RBZ GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Putzler seit 14.5.2025 | Prokura |
Frank Follmann seit 11.2.2025 | Geschäftsführer |
Kai-Helmut Koll seit 2.1.2019 | Geschäftsführer |
Christian Kuplich seit 3.9.2012 | Geschäftsführer |
Manfred Lenhardt seit 30.8.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BOC Products & Services AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BOC Information Technologies Consulting GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 wurde wie im Vorjahr nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend §§ 266 bzw. 276 HGB wurde teilweise im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht. Die in § 288 HGB vorgesehenen Erleichterungsmöglichkeiten für den Umfang der Darstellungen im Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Angaben zur Bilanz 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Soweit es sich um Nutzungsrechte handelt, erfolgt die Abschreibung entsprechend den vertraglich vereinbarten Laufzeiten. Bei Software wird eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren unterstellt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen der Vorjahre und die Abschreibungen des Berichtsjahres bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgen die Abschreibungen grundsätzlich linear. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen 8 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren. Bei Zugängen an beweglichen Anlagen erfolgt eine zeitanteilige Abschreibung aller Wirtschaftsgüter im Zugangsjahr. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Wesentlichen im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Herstellungskosten aktiviert. Soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte progressiv, somit ausgehend von den individuell angefallenen Kosten, kalkuliert mit Vorjahreswerten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind mit dem Nennwert abzüglich etwaiger Einzelwertberichtigungen aufgrund erkennbarer Einzelrisiken bilanziert. Auf eine dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechende Pauschalwertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit verzichtet. Forderungen in Höhe von TEUR 1,7 (i.V. TEUR 1,7) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zeitanteilig abgegrenzte Zahlungen, die Aufwand nach dem Stichtag darstellen. Für temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz wurde der, sich berechnungsgemäß ergebende, Überhang an latenten Steuern angesetzt. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde der unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt des Differenzenabbaus gemäß § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB angewendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die aus der im Berichtsjahr und das Vorjahr erwarteten, noch nicht veranlagten Steuern und wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag entspricht. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, mit Ausnahme der Aufbewahrungsrückstellung, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Werte zum Bilanzstichtag über dem Erfüllungsbetrag lagen, kamen diese zum Ansatz. 2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagenspiegel Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Seite 6 dargestellt. Forderungen gegen verbundene UnternehmenHierin enthalten sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 85,7 (i.V. TEUR 2,3). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Hierunter werden Ansprüche der Gesellschafterin mit TEUR 339 (i. V. TEUR 341) bilanziert. Diese sind aus laufenden Leistungsverrechnungen entstanden. Haftungsverhältnisse Ein Konto bei der Berliner Volksbank eG (TEUR 67) wurde als Sicherheit für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Vermieters der angemieteten Bürofläche in der Naglerstraße 5, 10245 Berlin, zuzüglich der dar auf entfallenden Zinsen an den Vermieter verpfändet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die Aufwendungen aus kurz- und mittelfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen im Berichtsjahr TEUR 349. In den folgenden Jahren wird mit leicht steigenden Beträgen gerechnet. 3. Sonstige Angaben Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehören an: Harald Kühn, Dr. rer. soc. oec. Wirtschaftsinformatik, Wien, Kai-Helmut Eckert, Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) und M.Sc., Berlin, Christian Kuplich, Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) und MBA, Berlin. Der Geschäftsführer Dr. Harald Kühn ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Kai-Helmut Eckert und Christian Kuplich vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 1.918,53 (i.V. TEUR 5) und entfällt in vollem Umfang auf die Aktivierung latenter Steuern. Konzernzugehörigkeit Die BOC Information Technologies Consulting GmbH wurde in den Konzernabschluss der BOC Products & Services AG einbezogen. Die BOC Products & Services AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf. Angaben zum Mutterunternehmen Alleinige Gesellschafterin der BOC Information Technologies Consulting GmbH, Berlin, ist seit dem 18. Juli 2005 die BOC Products & Services AG mit Sitz in Wien, Österreich. Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 64 (i.V. 58; umgerechnet in Vollzeitkräfte).
Berlin, den 19. April 2024 gez. Dr. Harald Kühn, Kai-Helmut Eckert, Christian Kuplich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juli 2024 |
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