Struve Management GmbH & Co. KG
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Budde seit 26.5.2025 | Prokura |
Hendrik Krüger seit 26.5.2025 | Prokura |
Peter Siewert seit 26.5.2025 | Prokura |
Ingo Dieter Hugo Bremkamp seit 12.5.2025 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WRP Struve GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens- und Geschäftsverlaufs 1. Geschäft und Rahmenbedingungen Die 2004 gegründete WRP Struve GmbH, Hamburg, betreibt im Hamburger Stadtgebiet zwei Verbrauchermärkte unter dem Zeichen "E-Center Struve". Auf den Flächen wird ein breites Warensortiment angeboten, das sich durch besonders großzügige Wein- und Spirituosenabteilungen, umfangreiche Obst- und Gemüsebereiche, vielfältige Frischetheken mit Bedienung sowie erweiterte Spezialitätensortimente präsentiert. Der Warenbezug erfolgt größtenteils über den Großhandel der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH, Neumünster. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2023 rückläufig entwickelt. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,3% niedriger als im Vorjahr. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich der Umsatz auf unveränderter Verkaufsfläche um T€ 461 (0,95%). Der Jahresüberschuss verringerte sich um T€ 478 (33,7%) auf T€ 939. Die Gesellschaft beschäftigte 252 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023. Die Investitionen betrugen T€ 277,1 und sie wurden im Wesentlichen für Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet. 3. Lage a) Ertragslage Bei leicht positiver Umsatzentwicklung verminderte sich auch der Rohertrag aus dem Handelsgeschäft um T€ 167 (1,09%) auf T€ 14.994. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 24 (13,3%) ergab sich im Wesentlichen aus höheren Auflösungen von Rückstellungen (T€ 13) und gesteigerten übrigen Erträgen (T€ 11). Bei höheren Kosten für Personal (+T€ 443), und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 132), die sich im Wesentlichen aus höheren Kosten für Bewachung, Dienstleistung, Betriebsbedarf sowie Abfallbeseitigung ergaben, wurde ein um T€ 755 (-38,9 %) geringeres Betriebsergebnis erwirtschaftet. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 939 (Vorjahr T€ 1.417), was einer Umsatzrendite von 1,6% (Vorjahr 2,7%) entspricht. b) Finanzlage Primärziel des Finanzmanagements der WRP Struve GmbH ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag T€ 1.911 (Vorjahr: T€ 1.852). Die Vermögenslage der WRP GmbH ist geordnet. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 8.326 (Vorjahr: T€ 11.487). Wesentliche Finanzierungsrisiken bestehen nicht. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Risiken in der Finanzierungsstruktur sind nicht erkennbar. c) Vermögenslage Den kurzfristigen Fremdmitteln in Höhe von T€ 4.502 (Vorjahr: T€ 5.336) steht ein kurzfristiges Vermögen in Höhe von T€ 5.488 (Vorjahr: T€ 5.011) gegenüber. Die Bestandsveränderungen der kurzfristigen Forderungen ergaben sich im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegenüber nahestehende Unternehmen sowie einer Verringerung der Steuerforderungen. Die Bestandsveränderungen der Verbindlichkeiten ergaben sich hauptsächlich aus geringeren Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sowie aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Unternehmenssteuerung werden neben der Umsatzentwicklung im Wesentlichen die Entwicklung des Rohertrages und die Personalkosten betrachtet. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. III. Prognosebericht Um die positive Entwicklung des Unternehmens zu erhalten, werden wir weiterhin intensiv die Bedürfnisse des Marktes beobachten. Eine wesentliche Änderung der Geschäftspolitik ist nicht geplant. Auch begründet durch inflationsbedingte Preissteigerungen, erwarten wir für das Wirtschaftsjahr 2024 steigende Umsätze bei sinkenden Margen. Insgesamt betrachtet rechnen wir bei steigender Kostenentwicklung mit einem stabilen Ergebnis gegenüber dem Geschäftsjahr 2023. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Der Lebensmittelhandel ist generell ein hart umkämpfter Markt. Diese Situation verschärft sich weiter durch die zunehmende Relevanz des Onlinehandels und Eintritts neuer Marktteilnehmer. Nichtsdestotrotz erwarten wir aufgrund der unverändert hohen Akzeptanz und Weiterentwicklung unserer Konzepte hinsichtlich Sortimentsgestaltung und Präsentation am POS keine relevanten Beeinträchtigungen durch Mitbewerber oder sonstige Marktveränderungen. Relevante Abhängigkeiten zu einzelnen Geschäftspartnern bestehen nicht Ertragsorientierte Risiken Neben stark steigenden Beschaffungspreisen und einer Zunahme des Wettbewerbs sehen wir keine spezifischen ertragsorientierten Risiken. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsprobleme derzeit nicht erkennbar. Die Liquiditätslage ist sehr zufriedenstellend; es sind keine finanziellen Engpässe zu erwarten. 2. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir auch weiterhin durch unsere Erfahrung, Innovation sowie durch das gut ausgebildete Personal und kundenorientiertem Handeln erfolgreich begegnen. 3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld und steigenden Beschaffungspreisen. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken aber gut gerüstet. Risiken die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. VI. Risikoberichterstattung über Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen stabilen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht zu den meisten relevanten Geschäftspartnern eine langjährige Geschäftsbeziehung. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ausgeglichen. Die Warenbeschaffung sowie die Finanzierung der Investitionen werden fast ausnahmslos über eigene Mittel bedient. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzposition verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.
