WELTEC BIOPOWER GmbH
Zum Langenberg 2, 49377 Vechta, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Krumdieck seit 11.6.2025 | Geschäftsführer |
Tobias Gerweler seit 11.6.2025 | Geschäftsführer |
Jens Albartus seit 21.7.2006 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Biopower Beckedorf Verwaltungs-GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WELTEC BIOPOWER GmbHVechtaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023WELTEC BIOPOWER GmbHI. Grundlagen des Unternehmens sowie Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Grundlagen des Unternehmens Die WELTEC Biopower GmbH wurde in 2001 gegründet. Das Geschäftsmodell beinhaltet den Handel mit Biogasanlagen und mit Anlagen zur Abwasserbehandlung sowie deren Installation und Wartung. 2. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Gemäß dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist das inländische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3% im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Anstieg der Verbraucherpreise um 5,9% wirkt weiterhin hemmend auf die konjunkturelle Entwicklung. Der Sachverständigenrat erwartet für das Jahr 2024 für Deutschland nur ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 0,2%. Für den Euroraum wird ein Wachstum von 0,8% prognostiziert. Für die Weltwirtschaft wird in 2024 ein Wachstum 2,0% erwartet. (Quelle Statistisches Bundesamt / Pressemitteilung vom 15 Jan. 2024, abegrufen am 14. Mai 2025). Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 449,8 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 11,8% weniger als im Jahr 2022. Gründe für den Rückgang waren insbesondere ein geringerer Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland. Mit einem Anteil von 56,0% stammte der im Jahr 2023 erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. 2022 hatte der Anteil noch 46,3% betragen. Die Stromerzeugung aus diesen Quellen stieg im Jahr 2023 um 6,7%. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energien sank dagegen um 27,8% auf einen Anteil von 44,0% (2022: 53,7%). Die Stromeinspeisung aus Windkraft stieg im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 13,8%. Windkraft war damit mit einem Anteil von 31,0% der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Im Jahr 2022 war Kohle mit 33,2% der wichtigste Energieträger und der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung mit 24,0% deutlich niedriger gewesen. Die Gründe für den Anstieg des Anteils waren ein gutes Windjahr 2023 sowie der Leistungszubau um 4,3% bei gleichzeitig geringerer Gesamtstromerzeugung. Der Anteil der Stromeinspeisung aus Photovoltaik stieg im Jahr 2023 leicht auf 11,9% (2022: 10,6%). Dieser Anstieg ist ausschließlich auf die geringere Gesamtstromerzeugung zurückzuführen. Die eingespeiste Strommenge war mit 53,6 Milliarden Kilowattstunden trotz eines Zubaus an Photovoltaikleistung von 18,0% rückläufig (-1,3%). 2022 hatte die eingespeiste Strommenge aus Photovoltaik bei 54,3 Milliarden Kilowattstunden gelegen, was vor allem auf ein ungewöhnlich sonnenreiches Jahr zurückzuführen war. Die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus Kohlekraftwerken verzeichnete 2023 einen deutlichen Rückgang (-30,8%). Der Anteil von Kohlestrom an der Gesamterzeugung sank auf 26,1% (2022: 33,2%). Kohle war damit im Jahr 2023 noch der zweitwichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Die Stromeinspeisung aus Erdgas stieg im Jahr 2023 um 3,9% auf einen Anteil von 13,6%, nachdem sie 2022 mit einem Anteil von 11,5% infolge der angespannten Situation auf dem Gasmarkt auf einen mehrjährigen Tiefstand gefallen war. Durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke am 15. April 2023 ist die Stromeinspeisung aus Kernenergie im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und machte nur noch 1,5% an der eingespeisten Strommenge aus (2022: 6,4%). Die nach Deutschland importierte Strommenge ist im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 40,6% auf 69,3 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Das Verhältnis der importierten Strommenge zur inländisch produzierten Strommenge betrug im Jahr 2023 damit 15%. Die aus Deutschland exportierte Strommenge sank 2023 gegenüber dem Vorjahr um 21,5% auf 60,1 Milliarden Kilowattstunden. Damit importierte Deutschland mit 9,2 Milliarden Kilowattstunden erstmals seit 2002 wieder mehr Strom als es exportierte. Damals hatte der Importüberschuss bei 6,6 Milliarden Kilowattstunden gelegen. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland rund 9.500 Biogasanlagen. Diese Zahl ist seit 2019 weitgehend konstant geblieben, was auf eine Stagnation im Ausbau hindeutet. Der Fachverband Biogas e.V. berichtet, dass die neu installierte elektrische Leistung aus Biogas im Jahr 2022 lediglich um 49 Megawatt (MW) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Für 2023 wird sogar ein Rückgang bei den Neuanlagen und der neu installierten Leistung prognostiziert. Biogasanlagen spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Energiewende, insbesondere durch ihre Fähigkeit, flexibel Strom und Wärme bereitzustellen. Trotz ihres Potenzials ist der Ausbau in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Die Verteilung der Biogasanlagen ist regional unterschiedlich. In Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen befinden sich besonders viele Anlagen, was auf die dortige landwirtschaftliche Struktur und die Verfügbarkeit von Biomasse zurückzuführen ist. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass trotz des vorhandenen Potenzials und der Bedeutung von Biogas für die Energiewende der Ausbau neuer Anlagen rückläufig ist. Dies könnte auf wirtschaftliche, regulatorische oder gesellschaftliche Herausforderungen hinweisen, die es zu adressieren gilt, um das Potenzial von Biogas in Deutschland vollständig auszuschöpfen. (Quelle: Fachverband Biogas e.V., abgerufen am 14. Mai 2025). Anfang Dezember 2018 haben die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union der Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) zugestimmt. Die Richtlinie ist zum 01.07.2021 in Kraft getreten. Ein wesentliches Element dieser Richtlinie ist der Verkehrssektor. Die RED II sieht vor, dass bis 2030 mindestens 14% erneuerbare Kraftstoffe im Verkehrssektor einzusetzen sind. Die RED II und die darin enthaltene Methodik der Treibhausgasbilanzierung bei Gülle verspricht eine interessante Entwicklung im Anlagenbau sowie beim Repowern von Bestandsanlagen. Hiervon wird die Unternehmensgruppe in den nächsten Jahren profitieren können. (Quelle: Internetseite der EU, abgerufen am 14. Mai 2025). 3. Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 konnten Aufträge im Wert von rd. TEuro 16.678 (VJ.: TEuro 21.300) akquiriert werden. Im Inland wird vorrangig die Restrukturierung von Bestandsanlagen angefragt. Die ausländische Nachfrage verteilt sich auf unterschiedliche Länder wie z.B. USA, Frankreich, Taiwan und Spanien. Mit TEuro 24.840 sind die Umsätze im Jahresvergleich um 59,4% gestiegen. Die Gesamtleistung ist ggü. dem Vorjahr um 19,9% auf TEuro 26.320 gestiegen. Hier wird das gesteigerte Volumen in der Auftragsabwicklung sichtbar. Zum Jahresende 2023 befanden sich im Vorratsvermögen Aufträge in einem Wert von TEuro 17.935. Ggü. dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von rd. TEuro 1.479. 4. Investitionen Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich auf TEuro 271 (VJ: TEuro 120). Im Wesentlichen entfallen diese auf den Austausch von Büro- und Geschäftsausstattung sowie auf die Anschaffung von Werkzeugen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich TEuro 94 (VJ.: TEuro 78). 5. Finanzierungsmaßnahmen Zur operativen Unternehmenssteuerung stehen dem Unternehmen drei Betriebsmittellinien und zwei Avallinien zur Verfügung. Diese Linien sind unterschiedlich besichert. Die Avallinien werden überwiegend für die Vergabe von Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften aus dem Projektgeschäft verwendet. 6. Personal- und Sozialbereich Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2023 58 Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) bei der WELTEC BIOPOWER GmbH beschäftigt. Ggü. dem Vorjahr bedeutet dies eine durchschnittliche Steigerung um 5 Personen. Der Anstieg ist dem erhöhten Geschäftsvolumen innerhalb der Unternehmensgruppe und damit einhergehend dem erhöhten Kapitalbedarf geschuldet. Zum 31.12.2023 waren 2 Auszubildende im kaufmännischen Bereich beschäftigt. II. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um TEuro 8.234 auf TEuro 15.367, was insbesondere auf die Reduktion der Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEuro -5.582) sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEuro -5.686) zurückzuführen ist. Das Eigenkapital beträgt in Summe TEuro 5.666. Ggü. dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von rd. 638 Teuro. Die Eigenkapitalquote beträgt 36,9% (Vorjahr: 26,7%). 3. Finanzlage Alle Zins- und Tilgungszahlungen für die langfristigen Bankdarlehen wurden planmäßig erfüllt. Die finanzielle Situation im Geschäftsjahr 2023 war entspannt. Die Linien wurden im Laufe des Geschäftsjahres unterschiedlich stark beansprucht. Projekte im In- und Ausland führten zu einer starken Inanspruchnahme der Avallinien. 4. Ertragslage Aufgrund der erhöhten Anzahl an schlussgerechneten Projekten sowie einem erhöhten Auftragsvolumen in 2023 konnte sich der Rohertrag um TEuro 2.084 verbessern. Die Aufwendungen für Personal lagen mit TEuro 5.051 um TEuro 1.402 über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg ist dem Personalaufbau sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen geschuldet. Auch sind hohe Transaktionsprämien gezahlt worden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Jahresvergleich mit TEuro 3.358 über dem Niveau des Vorjahres (TEuro 2.510). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) mit TEuro -448 ist negativ (Vj: TEuro -870). 5. Gesamtaussage Unsere im Vorjahr aufgestellten Prognosen traten im Geschäftsjahr 2023 nur teilweise ein und sind insgesamt hinter unseren Erwartungen geblieben. Die Geschäftsleitung beurteilt das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 als weiteres Übergangsjahr zu einer zukünftig verbesserten Profitabilität infolge eines zunehmenden Auslandsgeschäfts. III. Chancen und Risiken Verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen sind die wesentliche Basis für die Planungs- und Investitionssicherheit potenzieller Investoren. Änderungen an diesen Rahmenbedingungen bieten Chancen und Risiken zugleich. In Deutschland bildet das EEG, die RED II und die Netzzugangsverordnung diese Basis. In seiner aktuellen Fassung vermag das EEG 2023 wieder positivere Marktimpulse zu setzen. Auch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene EU-Richtlinie RED II bietet Biogas und Biomethan einen zusätzlichen sehr attraktiven Absatzmarkt. So kann z.B. der Einsatz von Biomethan als Kraftstoff (Bio-CNG oder Bio-LNG) dazu beitragen, den CO 2 -Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer nachhaltigeren Wirtschaft, welche sich weg von fossiler Energie entwickelt, sehen wir für die Branche weiterhin große Chancen in der Zukunft. Stärke und gleichzeitig Chance der WELTEC BIOPOWER GmbH war und ist stets die internationale Ausrichtung. Als einziges Unternehmen der Biogasbranche hat die WELTEC BIOPOWER GmbH Biogasprojekte in mehr als 25 Ländern realisiert. Diese Internationalität hat die anhaltende Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gesichert und kann auch in Zukunft dazu beitragen, den Unternehmenserfolg voranzutreiben. Ein Risiko stellt sicherlich der am 24.02.2022 gestartete russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dar. Wie lange der Krieg die Weltwirtschaft noch beeinflussen wird, kann schwer vorhergesagt werden. Dieser stellt die globale Weltwirtschaft nach wie vor, vor erhebliche Herausforderungen. Die damit verbundene Inflation und Probleme in den internationalen Lieferketten können das Projektgeschäft negativ beeinflussen. Branchenspezifische Risiken können auch aus der Verteuerung/Verknappung von Rohstoffen und Substraten oder durch die Verbilligung fossiler Energieträger entstehen. IV. Ausblick und Prognose Nachdem die epidemische Lage überwunden ist, kann das internationale Projektgeschäft wieder florieren. Für 2024 wird daher mit einem erheblich höheren Auftragseingang (insbesondere aus den USA) gerechnet. Um der gesteigerten Nachfrage gerecht zu werden, wurde bereits in 2023 mit einem personellen Aufbau begonnen, welcher in 2024 weiter fortgesetzt wird. Ferner ist damit zu rechnen, dass neue Projekte aufgrund deren Auftragsgröße verbundenen mit längeren Lieferzeiten beim Material eine verlängerte Projektlaufzeit haben. Für 2024 wird ein positives Ergebnis erwartet.
Vechta, 15. Mai 2025 WELTEC BIOPOWER GmbH Jens Albartus BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der WELTEC BIOPOWER GmbHA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Allgemeine Angaben Die WELTEC BIOPOWER GmbH mit Sitz in Vechta stellt den Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften auf. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 111745 im Handelsregister des Amtsgereichts Oldenburg eingetragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr das Ausweiswahlrecht nach § 268 Abs. 5 HGB, die erhaltenen Anzahlungen offen von den Vorräten abzusetzen, in Anspruch genommen. Im Sinne der Klarheit und zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden die Angaben zu den Restlaufzeiten zu den Posten der Bilanz ausschließlich im Anhang gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit nutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear oder degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Waren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen aktiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und andere ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten sind gemäß § 256a HGB mit dem Devisenmittelkurz am Bilanzstichtag bewertet. B. Erläuterungen zur Bilanz I. AKTIVA Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. II. PASSIVA Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023 ersichtlich:
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen TEuro 0 (Vj: TEuro 62) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von TEuro 0 (Vj: TEuro 4.207) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von TEuro 1.522 (VJ.: TEuro 0) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Art und Form der Sicherheiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Globalzession sämtlicher Forderungen besichert. Darüber hinaus bestehen Bürgschaften. C. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die Zahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt:
Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gem. § 288 Abs. 2 Satz 3 HGB verzichtet. Organe Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter hauptberuflicher Geschäftsführer ist: Herr Jens Albartus, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Friedrichsfehn. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben zum Anteilsbesitz Gemäß § 286 Abs. 3 HGB unterbleiben die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinnvortrag in Höhe von TEuro 4.533 zusammen mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEuro 650 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vechta, 15. Mai 2025 WELTEC BIOPOWER GmbH Jens Albartus AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Vechta, 15.05.2025 gez. Jens Albartus Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 16. Mai 2025 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: An die WELTEC BIOPOWER GmbH, Vechta Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WELTEC BIOPOWER GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WELTEC BIOPOWER GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Emden, den 16. Mai 2025 Dr.
Stieve & Poppinga GmbH
Dipl.-Kfm. H. Poppinga, Wirtschaftsprüfer B.A. L. Christians, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschl. die Übersetzung in eine andere Sprache) bedarf es zuvor einer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB. |
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