burpees intense urban gym UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kathleen Ende seit 7.10.2024 | Geschäftsführer |
Frank-Peter Böhm seit 27.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Panasonic Automotive Systems Co., Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OpenSynergy GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024LageberichtEinführungDieser Lagebericht wurde in Übereinstimmung mit dem DRS 20 erstellt. Definitionen und AbkürzungenDRS Deutscher RechnungslegungsstandardGeschäftsjahr 2022 Geschäftsjahr vom 2022-04-01 bis 2023-03-31 Geschäftsjahr 2023 Geschäftsjahr vom 2023-04-01 bis 2024-03-31 Geschäftsjahr 2024 Geschäftsjahr vom 2024-04-01 bis 2025-03-31 SDK Software Development Kit (Softwareentwicklungspaket) OEM Original Equipment Manufacturer (Originalgerätehersteller) TEUR Tausend Euro MEUR Millionen Euro TUSD Tausend US Dollar MUSD Million US Dollar 1. Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodell des UnternehmensDas Gesamtportfolio der OpenSynergy GmbH ist in zwei Hauptkategorien unterteilt: Produkte und Dienstleistungen. OpenSynergy entwickelt, vermarktet und lizenziert Softwareprodukte, hauptsächlich für die Automobilbranche. Die wichtigsten Produktfamilien von OpenSynergy sind COQOS Hypervisor SDK, COQOS Cloud, COQOS Lab, Blue SDK und Radio Tuner SDK. • COQOS Hypervisor SDK ist eine Integrationsplattform für Steuergeräte wie intelligente Antennen, Unterhaltungssysteme, digitale Kombiinstrumente und Fahrerassistenzsysteme. COQOS SDK ermöglicht die Integration und Optimierung von Fahrzeugelektroniksystemen und den sicheren Einsatz von Open Source Lösungen wie Linux und Android im Fahrzeug. COQOS Hypervisor verfügt über eine Variante namens "COQOS Hypervisor for real-time" - ehemals "COQOS Micro SDK" -, die für Mikrocontroller konzipiert ist, die höchsten Sicherheits- und Echtzeitanforderungen genügen müssen. • COQOS Cloud ist eine neue, in der Entwicklung befindliche Lösung, mit dem Ziel, eine Cloud-native Entwicklungsumgebung bereitzustellen und Cloud-to-Vehicle-Edge-Parity unter Verwendung des VIRTIO-Standards zu ermöglichen. VIRTIO ist ein Standard, zu dem OpenSynergy im Laufe der Jahre umfangreich beigetragen hat, um die Anwendungsfälle in der Automobilindustrie besser bedienen zu können. Diese Technologie wurde entwickelt, um die nahtlose Bereitstellung komplexer Softwaresysteme aus der Cloud auf Fahrzeughardware zu ermöglichen, einschließlich mehrerer virtueller Maschinen mit unterschiedlichen Betriebssystemen. Im Laufe des Jahres 2023 wurde COQOS Cloud auf Amazon Web Services (AWS) portiert, mit dem Ziel, auf dem AWS Marketplace vermarktet zu werden. • COQOS Lab ist ebenfalls eine neue, in der Entwicklung befindliche Lösung, der den Kunden die erforderliche Infrastruktur für den Remoteaccess auf die bei OpenSynergy oder in den Einrichtungen des Kunden verfügbaren Hardware-Targets bieten soll. Diese Technologie soll Tier1s und OEMs dabei helfen, ihre Softwareentwicklung und -tests zu beschleunigen, indem sie die Hardware mit Teams teilen, die über verschiedene Regionen verteilt sind. • Blue SDK implementiert den Bluetooth Kommunikationsstandard und wird hauptsächlich in Headunits integriert, um das Fahrzeug mit Smartphones zu verbinden. Blue SDK unterstützt die neuesten Bluetooth-Standards, einschließlich Bluetooth Low Energy. OpenSynergy hat mehrere Varianten von BlueSDK entwickelt, wie z.B. die "RapidLaunch"-Variante für Linux-basierte Plattformen mit einem Liefermodell, das speziell auf ihre chinesischen Kunden zugeschnitten ist, oder die "Fusion"-Variante für Android-basierte Systeme. OpenSynergy verbessert ständig die Funktionalität dieses Bluetooth-Stacks, um der Entwicklung der Bluetooth-Standardspezifikation zu folgen, aber auch um die neuen Anwendungsfälle in der Automobilindustrie zu bedienen. • Radio Tuner SDK bietet eine weltweite Tuner-Empfangslösung für alle relevanten Empfangsstandards, die alle Ebenen von der Steuerung der Funkfrequenzgeräte bis hin zur Funkanwendung abdeckt. Die Software-Stack-Architektur bietet eine skalierbare, schlüsselfertige Empfangslösung. Das SDK wurde mit Unterstützung für USB aktualisiert, was ein schnelleres Prototyping ermöglicht. Die Produkte werden nach folgendem Muster lizenziert: • Entwicklungslizenz: Mit der Entwicklungslizenz erwirbt der Kunde das Recht, das Produkt für Entwicklungszwecke zu nutzen. • Wartung und Support: Durch die Zahlung einer jährlichen Gebühr erhält der Kunde Zugang zu neuen Produktversionen und Unterstützung bei der Entwicklung. • Produktionslizenz: eine Gebühr für jedes mit der OpenSynergy-Software hergestellte Gerät. COQOS Cloud und COQOS Lab sind Dienste, die als Software as a Service (SaaS) und Hardware as a Service (HaaS) lizenziert werden. Neben der Lizenzierung dieser Softwareprodukte und -dienstleistungen erbringt OpenSynergy Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit eigenen Produkten oder zur Erstellung von kundenspezifischer Software. Die Kunden von OpenSynergy sind Fahrzeughersteller (sowohl im PKW- als auch im LKW-Bereich) und deren Zulieferer. Außerhalb der Automobilindustrie wird vor allem das Produkt Blue SDK aktiv vermarktet. Die OpenSynergy GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Panasonic Europe BV und vertreibt ihre Produkte weltweit. Der Hauptentwicklungsstandort und die Unternehmenszentrale befinden sich in Berlin. Die OpenSynergy GmbH hat darüber hinaus eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, OpenSynergy, Inc. in den USA - firmierend in Delaware - mit Hauptsitz in Utah. OpenSynergy, Inc. erbringt Entwicklungsdienstleistungen im Auftrag der OpenSynergy GmbH. Die OpenSynergy GmbH ist Eigentümerin aller entwickelten Softwareprodukte. Auf dem asiatischen Markt ist OpenSynergy durch einen Distributor in Japan vertreten; in Europa ist neben dem Direktvertrieb ein schwedischer Distributor mit dem Vertrieb des Blue SDK beauftragt. Forschung und EntwicklungDie Softwareprodukte von OpenSynergy werden kontinuierlich weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2023 investierte das Unternehmen rund 34% des Umsatzes in die Entwicklung neuer Produkte und die Weiterentwicklung bestehender Produkte. Im Laufe des letzten Geschäftsjahres wurden die folgenden Versionen von COQOS Hypervisor released: • v9.5.5 auf Qualcomm SA8155P ADP Air bis zur Revision 2.2 im Juni 2023 • v9.8.0 auf Mediatek MT2715 im November 2023 Im März 2024 wurde das neueste Blue SDK