Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 76396
Eingetragen
6.5.1985
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Geräten für berührungsfreie Meßtechnik und Bildauswertung ("Machine Vision Tools") sowie Durchführung von Serviceleistungen hieran und alle sonstigen Geschäfte, die mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Roskothen
seit 20.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Atlas Copco AktiebolagSWE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
4.500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PERCEPTRON GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 30.06.2021
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.846,18 10.067,47
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 94.746,92 101.655,86
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 696.245,42 696.245,42
799.838,52 807.968,75
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.122.525,46 1.211.510,83
2. unfertige Erzeugnisse 3.974.360,34 2.616.628,25
5.096.885,80 3.828.139,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.707.345,25 3.773.334,93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 101.169,00 8.378,48
3. sonstige Vermögensgegenstände 211.583,38 135.644,67
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 62.000,00 (VJ: EUR 62.000,00)
3.020.097,63 3.917.358,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 922.596,05 2.609.544,08
9.039.579,48 10.355.041,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.960,03 12.354,55
D. Aktive latente Steuern 121.812,10 132.237,13
9.987.190,13 11.307.601,67

PASSIVA

31.12.2021 30.06.2021
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.505.000,00 4.505.000,00
II. Kapitalrücklage 1.061.222,85 1.061.222,85
III. Verlustvortrag -1.406.710,20 -445.496,56
IV. Jahresfehlbetrag -159.717,79 -961.213,64
3.999.794,86 4.159.512,65
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 548.493,23 712.418,06
548.493,23 712.418,06
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.977.032,92 4.014.179,37
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 133.141,23 227.659,28
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 133.141,23 (VJ: EUR 277.659,28)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.154.272,43 1.743.857,47
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.154.272,34 (VJ: EUR 1.743.857,47)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)
- davon gegenüber Gesellschafter EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 174.455,46 449.974,84
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 174.455,46 (VJ: EUR 449.974,84)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (VJ: EUR 2.090,51)
- davon aus Steuern: EUR 106.652,68 (VJ: EUR 407.075,40)
5.438.902,04 6.435.670,96
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
E. Passive latente Steuern 0,00 0,00
9.987.190,13 11.307.601,67

Gewinn und-Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021

31.12.2021 Vojahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 6.664.191,81 16.661.030,26
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.357.732,09 1.503.381,61
3. sonstige betriebliche Erträge 12.058,45 210.609,64
- davon aus Währungsumrechnungen: EUR 12.058,45 (VJ: EUR 210.609,64)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.257.617,45 -7.282.599,48
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -908.777,21 -4.138.111,07
-4.166.394,66 -11.420.710,55
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.827.570,53 -3.783.100,10
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 21.699,91 (VJ: EUR 38.905,02) -355.028,24 -682.527,86
-2.182.598,77 -4.465.627,96
6. Abschreibungen auf
a) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -29.523,23 -78.375,53
b) Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 0,00 -250.000,00
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.811.062,33 -2.979.185,55
- davon aus Währungsumrechnungen: EUR 84.784,55 (VJ: EUR 131.744,35)
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.002,46 2.280,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.256,94 (VJ: EUR 2.280,00)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.843,58 -287.779,09
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 4.670,49 (VJ: EUR 6.297,76)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -10.280,03 143.163,53
- davon aus latentem Steuerertrag: EUR 10.280,03 (VJ: aus latentem Steuerertrag EUR 143.163,53)
11. Ergebnis nach Steuern -159.717,79 -961.213,64
12. Jahresfehlbetrag -159.717,79 -961.213,64

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021

1. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen

Die PERCEPTRON GmbH, mit Sitz in München, (Amtsgericht München, HRB 76396) ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres gegenübergestellt (§ 265 Abs. 2 HGB).

Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB für den Anhang wurde Gebrauch gemacht.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet.

Mit Datum vom 25. November 2021 wurde die Änderung des Geschäftsjahres auf den 31. Dezember in das Handelsregister eingetragen. Damit entsteht im Folgenden ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021.

Durch die unterschiedliche Länge der Berichtsperioden ist die Vergleichbarkeit beeinträchtigt, weitere Angaben zur Vergleichbarkeit sind jedoch nicht erforderlich.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen sowie Fremdwährungsumrechnung

Die Zugangsbewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten. Die Folgebewertung erfolgt abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen.

Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.

Die planmäßige lineare Abschreibung ergibt sich anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts, welche für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zwischen drei bis fünf Jahre und für Sachanlagen zwischen drei und 13 Jahre beträgt.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, EUR 800 nicht überschreiten, werden zum Zeitpunkt des Zugangs sofort abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen.

Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte im Wege der Durchschnittsbewertung.

Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung werden durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse im Bestand der in Ausführung befindlichen Aufträge, welcher sich vor allem auf die jeweiligen Installationsleistungen bezieht, erfolgte zu standardisierten Herstellungskosten. Dabei wurden neben Einzelkosten auch angemessene Teile von Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB einbezogen. Das Niederstwertprinzip in Form der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten, bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsguthaben wurden mit dem zugrundeliegenden Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet.

Die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes, der im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz besteht. Dieser beträgt für die Perceptron GmbH ca. 33 %. Sich ergebende aktive und passive latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB saldiert. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern i. H. v. TEUR 122 (VJ: TEUR 132).

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken werden berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden, soweit erforderlich, bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen, die Aufwendungen bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält kein Disagio.

Bilanzierungsgrundsätze zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse werden grundsätzlich realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Ferner muss die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich ermittelbar sein.

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich nach dem erreichten Leistungsfortschritt (Milestone-Methode). Hierdurch erfolgt eine realistische Darstellung der Umsätze und Kosten.

Aufwendungen und Erträge des Rumpfgeschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Grundsätze der Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

3.1 Erläuterungen zur Bilanz

3.1.1 Anlagevermögen

Bruttoanlagespiegel

Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Rumpfgeschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der PERCEPTRON EURL, Velizy Villacoublay, Frankreich, welche zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital von TEUR 1.102 (VJ: TEUR 1.074) ausweist. Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 beträgt TEUR°31 (VJ: TEUR 19).

An der PERCEPTRON IBERICA, S.L., Barcelona, Spanien, ist die Gesellschaft mit 100 % beteiligt. Sie weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital von TEUR°594 (VJ: TEUR 629) und ein Ergebnis für 2021 von TEUR 31 (VJ: TEUR 74) aus.

Ferner hält die Gesellschaft 75 % der Anteile an der PERCEPTRON Slovenkso s.r.o, Bratislava, Slowakei, welche zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital i. H. v. TEUR 181 (VJ: TEUR 171) ausweist. Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 ist ein Gewinn i. H. v. TEUR 23 (VJ: Gewinn: TEUR 31).

3.1.2 Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden für Einzelrisiken sowie für das allgemeine Kreditrisiko Wertberichtigungen i. H. v. TEUR 68 (VJ: TEUR 105) gebildet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. TEUR 101 (VJ: TEUR 8) bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Miet-Kautionen i. H. v. TEUR 62 und ausländischen Steuerforderungen i. H. v. TEUR 39.

3.1.3 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Beträge für noch ausstehende Rechnungen TEUR 230 (VJ: TEUR 343), ausstehenden Urlaub und Überstunden TEUR 191 (VJ: TEUR 297), Boni und Provisionen TEUR 47 (VJ: TEUR 42).

3.1.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Perceptron Inc., USA, mit TEUR 766 (VJ: TEUR 893) und die Perceptron Iberica, Spanien, mit TEUR 299 (VJ: TEUR 448) im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Im Übrigen sind die ausgewiesenen Verbindlichkeiten nicht besichert.

3.1.5 Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern beziehen sich auf die steuerlichen Verlustvorträge entstanden nach dem 31. Dezember 2020.

3.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.2.1 Erträge und Aufwendungen nach § 285 Nr. 31 HGB

Im abgelaufenen Rumpfeschäftsjahr ergaben sich keine Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Geschäftsführung und Gesellschafter

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2021 Herr John M. P. Kearney. Hr. Kearney ist mit Datum vom 6. Februar 2023 aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Seit 20. Januar 2023 ist Hr. Stephan Roskothen als Geschäftsführer bestellt.

Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde unter Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

4.2 Konzernzugehörigkeit

Perceptron GmbH ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB, aufgrund des Unterschreitens der Größenkriterien gem. § 293 HGB jedoch von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Die Gesellschaft wird zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft Atlas Copco AB, Stockholm, Schweden, einbezogen, welcher auf der Unternehmenswebseite unter https://atlascopcogroup.com/content/dam/atlas-copco/corporate/documents/investors/financial-publications zu finden ist.

Diese Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in der die Gesellschaft einbezogen wird.

4.3 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2021 wurden durchschnittlich 49 (VJ: 53) Angestellte beschäftigt.

4.4 Geschäfte mit nahestehenden Personen

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

4.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Operating-Leasingverhältnisse:

Der Nutzung eines Teils unserer Produktionsanlagen liegen Operating- Leasingvereinbarungen zugrunde. Aus diesen Transaktionen ergeben sich keine wesentlichen Risiken für die Gesellschaft. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten betrugen am Bilanzstichtag TEUR 2.115 (VJ: TEUR 2.271), davon fällig innerhalb eines Jahres: TEUR 298 und fällig in zwei bis fünf Jahren: TEUR 1.182, und entfallen insbesondere auf Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für Büroräume, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge.

4.6 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

In der Folge der Kriegshandlungen im Rußland-Ukraine Krief kommt es zu Unterbrechungen der Lieferketten. Der Transport ist eingeschränkt und die Produktion in Zulieferbetrieben in der Ukraine fällt aus. Es wird daher mit langfristiger Knappheit von Rohmaterialien und Rohstoffen und einem signifikanten Preisanstieg dieser Waren gerechnet. Da wir eine bedeutende Konzentration von Kunden innerhalb der Automobilindustrie haben, wird unsere Geschäftstätigkeit für das Jahr 2022 und 2023 durch diese wirtschaftlichen Entwicklungen erheblich beeinflusst. Daher liegen wir unter unserem ursprünglich geplanten Budget für das Geschäftsjahr 2022.

Weitere Ereignisse, nach dem Abschlussstichtrag, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.

4.7 Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Die Ergebnisverwendung obliegt dem Gesellschafter PERCEPTRON B.V., Etten-Leur, Niederlande.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag i. H. v. TEUR 160 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, den 12. Juni 2023

PERCEPTRON GmbH

Stephan Roskothen, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 30.06.2021 Zugänge Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 209.653,24 0,00 209.653,24
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 925.853,20 21.393,00 947.246,20
III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 696.245,42 0,00 696.245,42
1.831.751,86 21.393,00 1.853.144,86
Kumulierte Abschreibungen
Stand 30.06.2021 Zugänge Stand 31.12.2021
EUR EUR EUR
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 199.585,77 1.221,29 200.807,06
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 824.197,34 28.301,94 852.499,28
III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
1.023.783,11 29.523,23 1.053.306,34
Buchwerte
Stand 31.12.2021 Stand 30.06.2021
EUR EUR
ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.846,18 10.067,47
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 94.746,92 101.655,86
III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 696.245,42 696.245,42
799.838,52 807.968,75

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Perceptron GmbH ist eine 100%ige Tochter der Perceptron Inc. und ist seit Ende 2020 Teil der Atlas Copco Gruppe. Mit der Eingliederung in den Atlas Copco Konzern wurde auch eine neue Division, Smart Factory Automation, gegründet und starke konzerninterne Unternehmen, ISRA Vision, Quiss und Perceptron, unter einem Dach vereint.

Der Tätigkeitsbereich des Unternehmens besteht in der Entwicklung und Herstellung sowie dem Vertrieb eines umfangreichen Sortiments von Mess- und Prüflösungen für den industriellen Einsatz sowie von 3D-Scanning-Produkten.

Die vollautomatischen Messtechnik-Lösungen von Perceptron für die industrielle Fertigung übernehmen dort wichtige Aufgaben auf den Gebieten Maßhaltigkeitskontrolle, Maßprüfung und 3D-Scanning. Produzierende Unternehmen auf der ganzen Welt - zum Beispiel aus der Automobilindustrie und der Luft- und Raumfahrtindustrie - vertrauen beim Qualitätsmanagement ihrer komplexen Fertigungsprozesse auf Perceptron-Lösungen, um ihre Qualität abzusichern bzw. zu steigern, Modell-Anlaufzeiten zu verkürzen und Kosten zu senken. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Mehrwert-Dienstleistungen, wie Schulungen und Kundendienst, sowie beratende Servicetätigkeiten und Reparaturen an.

