Pegaso
Consulting GmbH
München
(vormals:
Bielefeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.111,00 |
5.568,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.111,00 |
5.568,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.392,12 |
85.604,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.299,22 |
21.365,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.092,90 |
64.238,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.175,80 |
1.545,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.678,92 |
92.717,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.179,59 |
50.464,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.464,00 |
1.825,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.715,59 |
23.638,10 |
| B.
Rückstellungen |
14.885,55 |
28.482,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.613,78 |
13.770,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.678,92 |
92.717,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die
Gesellschaft nimmt die ihr eingeräumte Erleichterung
gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch und
verzichtet auf die gesonderte Aufstellung eines
Lageberichts. Für Zwecke der Offenlegung nimmt die
Gesellschaft die ihr eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 326 HGB sowie gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 und
§ 274a HGB (für die Bilanz) und gem. § 288
Satz 1 HGB (für den Anhang) i.V.m. § 326 HGB in
Anspruch.
Zum 01.01.2010 wurden erstmals die mit dem BilMoG in
das HGB aufgenommenen Regeln angewendet. Im Wesentlichen
betrifft das die Berücksichtigung künftiger
Preis- und Kostensteigerungen sowie die Abzinsung des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Ergebnismäßige Auswirkungen aus der
Überleitung vom 31.12.2009 auf den 01.01.2010
(Eröffnungsbilanz) sind im außerordentlichen
Ergebnis erfasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten.
Im Einzelfall vollzogene Änderungen sind auf die o. g.
Änderungen des HGB im Zusammenhang mit der
Einführung des BilMoG zurückzuführen.
Die einzelnen Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der linearen Methode vorgenommen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens, die im Jahre 2010 angeschafft
wurden und die einer selbständigen Nutzung fähig
sind sowie im Einzelnen 410,00 Euro nicht übersteigen,
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Für Wirtschaftsgüter, die in den Jahren
2008 und 2009 angeschafft wurden und deren Anschaf-fungs-
oder Herstellungskosten 150,00 Euro, aber nicht 1.000,00
Euro übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der
im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Einzelwertberichtigungen sind nicht vorgenommen
worden. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und das
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Aufwand nach dem Bilanzstichtag.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer voraussichtlichen
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem
laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen betragen nicht mehr als ein
Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus
Steuern betragen 3.256,38 Euro (Vorjahr: 6 TEuro).
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Pegaso Consulting GmbH,
Bielefeld, durch den Geschäftsführer
- Herrn Michael Zimmer, Textilberater, Bielefeld.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bielefeld, 17. Mai 2011
gez. Michael Zimmer
.......................................
- Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2011 festgestellt.
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