Rapid Launch für Linux, Version 3.0, das LE Audio und Bluetooth 5.3 sowie Multi-Stack-Instanzen unterstützt, offiziell released. OpenSynergy demonstrierte COQOS Cloud und COQOS Lab Lösungen auf der Consumer Electronics Show 2024 in Las Vegas und kündigte Unterstützung für AWS auf der Embedded World 2024 und zukünftige Verfügbarkeit auf dem AWS Marktplatz an. OpenSynergy investiert kontinuierlich in die Pflege der Produkte und die Verbesserung der Software-Entwicklungsprozesse sowie der notwendigen Werkzeugketten, um den hohen Qualitätsanforderungen der Automobilindustrie und den Anforderungen von Standards wie ISO 26262 und Automotive SPICE gerecht zu werden. Das Engagement in kommerziellen und nicht-kommerziellen Partnerschaften ist für OpenSynergy von größter Bedeutung. Im Juli 2020 wurde eine wichtige Partnerschaft mit Google und Qualcomm angekündigt, um den VIRTIO-Standard als De-facto-Standard für die Virtualisierung in der Automobilbranche zu etablieren. Im Jahr 2022 veröffentlichte OpenSynergy die zweite Version der "COQOS Hypervisor SDK for Android (Trout v 1.0) Reference Platform", die als Referenzimplementierung eines Android-basierten Cockpit-Controllers auf der Grundlage des offenen VIRTIO-Standards dient. Auf dem Mobile World Congress 2024 kündigte Mediatek die Partnerschaft mit OpenSynergy an, um COQOS Hypervisor als Referenzlösung für ihre Automotive Dimensity-Plattform bereitzustellen. OpenSynergy ist außerdem in mehreren Industriekonsortien aktiv. Seit 2019 ist OpenSynergy bereits Mitglied des OASIS-Konsortiums, welches den VIRTIO-Standard vorantreibt, der im Cloud-Bereich für Virtualisierung weit verbreitet ist. OpenSynergy hat sich entschieden, sein Produkt COQOS an diesen Standard anzupassen. OpenSynergy ist darüber hinaus Mitglied in den Standardisierungsausschüssen Bluetooth SIG, SOAFEE und Automotive Grade Linux. OpenSynergy investiert in seine Produkte, um sicherzustellen, dass sie mit diesen Standards übereinstimmen und die Verwendung kompatibler Technologien ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2023 gab OpenSynergy 5.660 TEUR (81 % der Einnahmen aus Produktlizenzen) für Forschung und Entwicklung aus (2022: 6.183 TEUR, 82 % der Einnahmen aus Produktlizenzen). Von diesen Aufwendungen wurden 4.028 TEUR (71 % der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) aktiviert (2022: 4.161 TEUR, 67 % der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) und über 7 bis 10 Jahre abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten betrug 3.054 TEUR (2022: 2.240 TEUR). Um den gesetzlichen Vorgaben zur strikten Trennung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen bei der Aktivierung selbst erstellter Entwicklungskosten gerecht zu werden, wird bei der Definition der jeweiligen Projekte streng darauf geachtet, diese Kategorien zu trennen und separaten Projekten zuzuordnen. Umstrukturierung durch AusgliederungWie bereits in früheren Lageberichten hervorgehoben, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Virtualisierungsplattform von OpenSynergy die enge strategische Partnerschaft mit Chipherstellern, um das Produkt erfolgreich im Markt zu positionieren. In den letzten Monaten hat das Management von OpenSynergy gemeinsam mit dem Management der Muttergesellschaft Panasonic und dem Management eines der weltweit führenden Chiphersteller Qualcomm Technologies, Inc. beschlossen, den Bereich Virtualisierung an Qualcomm Technologies, Inc. zu verkaufen. Der Verkauf wurde im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024 vollzogen und alle Mitarbeiter, die im Bereich Virtualisierung tätig sind, wurden zeitgleich von Tochtergesellschaften der Qualcomm Technologies, Inc. übernommen. Finanzielle LeistungsindikatorenDie Leistungsindikatoren für das Unternehmen sind • Einnahmen aus Produktlizenzen für das Geschäftsjahr • Ergebnis vor Steuern für das Geschäftsjahr • Auftragsbestand für Produktionslizenzen für die nächsten 5 Jahre Diese Leistungsindikatoren werden auch für die interne Steuerung des Unternehmens verwendet. Im Geschäftsjahr 2023 und früher wurden Umsätze aus Entwicklungsdienstleistungen ebenfalls als Leistungsindikator definiert. Aufgrund der Umstrukturierung der OpenSynergy werden die Umsätze aus Entwicklungsdienstleistungen im Geschäftsjahr 2024 nicht mehr als Leistungsindikator der OpenSynergy geführt. 2. WirtschaftsberichtDer Gesamtumsatz stieg im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 7 % von 15,7 MEUR auf 16,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Steuern war mit 2.085 TEUR deutlich höher als im Vorjahr mit 1.660 TEUR. Das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2023 ist mit 1.248 TEUR deutlich positiv, konnte aber aufgrund einer deutlichen Erhöhung der passiven latenten Steuern um 805 TEUR (2022: -48 TEUR) nicht das Ergebnis des vorangegangenen Geschäftsjahres 2022 (1.603 TEUR) erreichen. Im Segment "Dienstleistungen" wurde ein Umsatz von 9.860 TEUR erzielt (2022: 8.174 TEUR). Das Ziel, den Umsatz in diesem Bereich um 15 % zu steigern, wurde damit übertroffen. Die unfertigen Leistungen aus dem Geschäftsjahr 2022 wurden erfolgreich abgeschlossen. Alle Projekte des Geschäftsjahres 2023 wurden bis zum Ende dieses Geschäftsjahres ebenfalls abgeschlossen. Der Buchwert der unfertigen Leistungen verringerte sich damit von 48 TEUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf 0 Euro zum Ende des Geschäftsjahres 2023. Der Gesamtumsatz mit Produktlizenzen ging um 8 % von 7,5 MEUR auf 7 MEUR zurück. Während der Umsatz mit Produktionslizenzen leicht gestiegen ist, ist der Umsatz mit Entwicklungslizenzen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das Ergebnis vor Steuern lag trotz einer veränderten Umsatzzusammensetzung deutlich über dem des Vorjahres (2023: 2.085 TEUR, 2022: 1.660 TEUR). Eine steigende Marge bei Dienstleistungsprojekten, geringere Investitionen in die Produktentwicklung und weitere Einsparungen bei den sonstigen Aufwendungen führten zu dem deutlich positiven Ergebnis vor Steuern. Der Auftragsbestand an Produktionslizenzen für die nächsten fünf Jahre betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2023 17 MEUR (31.03.2023: 23 MEUR) und war damit niedriger als im Vorjahr. Trotz des Starts neuer Serienentwicklungsprojekte im Geschäftsjahr 2023 führte die Restrukturierung des Geschäfts zu einem reduzierten Auftragsbestand für die kommenden 5 Jahre, da Teile des Geschäfts auf den neuen Eigentümer übergehen. Wichtige