Die von Perceptron angebotenen Messtechnik-Lösungen lassen sich nach ihren Einsatzgebieten in zwei Bereiche einteilen:

1) In-Line-Messsysteme werden für die berührungslose, laserbasierte Echtzeit-Maßhaltigkeitskontrolle, Prozessüberwachung, Spaltbreite- und Bündigkeitsprüfung und Roboterführung bei Montagevorgängen eingesetzt und sind in industrielle Fertigungslinien integriert;

2) Near-Line-Messsysteme basieren auf mit Laser-Scannern ausgestatteten Industrie- bzw. kollaborativen Messrobotern und sind für den fertigungsnahen Einsatz sowohl bei OEM-Kunden als auch in der Komponentenfertigung der Zulieferindustrie ausgelegt;

Die Perceptron GmbH (HRB 76396) mit Sitz in München, Deutschland, ist die operative Zentrale für den europäischen Markt. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte im Jahr 1985, das Unternehmen liefert seit über 3 Jahrzehnten Messtechnik-Lösungen für den industriellen Einsatz an Kunden weltweit. Die Perceptron GmbH ist jeweils 100%ige Gesellschafterin der Perceptron E.U.R.L. in Montigny-le-Bretonneux, Frankreich, und der Perceptron Ibérica, S.L. in Barcelona, Spanien, und hält Mehrheitsanteile in Höhe von 75% der Perceptron Slovensko s.r.o. mit Sitz in Bratislava, Slowakische Republik.

Die Perceptron GmbH ist nach der internationalen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Rezertifizierung erfolgt jährlich durch eine unabhängige Instanz der Dekra, welche die normgerechte praktische Umsetzung der definierten Prozesse des Unternehmens überprüft. Zudem ist das Unternehmen seit dem 15. Juli 2022 TISAX AL2 zertifiziert.

Mitarbeiter

Die größte Stärke des Unternehmens sind seine Mitarbeiter, und ein qualifiziertes, motiviertes Team wird als Grundpfeiler für den anhaltenden Unternehmenserfolg angesehen. Das Unternehmen hat großes Interesse am Erhalt, der Vertiefung sowie der Erweiterung der Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter.

Leistungen des Unternehmens für die Arbeitnehmer sind unter anderem eine beitragsorientierte betriebliche Leistungszusage zur Altersversorgung sowie - in Abhängigkeit von der Position des Angestellten im Unternehmen - eine Nutzungspauschale für das betrieblich genutzte Privatfahrzeug. Ein hoher Prozentsatz der Mitarbeiter ist seit über 5 Jahren für das Unternehmen tätig, auch Zugehörigkeiten von 10, 15, 20, 25 oder sogar 30 Jahren und mehr sind keine Seltenheit. Die Kunden des Unternehmens wissen die langjährige Zusammenarbeit mit den gleichen vertrauten Ansprechpartnern zu schätzen. Insbesondere im Vertrieb, den das Unternehmen über gut eingespielte Account-Teams abwickelt, ist die intensiv gepflegte, beratende Beziehung zu den Kunden von großer Bedeutung.

Da das Unternehmen global aufgestellt ist, behält sich die Perceptron GmbH vor, bedarfsbezogen und zeitlich begrenzt Ressourcen aus anderen Regionen einzusetzen. Perceptron pflegt eine enge Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen, um frühzeitig Kontakte zu potenziell hochqualifizierten Mitarbeitern für die Zukunft aufzubauen. Darüber hinaus plant das Unternehmen weiterhin Studenten Praktika anzubieten, damit diese ersten Erfahrungen in der Industrie sammeln können.

Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte die Perceptron GmbH 46 Mitarbeiter in Festanstellung und drei Mitarbeiter in Teilzeit.

