ERC.D GmbH
Selbe AdresseVermietung von Schienenfahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meike Dr. Kühnlein seit 26.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Elvira Kühnlein | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ets software GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz zum 31.12.2023ets software GmbHAKTIVA
PASSIVA
ANHANGGrundlagen, Methoden, Ausschüttungssperren und Bilanzvermerke Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage gem. § 264 (2) HGB wieder (true and fair view). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Umfang Form der Darstellung wurde teilweise Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Bilanzierung von Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 253 HGB. Der Ansatz von selbstgeschaffenen immateriellen Anlagewerten ist gem. § 268 Abs. 8 HGB unterblieben, die dazugehörige Ausschüttungssperre kommt somit nicht zum Ansatz. Die Ansatzwahlrechte, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit den des Vorjahres überein (Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit). Soweit nicht anders dargestellt, haben die Forderungen und Verbindlichkeiten eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer werden bei der Bilanzposition oder im Anhang ausgewiesen. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung von Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 253 HGB. Zu Anlagevermögen Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Schuldzinsen wurden bei der Bewertung von Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Zu Umlaufvermögen Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Die Bewertung der unfertigen Werkleistungen erfolgt im Verhältnis im Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Stundenzahl im Verhältnis zur kalkulierten Gesamtstundenzahl zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 15 % auf die Reststunden. Der kalkulierte Kostenstundensatz (ohne Gewinnzuschlag) beträgt € 85. Die unfertige Werkleistung ist bei Überschreiten der Gesamtstun-denkosten gegenüber dem Angebotspreis gegebenenfalls quotal abzuschreiben bzw. eine Drohverlustrückstellung zu bilden (letztere nicht in der Steuerbilanz). Im Berichtsjahr hatte dies nicht zu erfolgen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschieht dies durch Einzel- und Pauschal-wertberichtigung sowie Abzinsung. Die Pauschalwertberichtigung wird mit 0,25 % aus den um die Umsatzsteuer verminderten Forderungen, die nicht einzelwertberichtigt sind, gebildet. Unverzinsliche Forderungen werden mit 5,5 % abgezinst. Bei noch nicht erbrachten Dienstleistungen erfolgt die Berücksichtigung der Forderungen nur in dem quotalen Betrag, der sich aus den im Berichtsjahr erbrachten Stunden zu den Gesamtstunden des Dienstleistungsauftrags ergibt. Die Eigenkapitalgliederung folgt § 272 HGB. Die Bilanz wird gem. § 29 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit nicht Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt wurden oder aufgrund Beschlusses von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen sind. Zu Schulden Der Ansatz und die Bewertung haben nach den Grundsätzen des Imparitäts- und des Vorsichtsprinzips Für alle erkennbaren, ungewissen und gewissen Schulden und Risiken zu erfolgen. Rückstellungen werden gem. § 249 Abs. 1 HGB HGB für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (nicht in der Steuerbilanz) und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Die Bewertung erfolgt gem. § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen für Restarbeiten an realisierten Dienst- oder Werkleistungen erfolgt eine Rückstellung nach den bei unfertigen Werkleistungen dargestellten Grundsätzen. Drohverlustrückstellungen waren im Berichtsjahr in der Handelsbilanz (nicht in der Steuerbilanz) nicht veranlasst. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurden betragsgleich in Verbindlichkeiten umgegliedert, da durch Überschreitens der Altersgrenze, des zugesagten Festbetrages und der voraussichtlich recht kurzfristigen Inanspruchnahme dies erfordert. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt (in der Steuerbilanz sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr mit 5,5 % abzuzinsen). Zum dem Unterscheid durch die Umgliederung der früheren Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtung s. o. Die geleisteten Anzahlungen für Werkleistungen oder für noch nicht erbrachte Dienstleistungen (letztere quotal) wurden ggf. bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ausgewiesen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zu Abschreibungen Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden nur i nunwesentlichem Umfang vorgenommen. Sonstige Angaben Pfand- oder ähnliche Rechte, Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse für Verbindlichkeiten Dritter liegen nur in betriebsüblichem Umfang durch Leasingverträge für Kraftfahrzeuge und eine Bürgschaft für Ansprüche aus dem Mietverhältnis vor. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 20 Personen beschäftigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafte-Geschäftsführer Richard Kühnlein bestehen in folgendem Umfang:
Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren: Richard Kühnlein, Bierweg 48, 90530 Wendelstein-Großschwarzenlohe; Dr. Meike Kühnlein, Sandstr. 3, 90530 Wendelstein-Neuses
Nürnberg, den 24.. März 2025 ets software GmbH Richard Kühnlein, Geschäftsführer, verstorben am 13.12.2024 Est software GmbH Dr. Meike Kühnlein, Geschäftsführerin |
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