Optik Mayer
GmbH
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.483,00 |
8.803,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.624,00 |
4.430,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.859,00 |
4.373,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.908,81 |
195.092,23 |
| I.
Vorräte |
65.682,91 |
65.155,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.319,88 |
125.610,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.906,02 |
4.326,35 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
23.721,38 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
122.168,08 |
149.598,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.281,27 |
353.493,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
148.168,08 |
175.598,36 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
122.168,08 |
149.598,36 |
| B.
Rückstellungen |
4.440,00 |
87.865,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212.059,27 |
220.973,59 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53.782,00 |
44.655,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.281,27 |
353.493,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Optik Mayer GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der
Offenlegung wurde Gebrauch gemacht. Ebenso hat die
Gesellschaft von der Aufstellung eines Lageberichtes gem.
§ 264 Abs. 1 HGB abgesehen.
Im Jahresabschluss 2010 wurden die geänderten
Vorschriften des BilMoG angewandt. Umstellungseffekte zum
01.01.2010 ergaben sich dadurch nicht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Gemäß §
246 Abs. 2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung, die
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit der
entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen
aus EDV-Software in Höhe von Euro 2.624,00. Sie sind
mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibungen war die
voraussichtliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen wurden
beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden
als Sammelposten auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Teilwert angesetzt.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
Euro 6.051,71 sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nominalwert angesetzt.
Bei der Saldierung der Pensionsrückstellung mit
dem Deckungsvermögen ergibt sich ein aktiver
Unterschiedsbetrag. Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten, unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen, erstellen lassen. Dabei wurde
ein Rechnungszins von 5,25 % zugrunde gelegt.
Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung ein Auflösungsbetrag in
Höhe von Euro 267,00. Die Gesellschaft nimmt das
Wahlrecht in Anspruch auf die Auflösung zu verzichten.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Allianz Lebensversicherungs-AG zum 31.12.2010 ergibt einen
Erfüllungsbetrag in Höhe von Euro 93.180,00. Die
Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode und den Richttafeln
2005 G von Klaus Heubeck. Es wurde ein Rechnungszins von
5,15 % zugrunde gelegt.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die der
Geschäftsführerin, Frau Hannelore Kles,
verpfändet wurde. Der Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung beträgt zum Stichtag
31.12.2010 Euro 116.901,38.
Der aktive Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert
des Deckungsvermögens und dem Erfüllungsbetrag
der Pensionsrückstellung beträgt Euro 23.721,38.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro
186.110,14.
In den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind
Verbindlichkeiten gegenüber zwei Gesellschaftern in
Höhe von insgesamt Euro 186.110,14. Dabei handelt es
sich um Darlehen der folgenden Gesellschafter:
Hannelore Kles Euro 158.227,66
Martin Kles Euro 27.882,48
Bezüglich der Darlehen von Hannelore Kles und
Martin Kles wurde der Rangrücktritt hinter alle
übrigen Gläubiger der Firma Optik Mayer GmbH
erklärt.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Firma Optik Mayer GmbH durch
- Frau Hannelore Kles, Augenoptikerin
- Herrn Martin Kles,
Hörgeräteakustikermeister, Augenoptiker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2011 festgestellt.
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