Geschäftliches Umfeld

Die wichtigsten Kunden für vollautomatische Perceptron-Systeme sind traditionell die Automobilhersteller, an die das Unternehmen entweder direkt oder über Anlagenbauer, Systemintegratoren, Wiederverkäufer oder OEMs verkauft. Hinzu kommen in verstärktem Maße auch die First-Tier-Lieferanten der Automobilindustrie, in deren Werken Fahrzeug-Baugruppen für unterschiedliche Fahrzeugmarken produziert werden. Die Verkaufsbemühungen werden von Account-Teams geführt, die eine enge beratende Verkaufsbeziehung mit den Kunden pflegen. Die Perceptron-Produkte werden von den o. g. genannten Unternehmen üblicherweise in Zusammenhang mit neuen Modell-Tooling-Programmen gekauft und installiert. Da der Verkauf von der Terminplanung der Tooling-Programme der Kunden abhängt, können die Umsätze pro Kunde von Jahr zu Jahr erheblich variieren.

Perceptron ist davon überzeugt, seinen Kunden in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Produkte, den Kundendienst und das wettbewerbsorientierte Preis-Leistungs-Verhältnis im Marktvergleich besonders hochwertige und bedarfsgerechte Messtechnik-Lösungen anzubieten. Trotzdem ist Perceptron bewusst, dass es einige Unternehmen gibt, die ähnliche und/oder alternative Technologie im selben Marktsegment und in den gleichen Regionen wie Perceptron anbieten.

Der Verkauf von Offline-Lösungen mit Koordinatenmessgeräten erfolgte bislang über die bestehenden Vertriebsstrukturen der Schwestergesellschaft C00RD3 (Direktvertrieb und Reseller). C00RD3 wurde im Dezember 2021 veräußert.

Auch das zweite Halbjahr 2021 war aufgrund der Corona-Pandemie für alle Unternehmen eine Herausforderung. Die Mehrheit der Perceptron-Kunden besteht aus Automobilkonzernen, welche gezwungen waren, zeitweise ihre Produktion einzustellen. Damit war es für das Unternehmen vorübergehend unmöglich, Installationen vor Ort durchzuführen. Die Verluste der Automobilkonzerne machten sich bei der Perceptron GmbH in Form eines zeitlichen Versatzes der Auftragseingänge bemerkbar.

Wirtschaftliches Klima

Viele europäische Automobilhersteller haben auch im zweiten Halbjahr 2021 in neue Fahrzeugmodelle investiert. Perceptron-Messtechnik wurde für die meisten dieser Großprojekte angefragt, sodass das Unternehmen sich in diesem Bereich einen zufriedenstellenden Marktanteil sichern konnte. Der Auftragsbestand stagnierte im abgelaufenen Geschäftsjahr. Jedoch konnte das Unternehmen eine Reihe neuer Kunden im Zuliefererbereich akquirieren. Hintergrund ist der zunehmende Trend bei mehreren großen OEMs, einzelne Baugruppen von First-Tier-Lieferanten fertigen zu lassen und so in der eigenen Produktion eine geringere vertikale Integration umzusetzen.

2. Lage des Unternehmens

a.) Leistungsindikatoren

Zur internen Steuerung des Unternehmens verwenden wir die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Gewinn nach Steuern. Es werden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verwendet.

b.) Ertragslage

Aufgrund der Auswirkungen bedingt durch die Corona-Pandemie konnten weder die prognostizierten Umsätze noch ein positives Ergebnis nach Steuern erreicht werden.

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erzielte das Unternehmen Umsatzerlöse in Höhe von 6.664 Tausend Euro (Vorjahr: 16.661 Tausend Euro). Auch Perceptron wurde aufgrund der Corona-Krise mit einer geringeren Nachfrage und einem dadurch resultierenden Rückgang der Umsatzerlöse konfrontiert. Zudem war der aggressive Wettbewerb auf dem europäischen Markt auch im zweiten Halbjahr 2021 eine Herausforderung.

