TriPos
GmbH
Werne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.133.978,29 |
1.334.996,31 |
| I.
Sachanlagen |
328.384,82 |
339.773,82 |
| II.
Finanzanlagen |
805.593,47 |
995.222,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.966.589,27 |
12.113.535,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
284.608,01 |
154.135,81 |
| II.
Wertpapiere |
11.065.145,26 |
11.296.914,24 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
616.836,00 |
662.485,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.100.567,56 |
13.448.531,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.990.929,17 |
13.199.856,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.229.680,32 |
4.229.680,32 |
| III.
Gewinnrücklagen |
9.000.000,00 |
9.000.000,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
59.823,84 |
161.363,12 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
208.927,31 |
-101.539,28 |
| B.
Rückstellungen |
31.827,50 |
106.623,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.810,89 |
142.052,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.100.567,56 |
13.448.531,48 |
Anhang
I. Aufstellungs- und Gliederungsmethoden
Der Jahresabschluss der TriPos GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Die Vergleichswerte des Vorjahres umfassen nur einen
Zeitraum von sechs Monaten. Daher sind die Werte der
Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit den
Werten des Vorjahres vergleichbar.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Anschaffungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150,00
werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis
Euro 1.000,00 wird im Jahr des Zugangs
gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungkosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert.
Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die
Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. In den Fällen von
Wertminderungen, die sich aus einem niedrigeren
Börsenpreis am Abschlussstichtag ergeben, werden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlage für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr existieren nicht.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres Euro 77.810,89 (Vorjahr: Euro
142.052,00) fällig.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von Euro 6.889,28 (Vorjahr: Euro
29.877,32) enthalten.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden
Personen geführt:
Peter Pohlmann, Werne, Kaufmann
Niko Pohlmann, Werne, Kaufmann
Bele Pohlmann, Werne, Kauffrau
Mali Pohlmann, Werne, Kauffrau
Werne, den 20. Juni 2011
TriPos GmbH - Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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