Produktentwicklungen wurden erfolgreich abgeschlossen. Makroökonomische und sektorspezifische RahmenbedingungenDer Weltwirtschaftsbericht der Vereinten Nationen prognostiziert, dass sich das globale BIP-Wachstum vor dem Hintergrund der anhaltenden Risiken und Unsicherheiten von schätzungsweise 2,7 % im Jahr 2023 auf 2,4 % im Jahr 2024 abschwächen wird.Für 2025 wird eine leichte Verbesserung auf 2,7 % prognostiziert, die jedoch unter der Trendwachstumsrate von 3,0 % vor der Pandemie liegen wird. Obwohl die Weltwirtschaft im Jahr 2023 das Worst-Case-Szenario einer Rezession vermieden hat, droht eine langanhaltende Periode niedrigen Wachstums. Die Wachstumsaussichten für viele Entwicklungsländer, insbesondere für gefährdete und einkommensschwache Länder, sind weiterhin gering, was eine vollständige Erholung von den Pandemieverlusten noch schwieriger macht. Der OEM-Automobilmarkt ist besonders wichtig für OpenSynergy, weil dort die wichtigsten Produkte Blue SDK und COQOS Hypervisor SDK zum Einsatz kommen. Blue SDK wird zum Beispiel für die drahtlose Kommunikation zwischen dem Infotainmentsystem (IVI) im Fahrzeug und einem mobilen Kommunikationsgerät wie einem Smartphone verwendet. COQOS Hypervisor SDK hingegen wird verwendet, um mehrere Funktionalitäten - wie das IVI und das Instrument Cluster (IC) - auf einem einzigen elektronischen Steuergerät zu konsolidieren. OpenSynergys primäre Umsatzmodelle sind Lizenzgebühren für ausgelieferte Fahrzeuge oder Dienstleistungsprojekte für die Entwicklung neuer Fahrzeuge, so dass die allgemeine Stabilität der Automobilindustrie stark mit den Einnahmen von OpenSynergy korreliert. S&P Global Mobility prognostiziert für das Jahr 2024 insgesamt einen Neuwagenabsatz von rund 88,3 Millionen Stück, was einem Anstieg von 2,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Erholung der Light-Vehicle-Produktion führt in vielen Regionen zu einer weiteren Aufstockung der Lagerbestände, da sich die Lieferkette und die Nachfrage weiter erholen, unterstützt durch einen anhaltenden Nachholbedarf der Verbraucher. Für das Gesamtjahr 2023 prognostizierte S&P Global Mobility einen weltweiten Light-Vehicle-Absatz von fast 86,0 Mio. Stück, was einem Anstieg von 8,9 % gegenüber 2022 entspricht, wobei die Nachfrage nach Neufahrzeugen von den anhaltenden Produktionssteigerungen durch die Aufstockung der Lagerbestände im Zuge der Normalisierung der Lieferketten profitiert.1 Die größte Herausforderung der letzten Jahre waren Lieferengpässe bei Halbleitern, die das Produktionsvolumen begrenzten. Laut S&P Mobility verbessern sich zwar die Produktion und der Absatz, und es wird nicht mehr damit gerechnet, dass die Halbleiterversorgung eine Störquelle für die Fahrzeugproduktion darstellt, aber es besteht kaum eine Chance, die Produktions- oder Absatzeinbußen zwischen 2020 und 2022 aufzuholen. In der Prognose von S&P Global Mobility von Anfang 2019 - die vor der COVID-19-Pandemie und den anschließenden Produktionsausfällen veröffentlicht wurde - wurde erwartet, dass sowohl der weltweite Absatz als auch die Produktion bereits 2022 die Marke von 100 Millionen Stück jährlich überschreiten würden. Unserer Analyse zufolge wird dieser Meilenstein nun erst nach 2030 erwartet, was zeigt, dass der Wachstumspfad der Autoindustrie um etwa ein Jahrzehnt gegenüber den Erwartungen vor der Pandemie verschoben worden ist. Die Halbleiterkrise war einer der einflussreichsten von mehreren externen Einflüssen, die zusammengenommen die in 2019 erwarteten Chancen schmälerten, aber sicherlich nicht der einzige.2 Weitere Herausforderungen, die die Automobilproduktion betreffen, sind noch nicht gelöst, namentlich die anhaltenden geopolitischen Konflikte und der Arbeitskräftemangel, die zu Versorgungsengpässen bei Nicht-Halbleiterteilen geführt haben. Trotz der Engpässe sehen die Automobilhersteller im Allgemeinen eine weiterhin starke Nachfrage. Sollte sich dies plötzlich ändern, sehen sich die OEMs aufgrund ihrer niedrigen Lagerbestände, die sich noch nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt haben, in einer starken Position. StandortGeschäftstätigkeiten und allgemeine Bedingungen Insgesamt ist festzustellen, dass sich der Umsatz mit Produktionslizenzen trotz weiterer Unsicherheiten auf den Märkten, wie z.B. der stark gestiegenen Inflation und der Energiekrise, weiter erholt hat und erneut das bisher höchste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte erzielt werden konnte. Der Umsatz mit Entwicklungsdienstleistungen stieg im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr deutlich an. Mit einer Senkung der Aufwendungen für die Produktentwicklung, ohne die eigentliche Entwicklung von Softwareprodukten zu beeinträchtigen, und weiteren Einsparungen im Bereich Marketing und Vertrieb, ohne die geplante Strategie zu gefährden, konnte das Ergebnis vor Steuern gegenüber dem Vorjahr gesteigert und damit die Zielvorgabe des Businessplans deutlich übertroffen werden. Die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungs- und Engineering-Prozessen blieb ein wichtiges Thema und wird auch in den kommenden Jahren - gerade im Hinblick auf die Umstrukturierung des Unternehmens - von großer Bedeutung sein. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Schlüsselprozesse des Unternehmens erneut auditiert und die bisherige ISO9001-Zertifizierung erfolgreich bestätigt. Ertragslage Die Erlöse aus Produktlizenzen sind von 7,5 MEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 7 MEUR im Geschäftsjahr 2023 leicht um 8 % gesunken, d.h. die prognostizierte Umsatzstabilität wurde nicht erreicht, jedoch sind die Erlöse mit Produktionslizenzen weiter gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 stieg die Inflation in vielen Ländern der Welt weniger stark an, blieb aber ein wichtiges Thema im Hinblick auf die Verteuerung von Waren und Dienstleistungen. Die Besorgnis über Energieknappheit hat an Bedeutung verloren, wenngleich die Erhöhung der Preise speziell für Energie weiterhin ein Thema bleibt. In den Marktsegmenten, in denen OpenSynergy tätig ist, waren die Auswirkungen im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres jedoch kaum spürbar und neue Serienprojekte, die im Geschäftsjahr 2023 mit der Entwicklung oder Produktion begannen, trugen zu einem weiteren Anstieg der Umsätze aus Produktionslizenzen und Entwicklungsdienstleistungen bei. Prognosen insbesondere für den Bereich des Verkaufs von Entwicklungs- und Produktionslizenzen