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 weist das Unternehmen einen Verlust nach Steuern in Höhe von 160 Tausend Euro, gegenüber einem Verlust in Höhe von 961 Tausend Euro im Vorjahr, aus. Die Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den deutlich geringeren Aufwendungen für bezogene Leistungen im Rumpfgeschäftsjahr.

c.) Vermögens- und Finanzlage

Die Eigenkapitalquote betrug am Bilanzstichtag 40,0 % der Bilanzsumme (gegenüber 36,8 % im Vorjahr) und erhöhte sich damit trotz des Jahresfehlbetrages von 160 Tausend Euro. Hintergrund ist der Rückgang der Bilanzsumme insbesondere durch die deutlich geringeren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen als auch ein Rückgang der sonstigen Rückstellungen.

Das Unternehmen finanziert sich selbst und verfügte zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 923 Tausend Euro (gegenüber 2.610 Tausend Euro im Vorjahr).

Im Berichtszeitraum war die Gesellschaft jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Das Unternehmen plant auch weiterhin, kontinuierlich in die Erneuerung des Anlagevermögens, vor allem im Bereich Software, zu investieren, um auch in Zukunft auf dem Stand der Technik zu bleiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Neuinvestitionen auf 21 Tausend Euro. Die wenigen Neuanschaffungen und gleichzeitig niedrigen Abschreibungen führten zu einem annähernd gleichbleibenden Buchwert des Sachanlagevermögens.

Davon unabhängig sind die unfertigen Erzeugnisse aufgrund der teils langen Laufzeiten von Großprojekten um 1.358 Tausend Euro während des Geschäftsjahres angestiegen, was auch den Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1.066 Tausend Euro erklärt.

Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Vorjahres (1.744 Tausend Euro) gegenüber verbundenen Unternehmen wurden im Laufe des Geschäftsjahres um 590 Tausend Euro reduziert.

Die Bankbestände verringerten sich signifikant von 2.609 Tausend Euro im Vorjahr auf 923 Tausend Euro im Rumpfwirtschaftsjahr 2021. Die Reduzierung der Bankbestände ergaben sich einerseits durch die Vorfinanzierung von Großprojekten und anderseits durch den Abbau von Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen.

3. Risiken- und Chancen-Bericht

Risiken

Als Teil der Perceptron-Unternehmensgruppe ist die Perceptron GmbH laufend bestrebt, interne und externe Risikofaktoren zu identifizieren und ggf. die notwendigen Schritte zur Eindämmung von Risiken einzuleiten, die dem Unternehmen Schaden zufügen könnten. Das Unternehmen überwacht regelmäßig die Ausgaben, die Auftragseingänge, den Auftragsbestand und das Book-to-Bill-Verhältnis und vergleicht diese Kennzahlen mit den für das Jahr festgelegten Geschäftszielen. Jegliche Abweichungen vom Plan werden zeitnah diskutiert und die erforderlichen Gegenmaßnahmen festgelegt und eingeleitet. Die Erträge des Unternehmens leiten sich in der Hauptsache aus dem Verkauf von Produkten für die globale Automobilindustrie ab, die insbesondere von Herstellern auf dem amerikanischen Kontinent, in Europa und Asien eingesetzt werden. Die bei diesen Herstellern periodisch auftretenden Geschäftsrückgänge könnten sich negativ auf die Höhe der Einkäufe von Produkten des Unternehmens auswirken.

In Bezug auf die Unternehmensumsätze im Automobilsektor stellen Tooling-Programme für neue Produktionslinien die wichtigste Absatzmöglichkeit dar. Die Anzahl und die zeitliche Planung solcher Programme unterliegen einer Reihe von Wirtschaftsfaktoren. Die Kunden starten in einem gegebenen Jahr aufgrund des damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwands nur eine begrenzte Anzahl neuer Fahrzeug-Programme. Infolge der von ihnen verzeichneten periodischen Geschäftsrückgänge könnten Fahrzeughersteller beschließen, die Anzahl ihrer neuen Fahrzeugprogramme zu reduzieren. Die Konsequenz wäre eine Verschärfung des Wettbewerbs um das sinkende Marktvolumen.

Der durch den gesteigerten Wettbewerb entstehende Preisdruck könnte sich ungünstig auf die Margen, die das Unternehmen beim Verkauf seiner Produkte erzielt, und damit letztlich auf seine Profitabilität auswirken. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, analysiert das Unternehmen weiterhin die Lage der Weltwirtschaft und ihre wahrscheinlichen Folgen auf die Kunden im Automobilsektor und die bedienten Märkte.

Die Umsetzung von Projekten im Automobilbereich bis hin zur Endabnahme durch den Kunden dauert in der Regel mehrere Monate. Es kommt ab und zu vor, dass die zu leistende Arbeit vom Kunden nicht ganz eindeutig spezifiziert wird oder dass unerwartete Entwicklungen im Projektverlauf zu Verzögerungen oder zusätzlichem (unbezahltem) Arbeitsaufwand führen, welche den Profit des Unternehmens schmälern. Das Unternehmen verfolgt mittels geeigneter Werkzeuge aktiv den Soll-Ist-Status der Projektmeilensteine, um bei Bedarf zu einem frühen Zeitpunkt gegensteuern zu können.

Das Unternehmen kauft einen großen Anteil seiner Komponenten bei Lieferanten außerhalb der Euro-Zone ein. Negative Währungsschwankungen können sich daher deutlich auf das operative Ergebnis des Unternehmens auswirken. Das Unternehmen beobachtet die Entwicklung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen sehr genau und wird ggf. andere Lieferanten wählen oder Euro-Verträge zu einem festen Wechselkurs verhandeln.

Das Unternehmen führt immer wieder neue Produkte zum Verkauf in seinem Kerngeschäftsbereich, der Automobilindustrie ein, bedient mit diesen Produkten aber ggf. auch angrenzende Marktsegmente. Insbesondere die erfolgreiche Umsetzung der AccuSite-Technologie zur Absolut-Messung von Anbauteilen bei großen OEMs der Automobilindustrie lassen einen weiteren Erfolg auf dem Markt erwarten. Im Geschäftsjahr 2022 werden Weiterentwicklungen folgen, die konkrete Kundenanforderungen sowie erkannte Markttrends aufgreifen und auf wichtige zusätzliche Einsatzmöglichkeiten bzw. eine effizientere Nutzung der Perceptron-Messtechnik zielen. Es könnten sich unerwartete Schwierigkeiten bei der Markteinführung dieser neuen bzw. weiterentwickelten Produkte ergeben, die sich nachteilig auf die finanziellen Geschäftsergebnisse auswirken und die besondere Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung auf sich lenken würden.

Falls es dem Unternehmen nicht gelingt, Änderungen auf technologischem Gebiet oder geänderte Kundenpräferenzen zu antizipieren bzw. angemessen darauf zu reagieren, oder falls sich signifikante Verzögerungen in der Produktentwicklung und Markteinführung ergeben, könnte sich dies in erheblichem Maße ungünstig auf die Geschäftsentwicklung auswirken.

Die Auswirkungen der Pandemie sind in der Zwischenzeit sehr deutlich zu sehen. Die Automobilindustrie und damit auch die Perceptron GmbH haben sich auf die Situation zügig eingestellt. Maßnahmen wurden sowohl bei uns als auch bei unseren Kunden umgehend umgesetzt. Die Einschränkungen, soweit sie noch bestehen, sind bereits integriert und hemmen den geschäftlichen Ablauf nicht. Wir erwarten daher keine größeren negativen Auswirkungen auf die Umsatz- bzw. Ertragslage.

Perceptron überwacht kontinuierlich weitere potenzielle Risiken und dämmt diese im Rahmen des Möglichen ein. Besondere Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden, sind nicht erkennbar.

Chancen

Dank der qualifizierten Beratung durch die mit den Anforderungen der Fahrzeugfertigung umfassend vertrauten Perceptron-Account-Teams können sich zusätzliche Anwendungen für Perceptron-Technologie ergeben, die über die üblichen Standard-Anfragen für Messtechnik hinausgehen.

Zudem beabsichtigt das Unternehmen, sich in gewissem Umfang weiterhin für die Erarbeitung und Umsetzung neuer Applikationen auch in anderen Industriezweigen zu engagieren, die einen vergleichbaren Bedarf an Messtechnik-Lösungen haben.

Das Wachstum des Unternehmens und seine zukünftige finanzielle Leistung hängen von seiner Fähigkeit ab, neue Produkte erfolgreich auf den Markt zu bringen und vorhandene Produkte zu verbessern, sodass die Produkte des Unternehmens auf der Höhe der technologischen Möglichkeiten bleiben und den Anforderungen der Kunden gerecht werden. Durch die Eingliederung in die Machine-Vision-Solution Division bei Atlas Copco hat das Unternehmen ein wesentlich erweitertes Produktportfolio, um am Markt gegen Konkurrenten antreten zu können. Die verbundenen Unternehmen besitzen ihrerseits überzeugende Technologien, die das Angebot der Perceptron GmbH umfangreich erweitert. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit und Zusammenlegung des Vertriebs zu einem Smart - Factory-Automation-Kompetenzzentrum ein großer Vorteil unseren Mitbewerbern gegenüber.

Das Unternehmen sieht den Fokus der Automobilindustrie auf eine immer häufigere Einführung neuer Fahrzeuge zur Erfüllung der sich wandelnden Anforderungen der Endkunden sowie die fortgesetzt hohe Priorität der Qualitätsverbesserung als positive Indikatoren für neue Geschäftsmöglichkeiten.

Perceptron ist der Überzeugung, dass der künftige kommerzielle Erfolg und die weiteren Chancen des Unternehmens darin bestehen, marktgerechte Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen sowie durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des bestehenden Produktportfolios seine technologische Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

4. Prognosebericht

Die seit März 2020 herrschende COVID-19 Pandemie erforderte langanhaltende Maßnahmen, die immer noch nachwirken, aber in den Geschäftsablauf integriert sind. Es ist zu erwarten, dass die daraus resultierenden Auswirkungen auch zukünftig zu Verlangsamungen inländischer und globaler Lieferketten und einer geringeren Nachfrage unserer Kunden führen werden.

Die Folgen des Ukraine-Kriegs treffen die Automobilindustrie zudem ebenso. Die Kriegshandlungen führen zu Unterbrechungen der Lieferketten. Der Transport ist eingeschränkt und die Produktion in Zulieferbetrieben in der Ukraine fällt aus. Es wird daher mit langfristiger Knappheit von Rohmaterialien und Rohstoffen und einem signifikanten Preisanstieg dieser Waren gerechnet.

Da wir eine bedeutende Konzentration von Kunden innerhalb der Automobilindustrie haben, wird unsere Geschäftstätigkeit für das Jahr 2022 durch diese wirtschaftlichen Entwicklungen erheblich beeinflusst. Es bleibt abzuwarten, wie sich die wirtschaftliche Lage, insbesondere die der Automobilindustrie, entwickeln wird. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen wir aufgrund der Krisen unter unserem ursprünglich geplanten Budget für das Geschäftsjahr 2022.

Die Geschäftsführung geht aufgrund der Coronakrise und des Russland-/Ukraine Krieges aktuell für das Geschäftsjahr 2022 von einem Umsatz in Höhe von 16.0 Mio. Euro sowie einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 200 Tausend Euro aus.

Sollte es zu erneuter Verzögerung oder Einschränkungen der Produktions- / Lieferketten und anderer Verbraucheraktivitäten kommen, kann sich dies weiter negativ auf Umsatz und Jahresergebnis auswirken.

Unabhängige Industrieprognosen zeigen, dass der weltweite Automobilverkauf und die Einführung neuer Modelle, insbesondere elektrischer Varianten, in den nächsten Jahren weiterhin ansteigen werden. Dies versetzt Perceptron in eine gute Position, um die Produkte des Unternehmens weltweit an Automobilhersteller verkaufen zu können. Für die weiteren Jahre erwarten wir daher, nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit und Synergieeffekte mit der neuen Eigentümerin, dass wieder steigende Umsätze und Jahresüberschüsse erzielt werden können.

Prognosen sind mit Unsicherheit behaftet, daher kann die zukünftige tatsächliche Entwicklung von unseren Planungen abweichen.

 

München, den 12. Juni 2023

Stephan Roskothen, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PERCEPTRON GmbH, München

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der PERCEPTRON GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PERCEPTRON GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass bei Unrichtigkeiten wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 12. Juni 2023

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Braunschläger, Wirtschaftsprüfer

Werner, Wirtschaftsprüfer

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