Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Helmut Bihr GmbH
Am Filssteg 4, 73035 Göppingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Inge Bihr seit 30.5.2006 | Geschäftsführer |
Helmut Bihr seit 30.5.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Helmut Bihr GmbHGöppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenAngaben zur Indentifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Helmut Bihr GmbH Firmensitz laut Registergericht: Göppingen Registergericht: Ulm Register-Nr.: HRB 531475 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wird durch Gesellschaf- terdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 622.741,96 € beseitigt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenBei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) und das Bilanzrichtline-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Durch die Anwendung des BilMoG ergaben sich insbesondere Änderungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. 3. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. 4. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. PensionsrückstellungenDie Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem PUCM-Verfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,0 % bei den Entgelten und von 0,0 % bei den Renten ausgegangen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß §246Abs.2Satz2HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 01. Dezember 2010 eine Unterdotierung in Höhe von EUR14.410,00 ergeben. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte entsprechend eine Zuführung in Höhe von EUR 961,00, die im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 31. Dezember 2023 betragen die infolge der Übergangsregelung nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen EUR 956,00. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenForderungen gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht. II. EigenkapitalIm Bilanzverlust von EUR 274.171,94 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 212.133,91 (i.V. EUR 237.014,55) enthalten. III. RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: 31.12.2023 Pensionsverpflichtung 320.492,00 EUR Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) -155.074,00 EUR Pensionsrückstellung 165.418,00 EUR Für den Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre zu ermitteln. Die Ausschüttungssperre für das Geschäftsjahr 2023 beträgt EUR 3.343,00. IV. VerbindlichkeitenGegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 622.741,96 (i. V. EUR 534.542,44). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR168.974,90 (i. V. EUR403.968,07). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden nicht Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 157.853,92 wurden durch Grundschulden abgesichert. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
(2) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt. Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 2. Juni 2025 wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. Göppingen, 2. Juni 2025 gez. Helmut Bihr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2025. |
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