Sitron Sensor GmbH
Isernhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
149.617,01 |
195.955,01 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
652,00 |
4.498,50 |
| II. Sachanlagen |
148.965,01 |
191.456,51 |
| B. Umlaufvermögen |
3.168.941,02 |
3.200.250,99 |
| I. Vorräte |
2.241.054,72 |
2.169.603,53 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
894.500,55 |
944.979,27 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.559,41 |
358,36 |
| davon gegen Gesellschafter |
15.054,28 |
358,36 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
33.385,75 |
85.668,19 |
| Aktiva |
3.318.558,03
|
3.396.206,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
2.257.523,69 |
2.144.701,27 |
| I. eingefordertes Kapital |
139.193,41 |
139.193,41 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-110.806,59 |
-110.806,59 |
| II. Bilanzgewinn |
2.118.330,28 |
2.005.507,86 |
| davon Gewinnvortrag |
2.005.507,86 |
1.940.282,64 |
| B. Rückstellungen |
295.987,65 |
407.634,08 |
| C. Verbindlichkeiten |
765.046,69 |
843.870,65 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
765.046,69 |
843.870,65 |
| Passiva |
3.318.558,03 |
3.396.206,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sitron Sensor GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Im Berichtsjahr werden die ausstehenden Einlagen passivisch vom gezeichneten Kapital
abgesetzt.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Risiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % auf den nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen
Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt
(§ 285 Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von
der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde · Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck „Richttafeln 2018 G“ · Zinsaufwand aus der Abzinsung beträgt 4.051,00 EUR.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.069,00
EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über
den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.
Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet (§ 274 a Nr. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von
765.046,69 EUR und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (§ 268
Abs. 5 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben nicht bestanden
(§ 285 Nr. 1 HGB).
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 157.329,85 EUR beinhalten:
| - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 EUR |
| - Verbindlichkeiten aus Steuern |
80.668,97 EUR |
| - Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt |
50.000,00 EUR |
| - kreditorische Debitoren |
24.890,75 EUR |
| - sonstige |
1.770,13 EUR |
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis
und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Isernhagen und wird beim Amtsgericht Hannover unter
der Nummer HRB 120695 geführt.
Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtsjahr durchschnittlich 28 Arbeitnehmer.
Die Position "sonstige Vermögensgegenstände" enthält Forderungen gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 15.054,28 EUR.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Wolfram Sparkuhle, Kaufmann Herr Thomas Sparkuhle, Betriebswirt
Isernhagen, im November 2024
(Wolfram Sparkuhle) (Thomas Sparkuhle)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt.
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