Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 531475
Eingetragen
19.1.1988
Branche
Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die HolzbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungReparatur und Instandhaltung von Maschinen
Gegenstand
Durchführung von Lohnarbeiten jeder Art im Bereich des Maschinenbaus, Herstellung und Vertrieb von Sägemaschinen für die Metallverarbeitung und für die Holzverarbeitung, sowie Handel und Verwertung von Nutzfahrzeugen und Durchführung von Wartungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Inge Bihr
seit 30.5.2006
Geschäftsführer
Helmut Bihr
seit 30.5.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Helmut Bihr GmbH

Göppingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 52.611,00 60.289,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 322,00 614,00
II. Sachanlagen 52.289,00 59.675,00
B. Umlaufvermögen 862.561,26 852.363,78
I. Vorräte 261.294,62 232.376,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 600.241,86 617.990,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.024,78 1.997,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 33.836,31 33.840,07
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 248.607,35 186.569,32
E. sonstige Aktiva 0,00 54,66
Summe Aktiva 1.197.615,92 1.133.116,83

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 212.133,91 237.014,55
III. Jahresfehlbetrag 62.038,03 -24.880,64
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 248.607,35 186.569,32
B. Rückstellungen 189.508,00 194.697,00
C. Verbindlichkeiten 1.008.107,92 938.419,83
Summe Passiva 1.197.615,92 1.133.116,83

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Angaben zur Indentifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Helmut Bihr GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Göppingen

Registergericht: Ulm

Register-Nr.: HRB 531475

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wird durch Gesellschaf- terdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 622.741,96 € beseitigt.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) und das Bilanzrichtline-Umsetzungsgesetz (kurz: BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Durch die Anwendung des BilMoG ergaben sich insbesondere Änderungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

7. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem PUCM-Verfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %.

Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,0 % bei den Entgelten und von 0,0 % bei den Renten ausgegangen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß §246Abs.2Satz2HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet.

Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 01. Dezember 2010 eine Unterdotierung in Höhe von EUR14.410,00 ergeben. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte entsprechend eine Zuführung in Höhe von EUR 961,00, die im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 31. Dezember 2023 betragen die infolge der Übergangsregelung nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen EUR 956,00.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

II. Eigenkapital

Im Bilanzverlust von EUR 274.171,94 ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 212.133,91 (i.V. EUR 237.014,55) enthalten.

III. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
erwartete Rentensteigerung 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel 2018 G von Prof. Dr. Heubeck

Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2023

Pensionsverpflichtung 320.492,00 EUR

Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) -155.074,00 EUR

Pensionsrückstellung 165.418,00 EUR

Für den Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre zu ermitteln. Die Ausschüttungssperre für das Geschäftsjahr 2023 beträgt EUR 3.343,00.

IV. Verbindlichkeiten

Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 622.741,96 (i. V. EUR 534.542,44).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR168.974,90 (i. V. EUR403.968,07).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden nicht

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 157.853,92 wurden durch Grundschulden abgesichert.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Bihr Helmut Geschäftsführer Gesamtbereich Allein

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Bihr Inge Geschäftsführerin Gesamtbereich Allein

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt.

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 2. Juni 2025 wird der Jahresabschluss zum 31.Dezember2023 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

Göppingen, 2. Juni 2025

gez. Helmut Bihr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.6.2025.

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