C. Sobotta
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.260,00 |
43.347,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.260,00 |
43.347,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
138.419,10 |
162.931,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.542,52 |
91.609,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.515,13 |
46.402,80 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
1,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.876,58 |
71.321,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
780,13 |
2.122,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
162.459,23 |
208.400,77 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
139.314,99 |
160.127,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
127,08 |
44.403,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
59.187,91 |
35.724,02 |
| B.
Rückstellungen |
8.159,87 |
8.728,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.732,27 |
39.545,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.732,27 |
34.013,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
5.531,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
252,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
162.459,23 |
208.400,77 |
Anhang 2019
1. Vorbemerkungen
Die als C. Sobotta GmbH firmierende Gesellschaft hat
ihren Sitz in Leipzig. Sie ist eingetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 8201.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276
Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen
gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies
gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden
Jahresabschluss, für den auch die Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen werden.
Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen,
wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen.
Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften der §§ 246 ff.
HGB. Abweichungen von den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des Vorjahres oder von den sonstigen
Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sind nicht
erfolgt.
2. Erläuterung einzelner Posten des
Jahresabschlusses
Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie
entgeltlich erworben wurden.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode,
weil diese unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung den Wertverzehr des
Anlagevermögens am treffendsten widergibt.
Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände
des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten jeweils EUR 800,00 nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Sätze 3 oder 4 HGB wurden im
Geschäftsjahr 2019 nicht vorgenommen oder nach §
253 Abs. 5 Satz 1 HGB zurückgenommen (Wertaufholung).
Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände mit
Forderungscharakter sind zum Nennwert bilanziert.
Abschreibungen zur Berücksichtigung von Inkasso- und
Zinskosten sowie Ausfallrisiken waren nicht erforderlich.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 80.000,00 ist
als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen
sind vollständig geleistet.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht
fällige Umsatzsteuer.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden (unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Wesentlichkeit) bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs.
2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von
der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen
sieben Jahre und nach Maßgabe der Restlaufzeiten der
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind
durch die Sicherungsübereignung der finanzierten
Vermögensgegenstände besichert.
3. Organmitglieder
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau
Christine Sobotta, Kauffrau.
Leipzig, den 16. September 2020
C. Sobotta GmbH
gez. C. Sobotta
Christine Sobotta
Geschäftsführerin
Der Jahresabschluss 2019 wurde am 16. September 2020
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2020 festgestellt.
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