Hamburg, den 12. März 2025 Die Geschäftsführung HANDELSBILANZAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der WRP Struve GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgte die Abschreibung zeitanteilig. Die Anschaffungskosten Geringwertiger Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in den Aufwand gebucht. Bis 2017 wurde für Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 1.000,00 entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben ("Poolabschreibung"). Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten wurden durch Rückrechnung aus den Verkaufspreisen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zugangsspanne ermittelt. Sonstigen Risiken wurde durch angemessene Pauschalabschläge Rechnung getragen. Für Einkaufsrückvergütungen, Bestandsrisiken und sonstige Wertminderungen wurden auf den jeweiligen Einzelfall abgestellte, angemessene Abschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Abzug erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Daneben bestehen Pauschalwertberichtigungen im steuerlich für zulässig gehaltenen Rahmen. Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, aktiviert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 38.384,38 (Vorjahr: EUR 23.720,00). In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: Boni- und Rückvergütungsansprüche gegen Lieferanten: EUR 4.595,30 (Vorjahr: EUR 21.553,69); Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen: EUR 25.408,00 (Vorjahr: EUR 217.829,00); Körperschaftsteuerrückforderungen: EUR 130.510,33 (Vorjahr: EUR 255.701,74). Angaben und Erläuterungen zu den Rückstellungen Es wurden Steuerrückstellungen i.H.v. EUR 15.635,24 gebildet. Diese betreffen Gewerbesteuer (EUR 9.508,20) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (EUR 6.127,04) für noch nicht veranlagte Steuern. Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten: Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 1.549.536,10. Sie enthalten Rückstellungen für Personalaufwand (EUR 396.084,00) sowie für fehlende Rechnungen (EUR 1.121.202,10) und Abschlusskosten (EUR 32.250,00). Bei der Berechnung der Rückstellung für Sterbegelder i.H.v. EUR 11.514,00 als Bestandteil der Rückstellung für Personalaufwand wurden folgende Annahmen getroffen:
Fluktuation:
Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern EUR 76.140,18. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Angabe nach §§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 S. 1 HGB Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden am Abschlussstichtag nicht. Latente Steuern Der sich in der Handelsbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Bewertungsunterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz, die den Ansatz passiver latenter Steuerabgrenzungsposten gem. § 274 Abs. 1 S. 1 HGB in der Bilanz geboten hätten, waren nicht gegeben. Von dem Wahlrecht, einen Aktivposten für latente Steuererträge - die aufgrund von Differenzen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen resultieren - zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Im Berichtsjahr waren keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung zu verzeichnen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 252. Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: - Herrn Robin Struve, Kaufmann, Hamburg. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und alleinvertretungsberechtigt. - Herrn Timo Sommer (ab 11. Oktober 2018), Hamburg. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Mit Gesellschafterbeschluss vom 11.07.2023 wurde Herr Timo Sommer mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen. Im Berichtsjahr wurden keine Geschäftsführerbezüge gezahlt. Kredite oder Vorschüsse wurden nicht gewährt. Zu Gunsten einzelner Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe unterbleibt nach Maßgabe des § 288 Abs. 2 S, 2 HGB. Finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen beläuft sich auf 11.105 TEUR und entfällt in Höhe von 2.084 TEUR auf die Jahre 2024 bis 2027, in Höhe von 1.458 TEUR auf das Jahr 2028, in Höhe von jeweils 583 TEUR auf die Jahre 2029 bis 2030 sowie in Höhe von 145 TEUR auf das Jahr 2031. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 12. März 2025 Die Geschäftsleitung: Gez. Robin Struve sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WRP Struve GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WRP Struve GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WRP Struve GmbH, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungsverhandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientieren Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientieren Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass zukünftige Ereignisses wesentlich von den zukunftsorientieren Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 12. März 2025 Petersen • Kluth • Polensky • Dr. Kothes GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Markus J. Kothes, Wirtschaftsprüfer Marcus P. Polensky, Wirtschaftsprüfer |
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