gestalten sich aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten in den Märkten im Allgemeinen und in der Automobilindustrie im Besonderen weiterhin schwierig. Die Umsatzerlöse im Segment "Dienstleistungen" betrugen im Geschäftsjahr 2023 9,9 MEUR (2022: 8,2 MEUR). Neben mehreren kleineren Projekten startete im Geschäftsjahr 2023 ein großes Serienentwicklungsprojekt. Die Prognose, den Umsatz in diesem Bereich um 15% zu steigern, wurde somit übererfüllt. Die bezogenen Leistungen sind leicht von 4,1 MEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 4,3 MEUR im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des erhöhten Bedarfs an Unterauftragnehmern für Dienstleistungsprojekte gestiegen. Der Personalaufwand sank leicht um 4 % von 10 MEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 9,6 MEUR, was auf Verzögerungen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter trotz allgemeiner Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Abschreibungen 3,3 MEUR (2022: 2,65 MEUR). Darin enthalten sind 3 MEUR (2022: 2,24 MEUR) an planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten und 283 TEUR (2022: 409 TEUR) an planmäßigen Abschreibungen auf sonstige Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lagen im Geschäftsjahr 2023 mit 5,7 MEUR unter dem Niveau des Vorjahres (2022: 6,2 MEUR). Davon wurden 4 MEUR als Entwicklungskosten aktiviert (2022: 4,2 MEUR). Die Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen blieben im Geschäftsjahr 2023 mit 5 MEUR (2022: 5,1 MEUR) in etwa auf Vorjahresniveau. Wie in den Vorjahren war der Einfluss schwankender Wechselkurse auch im Geschäftsjahr 2023 kaum relevant, so dass die Erträge und Verluste einen minimalen negativen Nettoeffekt von 9 TEUR (2022: 15 TEUR) hatten. Der größte Faktor ist hier der USD/EUR-Kurs, der im Geschäftsjahr 2023 nahezu unverändert blieb (von 0,917 EUR/USD zu Beginn auf 0,925 EUR/USD am Ende des Geschäftsjahres). Im Geschäftsjahr 2023 hat die US-Tochtergesellschaft Dividenden in Höhe von 6 TUSD (2022: 29 TUSD) ausgeschüttet. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 betrug 1.248 TEUR (2022: 1.603 TEUR). Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen deutlich gegenüber dem Vorjahr auf 2.085 TEUR (2022: 1.660 TEUR). Die Prognose für das Ergebnis vor Steuern wurde damit deutlich übererfüllt. Der Auftragsbestand an Produktionslizenzen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (basierend auf den geschätzten Produktionsvolumina) belief sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 17 MEUR (2023: 23 Mio. EUR). Die Prognose eines wachsenden Auftragsbestandes konnte aufgrund der Restrukturierung des Geschäfts und dem damit verbundenen Verkauf der Virtualisierungstechnologie nicht erreicht werden. Die Ertragslage wird insgesamt als positiv bewertet. Das Unternehmen verzeichnete einen Anstieg des Gesamtumsatzes von 7 % gegenüber dem Vorjahr, der insbesondere durch eine Umsatzsteigerung im Bereich der Dienstleistungen (+21 %) erreicht wurde. Trotz eines leichten Umsatzrückgangs im Bereich der Produktlizenzen insgesamt um 8 % im Vergleich zum Vorjahr, konnte der Rohertrag im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 gesteigert werden. Aufgrund geringerer Kosten für die Produktentwicklung und Kosten in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Verwaltung auf dem Niveau des Vorjahres lag das Ergebnis vor Steuern deutlich über dem des Vorjahres. Die signifikante Erhöhung der latenten Steuern in Höhe von 805 TEUR im Geschäftsjahr 2023 (2022: Reduzierung um 48 TEUR) führte zu einem Ergebnis nach Steuern leicht unter dem Vorjahresniveau. Finanzlage Kapitalstruktur OpenSynergy wird hauptsächlich durch Eigenkapital finanziert. Die Kapitalrücklage und das gezeichnete Kapital belaufen sich auf 11,3 Mio. EUR. Der Gewinnvortrag hat sich im Geschäftsjahr 2023 durch die Verwendung des Vorjahresergebnisses um 1,6 MEUR erhöht und beträgt nun 4,35 Mio. EUR. Der im Geschäftsjahr 2022 vereinbarte Finanzierungsrahmen von 8,5 MEUR wurde auch im Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen. Damit standen OpenSynergy für das Geschäftsjahr 2023 erneut maximal 8,5 MEUR an konzerninterner Finanzierung zur Verfügung, wovon 5,7 MEUR bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren in Anspruch genommen worden waren. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine weitere Tranche der Finanzierung abgerufen, so dass die Inanspruchnahme des Finanzierungsrahmens zum Ende des Geschäftsjahres unverändert bei 5,7 MEUR lag. Darüber hinaus besteht ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss, der bis 2026 zurückgezahlt werden muss und als Rückstellung in Höhe von 34 TEUR in der Bilanz ausgewiesen wurde. Im Geschäftsjahr 2022 beantragte OpenSynergy erfolgreich die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz für die Jahre 2020 bis 2023. Die maximal bewilligte Fördersumme betrug 2,8 MEUR, wovon 1,8 MEUR im Geschäftsjahr 2023 abgerufen wurden. Weitere 350 TEUR werden im Geschäftsjahr 2024 abgerufen. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 investierte OpenSynergy vor allem in die Entwicklung und den Ausbau von Softwareprodukten (siehe "Forschung und Entwicklung"), wobei 4 MEUR an Eigenleistungen aktiviert wurden. Weitere Investitionen in Höhe von 162 TEUR betreffen vor allem die Ausstattung des gesamten Unternehmens und die IT-Infrastruktur. Liquidität Der Cashflow für das Geschäftsjahr 2023 setzt sich wie folgt zusammen
Insbesondere der Anstieg der Einnahmen aus Dienstleistungen und Produktionslizenzen und die gleichzeitige Reduzierung der Investitionen in die Produktentwicklung sowie weitere Kosteneinsparungen führten im Jahr 2023 zu einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Der Cashflow aus Investitionen war aufgrund der Auszahlung der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2022 ebenfalls deutlich positiv. Die Zahlung von Zinsen im Zusammenhang mit der konzerninternen Finanzierung in Höhe von 170 TEUR führte zu einem leicht negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. OpenSynergy war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Finanzielle Lage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 um 1,8 MEUR erhöht. Die immateriellen Vermögensgegenstände (Softwareprodukte von OpenSynergy) erhöhten sich leicht von 17,9 MEUR auf 18,5 MEUR durch getätigte Investitionen (4 MEUR aktivierte Eigenentwicklung), planmäßige Abschreibungen (3 MEUR) und die Gegenfinanzierung der Investitionen durch die Forschungszulage (0,4 MEUR). Das Sachanlagevermögen verringerte sich aufgrund der moderaten Investitionen und der planmäßigen Abschreibungen leicht von 319 TEUR auf 300 TEUR. Die Tochtergesellschaft OpenSynergy, Inc. mit Sitz in Utah/USA erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 120 TEUR (130 TUSD) und konnte damit ihren Jahresüberschuss gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 (8 TEUR, 9 TUSD) deutlich steigern. Das Working Capital verringerte sich von 2,8 MEUR (per 2023-03-31) auf 1,3 MEUR (per 2024-03-31). Die kurzfristigen Forderungen an Kunden blieben im Geschäftsjahr 2023 mit 3,2 MEUR (19% vom Umsatz) leicht unter dem Vorjahresniveau (2022: 3,4 MEUR und 21% vom Umsatz). Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 gab es keine Vorräte in Form von unfertigen Leistungen, wodurch sich diese von 48 TEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 0 EUR im Geschäftsjahr 2023 reduzierten. Alle Dienstleistungsprojekte wurden bis zum Ende des Geschäftsjahres erfolgreich abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten verringerten sich von 460 TEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 372 TEUR im Geschäftsjahr 2023 und setzten sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich deutlich auf 500 TEUR (2022: 2 MEUR), was hauptsächlich auf den Zahlungseingang für die Forderungen aus der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2022 und den deutlich geringeren Betrag der genehmigten, aber noch nicht abgerufenen Mittel für 2023 zurückzuführen ist. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um 1,25 MEUR im Zusammenhang mit dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023. Die Rückstellungen blieben mit 1,7 MEUR auf dem Niveau des Vorjahres (2022: 1,7 MEUR). Die Finanzlage wird insgesamt als gut eingeschätzt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind durch liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände gedeckt. 3. Risiko-, Chancen- und PrognoseberichtRisikoberichtDa das COQOS-Hypervisor-Business zukünftig von Qualcomm übernommen werden wird, beschränkt sich die folgende Darstellung der Risiken auf das verbleibende Business, wobei die Risiken in der Reihenfolge ihrer Netto-Bedeutung - nach der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung - aufgeführt sind. Die Einnahmen aus Produktionslizenzen sind direkt von den Produktionsmengen der mit OpenSynergy Software ausgestatteten Fahrzeuge abhängig. Das größte Risiko, das OpenSynergy für die Branche sieht, ist ein möglicher Rückgang der Verbrauchernachfrage. Die in vielen Ländern zu beobachtende Inflation und die von einigen OEMs eingeführten Preiserhöhungen für Fahrzeuge könnten zu einem geringeren Absatz führen. Die OEMs könnten ihre Produktion entsprechend anpassen, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen von OpenSynergy haben könnte. Wir schätzen das Risiko einer längerfristigen Auswirkung der oben genannten Risikofaktoren auf das Wachstum von OpenSynergy derzeit dennoch als moderat ein . Das Wachstum OpenSynergys erfordert die Akquisition neuer Kunden und Projekte. OpenSynergy wird weiterhin mit kommerziellen Wettbewerbern und Open-Source-Software konkurrieren müssen. Für das Produkt Blue SDK ist das Risiko, dass Kunden Open-Source-Lösungen in neuen Projekten verwenden, noch moderat. Da Android jedoch stark an Zugkraft gewonnen hat, steigt das Risiko. OpenSynergy hat darauf bereits 2019 reagiert und mit der Entwicklung einer Bluetooth-Produktvariante für Android begonnen - genannt "Blue SDK Fusion". Die erste Version dieser Variante wurde im Sommer 2020 veröffentlicht und im Jahr 2021 weiter verbessert. Die weite Verbreitung des Open-Source-Betriebssystems Android kann daher nicht nur als Bedrohung, sondern auch als Chance gesehen werden. OpenSynergy haftet gegenüber seinen Kunden für die Verletzung von Eigentumsrechten Dritter und verpflichtet sich außerdem, Kundendaten und Unternehmensinformationen unter Verwendung der besten Branchenstandards wie TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) zu schützen. Eine Erneuerung der TISAX-Zertifizierung wurde im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich erreicht. Dieses Risiko kann als moderat eingestuft werden . Der weltweite Umsatz von OpenSynergy ist in hohem Maße von den Umsätzen der US-Tochtergesellschaft und den Verkäufen an asiatische Kunden abhängig. Änderungen der Einfuhrsteuern zwischen den USA, Europa und Asien könnten sich negativ auf das Ergebnis auswirken. Abgesehen davon wurde eine Verrechnungspreisstudie durchgeführt, die die Grundlage für die angewandten internen Verrechnungspreise bildet. Allerdings legen die verschiedenen Steuerbehörden unterschiedliche Maßstäbe an, so dass das Risiko ungeplanter Steuerausfälle als moderat eingestuft werden muss . Die Verrechnungspreisstudie schafft Klarheit und begrenzt das Risiko. In Zukunft wird die Software von OpenSynergy verstärkt in sicherheitsrelevanten Systemen eingesetzt werden, was zu einem erhöhten Haftungsrisiko führt . Darüber hinaus bieten vernetzte Fahrzeuge eine größere Angriffsfläche für Hacker, so dass die Angriffssicherheit der Produkte immer wichtiger wird. OpenSynergy verfügt über eine unabhängige Qualitätssicherung und über Prozesse, die es ermöglichen, schnell auf Sicherheitsverletzungen zu reagieren. OpenSynergy arbeitet darüber hinaus mit Drittanbietern zusammen, um eine unabhängige Bewertung potenzieller Risiken für die Sicherheit seiner Produkte zu erhalten (z. B. durch Code-Reviews und Penetrationstests). OpenSynergy hat mehrere solcher Überprüfungen für sein Bluetooth-Produkt durchgeführt und Nachweise gesammelt, die die Einhaltung des neuen Cybersicherheitsstandards ISO21434 gewährleisten. Als risikomindernde Maßnahmen wurden Produkthaftungs- und Rückrufversicherungen abgeschlossen und in Lizenzverträgen mit Kunden ausdrückliche Haftungsbeschränkungen vereinbart. Das Risiko für das Unternehmen kann derzeit als moderat eingestuft werden . Die Abhängigkeit vom EUR/USD-Wechselkurs ist mäßig, obwohl sich ein schwächerer USD insgesamt negativ auswirken würde. Spezifische Begrenzungsmaßnahmen (Absicherungsgeschäfte) wurden in der Vergangenheit erwogen, aber nicht umgesetzt, da das Risiko als gering eingeschätzt wurde. Über die vorgenannten Risiken hinaus sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im kommenden Geschäftsjahr einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. ChancenberichtNeben den aktuellen Megatrends in der Automobilbranche - Elektromobilität, autonomes Fahren, vernetztes Fahren und "Carsharing"3 - spielen für OpenSynergy weitere Entwicklungen eine wichtige Rolle4: a. OpenSynergy hat festgestellt, dass bestimmte Kunden ein gesteigertes Interesse an der Unterstützung fortschrittlicher Bluetooth-Anwendungen auf dem Zweiradmarkt haben und dass NXP und Qualcomm Referenzplattformen für digitale Zweirad-Cluster eingeführt haben. Der globale Markt für vernetzte Zweiräder wird im Jahr 2024 auf 0,41 Mrd. US-Dollar geschätzt und soll bis 2029 2,78 Mrd. US-Dollar erreichen, mit einer CAGR von 46,91 % im Prognosezeitraum (2024-2029). Es wird erwartet, dass das Infotainment-Segment dieses Marktes der Hauptfaktor für dieses Wachstum sein wird, da die Nachfrage nach solchen Systemen in Zweirädern steigt. Europa hat derzeit den größten Marktanteil am Markt für vernetzte Zweiräder. Die Neuzulassungen von Motorrädern in den fünf größten europäischen Märkten (d. h. Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien) erreichten Ende 2023 1.049.898 Stück, was einem Anstieg von ca. 10,5 % im Vergleich zu 2022 (950.437 Stück) entspricht. OpenSynergy geht davon aus, dass nicht nur der Markt für Zweiräder weiterwachsen, sondern auch die Akzeptanz von vernetzten Infotainmentsystemen innerhalb des Zweiradmarktes rasch zunehmen wird. Für fortschrittliche Two-Wheeler-Infotainment-Systeme, die eine getrennte Kommunikation mit Fahrer und Beifahrer unterstützen müssen, sind mehrere Bluetooth-Controller mit mehreren Instanzen des Bluetooth-Stacks erforderlich, um solche Anwendungsfälle zu unterstützen. OpenSynergy plant, diese fortgeschrittenen Anwendungsfälle unter Linux mit dem Blue SDK RapidLaunch und unter Android mit einem neuen Produkt namens Blue SDK Multi-Stack für Android, welches Anfang des Geschäftsjahres 2024 auf den Markt kommt, zu adressieren. b. Steigende Anforderungen an die Betriebs- (Sicherheit) und Informationssicherheit. Nach der Einführung der ISO 26262:2018 (funktionale Sicherheit) wurde im August 2021 die ISO 21434 (Cybersicherheit) veröffentlicht5 . c. Die Trennung von Hardware und Software wird auch als Software Defined Architecture (SDA) bezeichnet. SDA ermöglicht einerseits die Wiederverwendung von kostenintensiver Software und die schnellere Bereitstellung von Software und neuen Funktionen und andererseits die Optimierung der Soft- und Hardwarearchitektur des Fahrzeugs6 . Traditionell haben die Automobilhersteller ihre Modelle in der Regel auf der Grundlage der einzelnen Komponenten des Fahrzeugs entworfen. Auch die Software eines Fahrzeugs entwickelten sie auf der Basis der Hardware oder ließen sie von Zulieferern entwickeln. Dies führte und führt zu hardwarespezifischen Softwarestacks und Lieferantenbindung. Unser Produkt Blue SDK ist völlig hardwareunabhängig. Es ist eine großartige Lösung für die hardwareunabhängigen Softwareplattformen, die die OEMs für ihre zukünftigen Fahrzeuge zu entwickeln versuchen. Die unten aufgeführten Chancen sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. Der oben erwähnte Trend - die Trennung von Hardware und Software - wird auch durch das Produkt Radio Tuner SDK, eine Softwarelösung für den terrestrischen Rundfunk, aufgegriffen. Das Produkt wurde bereits im Jahr 2019 in das Produktportfolio von OpenSynergy aufgenommen und erfüllt die zukünftigen Bedürfnisse der Kunden: Eine hardware-agnostische und Open-Source-kompatible (z.B. Android Automotive, Linux) Softwarelösung. Da Android Automotive keine eigene Funklösung anbietet, ergänzt es die schnell wachsenden Android-basierten Cockpit-Domain-Controller. Wie in der Risikoanalyse erwähnt, verfügt Android bereits über eine Open-Source-Implementierung des Bluetooth-Stacks. Zwischen 2021 und 2022 hat OpenSynergy eine Android-Variante seines erfolgreichen Blue-SDK-Produkts namens "Blue SDK Fusion" entwickelt und zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zur Open-Source-Version, die kostenlos mit Android ausgeliefert wird, enthält die OpenSynergy-Version wichtige Elemente, die Automobilhersteller und -zulieferer benötigen (z.B. erweiterte Funktionalitäten, höhere Stabilität, flexiblere und stabilere Schnittstellen, Supportoptionen). "Blue SDK Fusion" ist ein hardwareunabhängiger Bluetooth-Software-Stack, der speziell für das Android Automobilbetriebssystem implementiert wurde und OpenSynergy ermöglicht, im wachsenden Bereich der Android-basierten Systeme präsent zu sein. OpenSynergy konnte im Jahr 2023 einen Großkunden gewinnen, welcher BlueSDK mit Android in seinen Fahrzeugen einsetzen wird. Dies könnte von anderen Kunden als der richtige Weg angesehen werden, um ihre Risiken bei der Verwendung von Android und seinem Standard-BT-Stack zu verringern. Die Zukunft von OpenSynergy wird sich auf drei Säulen stützen: 1. Aufrechterhaltung und weiteres Wachstum des Bluetooth-Geschäfts: • OpenSynergy hat in den letzten Jahren erfolgreich neue Großaufträge für Blue SDK, Rapid Launch und Fusion erhalten und wird dies auch weiterhin tun. • Die Kunden bauen immer mehr Multi-Stack-Lösungen auf, die nicht nur neue Geschäfte generieren, sondern auch zu höheren Umsätzen in bestehenden Kundenbeziehungen führen. 2. Ausbau des Geschäfts durch Lizenzierung und Verkauf von Panasonic SW-Produkten/IP an andere Akteure in der Branche. 3. Potenzielle Investitionen in neue Produkte durch den Erwerb oder die interne Entwicklung neuer Technologien unter Verwendung der Erträge aus dem Verkauf des Virtualisierungsgeschäfts. PrognoseberichtWie im Kapitel "Makroökonomische und branchenspezifische Rahmenbedingungen" beschrieben, prognostiziert die Analyse von S&P Global Mobility, dass der Automobilmarkt 2024 moderat wachsen wird, wenn auch bis 2023 noch nicht wieder auf dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie7. Andererseits gibt es mehrere makroökonomische Risiken, die die Wachstumsdynamik kurzfristig bremsen könnten (siehe Abschnitt "Risikobericht"). Der Hauptteil der Umsatzerlöse von OpenSynergy (Produktlizenzen) steht in direktem Zusammenhang mit den zunehmenden Investitionen der Automobilhersteller und -zulieferer in neue Technologien. Softwareprodukte, wie sie von OpenSynergy angeboten werden, werden benötigt, um neue Anforderungen und Anwendungen zu erfüllen (siehe Abschnitt "Chancenbericht"). OpenSynergy erwartet, dass diese Investitionen dank der wirtschaftlichen Erholung kurz- bis mittelfristig wieder zunehmen werden. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen und Einschätzungen zur weltwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erwartungen unserer Kunden zur mittelfristigen Entwicklung stellen sich die Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 derzeit wie folgt dar: o Bei den Umsatzerlösen aus Produktlizenzen erwartet das Management, dass sich die Märkte im Geschäftsjahr 2024 weiter erholen werden, andere Unwägbarkeiten jedoch bestehen bleiben. In Verbindung mit der Umstrukturierung des Unternehmens und dem damit verbundenen Verkauf des Virtualisierungsgeschäfts wird der Umsatz aus Produktlizenzen voraussichtlich um 15 % unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegen. o Die Umstrukturierung wird zu einem deutlichen Rückgang des Gesamtumsatzes für das Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 führen. Es wird erwartet, dass dieser 50 % des Gesamtumsatzes des Geschäftsjahres 2023 erreichen wird. Alle bei der OpenSynergy GmbH verbleibenden Mitarbeiter haben eine 12-monatige Jobgarantie erhalten und es wurde ein Treueprogramm aufgelegt, um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal die erfolgreiche Restrukturierung begleiten kann. Dennoch wird der erfolgreiche Verkauf des Virtualisierungsgeschäfts zu einer deutlichen Steigerung des Ergebnisses vor Steuern für das Geschäftsjahr 2024 führen. Aufgrund der Einmaleffekte aus der Umstrukturierung und dem Verkauf des Geschäftsbereiches Virtualisierung im zweiten Kalenderquartal 2024 wird das Geschäftsjahr 2024 ein Übergangsjahr und die Leistungsindikatoren nicht mit vorherigen bzw. folgenden Geschäftsjahren vergleichbar sein. o Es wird erwartet, dass der Auftragsbestand für Produktionslizenzen für die folgenden fünf Jahre gegen Ende des Geschäftsjahres 2024 wieder ansteigen wird. Der Wiederaufbau des Geschäftsumfangs auf das Niveau vor der Umstrukturierung wird jedoch mehrere Jahre dauern.
Berlin, 08. Juni 2024 Regis Adjamah, Geschäftsführer 1 https://www.spglobal.com/mobility/en/research-analysis/sp-global-mobility-forecasts-883m-auto-sales-in-2024.html 2 https://www.spglobal.com/mobility/en/research-analysis/the-semiconductor-shortage-is-mostly-over-for-the-auto-industry.html 3 C. S. a. A. K. Felix Kuhnert, "Fünf Trends, die die Automobilbranche verändern", PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2018. 4 D. Bernal, "Automotive Software Development - 8 Disruptive Trends," ARM, 21 06 2018. [Online]. Verfügbar: https://community.arm.com/developer/ip-products/system/b/embedded-blog/posts/automotive-software-development-8-disruptive-trends. [Accessed 17 05 2021]. 5 Wikpedia, "ISO/SAE 21434", [Online]. Verfügbar: https://de.wikipedia.org/wiki/ISO/SAE_21434. [Zugriff am 17 05 2021]. 7 https://www.prnewswire.com/news-releases/sp-global-mobility-forecasts-83-6m-units-in-2023-as-light-vehicle-market-cautiously-recovers-301707219.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die OpenSynergy GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. März 2024 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei zeitraumbezogenen Aussagen wird das Geschäftsjahr mit dem vorherigen Geschäftsjahr 2022 (01. April 2022 bis 31. März 2023) verglichen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den nach § 255 Abs. 2a HGB bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen, vermindert um Investitionszuwendungen, angesetzt, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch die Inanspruchnahme von Diensten sowie eigene Entwicklungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Gewährte Forschungszulagen reduzieren die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer (von 5 bis 10 Jahre) abgeschrieben. Patente werden über den Zeitraum ihrer Gültigkeit linear abgeschrieben. Gegebenenfalls erfolgen auch außerplanmäßige Abschreibungen. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer (von 3 bis 10 Jahre) angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer im Sachanlagevermögen beträgt zwischen 3 und 13 Jahren für Geschäfts- und Betriebsausstattung. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen infolge einer dauerhaften Wertminderung waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Die unfertigen Leistungen werden mit den Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten enthalten ausschließlich direkt zurechenbare Kosten. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten zum 31. März 2024 angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung aller Risiken bewertet. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen war nicht notwendig. Pauschalwertberichtigungen wurden angemessen gebildet. In Fremdwährung bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit dem Tageskurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Am Bilanzstichtag wird gemäß § 256a HGB der Devisenkassamittelkurs zur Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zugrunde gelegt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet. Sofern der Saldo der aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übertrifft, wird das Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 S.2 HGB nicht ausgeübt. Im Berichtsjahr bestand die Passivierungspflicht gemäß § 274 (1) HGB in Bezug auf passive latente Steuern auf Grund eines Passivüberhangs. Von der Erleichterung des § 288 (2) i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB wird Gebrauch gemacht und auf weitere Angaben zu den latenten Steuern verzichtet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im (Brutto-)Anlagenspiegel dargestellt. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen (siehe Anlage zum Anhang). Durch Anpassungen bei den Beträgen für die Forschungszulage der Wirtschaftsjahre 2019-2023 werden im Anlagespiegel die Zugänge der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände reduziert und mit -25.357,00 EUR ausgewiesen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.619 TEUR (Vorjahr 1.202 TEUR) bestehen inhaltlich in voller Höhe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen die Forschungszulage i.H.v. 351 TEUR und Kautionen i.H.v. 96 TEUR erfasst. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 95.767,97 EUR (Vorjahr 95.729,11 EUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Eigenkapital Zum 31. März 2024 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft 16.931 TEUR (Vorjahr 15.683 TEUR). Das gezeichnete Kapital beträgt 91.276 EUR (Vorjahr 91.276 EUR) und ist voll eingezahlt. Des Weiteren ist eine Kapitalrücklage nach § 272 (2) Nr. 1 HGB i. H. v. 11.237 TEUR (Vorjahr 11.237 TEUR) vorhanden. Rückstellungen Die erfassten Rückstellungen sind aus dem Rückstellungsspiegel zu entnehmen: Rückstellungen in Höhe von 40 TEUR haben eine Restlaufzeit über einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 5.994 TEUR (Vorjahr 6.151 TEUR) bestehen inhaltlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 294 TEUR (Vorjahr 451 TEUR). Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter werden in Höhe von 5.700 TEUR (Vorjahr 5.700 TEUR) ausgewiesen. Diese betreffen die Finanzierung und sind wie im Vorjahr inhaltlich den sonstigen Verbindlichkeiten zuzuordnen. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 16.917.497,75 EUR. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 6.148.993,20 EUR (Vorjahr: 6.407.152,12 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Passive latente Steuern Der Saldo der passiven latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 1.633 TEUR (Vorjahr 828 TEUR). Die Salden der latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Höhe der Umsatzerlöse 16.817 TEUR (Vorjahr: 15.706 TEUR). Mit Bezug auf § 288 (2) i.V.m. § 285 Nr. 4 HGB wird keine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen oder geografisch bestimmten Märkten vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von 1.813 TEUR angefallen (Vorjahr: 2.018 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Raumkosten, sowie Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungskosten für bestehende Hard- und Software und für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Des Weiteren sind Versicherungsbeiträge, Werbe- und Reisekosten sowie verschiedene betriebliche Kosten enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgender Tabelle zu entnehmen:
V. Sonstige Angaben Forschungs- und Entwicklungskosten Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr 5.660 TEUR. Davon entfallen 4.028 TEUR auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, welche vollständig aktiviert wurden. Der Anspruch auf Forschungszulage in Höhe von 299 TEUR wurde mit den Herstellungskosten verrechnet. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 94. Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Der Geschäftsführung gehörten an:
Dem Beirat gehören folgende Personen an:
Für die Tätigkeit im Beirat wurde keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung an deren Mitglieder gezahlt. Vergütungen der Geschäftsführer Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Im April 2024 hat das Management der OpenSynergy GmbH gegenüber den Mitarbeitern bekanntgegeben, dass der Bereich "Virtualisierung" an den Chiphersteller Qualcomm Technologies, Inc. übertragen werden soll. Der Verkauf wurde im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres vollzogen. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. Konzernabschluss OpenSynergy GmbH ist gem. § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB befreit, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Panasonic Europe B.V. als Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Amsterdam, Niederlande. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Panasonic Corporation, Osaka, Japan, für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist bei der Konzernobergesellschaft in Kadoma City, Osaka/Japan und unter http://disclosure.edinet-fsa.go.jp erhältlich. Mindestbesteuerung Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") im Dezember 2021 mit den sog. "Model Rules" das Rahmenwerk für eine internationale Mindestbesteuerung (sog. "Pillar 2-Rules") veröffentlicht. Ziel der nach Maßgabe der OECD weltweit einheitlich anzuwendenden Pillar 2-Regelungen ist, Unternehmensgewinne in niedrig besteuerten Ländern durch Erhebung einer Ergänzungssteuer einer Mindestbesteuerung von 15% zu unterziehen. Die von der Europäischen Union ("EU") zur Umsetzung der Vorgaben der OECD am 15. Dezember 2022 erlassene Richtlinie sollte bis Ende 2023 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Während die Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht sowohl in den Staaten der EU als auch in Drittstaaten teilweise deutlich verzögert ist, hat der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" am 10. November 2023 beschlossen. Ungeachtet der weltweiten gesetzlichen Umsetzung tritt das Gesetz zur Mindestbesteuerung in Deutschland damit für nach dem 30. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre in Kraft, so dass der OpenSynergy-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 einer Ergänzungssteuer unterliegen kann, durch die die Besteuerung der Gewinne einzelner Steuerhoheitsgebiete auf die Mindeststeuer von 15% angehoben wird. Nach jetziger Einschätzung wird der Konzern nicht oder nur geringfügig einer Ergänzungssteuer unterliegen, da die einzelnen Konzerngesellschaften in Ländern aktiv sind, deren regulären Steuersätze oberhalb von 15% liegen. Auch wesentliche steuerfreie Erträge, die den effektiven Steuersatz der einzelnen Steuerhoheitsgebiete auf unter 15% sinken lassen können, vereinnahmen die Konzerngesellschaften von OpenSynergy GmbH regelmäßig nicht. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 1.247.916,57 EUR. Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag hinzugerechnet. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 08. Juni 2024 Regis Adjamah AnlagespiegelOpenSynergy GmbH, BerlinEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die OpenSynergy GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der OpenSynergy GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OpenSynergy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 9. August 2024 KPMG
AG
Helge Timm, Wirtschaftsprüfer Sandy Wegner, Wirtschaftsprüferin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
46 nahegelegene Organisationen
Betrieb von Sportanlagen
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Einzelhandel mit Büchern
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Allgemeine Gebäudereinigung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Großhandel mit Getränken
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlung von Krediten
Unternehmensberatung
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Beteiligungsgesellschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Einzelhandel mit Bekleidung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen