Constellium Treuhand UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Oliver Huber seit 7.8.2025 | Prokura |
Stephan Borst seit 14.12.2023 | Prokura |
Thomas Weiler seit 8.8.2023 | Prokura |
Werner Graf seit 15.5.2015 | Prokura |
Hans-Joachim Herbert Chwalisz seit 10.12.2014 | Geschäftsführer |
René François Raquet seit 21.2.2014 | Prokura |
Thomas Dr. Müller seit 13.11.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Constellium Singen GmbHSingen (Hohentwiel)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und RahmenbedingungenI. Allgemeine Angaben Die Constellium Singen GmbH wird im Folgenden "CSG" oder "die Gesellschaft" genannt. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht in der Herstellung und dem Vertrieb von Erzeugnissen aus Aluminium und anderen Wertstoffen. Die Gesellschaft untergliedert sich in folgende Produktionsbereiche: Presswerk Singen (Large Extrusion & Specialties Singen), Automotive Structures Singen mit den Außenwerken in Gottmadingen und Dahenfeld sowie in einen Infrastruktur/Shared Service-Bereich im Folgenden "SSC-Bereich" genannt. Das Presswerk ist mit hochwertigen Groß- und Kleinpressen ausgestattet, bei welchen Aluminium-Pressbarren im Pressverfahren zu Profilen gepresst werden. Der Produktbereich umfasst kundenspezifische Profile, Stangen und Rohre sowie Großprofile, sowie auch Extrusions-basierte Lösungen, die verschiedene Materialien mit verschiedenen Produktionstechnologien kombinieren. Hierbei handelt es sich um Kühlkörper, Verbundstromschienen, sowie Lösungen für Bus und Bahn sowie verschiedene Automobilanwendungen. Die hergestellten Produkte werden überwiegend an Kunden des Automobil-, Transport- (Schiene und Verbundstromschiene), Energie- und Maschinenbausektors verkauft. Das Automotive Werk mit den Außenwerken in Gottmadingen und Dahenfeld verarbeitet Aluminium-Profile für Anwendungen in der Automobilindustrie weiter. Hierbei werden komplette Automotive- Systemlösungen wie Crash Management-Systeme, Sicherheitskomponenten (Seitenaufprallträger, Energieabsorptionssysteme), Cockpitträger sowie Body-in-White-Strukturen produziert. Das Kundenportfolio beinhaltet namhafte Premium-Automobilhersteller. Zum Bilanzstichtag ist die direkte Muttergesellschaft der CSG die Constellium Deutschland GmbH, Singen mit 100%. Mit dieser Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Constellium Deutschland GmbH ist eine 90%ige Tochter der Constellium Germany Holdco GmbH & Co. KG, Singen und 10%ige Tochter der Constellium SE Paris / Frankreich. Zwischen der Constellium Deutschland GmbH und der Constellium Germany Holdco GmbH & Co. KG besteht ebenfalls ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die Constellium Germany Holdco GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochter der Constellium International SAS in Paris, welche wiederum eine 100%ige Tochter der Constellium SE, Paris, Frankreich ist. Die Constellium SE, Paris, Frankreich ist an der New Yorker Börse (NYSE) gelistet. II. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahresgutachten 2023/2024 zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt der Sachverständigenrat folgendes fest: "Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Die im Jahresgutachten präsentierte Mittel- und Langfristprojektion des deutschen Produktionspotenzials deutet auf deutliche Wachstumshemmnisse für die kommenden Jahrzehnte hin. Durch die demografische Alterung wird das inländische Arbeitsvolumen sinken. Gleichzeitig sind das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten rückläufig. Deutschland droht somit eine Alterung nicht nur seiner Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis. Um das Wachstumspotenzial zu stärken, gilt es, beiden Entwicklungen entgegen zu wirken, durch verbesserte Erwerbsanreize, Reformen der Zuwanderungspolitik, sowie Innovationsund Investitionstätigkeit, um die Wirtschaft zu modernisieren und das Produktivitätswachstum zu steigern. Unterstützt werden sollte dies durch eine Stärkung und Integration der europäischen Kapitalmärkte. Der durch die demografische Alterung erhöhte Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sollte mit einem Bündel an Reformoptionen reduziert werden. Im Gutachten diskutiert werden zudem ausführlich verschiedene Reformoptionen für das Steuer-Transfer-System, die die Armutsgefährdung reduzieren und Erwerbsanreize stärken können, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten. Die deutsche Forschungsdateninfrastruktur ist im internationalen Vergleich rückständig und sollte durch eine Anpassung der Statistikgesetzgebung und ein neues Forschungsdatengesetz verbessert werden." (Quelle: Sachverständigenrat-zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Jahresgutachten 2023/2024 vom 8.11.2023 - "Vorwort") "Die hohen Inflationsraten und die geldpolitische Straffung belasten die Weltkonjunktur. Zwar weisen die USA bis zuletzt ein robustes Wachstum auf, getrieben durch die privaten Konsumausgaben und zuletzt auch die Unternehmensinvestitionen. In China hingegen blieb das Wachstum trotz der Abkehr von der Null-Covid-Politik im vergangenen Winter hinter den Erwartungen zurück. Die Konjunktur in den anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern ist zwar heterogen, aber insgesamt ebenfalls gedämpft. Der Sachverständigenrat erwartet für die Jahre 2023 und 2024 Wachstumsraten des globalen BIP von 2,7 % und 2,2 %. Die Wirtschaft im Euro-Raum zeigt sich ebenfalls schwach und dürfte erst im Jahr 2024 wieder etwas höhere Wachstumsraten erreichen. Das BIP-Wachstum im Euro-Raum dürfte in den Jahren 2023 und 2024 0,6 % bzw. 1,1 % betragen. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich besonders stark abgekühlt. So haben die privaten Haushalte und der Staat ihre Konsumausgaben reduziert. Die Industrie und die Bauwirtschaft zehren zwar noch von einem erhöhten Bestand an Aufträgen, allerdings gehen diese und auch die Neuaufträge deutlich zurück. Hinzu kommen Engpässe aufgrund fehlender Arbeitskräfte. Der Sachverständigenrat erwartet, dass die deutsche Volkswirtschaft sich erst im Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Rückgang der Inflation in Kombination mit den hohen Lohnabschlüssen dürfte aber zu Realeinkommenssteigerungen führen. Hierdurch dürfte sich der private Konsum beleben. Der Sachverständigenrat erwartet für die Jahre 2023 und 2024 ein Wachstum des deutschen BIP von -0,4 % bzw. 0,7 %. Die Prognose ist mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. So könnten eine ausbleibende Erholung in China, eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise, eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Geldpolitik als erwartet oder ein zurückhaltendes Ausgabeverhalten der Verbraucher das Wachstum bremsen. Die Inflation in Deutschland und im Euro-Raum ist auf dem Weg der Normalisierung. Es ist allerdings zu erwarten, dass stark verzögerte Kostenüberwälzungen und neuer Druck von der Lohnentwicklung die Kerninflation im Euro-Raum noch bis ins Jahr 2025 hochhalten. Im Euro-Raum rechnet der Sachverständigenrat mit Inflationsraten von 5,6 % bzw. 2,9 % in den Jahren 2023 und 2024. In Deutschland ist in diesem Jahr mit einer Inflation von 6,1 % zu rechnen. Im kommenden Jahr dürfte sie auf 2,6 % zurückgehen. Bei der Kerninflation in Deutschland ist mit Raten von 5,2 % im Jahr 2023 und 3,2 % im Jahr 2024 zu rechnen. Das Risiko eines erneuten Inflationsanstiegs ist nicht zu vernachlässigen, sollte die restriktive geldpolitische Ausrichtung nicht ausreichend lange aufrechterhalten werden." (Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Jahresgutachten 2023/2024 vom 8.11.2023 - "Kapitel 1 - Konjunkturerholung verzögert sich") Gemäß der Aussage des Verbandes der Automobilindustrie (VDA, Pressemeldung vom 18. Januar 2024) haben die großen internationalen Automobilmärkte im Geschäftsjahr 2023 einen deutlichen Anstieg der Neuzulassungen verzeichnet. Im Vergleich zum Jahr 2022 war die Fahrzeugverfügbarkeit deutlich verbessert, was sich positiv auf den PKW-Absatz auswirkte. Hinzu kommen schwache Vorjahreswerte, die zu einem Basiseffekt geführt haben. Dieser hatte jedoch zuletzt immer weniger unterstützende Wirkung auf die Wachstumsraten. Dennoch bleibt das Geschäftsumfeld für die Automobilwirtschaft herausfordernd: Insbesondere in Europa, aber auch in anderen Weltregionen, kam es infolge von geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten zuletzt zu einer gedämpften gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und damit zu einem verhaltenen Wirtschaftswachstum. Auch die nach wie vor hohen Energie- und Verbraucherpreise wirken sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus. 2. Analyse der Ertrags-, Finanz- und VermögenslageI. Überblick über die Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Berichtsjahr 2023 lieferte der Standort 89.420 Tonnen verarbeitetes Aluminium an Dritt- und Konzernkunden ab (Vorjahr: 82.108 Tonnen). Das Absatzvolumen bewegt sich damit ca. 9 % über dem Vorjahresniveau und spiegelt eine deutliche Nachfrageerhöhung wider. Es konnte ein Umsatz von 690 Mio. € erzielt werden (Vorjahr: 646 Mio. €). Die Erhöhung der Umsatzerlöse von ca. 7 % resultiert im Wesentlichen aus den höheren Ablieferungen. Die einzelnen Geschäftsbereiche entwickelten sich wie folgt: Der Bereich Automotive Structures konnte sich gegenüber dem Vorjahr weiter erholen. Kundenbedarfe und Lieferketten zeigten eine zunehmende Stabilisierung, sodass Absatzvolumen über dem Vor-Corona-Jahr 2019 lagen. Der Automotive-Bereich konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von 480 Mio. € (Vorjahr: 441 Mio. €) erzielen. Die Absatzmengen konnten im Vergleich zum Vorjahr um 9 % auf 51.283 Tonnen (Vorjahr: 46.993 Tonnen) gesteigert werden. Die Marktentwicklung für Aluminium-Strukturen ist weiterhin positiv. Zusätzlich ergeben sich weiterhin neue Einsatzgebiete für Aluminium im Automobilbereich und dort zunehmend auch im Elektrofahrzeugbau. Im Presswerk erhöhte sich die Absatzmenge um 8% gegenüber dem Vorjahr, hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg im Automobilbereich, welcher durch einen Rückgang im Industriebereich etwas gedämpft wurde. Das Absatzvolumen des Presswerks lag bei 60.332 Tonnen (Vorjahr: 55.884 Tonnen). Darin enthalten sind Lieferungen von Alu-Schrotten in Höhe von 13.790 Tonnen (Vorjahr: 11.961 Tonnen) sowie interne Lieferungen an den Automotive-Bereich Singen von 22.195 Tonnen (Vorjahr: 20.769 Tonnen). Der Pressbereich konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von 274 Mio. € (Vorjahr: 277 Mio. €) erzielen. Darin enthalten sind interne Umsatzerlöse an den Automotive-Bereich Singen in Höhe von 96 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €). Der Bereich SSC konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von 49 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) erzielen. Darin sind interne Serviceleistungen an die operativen Bereiche der CSG von 17 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) enthalten. Die Serviceleistungen an die externen Unternehmen betrugen somit 32 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €). II. Übrige Ertragsfaktoren Zur stetigen Verbesserung der Ergebnissituation hat das Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören unter anderem die kontinuierliche Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit, der Produktivität und der Qualität sowie die Erhöhung der Flexibilität zur verbesserten Kundenzufriedenheit. Im Berichtszeitraum betrug der Materialaufwand 457 Mio. € (Vorjahr: 445 Mio. €). Die Materialaufwandsquote von 66,2 % hat sich gegenüber dem Vorjahr (68,9 %) verringert. Die Reduktion der Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen bedingt durch die gefallenen Metallpreise. Bedingt durch die gestiegenen Absatzzahlen hat sich der Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 3 % erhöht. Trotz gesunkener Metallpreise beträgt die Steigerung bei den Umsatzerlösen gegenüber dem Vorjahr 7 %, bedingt durch die höheren Ablieferungen. Der Personalaufwand erhöhte sich auf 120,6 Mio. € gegenüber Vorjahr (114,1 Mio. €). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Steigerung der Aufwendungen für Löhne und Gehälter durch den Mitarbeiteraufbau, sowie den Aufbau von Zeitkonten. Der Bereich Automotive war geprägt durch umfangreiche Investitionen in auftragsbezogene Produktionsanlagen sowie die Verbesserung der Werksinfrastruktur. Fertigungsverfahren wurden weiterentwickelt und für die Kunden erfolgreich eingeführt. Diese Investitionen und Weiterentwicklungen dienen dazu, die Qualität und Produktivität als Basis für vorhandene Aufträge stetig zu verbessern. Die Schwerpunkte des Presswerks im abgelaufenen Jahr waren die weitere Ertüchtigung der Pressen sowohl für Automotive- als auch für Industrie- und Transportanwendungen. Im Berichtszeitraum haben die Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen sowie das Sachanlagevermögen 19,5 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) betragen und lagen damit unter den Abschreibungen von 24,5 Mio. € (Vorjahr: 22,9 Mio. €). Diese betrafen sowohl Neuanlagen als auch Verbesserungen und Umbauten an bestehenden Fertigungsanlagen. Für das Berichtsjahr ergab sich ein Jahresfehlbetrag von -8,4 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss von 17,4 Mio. €). Der Rückgang des Jahresergebnisses in Höhe von 25,8 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahr enthaltenen Vereinnahmung des Beteiligungsergebnisses der CRPS in Höhe von 23,5 Mio. €., während im Berichtsjahr infolge der Verlustsituation der CRPS keine Erträge vereinnahmt werden konnten. Die Erhöhung des Rohergebnisses in Höhe von 17,5 Mio. € wurde durch die Erhöhungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 6,5 Mio. €, bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10,5 Mio. € sowie den Abschreibungen und Zinsen in Höhe von 2,9 Mio. € gedämpft. In diesem Jahr konnte von der CRPS kein Beteiligungsergebnis (Vorjahr: 23,5 Mio. €) vereinnahmt werden, aufgrund des Jahresfehlbetrages in der CRPS. Aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft von der Muttergesellschaft Constellium Deutschland GmbH ausgeglichen. III. Sondereffekte Im Berichtsjahr 2023 gab es keine Sondereffekte. IV. Finanz- und Vermögenslage Entwicklung der Vermögensstruktur:
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr um 38,5 Mio. € verringert. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Umlaufvermögens sowie dem Rückgang bei den Verbindlichkeiten. Dagegen gab es bei den Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg. Die Abnahme im Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den geringeren Investitionen für Neuanlagen gegenüber höheren Abschreibungen. Im Berichtsjahr 2023 lagen die Investitionen etwas unter den Abschreibungen. Die Verringerung des Umlaufvermögens ist vor allem durch den Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen als auch dem Rückgang bei den Vorräten bedingt. Im Vergleich zum Vorjahr ist aufgrund des Jahresfehlbetrages der CRPS keine Ergebnisabführung enthalten (Vorjahr: Entnahme des Jahresergebnisses in Höhe von T€ 23.530). Die Veränderung der Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 5.117 ist vor allem durch den Jahresfehlbetrag von T€ 8.431 begründet, welcher aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der Constellium Deutschland GmbH ausgeglichen wird. Das Vorratsvermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 17.814. Die Reduktion resultiert durch einen Bestandsabbau von 1.825 Tonnen, welcher hauptsächlich bei Rohmetallbeständen stattfand, sowie niedrigere Aluminiumpreise. Zusätzlich erhöhte sich die Position der Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von T€ 7.020. Die Verringerung bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr resultiert hauptsächlich daraus, dass im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.431 entstanden ist, welcher aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages von der Constellium Deutschland GmbH ausgeglichen wird. Im Vorjahr dagegen ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 17.413, woraus sich eine Gewinnentnahme durch die Constellium Deutschland GmbH ergab, welche in den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen war. Die Erhöhung der Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich bedingt durch die Erhöhung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für Verkaufsrisiken. Infolge des Rückgangs der Bilanzsumme hat sich der Anteil des Eigenkapitals mit 28,7 % im Vergleich zum Vorjahreswert um 3,9 Prozentpunkte erhöht. V. Zusammenfassende Würdigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft konnte die gestiegene Nachfrage vor allem auf Grund gestiegener Material-, Transport-, Energie- und Dienstleistungspreisen nicht in ein verbessertes Betriebsergebnis umsetzen. Das Betriebsergebnis im Jahr 2023 beläuft sich auf -3,8 Mio. € (nach -2,7 Mio. € im Vorjahr). Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann insgesamt weiter als gut beurteilt werden. Risiken, die zu einer dauerhaften oder wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen könnten (Bestandsgefährdungspotenziale), bestehen aus heutiger Sicht weiterhin nicht. VI. Mitarbeiter Die Geschäftsführung dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Constellium Singen GmbH und den damit verbundenen Unternehmen. In gleichem Maße geht dieser Dank an die Betriebsräte für die weiterhin förderliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4% und betrug im Jahresdurchschnitt 1.380 (Vorjahr: 1.333). Der Aufwand für Löhne, Gehälter, soziale Abgaben und für die betriebliche Altersversorgung lag bei 120,6 Mio. € (Vorjahr: 114,1 Mio. €). Die Pensionszusagen sind durch Rückstellungen in Höhe von 74,8 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €) gedeckt. Die Pensionseinrichtungen zahlten im abgelaufenen Geschäftsjahr Renten in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) an 1.659 Empfänger (Vorjahr: 1.634), davon 1.082 Alters- und 577 Hinterbliebenenrenten (Vorjahr: 1.115 Alters- und 519 Hinterbliebenenrenten). Mitteilungen gemäß § 289f Abs. 4 HGB: Die Gesellschafter haben mit Beschluss vom 03.05.2022 die Zielgrößen und Fristen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung wie folgt festgelegt: Für den Aufsichtsrat der Constellium Singen GmbH wird eine Zielgröße von einem (1) weiblichen Mitglied festgelegt. Umsetzungsfrist: 30. Juni 2027. Für den vorhergehenden Zeitraum mit Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 war als Zielgröße ebenfalls ein (1) weibliches Mitglied festgelegt. Durch das Ausscheiden des bisherigen weiblichen Mitglieds des Aufsichtsrats zum 23.06.2022 gab es zum Fristablauf kein weibliches Mitglied des Aufsichtsrats mehr. Für die Geschäftsführung der Constellium Singen GmbH wird eine Zielgröße von null (0) weiblichen Mitgliedern festgelegt. Umsetzungsfrist: 30. Juni 2027. Zur Begründung: Auf Geschäftsführerebene ist derzeit weder ein Wechsel noch eine Vergrößerung der aus derzeit einer (1) Person bestehenden Geschäftsführung geplant. Daher wird die zu erreichende Zielgröße für den Anteil weiblicher Mitglieder in der Geschäftsführung auf 0 festgelegt. Sofern - derzeit allerdings nicht vorgesehen - eine Veränderung in der Anzahl der Mitglieder der Geschäftsführung vor dem 30. Juni 2027 stattfinden sollte, unterstützt die Gesellschafterin die Findung einer geeigneten weiblichen Kandidatin. Die Geschäftsführung hat mit Beschluss vom 03.05.2022 für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von einem (1) weiblichen Mitglied festgelegt. Umsetzungsfrist: 30. Juni 2027. Für den vorhergehenden Zeitraum mit Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 war eine Zielgröße von null (0) weiblichen Mitgliedern in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung festgelegt. Tatsächlich gab es zum Fristablauf ein weibliches Mitglied in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Eine formale zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung ist zurzeit bei der Gesellschaft nicht definiert. VII. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft hat keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden in den Entwicklungs- und Forschungsgesellschaften des Constellium Konzerns gebündelt. VIII. Umwelt Durch externe Gutachten lässt die CSG regelmäßig die Umweltsituation untersuchen. Am Standort Singen sind unternehmensinterne Umweltbeauftragte benannt, die die notwendigen Verfahren und Prozesse regelmäßig überwachen sowie auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren hinwirken. Die bekannten Risiken sind in ausreichender Höhe bilanziert. Die Umweltrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 4,2 Mio. € (Vorjahr 4,2 Mio. €). IX. Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Futures) werden nur zur Absicherung von Währungskurs- und Rohmetallpreisrisiken eingesetzt. Diese Sicherungsgeschäfte beziehen sich sowohl auf bereits abgeschlossene Grundgeschäfte (Einkaufskontrakte in Fremdwährung) als auch auf noch nicht realisierte Grundgeschäfte. Letztere sind, basierend auf internen Planungsprozessen und historischen Daten, hinreichend quantifiziert und treten in Zukunft mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein. Für Bewertungszwecke werden die einzelnen Sicherungs- und Grundgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Währungsabsicherung gegenüber dem US-Dollar, dem Schweizer Franken sowie dem Britischen Pfund haben die Kontrakte einen saldierten Marktwert zum Abschlussstichtag in Höhe von T€ 61,4 (Vorjahr: T€ -82,7) und für Rohmetallkontrakte einen Marktwert von T€ 620 (Vorjahr: T€ -744). Die saldierten Marktwerte wurden ermittelt als Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert zum Bilanzstichtag und den vereinbarten Terminkursen der Kontrakte. Anschließend wurde eine Abzinsung durchgeführt. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Auf Grund hinreichender Effektivität der Sicherungsbeziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine Bewertungseffekte, d.h. es mussten zum Bilanzstichtag keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften auf Grund von negativen Bewertungsergebnissen gebildet werden. Der Buchwert der Futures ist somit Null Euro und demnach in keiner Bilanzposition im Jahresabschluss enthalten. Aufgrund der verwendeten Einfrierungsmethode bleiben die sich ausgleichenden Wertänderungen im Abschluss unberücksichtigt. 3. Risiko- und ChancenberichtIn Industrien mit hohem Rohstoffanteil bestehen Risiken in der Bruttomarge, wenn die Verkaufspreise mit den Rohstoffkosten entweder nicht vollständig gekoppelt sind oder diese an der LME (Londoner Metallbörse) nicht vollständig gesichert werden. Die Mengenversorgung wird durch gruppeninterne Lieferzusagen, langfristige Rahmenverträge sowie in geringem Umfang durch Spot-Käufe gesichert. Die entsprechende Preisabsicherung des Metalls wird durch Finanzderivate geleistet. Zur Absicherung der Bruttomarge setzt die CONSTELLIUM-Gruppe Terminkontrakte (Futures/Forwards) ein. Geschäfte in Fremdwährungen werden zum Entstehungszeitpunkt innerhalb des Constellium-Konzerns abgesichert. Die verantwortlichen Konzernstellen, die diese Geschäfte absichern, bündeln diese Positionen und sichern diese Geschäfte mit den Banken ab. Die Umarbeitungsmarge ist dadurch nicht der Preisvolatilität des Aluminiums ausgesetzt. Oberstes Ziel ist, diese Marge durch geeignete Sicherungsinstrumente zu schützen. Finanzierungsrisiken entstehen insbesondere durch zeitliche Verzögerungen in den Zahlungseingängen von Kunden, die kurzfristig zu einer nicht geplanten Liquiditätsverschlechterung führen können. Diesen Risiken begegnet die Geschäftsführung durch ein aktives Debitorenmanagement. Des Weiteren ist die Gesellschaft unter anderem über Cash-Pooling-Vereinbarungen in die Finanzierung des Constellium-Konzerns eingebunden, was eine Versorgung mit liquiden Mitteln sicherstellt. Richtlinien, die in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften genehmigt, von diesen überwacht werden und deren Inhalt mit dem Konzern abgestimmt sind, bilden die Grundlagen für das Risikomanagement. Im Berichtsjahr waren alle Geschäftsbereiche der Gesellschaft in ein Reporting-System eingebunden, das monatlich die erzielten Ergebnisse - unter Anwendung der Konzern-Richtlinien - aufzeigte. Geschäftsführung und Bereichsleitungen erläutern regelmäßig das wirtschaftliche Umfeld. Das jährliche Budget und die nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind die Ziele der Bereiche. Bei Abweichungen werden Maßnahmen eingeleitet, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. In regelmäßigen Abständen werden in der Gesellschaft die Arbeitsabläufe und Selbstkontrollen durch die interne Revision geprüft. Die Berichte werden mit der Geschäftsführung und der Bereichsleitung besprochen. Die Geschäftsprozesse werden entsprechend den Konzernrichtlinien nach SOX 404 geführt und geprüft. Die große Nachfrage der deutschen Automobilindustrie nach Aluminiumlösungen aufgrund von Gewichtsreduzierung, CO 2 -Senkung und Elektrifizierung der Fahrzeuge ist ein wichtiger Treiber einer positiven Marktentwicklung für die Constellium Singen GmbH. Daraus ergeben sich signifikante Wachstumschancen, aber auch eine steigende Abhängigkeit vom Erfolg der Entwicklung der Automobilindustrie. Unsicherheit besteht derzeit bezüglich der weiteren Geschäftsauswirkungen durch anhaltende Preissteigerungen bei Rohmaterial, Energie und Dienstleistungen. Eine Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung und des Ergebnisses sind dadurch möglich. Wir entgegnen dieser Entwicklung mit, soweit möglich, einer adäquaten vertraglichen Sicherung notwendiger Ressourcen. Ein deutsches Standortrisiko sind weiter hohe Energiekosten und die Ungewissheit über staatliche Unterstützung. Dabei ist nicht nur die Höhe der Energiekosten ein Risiko, sondern auch die fehlende langfristige Sicht auf die Finanzierung der Energiewende in Deutschland. 4. PrognoseberichtDie wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2023 war von einer weiteren konjunkturellen Erholung vor allem im Automobilbereich geprägt, dagegen wirkten jedoch eine hohe Inflation und hohe Energiekosten nachteilig. Die als leicht verbessert erwarteten Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr um 7 % gestiegen. Dieser Anstieg wurde durch den verbesserten Absatz trotz sinkender LME Einstandspreise erreicht. Im Geschäftsjahr ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von -3,8 Mio. € (Vorjahr: -2,7 Mio. €). Die im Lagebericht des Vorjahres geäußerte Erwartung eines weitestgehend stabilen Jahresergebnisses ist auf Ebene des Betriebsergebnisses damit eingetreten. Nach Berücksichtigung der Beteiligungserträge und Zinsen ergibt sich dagegen ein Jahresfehlbetrag von -8,4 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss von 17,4 Mio. €), der hauptsächlich auf die Verlustsituation der CRPS zurückzuführen ist, was dazu führte, dass im Unterschied zum Vorjahr keine Beteiligungserträge von dieser Gesellschaft vereinnahmt werden konnten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) legt am 6. März 2024 seinen BDI-Quartalsbericht Deutschland vor und sieht hier mehr als ein Mini-BIP-Wachstum für Deutschland als unrealistisch an: "Der BDI hält an seiner zu Jahresbeginn veröffentlichten Konjunktureinschätzung von 0,3 Prozent für das Jahr 2024 fest. Mehr als ein Mini-BIP-Wachstum ist unrealistisch. Standortfragen wie die im internationalen Vergleich hohen Energiekosten, regulatorische Unsicherheiten und nicht zuletzt die hohen geopolitischen Spannungen wirken weiterhin dämpfend auf die Konjunktur in Deutschland. Besserung ist nicht in Sicht. Hinzu kommt die Konsumzurückhaltung der Verbraucher: Je länger diese anhält, desto länger wird es auch dauern, bis die Konjunktur wieder Tritt fasst. In der derzeitigen Wirtschaftsschwäche bleiben steuerpolitische Impulse für mehr Investitionen und Innovationen dringend erforderlich. Eine substanzielle Investitionsprämie und eine bessere Verlustverrechnung wären zielführend. Gerade angesichts der trüben Wachstumsprognose braucht es einen echten steuerpolitischen Kraftakt, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen und Investitionen in Deutschland anzureizen. Ziel muss eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung der Unternehmen von maximal 25 Prozent sein." (Quelle: BDI Pressemitteilung "Mehr als ein Mini-BIP-Wachstum unrealistisch" vom 6. März 2024) Trotz diesem, in seiner Auswirkung derzeit schwer abzuschätzenden Risiko konzentriert sich die Constellium Singen GmbH bei der Verarbeitung und Herstellung von hochwertigen Aluminiumprodukten verstärkt auf Innovationen, Verbesserungen der Qualität und Steigerungen der Produktivität sowie auf energiesparende Maßnahmen. Der Aluminiumbedarf im Automobilsektor zur Gewichtsreduzierung und CO 2 -Senkung wird sich weiter steigern. Zusätzlich erweist sich der Markt der Elektromobilität als Chance für einen weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und der bestehenden Unsicherheit gehen wir für das Geschäftsjahr 2024 von leicht verbesserten Umsatzerlösen und einem stabilen Betriebsergebnis aus. Das Jahresergebnis wird wie üblich stark von der Ergebnisentwicklung der CRPS abhängig sein. Nach den derzeitigen Prognosen der CRPS rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht wieder mit Beteiligungserträgen aus dieser Gesellschaft, so dass wir für die CSG wie beim Betriebsergebnis auch für das Jahresergebnis eine weitgehende Konstanz erwarten. Die wettbewerbsfähige Aufstellung bleibt weiterhin ein wesentliches Ziel. Zu dessen Erreichung beitragen werden die geplanten Investitionen sowie die stetige Verbesserung von Prozessen und Abläufen. Das Unternehmen bleibt trotz dieser Situation fokussiert auf den Ausbau bestehender Marktpositionen und den Eintritt in neue Geschäftsfelder sowie die Stabilisierung und Verbesserung der bisherigen Ergebnisse zur wichtigen Verbesserung der zukünftigen Wettbewerbsposition.
Singen, den 8. Mai 2024 Constellium Singen GmbH Hans-Joachim Chwalisz, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Anwendung gesetzlicher VorschriftenDie Constellium Singen GmbH mit Sitz in Singen (Hohentwiel) ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 540034. Die Constellium Singen GmbH (CSG) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss der Constellium Singen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB wurden die Posten der Bilanz teilweise zusammengefasst, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern. Die zusammengefassten Posten sind im Anhang detailliert ausgewiesen. Angaben, die in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang zu machen sind, wurden im Anhang aufgeführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und AusweismethodenI. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst. Es sind keine Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten enthalten. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2018 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Metallbeständen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Es sind keine Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten enthalten. Rechte zur Emission von CO 2 -Zertifikaten werden unter den Vorräten (Hilfs- und Betriebsstoffe) bilanziert. Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) oder einer vergleichbaren Behörde in anderen Ländern unentgeltlich ausgegebenen Zertifikate werden mit Anschaffungskosten von null € in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten erfasst. Die entsprechenden Zertifikate werden über die jeweilige Handelsperiode wieder verbraucht. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird auf die Kundenforderungen eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die Bankguthaben werden zum Nennwert, Guthaben in Fremdwährung zum Stichtagskurs angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs der EZB am Bilanzstichtag umgerechnet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" am 17. März 2016 wurde u.a. § 253 Abs. 2 HGB geändert. Die Rechnungszinssätze der Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der von der Deutschen Bundesbank gem. RückAbzinsV zum Stichtag 31. Oktober 2023 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen mit den zu diesem Stichtag verfügbaren Marktdaten unter Annahme unveränderter Marktverhältnisse auf den Bilanzstichtag extrapoliert. Dabei wurde nach Maßgabe der Vereinfachungsregel (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt und der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen 10 Jahre ermittelt. Dieser Zinssatz beträgt 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %). Der durchschnittliche Rechnungszins der vergangenen sieben Jahre beträgt 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %). Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden zu dem durchschnittlichen Rechnungszins der vergangenen 10 Jahre abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für einen Teil der Pensionspläne jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %) sowie für alle Pensionspläne Rentensteigerungen von jährlich 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) zugrunde gelegt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum Zeitwert, welcher den Anschaffungskosten entspricht. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von jährlich 1,00 % (Vorjahr: 0,42 %) (Stand: Oktober 2023) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für die Altersteilzeit wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % (Vorjahr: 2,50 %) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen geschlossen. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurden unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von jährlich 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %) (Stand: Oktober 2023) bewertet. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus Wechselkurs und Preisrisiken wurden schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten zusammengefasst ( Bewertungseinheit). Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs der EZB am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Jahresfehlbetrag der Constellium Rolled Products Singen GmbH & Co. KG wird mit dem Kapitalkonto II der Gesellschaft verrechnet und nicht ausgeglichen. Somit wird für das Geschäftsjahr 2023 auch kein Beteiligungsaufwand vereinnahmt. Die direkte Muttergesellschaft der Constellium Singen GmbH ist die Constellium Deutschland GmbH mit 100 %. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Constellium Deutschland GmbH und diese wiederum mit der Constellium Germany Holdco GmbH & Co. KG ist letztere seit dem Jahr 2012 als Organträgerin für alle tatsächlichen und latenten Ertragsteuern die alleinige Steuerschuldnerin. Sämtliche Ertragsteuern der CSG werden daher bei der Organträgerin ausgewiesen. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
*) Die Abgangswerte enthalten Anpassungen aus Vorjahren, die mit den Anpassungen bei den kumulierten Abschreibungen korrespondieren und keine Auswirkungen auf die Nettobuchwerte haben. 3. Erläuterungen zur BilanzI. Erläuterungen zu Bilanzposten - AKTIVA (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagevermögensposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagespiegel dargestellt. Die entsprechenden Nutzungsdauern sind in der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich.
Die Constellium Treuhand UG (haftungsbeschränkt), Singen ist mit einem Wert von T€ 10 in den Anteilen an verbundenen Unternehmen enthalten. Das Stammkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 10, das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 beträgt T€ 0. Die Constellium Rolled Products Singen GmbH & Co. KG, Singen (Hohentwiel) ist mit einem Wert von T€ 45.102 in den Anteilen an verbundenen Unternehmen (99,99 %) enthalten. Das Eigenkapital der CRPS beträgt T€ 35.512 und der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt T€ 9.591. Der Jahresfehlbetrag wurde von der Constellium Singen GmbH nicht ausgeglichen.
* vor Ergebnisabführung Die Constellium Singen GmbH ist persönlich haftender Gesellschafter ("Komplementär") der CRPS. Der Komplementär hält einen Festkapitalanteil in Höhe von 999.900,00 €. Dieser Festkapitalanteil wurde als Sacheinlage geleistet. Die Differenz zwischen dem Festkapitalanteil und dem bilanziellen Wert der Sacheinlage - der nicht höher sein darf als der Verkehrswert - wurde dem Kapitalkonto II gutgeschrieben. Weiterer Gesellschafter ("Kommanditist") ist die Constellium Treuhand UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Singen (Hohentwiel) mit einem Festkapitalanteil in Höhe von 100,00 €. Die Railtech-Alusingen SAS, Gennevilliers, Frankreich ist mit einem Wert von T€ 49 in den Beteiligungen (49 %) enthalten. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 179, der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 T€ 143. (2) Vorräte
Im Vergleich zum Vorjahreswert verringerte sich das Vorratsvermögen um T€ 17.814. Hierin enthalten ist der Rückgang von Roh-Hilfs und Betriebsstoffen in Höhe von T€ 4.766, der Halb- und Fertigfabrikate von T€ 6.028 sowie Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von T€ 7.020. Im Vergleich zum Vorjahreswert verringerten sich die Vorräte um T€ 17.814. Dies resultiert hauptsächlich aus dem mengenmäßigen Abbau der Bestände in Höhe von 1.825 Tonnen als auch dem niedrigeren spezifischen Preis für Aluminium zum Ende des Berichtsjahres in Höhe von 2.178 Euro/Tonne (Vorjahr: 2.494 Euro/Tonne) sowie dem Rückgang unfertiger Leistungen für Automotive-Werkzeuge (Tooling) in Höhe von T€ 5.193 (Vorjahr: T€ 8.363). Dagegen gab es Erhöhungen bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen für Automotive-Werkzeuge (Tooling). Der Rückgang bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch den gesunkenen Aluminiumpreis für die Aluminium Rohmetall- und Schrottbestände sowie den geringeren Bestand an Hilfs- und Betriebsstoffen, der vor allem auf den Bestandsabbau der Kohle zurückzuführen ist. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
*) RLZ = Restlaufzeit Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Erhöhung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen, trotz der niedrigeren Metallpreise zum Jahresende 2023 gegenüber dem Vorjahr, auf die höheren Ablieferungsmengen zum Ende des Jahres 2023 im Vergleich zum Ende des Vorjahres zurückzuführen. Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten hauptsächlich Forderungen aus dem ehemaligen Cash-Pooling mit der Constellium Deutschland GmbH. Die Erhöhung der Forderung gegen Gesellschafter resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.431, welcher von der Constellium Deutschland GmbH im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen wird. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von T€ 2.401 (Vorjahr: T€ 2.446) Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Aufgrund des Jahresfehlbetrages der CRPS ist in diesem Geschäftsjahr keine Entnahmeforderung enthalten (Vorjahr Entnahme des Jahresergebnisses in Höhe von T€ 23.530). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten am Bilanzstichtag im Wesentlichen Forderungen für die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer für das Jahr 2022 in Höhe von T€ 706 (Vorjahr T€ 715) gegenüber dem Hauptzollamt, sowie die Rückerstattung im Carbon-Leakage-Beihilfeverfahren in Höhe von T€ 37 gegenüber der DEHSt (Umweltbundesamt - Deutsche Emissionshandelsstelle). (4) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Hierin einbezogen sind Guthaben in Bankkonten überwiegend in Fremdwährung. (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. II. Erläuterungen zu Bilanzposten - PASSIVA (6) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt weiterhin unverändert T€ 69.553. Mit der Constellium Deutschland GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. (7) Rückstellungen
Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen (T€ 74.684) und pensionsähnliche Verpflichtungen (T€ 75) bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 74.759, welche mit Deckungsvermögen (T€ 575) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet wurden. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" werden die Pensionsrückstellungen nunmehr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,83 %) abgezinst. Der entsprechende Unterschiedsbetrag gegenüber der Berechnung zum durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben Geschäftsjahren (1,76 %) beträgt T€ 587. Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen gemäß 10-Jahres-Durchschnitt: 74.683.904 € Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen gemäß 7-Jahres-Durchschnitt: 75.270.673 € Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB: 586.769 € Dieser Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt, soweit er die freien Rücklagen und Bilanzgewinn nach Ergebnisverrechnung übersteigt. Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für den Personalbereich beinhalten im Wesentlichen erfolgsabhängige Mitarbeitervergütungen T€ 3.144 (Vorjahr: T€ 3.637), Inflationsausgleichsprämien T€ 2.058 (Vorjahr: T€ 2.380), Urlaubsentgelte und Überstunden T€ 2.694 (Vorjahr: T€ 2.163), Altersteilzeit T€ 2.207 (Vorjahr: T€ 2.523), Jubiläumszuwendungen T€ 894 (Vorjahr: T€ 919), Berufsgenossenschaftsbeiträge T€ 265 (Vorjahr: T€ 249) sowie Restrukturierungen T€ 0 (Vorjahr: T€ 22). Die Rückstellungen für Verkaufsrisiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.853 erhöht und betragen T€ 8.953 (Vorjahr: T€ 7.101). Die Umweltrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 4.197 (Vorjahr: T€ 4.207) und beinhalten die notwendigen Vorgaben aus dem letzten Gutachten. Die Position Übrige bei den sonstigen Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen für den Energiebezug in Höhe von T€ 2.054 (Vorjahr: T€ 1.033), für auswärtige Bearbeitungen in Höhe von T€ 2.321 (Vorjahr: T€ 2.806) sowie Diverse in Höhe von T€ 1.032 (Vorjahr: T€ 1.807). (8) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 4.612 gestiegen. Hierbei erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Energielieferanten um T€ 1.938, die Metallverbindlichkeiten aus Aluminiumzugängen gegenüber Nicht-Konzerngesellschaften um T€ 682, sowie die diversen Verbindlichkeiten um T€ 2.350. Gegenläufig reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Investitionen inklusive Financial Lease-Verbindlichkeiten um T€ 358. Die Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter beinhaltet die Verbindlichkeiten aus Serviceleistungen gegenüber der Constellium Deutschland GmbH in Höhe von T€ 1.079 (Vorjahr: T€ 1.331). Im Vorjahr war hier zusätzlich die Ergebnisabführung an die Constellium Deutschland GmbH in Höhe von T€ 17.413 enthalten, welche im Berichtsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von T€ 8.431 als Forderung gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen wird. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie dem Cash Pooling. Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus den Cash Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 33.811 (Vorjahr: T€ 55.617) sowie den Verbindlichkeiten aus Aluminiumzugängen in Höhe von T€ 13.906 (Vorjahr: T€ 19.609) gegenüber Konzerngesellschaften. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Steuerverbindlichkeiten (Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kirchensteuer) in Höhe von T€ 940 (Vorjahr: T€ 991), kreditorische Debitoren in Höhe von T€ 254 (Vorjahr: T€ 123), Vorsteuervorauszahlungen in Höhe von T€ 262 (Vorjahr T€ 451) sowie Diverses in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 9) enthalten. III. Derivate Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente (Futures) werden nur zur Absicherung von Währungskurs- und Rohmetallpreisrisiken eingesetzt. Diese Sicherungsgeschäfte beziehen sich sowohl auf bereits abgeschlossene Grundgeschäfte (Einkaufskontrakte in Fremdwährung) als auch auf noch nicht realisierte Grundgeschäfte. Letztere sind, basierend auf internen Planungsprozessen und historischen Daten, hinreichend quantifiziert und treten in Zukunft mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein. Für Bewertungszwecke werden die einzelnen Sicherungs- und Grundgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Währungsabsicherung von Volumina innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gegenüber dem US-Dollar, dem Schweizer Franken sowie dem Britischen Pfund haben die Kontrakte mit Laufzeiten bis Januar 2026 einen saldierten Marktwert zum Abschlussstichtag in Höhe von T€ 61,4 (Vorjahr: T€ -82,7) und für Rohmetallkontrakte über ein Volumen von T€ 620 (Vorjahr: T€ -744) mit Laufzeiten bis April 2026. Die saldierten Marktwerte wurden ermittelt als Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert zum Bilanzstichtag und den vereinbarten Terminkursen der Kontrakte. Anschließend wurde eine Abzinsung durchgeführt. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Aufgrund hinreichender Effektivität der Sicherungsbeziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine Bewertungseffekte, d.h. es mussten zum Bilanzstichtag keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Aufgrund der verwendeten sogenannten Einfrierungsmethode bleiben die sich ausgleichenden Wertänderungen im Abschluss unberücksichtigt. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse
Die Gesellschaft ist in der Sparte Aluminium tätig. Die steigenden Umsatzerlöse ergeben sich vor allem durch höheren Ablieferungen in Höhe von 89.420 Tonnen (Vorjahr: 82.108 Tonnen), sowie den niedrigeren durchschnittlichen Aluminiumpreisen bei den Verkäufen (Ø LME-Verkaufspreis in 2023 2.293 €/Tonne, 2022 2.817 €/Tonne), welcher an die Kunden weitergereicht wurde. (10) Sonstige betriebliche Erträge
Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Vergleich zum Vorjahreswert ist hauptsächlich verursacht durch Entschädigungen von Vertriebspartnern infolge der Verletzung vertraglicher Vereinbarungen. Periodenfremde Erträge aus Anlagenabgängen, Zahlungseingängen bereits in Vorjahren ausgebuchter Forderungen sowie Entschädigungsleistungen infolge von Vertragsverletzungen in Vorjahren sind in Höhe von insgesamt T€ 2.718 (Vorjahr: T€ 9) enthalten. (11) Materialaufwand
Der Rückgang bei den Aufwendungen für Rohstoffe und bezogene Waren im Vergleich zu den Vorjahreswerten ist verursacht durch die gefallenen Einkaufspreise für Aluminium. Insgesamt haben sich die Zugangsmengen um 6.679 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr auf 87.276 Tonnen (Vorjahr: 80.597 Tonnen) erhöht. Der Ø LME-Preis für Aluminium ist gesunken und führte somit zu niedrigeren Material-Einkaufspreisen. So betrugen die durchschnittlichen Einkaufspreise für Aluminium in 2023 2.268 €/Tonnen gegenüber 2.819 €/Tonnen in 2022. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten Energiekosten in Höhe von T€ 26.749 (Vorjahr: T€ 15.075), Kosten für Fremde Umschmelzungen und Fremdbearbeitung in Höhe von T€ 175.607 (Vorjahr: T€ 161.201). (12) Personalaufwand und Mitarbeiter Der Personalaufwand im Sinne des §275 Abs. 2 Nr. 6 HGB (Gesamtkostenverfahren) gliedert sich wie folgt:
Die Aufwendungen für Personal haben sich in Summe gegenüber Vorjahr um T€ 6.476 erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen in der Steigerung der Aufwendungen für Löhne und Gehälter durch den Mitarbeiteraufbau, sowie dem Aufbau von Überstunden. Zum anderen erhöhten sich der Personalaufwand bei der Altersversorgung resultierend aus den Bewertungsanpassungen bei Pensionsrückstellungen gemäß den Gutachten. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 10.545 erhöht. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus den Erhöhungen bei den Positionen übrige Serviceleistungen und Fremdbearbeitungen, Anpassung von Mietaufwendungen, EDV Kosten und Konzernbelastungen. Dagegen reduzierten sich die Aufwendungen der Positionen der Versuchs- und Entwicklungsaufwendungen, der Währungsverluste sowie Frachtaufwendungen und Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten. (14) Zinsergebnis
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionen und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.285 (Vorjahr: T€ 1.332), welche gemäß externen Gutachten ermittelt wurden. Des Weiteren enthält die Position Finanzierungskosten aus dem Verkauf von Forderungen in Höhe von T€ 1.853 (Vorjahr: T€ 1.090), Finanzierungskosten für Maschinen T€ 1 (Vorjahr: T€ 31). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen enthalten Zinsaufwendungen aus dem Cash Pooling gegenüber Constellium Finance SAS, Paris (Frankreich). (15) Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Grundsteuern. (16) Ergebnisabführung Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres in Höhe von T€ 8.431 von der Constellium Deutschland GmbH ausgeglichen. Im Vorjahr wurde ein Gewinn von T€ 17.413 abgeführt. 5. Sonstige AngabenAufsichtsrat Mitglieder im Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2023: Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Weitere Mitglieder
*) Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich auf T€ 8 (Vorjahr: T€ 8). Die konzernangehörigen Anteilseigner-Vertreter erhielten keine Aufsichtsratsvergütung. Geschäftsführung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Bezüge der pensionierten Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen betrugen T€ 557 (Vorjahr: T€ 556). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen sind insgesamt T€ 5.870 (Vorjahr: T€ 5.811) zurückgestellt. Haftungsverhältnisse
Bei den Avalen handelt es sich um geschäftsübliche Bürgschaften im Rahmen der bestehenden Miet- und Leasingverträge und für Anzahlungen sowie Vertragserfüllungsbürgschaften für langfristige Großprojekte. Vor dem Hintergrund des planmäßigen Verlaufs der zu Grunde liegenden Geschäfte wird mit einer Inanspruchnahme der Avale nicht gerechnet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird aufgrund der derzeitig bestehenden Verträge von gleichbleibenden jährlichen Verpflichtungen ausgegangen, wobei sich die Gesamtverpflichtung für Teilamortisationsverträge über die Laufzeiten auf T€ 84.166 beläuft. Hierin sind folgende Verpflichtungen enthalten:
Außerbilanzielle Geschäfte Mit der TARGO Commercial Finance AG (vor Umfirmierung: GE Capital Bank AG), Mainz wurde im Jahr 2011 ein Vertrag zur Veräußerung von Kundenforderungen geschlossen. Dieser hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und wurde mit Vertragsänderung vom 21. Dezember 2016 erneuert. Neben den oben dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Zum Bilanzstichtag belief sich der Betrag der veräußerten Forderungen auf T€ 27.553 (Vorjahr T€ 25.224). Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:
Da alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss der Constellium SE, Paris, einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. Außer den Vergütungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers - PricewaterhouseCoopers GmbH - für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
Ausschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.)
Dieser Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt, soweit er die freien Rücklagen und Bilanzgewinn nach Ergebnisverrechnung übersteigt. Angaben zur Mindestbesteuerung (vgl. § 285 Nr. 30a HGB) Die Gesellschaft ist in Ländern (hier lediglich in Deutschland) tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD ("Säule 2-Gesetzgebung") erlassen haben. Die Mindeststeuergesetze werden zum 1. Januar 2024 wirksam werden. Die Gesellschaft hat die Auswirkungen dieser Steuergesetze auf die Gesellschaft analysiert und rechnet hieraus mit keinen wesentlichen Auswirkungen. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Die Constellium SE, Paris (F) ist das oberste Mutterunternehmen. Der Jahresabschluss der CSG zum 31. Dezember 2023 ist in den Konzernabschluss der Constellium SE einbezogen. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Dieser Konzernabschluss stellt sowohl den größten als auch kleinsten Konsolidierungskreis, in den die Gesellschaft einbezogen wird, dar. Angaben zum befreienden Konzernabschluss (§291 HGB) Der Kreis der verbundenen Unternehmen der Gesellschaft umfasst das oberste Mutterunternehmen, die Constellium SE, Paris (F) und sämtliche Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens. Da die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Constellium SE einbezogen werden, hat die Constellium Singen GmbH darauf verzichtet, einen Teilkonzernabschluss aufzustellen. Der Konzernabschluss der Constellium SE/Frankreich, wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und geprüft. Unterschiede zwischen den IFRS und den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus der Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens, insbesondere eines Goodwills, der nach IFRS nicht planmäßig abgeschrieben wird, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterliegt, den unterschiedlichen Kriterien bei der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Leasinggeschäften, dem Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern sowie dem Gewinnrealisierungszeitpunkt. Der Konzernabschluss der Constellium SE ist am Verwaltungssitz der Constellium Gruppe in Paris/Frankreich, oder über die Constellium Singen GmbH in Singen, erhältlich. 6. ErgebnisverwendungIm Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 8.431 (Vorjahr: Jahresüberschuss von T€ 17.413). Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag von der Constellium Deutschland GmbH ausgeglichen. 7. NachtragsberichtEs sind keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 eingetreten.
Singen den 8. Mai 2024 Constellium Singen GmbH Hans-Joachim Chwalisz, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Constellium Singen GmbH, Singen (Hohentwiel) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Constellium Singen GmbH, Singen (Hohentwiel), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Constellium Singen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 8. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marc Hummel, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Böhringer, Wirtschaftsprüfer 7.3 Bericht des Aufsichtsrats an die GesellschafterversammlungErgänzender mündlicher Bericht zur Vorlage durch Frau Ingrid Jörg mit anschließender Diskussion Prüfung Jahresabschluss 2023 und Bericht des Aufsichtsrats Gemäß § 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Constellium Singen GmbH zu prüfen und über das Ergebnis der Gesellschafterversammlung schriftlich zu berichten. Die Geschäftsführung schlägt dem Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: "Der nachstehende Bericht über den Jahresabschluss 2023 der Constellium Singen GmbH wird schriftlich über die Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung zugeleitet." Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat sich in regelmäßigen Zeitabständen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft ausführlich unterrichten lassen und in verschiedenen Sitzungen die wesentlichsten Geschäftsvorgänge besprochen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2023 vorgelegt. Der Jahresabschluss der Constellium Singen GmbH ist in den Jahresabschluss der Constellium-Gruppe einbezogen und war Gegenstand der Prüfung des Abschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers, Niederlassung Stuttgart. Der Aufsichtsrat hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Er billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 21. Juni 2024 festgestellt. |
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