Feldmuehle GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Heinrich - genannt Heiner - Kayser seit 17.5.2017 | Geschäftsführer |
Thorge Kühl seit 8.12.2016 | Prokura |
Eckhardt Kallies seit 27.11.2015 | Prokura |
Bernd Weber seit 7.7.2015 | Prokura |
Andreas Schmidt seit 25.8.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feldmuehle Uetersen GmbHUetersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017I. Grundlagen des UnternehmensDie Feldmuehle Uetersen GmbH hat am 24. Januar 2018 beim Amtsgericht Pinneberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzgericht leitete mit Beschluss vom selben Tage unter dem Geschäftszeichen 71 IN 17/18 das vorläufige Insolvenzverfahren ein und bestellte Herrn Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. Das Gericht hat zudem mit Beschluss vom 01. Februar 2018 einen vorläufigen Gläubigerausschuss mit insgesamt fünf Mitgliedern bestellt. Mit Beschluss vom 15. März 2018 des Amtsgerichts Pinneberg wurde Herr Dr. Tjark Thies zum sogenannten starken vorläufigen Insolvenzverwalter ohne Zustimmungsvorbehalt bestellt, indem es der Schuldnerin, der Feldmuehle Uetersen GmbH, gemäß § 21 Absatz 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegte. Das Amtsgericht Pinneberg eröffnete mit Beschluss vom 01. April 2018 das Insolvenzverfahren, nachdem festgestellt wurde, dass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Gleichzeitig wurde Herr Dr. Tjark Thies zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit weiterem Beschluss vom 26. April 2018 hat das Amtsgericht Hamburg einen Gläubigerausschuss mit fünf Mitgliedern eingesetzt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wurde unter der Annahme der Abkehr von der Fortführung des Unternehmens erstellt. Das Going-Concern-Prinzip wurde nicht angewandt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Nach der Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Geschäftsbetrieb zunächst uneingeschränkt fortgeführt worden. Nach der Liquiditätsprognose ist dies allerdings nur für eine Übergangszeit möglich. Geplant ist daher eine übertragende Sanierung des Betriebes oder eines Teilbetriebes auf einen neuen Rechtsträger oder eine Stilllegung des Geschäftsbetriebes. Die Abwicklungs- und Verwertungsmaßnahmen dauern an. Verlässliche Aussagen zur Quote und zum Verfahrensabschluss können daher gegenwärtig nicht gemacht werden. Die Feldmuehle Uetersen GmbH war bis zur Insolvenz ein mittelständisches, inhabergeführtes Unternehmen. Die Papierfabrik Feldmuehle Uetersen ist einer der größten Industriebetriebe in Schleswig-Holstein. Gegründet 1904, kontinuierlich vergrößert und modernisiert, hat sich das Werk spezialisiert auf die Produktion von Spezialpapieren. Zum Produktportfolio gehören ebenfalls mehrfach gestrichene Bilderdruckpapiere in hohen Flächengewichten. Moderne Verfahren, automatisierte Produktion und computergestützte Arbeitsprozesse sichern unsere Marktposition und eine umweltschonende Papierherstellung. II. Wirtschaftsbericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Im Bereich der holzfrei gestrichenen Papiere haben die europäischen Hersteller lt. CEPI Eurograph im Jahr 2017 insgesamt 6,2 Mio. Tonnen hergestellt und damit nahezu die gleiche Menge wie in 2016 (Quelle Stats Cepi Jan-Dec 2017). Das entspricht einer Kapazitätsauslastung der Industrie von 90,6% in diesem Bereich (89,1% in 2016). Die abgesetzte Menge lag dabei bei 6,2 Mio. Tonnen in 2017 zu 6,1 Mio. Tonnen in 2016. Der Trend war Anfang 2017 deutlich negativ im Absatz, wurde jedoch im zweiten Halbjahr durch steigende Nachfrage kompensiert und war letztlich auf Vorjahresniveau. Maßgeblich dafür war die steigende Nachfrage in China (Asien), was die dortigen Hersteller zu einer Reduzierung ihrer Exportmengen bewegte und zu einer deutlichen Steigerung der EU Produzenten führte. Für 2018 gehen die Voraussagen von einem Abwärtstrend von minus 3-5% aus. Der Bereich Verpackung und Spezialpapiere erlebt weiterhin einen Aufwärtstrend. Die "papierbasierenden" Verpackungen wachsen aufgrund der Negativschlagzeilen "Plastikverpackungen". Bestes Indiz hierfür sind die Einkaufstüten aus Papier. Aber auch sonst findet Papier vermehrt Anwendungsmöglichkeiten in der Verpackung und ersetzt teilweise Plastik. CEPI wird für 2018 erstmalig den Bereich Spezialpapiere in seinen Statistiken ausweisen, um auch auf die wachsende Bedeutung in diesem Segment hinzuweisen. Die heutigen Hersteller in den Bereichen einseitig gestrichener Kraftpapiere, Label und Flexible Packaging sowie gestrichene Release Liner berichten von 11,3% Absatzsteigerung in 2017 vs. 2016 (Quelle Cepi, Summary 2017). Eine weiterhin positive Entwicklung wird für 2018 erwartet. 2. Geschäftsverlauf und Ertragslage der Gesellschaft Im Zuge der Loslösung von dem Stora Enso-Konzern im Jahr 2015 stand nach der jahrzehntelangen Einbindung in das System eines internationalen Großkonzerns zunächst der Aufbau eines eigenständigen Managementsystems unter anderem mit der Einführung von SAP und dem Factoring im Vordergrund. Operative Themen wurden daher zunächst nicht offensiv angegangen. Hinzu kam eine starke Fokussierung auf möglichst hohe Deckungsbeiträge, die vielfach den Anforderungen der Kunden, aber auch einer effektiven Produktionsorganisation nicht gerecht wurden. Im Kern fehlte es an einer strategischen Ausrichtung und operativen Strukturen und in der Konsequenz an einer entsprechenden Anpassung des Produktportfolios sowie einer gezielten Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter. Als diese Themen mit einem Geschäftsführerwechsel im Mai 2017 forciert in Angriff genommen wurden, verschlechterte sich die Ausgangssituation durch die stark ansteigenden Rohstoffpreise. Der drastische Preisanstieg um bis zu 40% traf die Schuldnerin auf der Einkaufsseite unmittelbar, da die Einkaufspreise der Lieferanten vertraglich an den sogenannten PUX, einem internationalen Preisindex für den Zellstoff als Rohstoff (Pulp), gekoppelt sind. Die Verkaufspreise hingegen werden in langfristigen Rahmenverträgen mit den Kunden jeweils für das kommende Jahr festgelegt und waren nach dem Preisabfall im Jahr 2016 für 2017 vertraglich gerade erst nach unten angepasst worden. Die erhebliche Preiserhöhung in 2017 konnte somit an die Kunden nicht zeitnah weiterbelastet werden. Dies führte dazu, dass im September 2017 das geplante Ergebnis erheblich unterschritten wurde, weshalb entgegen der bisherigen Planung eine Finanzierungslücke für das Jahr 2018 drohte. Im Zuge der Erörterung der Situation erteilten die Gesellschafter sodann im Hinblick auf eine zuvor noch in Aussicht gestellte Finanzierung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen eine Absage. Daraufhin leitete die Schuldnerin, unterstützt von einer Unternehmensberatung, einen Restrukturierungs- und Investorenprozess ein, im Rahmen dessen sowohl ein umfassendes Konzept zur strategischen Neuausrichtung und operativen Restrukturierung aufgestellt als auch über 20 potenzielle Investoren angesprochen wurden. Mit zwei Finanzinvestoren trat die Schuldnerin im Dezember 2017 in konkrete Verhandlungen ein. Parallel liefen Verhandlungen mit den Gesellschaftern und der Commerzbank über einen Sanierungs- bzw. Überbrückungskredit. Die Commerzbank signalisierte dabei ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung. Trotz erster Umsetzungserfolge des Maßnahmenplans zur operativen Restrukturierung im November 2017 scheiterte am Abend des 22. Januar 2018 der Investorenprozess endgültig mit der Absage des zweiten Interessenten. Nach Überlegungen am 23. Januar 2018, vor dem Hintergrund der nach wie vor positiven Liquidität die Verhandlungen für den Sanierungskredit noch zu finalisieren, stellte die Schuldnerin zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Betriebsfortführung am 24. Januar 2018 den Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. 3. Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft Die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Vorjahresabschluss ist auf Grund der Insolvenz eingeschränkt. Die Bilanzsumme beträgt TEUR 51.089 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr reduziert (Vorjahr: TEUR 66.560). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Abkehr von dem Going-Concern-Prinzip. Auf der Aktivseite war danach eine Wertberichtigung auf Zerschlagungswerte vorzunehmen. Auf der Passivseite waren Rückstellungen für die Liquidationskosten zu bilden. Vermögensseitig gliedert sich die Bilanz auf in das Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 3.150. Daneben werden Vorräte (TEUR 21.713) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR 13.742) ausgewiesen. Finanzierungsseitig stehen den Aktiva ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 9.769, Rückstellungen in Höhe von TEUR 28.640 und Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.449 gegenüber. Zum Bilanzstichtag werden Kassen- und Bankguthaben in Höhe von TEUR 2.569 (Vorjahr: TEUR 7.004) ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Trotz Investitionen verringerte sich das Anlagevermögen durch planmäßige Abschreibungen und insbesondere durch Wertberichtigungen erheblich auf TEUR 3.150 (Vorjahr: TEUR 11.195). Ein Gesellschafterbeschluss hinsichtlich des Bilanzverlustes in Höhe von TEUR 36.285, der Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 11.963 oder der Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 5.052 liegt noch nicht vor. 4. Personal- und Sozialbericht Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2017 ergibt sich folgende Personalstruktur:
Die durchschnittliche Krankenquote (einschließlich Kurzzeiterkrankungen) lag bei 7,7 %. Der Altersdurchschnitt einschließlich Auszubildender betrug 47 Jahre. III. Chancen und Risiken sowie RisikomanagementsystemNach Ablauf des Geschäftsjahres 2017 wird der Geschäftsbetrieb seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Herrn Dr. Thies als Insolvenzverwalter mit einem insolvenzerfahrenen Team der Reimer Rechtsanwälte geleitet. Wesentliche Entscheidungen werden nur mit Zustimmung des eingesetzten Gläubigerausschusses getroffen. Für Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss wurden separate Versicherungen abgeschlossen. Die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG wurde mit der Kassenprüfung hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters beauftragt. Strategische Entscheidungen trifft der Insolvenzverwalter nach Beratung mit dem Geschäftsführer der Feldmuehle Uetersen GmbH, Herrn Heiner Kayser, und den weiteren leitenden Mitarbeitern der Feldmuehle Uetersen GmbH. Diese fuhren mit den weiteren Arbeitnehmern auch die operative Tätigkeit aus. Mit der Liquiditätsplanung wurde die Ruppert Fux Landmann GmbH beauftragt. Unmittelbar nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde der Verkaufsprozess eingeleitet. Mit der Organisation des Unternehmensverkaufs wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt. Die Feldmuehle Uetersen GmbH versteht Risikomanagement nicht ausschließlich als Risikominimierung, sondern sieht vielmehr auch die darin enthaltenen Chancen. Deswegen beschäftigt sich die Feldmuehle Uetersen GmbH positiv mit Risiken, nimmt diese aktiv an und leitet daraus Chancen ab. Das Risikomanagementsystem ist somit nicht nur ein wichtiges Instrument zur Absicherung, sondern auch zur Erreichung unserer Unternehmensziele. Das Risikomanagementsystem der Feldmuehle Uetersen GmbH dient der Identifizierung, Kontrolle und Steuerung eingegangener Risiken. Die Identifizierung und Darstellung der für den Geschäftserfolg wesentlichen Risiken sowie deren entscheidungsrelevante Verdichtung erfolgen mit Hilfe des internen Berichtswesens. Durch die zeitnahe Rückkoppelung der erzielten Produktions-, Umwelt-, Qualitäts-, Absatz- und Finanzergebnisse und deren Gegenüberstellung zu den geplanten Werten wird das Management frühzeitig über mögliche Risiken informiert. Die mit Unterstützung von Standardsoftware erstellten Steuerungs- und Kontrollmechanismen bilden regelmäßig die Entscheidungsgrundlage für das Management. Das Risikomanagement wird permanent weiterentwickelt und sich ändernden Umweltbedingungen angepasst. Angemessene, überschau- und beherrschbare Risiken werden bewusst getragen. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob diese Risiken auf Dritte transferiert werden können. Darüber hinaus sind im Unternehmen Verhaltensregeln vorgegeben, die in Richtlinien und sonstigen Vorgaben niedergelegt sind und deren Einhaltung durch Schulungs- und Kontrollmaßnahmen unterstützt wird. Produkt- und Umweltschutzrisiken werden durch entsprechende Maßnahmen der Qualitätssicherung Rechnung getragen. Für bestimmte Haftungs- und Ausfallrisiken sowie Schadensfälle wurden Versicherungen abgeschlossen. Die Risiken aus Verfügbarkeit und Preisen bei Rohstoffen werden durch entsprechende Verträge nach Möglichkeiten verringert. Die oben genannten Risiken können naturgemäß nicht vollständig abgesichert und eliminiert werden, und Risiken wie z.B. Änderungen bei Rohstoff- oder Energiepreisen sowie nachteilige Wechselkursänderungen können einen signifikanten Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. Der Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten sowie die weitere Entwicklung der Produktionseffektivität und damit der spezifischen variablen Produktionskosten werden von unverändert hoher Bedeutung für die Ertragslage in der Zukunft sein. Dies hängt auch sehr stark von der Entwicklung der verschiedenen Absatzmärkte ab. Die Eigenkapitallage ist insolvenzbedingt mangelhaft. Der gesamte Forderungsbestand ist, soweit versicherbar, gegen Ausfall gesichert sowie wesentliche Teile der Forderungen über Factoring vorfinanziert und somit der Cash-Bestand gesichert. Es besteht ein