DESKO
Holdinggesellschaft mbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
946.481,72 |
652.384,04 |
| I.
Finanzanlagen |
946.481,72 |
652.384,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.728.928,62 |
1.928.783,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
409.960,55 |
586.438,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.318.968,07 |
1.342.345,13 |
| Summe
Aktiva |
2.675.410,34 |
2.581.167,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.647.472,10 |
2.573.184,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
-3.148.500,00 |
-3.148.500,00 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
5.072.910,02 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
636.274,10 |
| V.
Bilanzgewinn |
5.783.472,10 |
|
| B.
Rückstellungen |
25.766,79 |
5.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.171,45 |
2.283,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.171,45 |
2.283,60 |
| Summe
Passiva |
2.675.410,34 |
2.581.167,72 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
a. Die Firma der Gesellschaft lautet DESKO
Holdinggesellschaft mbH. Der Sitz befindet sich in 95448
Bayreuth. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB
3868 beim Amtsgericht Bayreuth eingetragen
b. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH im Sinne des
§ 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
c. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
d. Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
e. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
f. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben
notwendig.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 - 3 HGB) bilanziert.
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet (Nutzungsdauer acht und 14
Jahre). Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in
Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter", d.h.
selbständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 250,- (ohne
Umsatzsteuer) nicht übersteigen, werden im Jahr des
Zugangs als Aufwand behandelt. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 250,- und bis
800 EUR betragen, werden im Jahr des Zugangs als Aufwand
behandelt. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungs-/Herstellungskosten mehr als EUR 800,- und bis
EUR 1.000,- betragen, werden über die
planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Gebrauchte Vermögensgegenstände werden mit
einer geringeren Nutzungsdauer und damit einem höheren
Abschreibungssatz angesetzt.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibung, bilanziert.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Zweifelhafte Forderungen werden auf
den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag einzeln
wertberichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden voll
abgeschrieben. Das allgemeine Forderungsrisiko wird
ausreichend durch Pauschalwertberichtigungen unter
Berücksichtigung von Erfahrungswerten der
Vergangenheit berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen und passive
Rechnungsabgrenzungen werden mit den tatsächlichen
Auszahlungen und tatsächlichen Einzahlungen angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden nicht gebildet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht
abgewichen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem diesem Anhang
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Darin sind,
ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und
Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge,
Umbuchungen, Zuschreibungen, Abschreibungen und
Sonderabschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die
Abschreibungen und Sonderabschreibungen in ihrer gesamten
Höhe gesondert aufgeführt. Zusätzlich sind
in der beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens die Abschreibungen auf die einzelnen
Posten des Anlagevermögens aufgegliedert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen sind folgende Beträge
enthalten, die Ausleihungen oder Forderungen gegen
Gesellschafter sind:
|
2023 |
2022 |
Werner Zahn |
0,00 |
570.000,00 |
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist
zur Hälfte eingezahlt. Mit Wirkung zum 31.07.2015 hat
die Gesellschaft 50% der Anteile zum Nennbetrag von EUR
12.500,00 als Eigenanteile erworben. Diese wurden vom
gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. von 0,00 EUR (Vorjahr: 115,67 EUR).
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung
wurden im Geschäftsjahr 2023
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Finanzanlagen i. H. von 84.929,55 EUR (Vorjahr: 64.242,22
EUR) vorgenommen. Es handelt sich um Wertpapiere, die
aufgrund eines nachhaltigen Kursverfalls auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben wurden.
E.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
1.
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde
in den Vorjahren ein Darlehen i.H. von 570.000,00 EUR
(Vorjahr: 570.000,00 EUR) mit einer Verzinsung von 0,5 %
und einer jährlich zu prolongierenden Laufzeit
gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr 570.000,00
EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) zurückgezahlt.
Bayreuth, 23.07.2024
Die Geschäftsführung
gez.
Werner Zahn, GF
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 23.7.2024.
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