Foto-Frech
GmbH
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.642,71 |
47.266,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.917,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.365,50 |
16.906,00 |
| III.
Finanzanlagen |
30.360,21 |
30.360,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.157,57 |
237.398,64 |
| I.
Vorräte |
34.716,80 |
44.023,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.825,28 |
169.490,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.615,49 |
23.885,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
700,00 |
700,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.500,28 |
285.364,85 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.008,96 |
47.455,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.891,03 |
-38.011,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.553,34 |
59.902,84 |
| B.
Rückstellungen |
12.514,74 |
131.963,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.976,58 |
105.945,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.500,28 |
285.364,85 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010/2011
- Offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB -
A. Allgemeine Angaben
1. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert.
Von einer Verkürzung gemäß § 265 Abs.
7 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
2. Grundsätzliche Abweichungen in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum
Vorjahr liegen nicht vor.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die beweglichen und unbeweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden
linear abgeschrieben. Die Annahme der Nutzungsdauer
erfolgte in Anlehnung an die steuerlichen
Abschreibungstabellen und betriebsindividuellen
Erfahrungen; von den Sonderabschreibungsmöglichkeiten
gemäß
§ 7g EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs
vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel als
Abgang dargestellt.
Umlaufvermögen
2. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder
ggf. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten des
Bilanzstichtages bewertet. Teilwertabschläge für
veraltete Ware wurden nach den in der Betriebsprüfung
getroffenen Feststellungen vorgenommen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert ausgewiesen. Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Rückstellungen
4. Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden gemäß
§ 6a EStG nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von
5,13 % gebildet. Als Rechnungsgrundlage wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Der
aus der Bewertungsumstellung resultierende Differenzbetrag
wurde im Geschäftsjahr voll aufwandswirksam erfasst.
5. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten
6. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Von den Forderungen haben 20 T€ (Vj. 7
T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 0 T€
(Vj.: 162 T€) eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
2. Die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogene Rückdeckungsversicherung, dient
ausschließlich zur Erfüllung der
Pensionsrückstellung. Der Rückkaufswert
beträgt 165 T€. Es erfolgte eine Verrechnung mit
der Pensionsrückstellung unter der Position
Pensionsrückstellung. Erträge aus der
Rückdeckung in Höhe von 3 T€ wurden mit
Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung
in Höhe von 8 T€ in Posten "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" verrechnet.
3. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten,
Urlaub und Aufbewahrungskosten für
Geschäftsunterlagen.
4. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, mit
Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, die eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren haben, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
5. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen
37 T€ (Vj.: 87 T€) gegenüber
Gesellschaftern.
D. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren Herr Manfred Frech,
Kaufmann, und Frau Meike Frech, Fotografin. Sie sind von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 12.553,34 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Heidenheim, den 24. August 2012
……………………………………..
Manfred Frech
Geschäftsführer
…………………………………….
Meike Frech
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2012 festgestellt.
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