Artcover
GmbH
Dietzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.489,00 |
16,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.487,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
16,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.683,50 |
12.314,71 |
| I.
Vorräte |
1.900,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.115,40 |
10.337,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.668,10 |
1.977,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
192,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.364,80 |
12.330,71 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.883,20 |
400,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
37.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.599,10 |
8.103,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17,70 |
16.495,42 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
3.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.881,60 |
8.529,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.881,60 |
8.529,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.364,80 |
12.330,71 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Artcover GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Erläuterungen. Die Gesellschaft hat die
größenabhängige Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
274a, 288 HGB in Anspruch genommen. Zudem verzichtet die
Berichtsfirma auf die Aufstellung eines Lageberichts
(§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB) und der Aufstellung eines
Anlagespiegels (§ 274a Nr. 1 HGB).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. § 326 HGB hat die Gesellschaft
ebenfalls Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Sämtliche
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 10.898,05
(Vorjahr: Euro 7.664,96). Sämtliche Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2011
festgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro -17,70.
Auf neue Rechnung werden Euro -17,70 vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Andreas Bach, Kaufmann, Frankfurt am Main
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten 1.085,26 Euro
Unterschrift der Geschäftsleitung
Konzernzugehörigkeit
Die Artcover GmbH ist eine 50,0 % Tochter der SCS
Group GmbH. Die SCS Group GmbH ist gemäß §
293 Abs. 1 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.
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