Liquiditäts- und Cash-Management, welches eine permanent ausreichende Liquidität gewährleisten soll. Ausfallrisiken in Bezug auf Finanzinstrumente bestehen in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken einerseits durch Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Vertragspartner vor Vertragsabschluss, insbesondere betreffend Akzeptanz von Kreditlimits für Kunden, und andererseits durch eine regelmäßige Forderungsüberwachung einschließlich Mahnwesen. IV. PrognoseberichtFortführungsmöglichkeiten für die Feldmuehle Uetersen GmbH als eigenständiges Unternehmen bestehen nicht. Der Geschäftsbetrieb soll wie oben beschrieben im Wege eines Asset-Deals übertragen oder stillgelegt werden. Die Gesellschaft befindet sich im insolvenzrechtlichen Abwicklungsverfahren. Die Abwicklungs- und Verwertungsmaßnahmen dauern an. Verlässliche Aussagen zur Quote und zum Verfahrensabschluss können daher gegenwertig nicht gemacht werden.
Uetersen, den 31. Mai 2018 Dr.
Tjark Thies
Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnungfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft, Feldmuehle Uetersen GmbH, mit Sitz in Uetersen, wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 7583 beim Amtsgericht Pinneberg geführt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Feldmuehle Uetersen GmbH hat am 24. Januar 2018 beim Amtsgericht Pinneberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Amtsgericht Pinneberg eröffnete mit Beschluss vom 01. April 2018 das Insolvenzverfahren, nachdem festgestellt wurde, dass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Gleichzeitig wurde Herr Dr. Tjark Thies zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Vorjahresabschluss ist eingeschränkt. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus der Insolvenz und der Aufgabe der Fortführungsannahme und der daraus resultierenden Bilanzierung und Bewertung. II. Erläuterungen zur BilanzBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wurde unter der Aufgabe der Fortführungsannahme des Geschäftsbetriebes aufgestellt. Das Going-Concern-Prinzip wurde nicht angewandt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da am 24. Januar 2018 ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01. April 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt worden. Die Angaben der Vorjahreswerte beziehen sich auf das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2016. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB; für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Bezeichnungen von Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 6 HGB auf die tatsächlichen Inhalte reduziert. Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt grundsätzlich mit den handelsrechtlich vorgeschriebenen und auch steuerlich zulässigen Ansätzen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden innerhalb der einzelnen Bilanzposten erläutert. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter Stilllegungs- bzw. Veräußerungsgesichtspunkten bewertet, es erfolgte im Jahresabschluss eine Abschreibung auf Liquidations- bzw. Zerschlagungswerte. Stille Reserven und stille Lasten wurden, soweit vorhanden, aufgedeckt. Die Aufdeckung ggf. vorhandener stiller Reserven erfolgte jedoch höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Weiterhin wurde die Bildung von Rückstellungen nötig, die im Zusammenhang mit der Aufgabe der Fortführungsannahme stehen. Anlagevermögen Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß den unter dem Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geschilderten Ansätzen unter Berücksichtigung von Liquidations- und Zerschlagungswerten. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vermögensgegenstände, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden seit dem 01. Januar 2008 linear abgeschrieben. Die in früheren Jahren angeschafften Vermögensgegenstände wurden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften als Sammelposten linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern für die Ermittlung der Abschreibungen ergeben sich wie folgt:
