Jan Kaps Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Alexander Jarzebski seit 3.2.2023 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
neues handeln AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie des AktG. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Bestimmungen der Satzung zu beachten. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB und § 160 Abs. 3 Satz 1 AktG) nimmt sie teilweise in Anspruch. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten nicht mehr als € 250,00 netto betragen haben, wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 netto werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert und im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang gebracht. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichung des Wertansatzes im Vergleich zur Einzelbewertung unwesentlich ist. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Beteiligungen, die mit den Anschaffungskosten angesetzt sind. Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten angesetzt (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung von erkennbaren Risiken mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 50.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 Aktien zum Nennbetrag von je € 1,00. Die Aktien lauten auf den/die Inhaber:in Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Sonstige Angaben Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter:innen betrug: 124 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurde die Geschäftsführung des Unternehmens durch die Vorstände Frau Irmgard Nolte und Herrn Dr. Sebastian Jarzebski wahrgenommen.
Köln, 30. Juni 2024
gez. Irmgard Nolte, Vorständin gez. Dr. Sebastian Jarzebski, Vorstand - sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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