True Ergonomy GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Natascha Gerull-Bewernick seit 21.11.2014 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bewernick GmbH TextilfabrikGarbsenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Bewernick GmbHTextilfabrikGarbsenAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Bewernick GmbHTextilfabrikGarbsen
Handelsrecht AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang- wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter der Beachtung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. "Davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden grundsätzlich in den Anhang aufgenommen. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr übernommen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit denen der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. In den Anschaffungsjahren werden Abschreibungen nach der "pro-rata-temporis"-Regel vorgenommen, d.h. nur für die Monate, in denen der Vermögensgegenstand auch zum Anlagevermögen gehört hat. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert i.H.v. bis zu € 800,00 (netto) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des immateriellen und Sachanlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die ggf. in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Im Berichtsjahr 2023 sind derartige außerplanmäßige Abschreibungen weder vorgenommen noch rückgängig gemacht worden. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind ggf. durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Eine Kasse wird nicht mehr geführt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die das Geschäftsjahr und die Vorjahre betreffenden, am Bilanzstichtag des Berichtsjahres noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sowohl Steuerrückstellungen als auch sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Sie wurden mit dem Erfüllungsrückstand bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden ebenfalls zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände (€ 387.480,64) haben eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 164.622,21 (Vorjahr: € 163.803,19) ausgewiesen. Diese Forderung besteht ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Juliane Bewernick. Der Forderungsbestand wird gemäß schriftlicher "Vereinbarung über ein Gesellschafter-Verrechnungskonto" aus dem Jahr 2004 verzinst. Die Vereinbarung wurde von den Vertragspartnern bezüglich der Verzinsung ab 1.1.2021 geändert und damit an die üblichen marktgängigen Zinsen angepasst. Demnach wird der Jahresmittelwert ab 2021 -unabhängig davon, ob jeweils ein "Soll"- oder ein "Haben"-Bestand vorliegt- fortan mit einem fixen Zinssatz von 0,5% verzinst. Rückstellungen Alle bilanzierten Rückstellungen (€ 71.896,92) haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (gesamt: € 42.002,45) weisen folgende Restlaufzeiten auf: Verbindlichkeiten in Höhe von € 10.563,54 bestehen bis zu einem Jahr. Eine Restlaufzeit von 1-5 Jahren weisen Verbindlichkeiten von € 31.438,91 aus. Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 204.963,81) sowie alle sonstigen Verbindlichkeiten (€ 8.113,63) haben jeweils Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v. € 2.809,36 (Vorjahr: € 3.409,49) enthalten. Auch die Erhaltenen Anzahlungen in Höhe von € 8.390,50 weisen Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf; sämtliche dahinter stehenden Vorgänge sind im Folgejahr 2024 vollständig abgeschlossen worden. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6 (Vorjahr: ebenfalls 6). Hierin sind keine geringfügig Beschäftigten enthalten. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Natascha Gerull-Bewernick, Garbsen, geführt. Gemäß § 286 Abs.4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung. Gesellschafterinnen sind zum 31. Dezember 2023 -unverändert zum Vorjahr- neben Frau Natascha Gerull-Bewernick, Garbsen (30%) noch Frau Juliane Bewernick, Hannover (40%), und Frau Nadine Bewernick, Hannover (30%). Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind nach meiner Kenntnis keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage gehabt hätten und von daher berichtspflichtig wären. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführerin schlägt in Übereinstimmung mit den übrigen Gesellschafterinnen die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt im Berichtsjahr 2023 € 64.503,58 (Vorjahr: € 17.138,51). Einschließlich des zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 zu berücksichtigenden Gewinnvortrages i.H.v. € 189.593,73 ergibt sich ein Betrag von € 254.097,31, der zu verwenden ist. Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Gewinnvortrag zum 01.01.2024 beträgt demnach € 254.097,31. |
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