Unter Berücksichtigung der Abkehr vom Going-Concern-Prinzip war eine Abwertung des Sachanlagevermögens um TEUR 7.257 auf den im Rahmen der übertragenden Sanierung vorgesehenen Kaufpreis in Höhe von TEUR 3.000 vorzunehmen. Umlaufvermögen Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte gemäß den unter dem Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geschilderten Ansätzen unter Berücksichtigung von Liquidations- und Zerschlagungswerten. Emissionsrechte Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet und damit am Bilanzstichtag mit dem Wert TEUR 0 ausgewiesen. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit Durchschnittskosten angesetzt, soweit nicht ein gesunkener Marktpreis eine niedrigere Bewertung erforderlich macht. Bestandsrisiken bei den Ersatzteilen, die sich aus Lagerdauer oder verminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder zu niedrigeren Marktpreisen bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten Materialeinzelkosten und direkt zurechenbare Fertigungskosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Herstellungskosten schließen auch die planmäßigen Abschreibungen auf die Betriebsanlagen ein. Unter Berücksichtigung der Abkehr vom Going-Concern-Prinzip war eine Abwertung der Ersatzteile auf EUR 0,00 vorzunehmen, da im Rahmen der übertragenden Sanierung kein Kaufpreis hierfür erzielbar ist und im Falle einer Stilllegung keine Verwertungsmöglichkeit gegeben wäre. Bei den übrigen Vorräten waren keine Wertberichtigungen vorzunehmen, da diese im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verbraucht bzw. verarbeitet und die Fertigprodukte verkauft wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Für Ausfallrisiken wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Gesellschaft finanziert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring. Gründe für das Factoring liegen in der erhöhten Liquidität; spezielle Risiken bestehen nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen Forderungen gegen den Factor in Höhe von TEUR 2.736 (Vorjahr: TEUR 3.093), Umsatzsteueransprüche in Höhe von TEUR 1.565 (Vorjahr: TEUR 1.104), Energiesteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 441 (Vorjahr: TEUR 396), Lohnansprüche gegenüber Mitarbeitern aufgrund negativer Gleitzeitsalden von Arbeitszeitkonten in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 131), Rückvergütungsansprüche aus Warenlieferungen gegenüber Lieferanten in Höhe von TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 451) sowie Rückforderungsansprüche geleisteter Konzessionsabgaben in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 100). Unter Berücksichtigung der Abkehr vom Going-Concern-Prinzip war bei den Forderungen keine Wertberichtigungen vorzunehmen, da diese im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eingezogen wurden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Zum 31. Dezember 2017 belaufen sich der Kassenbestand und das Bankguthaben bei Kreditinstituten auf TEUR 2.569 (Vorjahr: TEUR 7.004). Aktive Rechnungsabgrenzung Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Sofern Verpflichtungen aus Pensionszusagen durch verpfändete Vermögensgegenstände rückgedeckt sind, wird der Überhang der zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände gegenüber der Verpflichtung unter diesem Posten gemäß § 246 Abs. 2 HGB ausgewiesen, anderenfalls unter Pensionsrückstellungen. Zum Bilanzstichtag besteht ein Aktivüberhang in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 4). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt TEUR 9.500. Ein Gesellschafterbeschluss hinsichtlich des Bilanzverlustes in Höhe von TEUR 36.285 und der Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 11.963 liegt noch nicht vor. Die Gewinnrücklagen (andere Gewinnrücklagen) betragen unverändert TEUR 5.052. Insgesamt hat sich zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 9.769 ergeben. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen sind bei der Ermittlung der Verpflichtungen unverändert zum Vorjahr mit 2,5 % bei den Entgelten und mit 1,8 % bei den Renten berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf den vorgezogenen Bewertungsstichtag 31. Oktober 2017 auf 3,74 % (31. Oktober 2016: 4,06 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegende Betrag beträgt TEUR 3.050. Der zum 31. Dezember 2016 verbliebene Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR 1.671 aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen auf das BilMoG wurde im Geschäftsjahr 2017 vollständig aufwandswirksam zugeführt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 3 resultiert aus der Überdeckung der gedeckten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 21 durch den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) in Höhe von TEUR 25. Die beizulegenden Zeitwerte der Rückdeckungsversicherungen entsprechen dem vom Versicherer bestätigten Deckungskapital. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 26. Der Zinsaufwand aus der gedeckten Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 0,8. Der Aufwand aus dem Deckungsvermögen beläuft sich auf TEUR 0,1. Daraus ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 0,8. Sonstige Rückstellungen Der Gesamtbetrag an gebildeten sonstigen Rückstellungen zum Bilanzstichtag beläuft sich auf TEUR 8.047 (Vorjahr: TEUR 6.062). Alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten wurden entsprechend vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Sie werden mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme (Erfüllungsbetrag) erfasst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) ermittelt. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,87 % und Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % berücksichtigt. Die Gesellschaft wendet das Blockmodell an. Für Altersteilzeitrückstellung sind versicherungsmathematische Gutachten erstellt worden. Bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurden die verpfändeten Wertpapierguthaben mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 546 (Vorjahr: TEUR 594) mit der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wurde vom Marktwert abgeleitet. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung beträgt TEUR 1.435 (Vorjahr: TEUR 1.647) bzw. nach Verrechnung TEUR 889 (Vorjahr: TEUR 1.053). Die Anschaffungskosten der Wertpapiere betrugen TEUR 560 (Vorjahr: TEUR 591). Der Zinsaufwand aus der Altersteilzeitverpflichtung beträgt TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 74). Der Ertrag aus den verpfändeten Wertpapieren beläuft sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Daraus ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 74). Die übrigen sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für personalabhängige Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.912 (Vorjahr: TEUR 1.500), für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 1.327 (Vorjahr: TEUR 1.349) und für sonstige Abgrenzungen in Höhe von TEUR 3.808 (Vorjahr: TEUR 2.160) zusammen. Unter Berücksichtigung der Abkehr vom Going-Concern-Prinzip waren Rückstellungen für die Kosten der Liquidation zu prüfen. Grundsätzlich wird der Geschäftsbetrieb auch nach der übertragenden Sanierung durch die übernehmende Gesellschaft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang fortgeführt, so dass bei der Feldmuehle Uetersen GmbH keine Liquidationskosten anfallen. Allerdings war im Rahmen der Sanierung ein geringfügiger Personalabbau erforderlich, bei dem bislang Abfindungen für Arbeitnehmer in einer Summe von TEUR 69 anfielen. Zuzüglich weiter noch erforderlicher Abfindungen ist der Ansatz eines Schätzbetrages von insgesamt TEUR 100 angebracht. Im Falle einer Stilllegung des Geschäftsbetriebes würden erhebliche Kosten für den Rückbau der Gebäude und die Beseitigung etwaiger Altlasten anfallen. Vor dem Hintergrund des Verkaufs und der Übertragung des Grundvermögens auf die Nachfolgegesellschaft unter Gewährleistungsausschluss sowie auch der Tatsache, dass keine konkreten Kenntnisse über Bodenverunreinigungen vorliegen, ist eine Rückstellung im Rahmen einer Schätzung in einem Volumen von TEUR 2.000 ausreichend. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die überwiegend aus Rohstofflieferungen resultieren, bestehen gesetzliche Sicherungsansprüche und die üblichen Eigentumsvorbehalte von Lieferanten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Uetersen in Höhe von TEUR 158 sind durch Grundschulden besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten hauptsächlich Steuerverbindlichkeiten. Latente Steuern Die temporären Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz, insbesondere in Bezug auf Pensionsrückstellungen, sonstige Rückstellungen und die Bewertung des Anlagevermögens führen zu einem Überhang aktiver latenter Steuern. Dieser Aktivwert wird entsprechend dem Wahlrecht des § 274 HGB nicht angesetzt. Währungsumrechnung Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassa-mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 159.845 (Vorjahr: TEUR 152.575) beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bilderdruckpapieren und Spezialpapieren. Auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 4 HGB wurde in Anwendung von § 286 Abs. 2 HGB verzichtet. Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthält im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 806 (Vorjahr: TEUR 810), realisierte und unrealisierte Kursgewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 824 (Vorjahr: TEUR 1.045), Erträge aus der Auflösung der Einzel- und Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 538), die staatliche Zulage zur Strompreiskompensation in Höhe von TEUR 451 (Vorjahr: TEUR 392) sowie Erlöse aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten in Höhe von TEUR 517 (Vorjahr: TEUR 0). Sonstige betriebliche Aufwendungen Dieser Posten enthält im Wesentlichen Produktions- und andere Werksdienstleistungen in Höhe von TEUR 5.914 (Vorjahr: TEUR 6.523), Logistikkosten in Höhe von TEUR 8.477 (Vorjahr: TEUR 8.239), Kommissions- und Vermittlungsleistungen in Höhe von TEUR 1.131 (Vorjahr: TEUR 995), Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 113 (Vorjahr: TEUR 760), realisierte und unrealisierte Kursverluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.058 (Vorjahr: TEUR 1.701) sowie sonstige Verwaltungsdienstleistungen in Höhe von TEUR 5.882 (Vorjahr: TEUR 6.752). Darüber hinaus ist unter diesem Posten die Grundsteuer in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 95) enthalten. Aufgrund der weiter oben dargestellten latenten Gefahr von Kosten für Rückbau und Altlasten ist zudem ein Betrag in Höhe von TEUR 2.000 zur Bildung einer Umweltrückstellung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB in Höhe von TEUR 1.671 (Vorjahr: TEUR 209) enthalten. Abschreibungen In dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 7.496 enthalten, um die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit den voraussichtlichen Liquidations- bzw. Veräußerungswerten anzusetzen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Geschäftsjahr wird die anzurechnende Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) auf die Kapitaleinkünfte des Vorjahres als Steuerertrag erfasst. Für das laufende Geschäftsjahr wird aufgrund des Jahresfehlbetrages keine Steuerrückstellung gebildet. IV. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen und einem Bestellobligo in Höhe von TEUR 2.711 (Vorjahr: TEUR: 2.627). Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung und von außerordentlicher Bedeutung Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 ist mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 20.848 belastet, um der Abkehr vom Going-Concern-Prinzip und den insolvenzrechtlichen Bewertungsbesonderheiten im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Rechnung zu tragen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Abschlussprüferhonorar inklusive Auslagen beträgt für das Geschäftsjahr 2017 TEUR 95, für andere Bestätigungsleistungen TEUR 5 sowie für Steuerberatungsleistungen TEUR 6. Geschäftsführung Vom 25.09.2015 bis zum 17.05.2017 wurde die Gesellschaft durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Dr. Klaus Freihube, Frankfurt/Main, vertreten. Seit dem 17.05.2017 wird die Gesellschaft durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Heiner Kayser, Kreuzau, vertreten. Hinsichtlich der jeweiligen Bezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. An frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 40) gezahlt. Für Pensionsverpflichtungen sind TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 202) zurückgestellt. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl setzt sich wie folgt zusammen:
V. NachtragsberichtÜber das Vermögen der Feldmuehle Uetersen GmbH wurde am 01. April 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Uetersen, den 31. Mai 2018 Dr. Tjark Thies, als Insolvenzverwalter Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Feldmuehle Uetersen GmbH i. 1., Uetersen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Insolvenzverwalters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Insolvenzverwalters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Anhang und im Lagebericht zu dem am 1. April 2018 über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten In-solvenzverfahren und den damit verbundenen insolvenzbedingten Besonderheiten der Rechnungslegung hin. Dort wird ausgeführt, dass der Jahresabschluss unter Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist. Darüber hinaus werden die insolvenzbedingten Besonderheiten der Bilanzierung und Bewertung umfassend dargestellt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegenden Annahmen, Erwartungen und Schätzungen auf den Umständen und Kenntnissen basieren, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht bekannt waren und dass solche zukunftsbezogenen Aussagen jedoch naturgemäß mit erhöhter Unsicherheit behaftet sind.
München, 5. Juni 2018 PSP
Peters Schönberger GmbH
Bernhard Winterstetter, Wirtschaftsprüfer Oliver Münz, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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