Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93353
Vorher
Dentaltechnik Niebauer Gesellschaft mit beschränkter HaftungDentaltechnik Niebauer und Schäffer Gesellschaft mit beschränkter HaftungN & M Dentaltechnik GmbH
Eingetragen
7.7.2004
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahnarztpraxen
Gegenstand
Herstellung von Zahnersatz.

Historie

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Management

NameRolle
Nedim Mehmedagic
seit 21.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

N&M Dentaltechnik GmbH (vormals: Dentaltechnik Niebauer und Schäffer Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 72.390,00 75.819,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.198,00 1.549,00
II. Sachanlagen 69.942,00 73.020,00
III. Finanzanlagen 1.250,00 1.250,00
B. Umlaufvermögen 378.481,03 469.446,11
I. Vorräte 3.844,16 2.376,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120.402,59 124.140,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.080,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 254.234,28 342.929,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.530,05 1.527,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 453.401,08 546.792,91

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 360.818,51 461.829,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 30,00 30,00
III. Gewinnvortrag 287.069,27 298.792,28
IV. Jahresüberschuss 48.719,24 138.007,05
B. Rückstellungen 62.354,88 66.148,59
C. Verbindlichkeiten 30.227,69 18.814,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.871,36 18.814,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 16.356,33 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 453.401,08 546.792,91

Anhang

Vorbemerkungen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft im Sinne von § 6 Abs. 1 HGB. Somit sind die Vorschriften der Handelsbücher (§§ 238 ff. HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) einschlägig.

Die GmbH ist verpflichtet Bücher zu führen und am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen, §§ 238, 242 und 264 HGB.

Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten (§§ 238 bis 241 und § 243 HGB).

Allgemeines

Der Jahresabschluss der Firma N&M Dentaltechnik GmbH wurde für das Wirtschaftsjahr 2019 nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009, erstellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gliederung des Jahresabschlusses
ist die Kontenform nach § 266 Abs. 1 HGB sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.

Eine Ergänzung der Bilanzgliederung wegen mehrerer Geschäftszweige gemäß § 265 Abs. 4 HGB war nicht erforderlich.

Ferner sind keine Vermögensgegenstände oder Schulden unter mehreren Posten der Bilanz ausgewiesen, § 265 Abs. 3 HGB.

Abweichungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beinhalten sind nicht gegeben, § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB.

Besondere Umstände die ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, sind ebenfalls nicht gegeben, § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital-gesellschaft, § 267 Abs. 1 HGB.

Bilanzierung, Bewertung, insbesondere Vornahme steuerlicher Wahlrechte

Der Jahresabschluss der Firma N&M Dentaltechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Bewertungs-grundsätze des § 252 HGB wurden beachtet. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich
zu den Anschaffungskosten, d.h. zum Nominalwert, § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB. Die Forderungen gegenüber dem/den Gesellschafter/n betrugen zum Ende des Wirtschaftsjahres
2019 521,59 EUR, § 285 Nr. 9 c HGB. Die Beträge, Voraus- bzw. Überzahlungen, sind dabei, auch wegen der Kurzfristigkeit, unverzinslich. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
waren diese Beträge im Wesentlichen bereits an die Gesellschaft zurückgeführt.

Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungs-, d.h. Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gründe für einen abweichenden Ansatz waren nicht erkennbar.

Die Struktur der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG) stellt sich dabei wie folgt dar:

                                    bis zu einem    ein bis fünf Jahre   größer als
                                              Jahr                              fünf Jahre

Verbindl.gg.Kreditinstituten            0,00 €    16.356,33 €           0,00 €
Verbindlichkeiten L/L               4.393,02 €            0,00 €           0,00 €
Verb. gg. UN mit Bet.verh. 743,45 €            0,00 €           0,00 €Verb. gg. UN mit Bet.verh. 743,45 €            0,00 €           0,00 €
Verbindl. gg. Gesellschaftern       698,80 €            0,00 €           0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten       8.036,09 €            0,00 €           0,00 €

Aktive als auch passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung der Vorschriften des § 250 HGB angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungen waren für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht zu bilden.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgte unter Berücksichtigung der gemäß § 255 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Aufwendungen.

Im Geschäftsjahr 2019 ist das Sachanlagevermögen um planmäßige Abschreibungen gemindert worden, § 253 Abs. 3 HGB. Dabei ist die lineare Abschreibung gewählt worden. Hinsichtlich des Zugangs an geringwertigen Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert von bis zu 800 € wurde von dem Bewertungswahlrecht zur Vollabschreibung entsprechend § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und entsprechend des Grundsatzes ordnungsgemäßer Bilanzierung in die Handelsbilanz übernommen. Die Poolabschreibung noch vorhandener Wirtschaftsgüter aus Zugängen vor 2019 wurde fortgeführt.Der Sammelposten war insofern auch in der Handelsbilanz zu bilden, vgl. IDW, Berichterstattung über 208. Sitzung des HFA sowie Referentenentwurf des BilMoG, BR-Drucks. 344/08, S. 80.

Niedrige Wertansätze von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens die auf Abschreibungen nach den §§ 254, 279 Abs. 2 des HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beruhen, wurden in zulässiger Weise beibehalten, Artikel 67 Abs. 4 EGHGB.

Geldkonten wurden entsprechend Ihren Ist-Beständen angesetzt.

Rückstellungen wurden gemäß § 249 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet und bewertet. Hinsichtlich der Inanspruchnahme rein steuerlicher Wahlrechte aus dem
Vorjahr bzw. früheren Jahren waren die gebildeten Rückstellungen für latente Steuern nach Anpassung fortzuführen, § 274 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen betreffen die Geschäftsjahre 2018 und 2019. Eine Abzinsung der Rückstellungen hatte im Hinblick auf die Laufzeit nicht zu erfolgen, § 253 Abs. 2 HGB.

Das Eigenkapital wurde entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 3 HGB gegliedert. Das gezeichnete Kapital ist mit dem beim HR eingetragenen Betrag ausgewiesen, § 272 HGB. Der
aus der Sacheinlage das gezeichnete Kapital übersteigende Betrag ist gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB den freien Rücklagen (Kapitalrücklage) zugeordnet.

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss beträgt 48.719,24 €. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nr. HRB 93353 B beim AG Charlottenburg eingetragen. Ort der Geschäftsleitung als auch der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin.

Während des Geschäftsjahres 2019 wurden die Geschäfte von Herrn Dietmar Niebauer und Herrn Nedim Mehmedagic als Geschäftsführer geführt.

Als Gesellschafter und Geschäftsführer waren Sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gesellschafter der Firma im Wirtschaftsjahr sind bzw. waren:
Herr Dietmar Niebauer zu 50 v.H.
-Zahntechniker-

Herr Nedim Mehmedagic zu 50 v.H.
-Zahntechniker-

§ 285 Nr. 10 HGB 

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 698,80 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 521,59 EUR.

1.1.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.084,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 400,78 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Berlin, 03.02.2021
gezeichnet Dietmar Niebauer in gesetzlicher Vertretung der Gesellschaft.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2021 festgestellt.

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