Aalen

(vormals: Stuttgart)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.403,00 0,00
I. Sachanlagen 6.353,00 0,00
II. Finanzanlagen 50,00 0,00
B. Umlaufvermögen 17.383,91 29.469,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.819,34 6.400,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.564,57 23.068,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 258,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.872,82 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.917,73 29.469,70

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 29.428,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.428,05 5.297,21
III. Jahresfehlbetrag 46.300,87 869,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 16.872,82 0,00
B. Rückstellungen 1.300,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 39.617,73 41,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.917,73 29.469,70

Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010


der
Club 44 GmbH
Aalen

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)
V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
VI. Eigenkapital/Überschuldung
VII. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Gewinnverwendung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden offen von den Vorräten abgesetzt.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde nicht ausgeübt.

6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4  HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde nicht ausgeübt.

7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

8. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich linear/degressiv vorgenommen. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende Wert von Vermögensgegenständen unter den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf diesen Wert durchgeführt. Die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

e. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

f. Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

h. Die Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Euro-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Eine Bewertung mit dem Euro-Referenzkurs zum Zeitpunkt der Entstehung der einzelnen Forderung oder Verbindlichkeit erfolgt, sofern die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die Umrechnung mit dem Euro-Referenzkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung bei den einzelnen Forderungen einen geringeren Wertansatz bzw. bei den einzelnen Verbindlichkeiten einen höheren Wertansatz ergibt.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)  

  davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
EUR
EUR
EUR
Gesamt
14.819,34
14.819,34
0,00
Vorjahr
6.400,98
6.400,98
0,00


III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 12.900,00 (Vorjahr TEUR 0,0).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.2 enthalten.

IV. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 268 Abs. 6 HGB)

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von EUR 0,00.

V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:

EUR
1. Januar 2009
  5.297,21
Jahresfehlbetrag
2009
-869,16
1. Januar 2010
  4.428,05


VI. Eigenkapital/Überschuldung
 
Zur Vermeidung der tatsächlichen Überschuldung hat der Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Ralf Christian Schweizer am 23.04.2012 eine Eigenkapitalgarantie in Höhe von   EUR 16.872,82 abgegeben, die bis zum 31.12.2012 befristet ist.

VII. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.  

  davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamt
39.617,73
39.617,73
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
41,65
41,65
0,00
0,00
0,00


D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0).

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ralf-Christian Schweizer geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

II. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 23.04.2012 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 Aalen, den 27.04.2012

 gez. Ralf-Christian Schweizer
        (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2012 festgestellt.

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