Implenia Specialties GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Jakob Bühler seit 11.10.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Implenia Schweiz AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IMPLENIA Bau GmbHRümmingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Wirtschaftsbericht1. Darstellung des Geschäftsverlaufs a) Allgemeines Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art im Hoch- und Tiefbau, die Erschließung von Baugelände, die Errichtung von Industrie- und Wohngebäuden auf fremden Grundstücken, die Herstellung von Fertigteilen für den Industrie- und Wohnungsbau und die dem Hauptzweck dienenden Hilfsgeschäfte. Die Gesellschaft ist in Deutschland mit den Bereichen Rohbau, Bauwerksanierung / Bohren & Sägen und Schlüsselfertigbau präsent. Alleinige Gesellschafterin ist die Implenia Holding GmbH, Raunheim, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Mitte 2020 hat das CEO Gremium der Implenia Schweiz AG beschlossen, die Unternehmenstätigkeit der Implenia Bau GmbH nicht mehr fortzuführen und den Geschäftsbetrieb im Folgejahr einzustellen. Dies hatte negative Folgen auf den Auftragseingang, da ab diesem Zeitpunkt keine neuen Aufträge mehr akquiriert werden durften. Die Gesellschaft bleibt solange bestehen, bis die Bauprojekte abgewickelt und die Zahlungseingänge erfolgt sind bzw. die Zahlungsverpflichtungen erbracht wurden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Schweizer Baukonzerns Implenia AG, Opfikon einbezogen. b) Entwicklung der Branche 2021 war ein Baujahr, welches sich im Wesentlichen durch zwei unterschiedliche Entwicklungen charakterisieren lässt. Zum einen legten im Jahresverlauf die Auftragseingänge deutlich zu. Andererseits ergaben sich zudem leichte Hindernisse für die Bauproduktion aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und stärkere Hindernisse durch den zunehmenden Mangel an Baumaterial. Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie geht für das Jahr 2021 von einem Anstieg der baugewerblichen Umsätze des Bauhauptgewerbes von 0,5% aus. Daraus ergibt sich ein realer Umsatzrückgang in der Größenordnung von 6%. Bei der Bewertung des Baujahres 2021 gilt es aber zu beachten, dass es Ende 2020 wegen des Auslaufens des verminderten Mehrwertsteuer-Regelsatzes von 16 % zu erheblichen Vorzieheffekten kam, die die Produktion im Jahr 2021 entsprechend negativ beeinflusst haben. Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass es in 2021 erstmals wieder einen richtigen "Bauwinter" im ersten Quartal gegeben hat. Insgesamt kann man sagen, dass die deutsche Bauwirtschaft - speziell das Bauhauptgewerbe - bislang relativ gut durch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gekommen ist. Der Hauptverband der Bauindustrie erwartet für 2022 ein nominales Plus bei den baugewerblichen Umsätzen für 2022 im Bauhauptgewerbe von 5,5%. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Engpässe in der Baumaterialversorgung im ersten Halbjahr abschwächen und die Baupreissteigerungen verhaltener werden (Jahreswert +4%). Das reale Umsatzwachstum dürfte sich dann auf etwa 1,5% belaufen. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl im Bauhauptgewerbe wird sich auch in 2022 fortsetzten und sich voraussichtlich von 905.000 auf 915.000 erhöhen. Somit wird der Bau auch weiterhin die Konjunktur in Deutschland stützen. Wie in den Vorjahren wird der Wohnungsbau auch in 2022 das größte Umsatzwachstum (Prognose +3%) aller Bausparten aufweisen. Hauptursache dafür ist die Flucht der Kapitalanleger in Sachwerte, zudem wird auch im Jahr 2022 keine signifikante Änderung des nominalen Zinsniveaus erwartet. Im Wirtschaftstiefbau wird die Entwicklung davon abhängen, inwieweit es gelingt, die verstärkt auftretende Omikron-Variante in den Griff zu bekommen. Diese führte bisher zu Produktionseinschränkungen. Die Probleme der Materialbeschaffung werden im zweiten Halbjahr 2022 voraussichtlich überwunden werden können. Darüber hinaus sind im Haushaltsentwurf der neuen Bundesregierung erhebliche Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen an die Deutsche Bahn vorgesehen. Prognostiziert wird im Bauhauptgewerbe in dieser Sparte ein preisbereinigtes Produktionsplus von 2 %. Für den öffentlichen Bau wird im Jahr 2022 von einem nominalen Umsatzplus von 2% ausgegangen. Der öffentliche Bau ist damit die sich am schlechtesten entwickelnde Sparte. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass mittelfristig die Bauwirtschaft von der Vielzahl, der von der neuen Bundesregierung angekündigten Investitionen in den Umbau der Infrastruktur und in Klimaschutzmaßnahmen profitieren kann. 1 2 c) Gesamtleistung und Auftragsentwicklung im Geschäftsjahr Eine der wichtigsten Leistungsindikatoren der Gesellschaft stellt neben dem Ergebnis vor Steuern nach HGB die Gesamtleistung dar. Die Gesamtleistung berichten wir nach Vorschriften des HGB, nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften des IFRS berichten wie die Leistung. Im internen Management-Reporting wird die Leistung nach IFRS ermittelt und beinhaltet den nach Fertigstellungsgrad erbrachten Umsatz auf unseren Bauprojekten sowie den anteilig erbrachten Umsatz auf unseren Projekten in Arbeitsgemeinschaften. Die Umsätze enthalten auch die nach Fertigstellungsgrad bereits realisierte Projektmarge. Die Gesamtleistung nach HGB ist definiert als die Summe der Umsatzerlöse aus Bauleistungen inklusive Bestandsveränderungen aus nicht abgerechneten Bauleistungen sowie den Ergebnissen aus abgerechneten Arbeitsgemeinschaften und Erlösen aus sonstigen Verrechnungen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Gesamtleistung nach HGB erneut von 5.778 TEUR auf 1.263 TEUR zurück. Wesentliche Ursache ist die Entscheidung im Geschäftsjahr 2020 den Geschäftsbetrieb einzustellen und sich in der Folge nur noch um die Restabwicklung der Bestandsprojekte zu kümmern. Im Geschäftsjahr kamen wir auf eine Gesamtleistung nach IFRS von T€ 547 (Vorjahr T€ 2.934). Die Restabwicklung des Auftragsbestands per 31.12.2020 wurde im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen. d) Personalpolitik des Unternehmens Aufgrund der beschlossenen Stilllegung des Geschäftsbetriebes wurde im Rahmen des erstellten Sozialplans der Mitarbeiterbestand abgebaut. e) Qualitätsmanagement, Forschung und Entwicklung Unsere Gesellschaft ist im
zertifiziert. 2. Lage der Gesellschaft a) Darstellung der Ertragslage Das Ergebnis vor Steuern ist im Berichtsjahr mit TEUR 1.060 negativ (Vorjahr: TEUR -17.169). Folgende Aspekte haben das Ergebnis wesentlich beeinflusst:
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Implenia Holding GmbH übernommen. b) Darstellung der Finanz- und Vermögenslage Die laufende Geschäftstätigkeit wird in der Regel über Abschlagszahlungen finanziert, die im Verhältnis zur jeweiligen Bauleistung erfolgen. Im Bedarfsfall erfolgen erforderliche Vorfinanzierungen von Projekten bzw. von eingetretenen Verlusten durch Zwischenfinanzierungen der Gesellschafterin Implenia Holding GmbH. Im Berichtsjahr verringerte sich die Bilanzsumme von TEUR 40.511 auf TEUR 19.006. Auf der Aktivaseite war das Anlagevermögen aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs mit TEUR 12 rückläufig. Die Vorräte wurden komplett abgebaut. Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von TEUR 21.002 auf TEUR 15.886. Stark zur Verringerung der Bilanzsumme trugen zusätzlich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bei: Im Vorjahr waren vor allem aus der Verlustübernahme durch den Gesellschafter Forderungsbestände von TEUR 17.179 aufgebaut. Im aktuellen Jahr betragen die Forderungen aus Ergebnisabführung TEUR 1.060 und gegen verbundene Unternehmen nur TEUR 157. Auf der Passivaseite verringerten sich die Rückstellungen um TEUR 8.824 auf TEUR 6.364. Durch das geringere Leistungsvolumen gingen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 3.349 auf TEUR 2.487 zurück. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen waren mit einer Abnahme von TEUR 24.992 im Vorjahr auf TEUR 7.450 ein weiterer Grund für die verringerte Bilanzsumme auf der Passivseite. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 2.556.459 €. Durch die geringere Bilanzsumme erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 6% auf 13%. II. Chancen- und Risikenbericht1. Risiken Projektgeschäft Besondere Risiken aus den verbleibenden Ausführungsprojekten, die über die allgemeinen Geschäftsrisiken der Baubranche hinausgehen, sehen wir für unsere Gesellschaft nicht. Projektbezogene Risiken wurden im Berichtszeitraum in den jeweiligen Projektergebnissen berücksichtigt. Für alle identifizierten Projektrisiken wurde ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen. Es liegen keine wesentlichen Preisänderungs-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken vor. Rechtsstreitigkeiten, Schadensfälle und Haftungsrisiken Mit Rechtsstreitigkeiten ist neben den durch sie entstehenden Kosten und Aufwendungen das Risiko verbunden, durch unzutreffende oder langwierige Gerichts- und Behördenentscheidungen Vermögenseinbußen zu erleiden und vorübergehende Liquiditätseinschränkungen zu akzeptieren. Rückstellungen zu Prozessrisiken sind in ausreichender Höhe gebildet, auch wenn sich der Ausgang bei Rechtsstreitigkeiten naturgemäß nicht mit Sicherheit vorhersagen lässt. Wir sehen für den verbleibenden Zeitraum der Unternehmenstätigkeit keine besonderen Risiken für unsere Gesellschaft, die über die bilanziell berücksichtigten Risikovorsorgen hinaus gehen. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft. COVID-19-Pandemie Die seit Beginn des Jahres 2020 vorherrschende COVID-19 Pandemie zeichnet sich durch massive Einschnitte in das öffentliche Leben der Gesellschaft, in das Privatleben aller Bürger sowie in das Wirtschaftsleben aus. Die Einschränkungen durch COVID-19 haben Einfluss auf unser operatives Geschäft sowie das Arbeitsumfeld unserer Verwaltung, u.a. liegen Lieferengpässe und Verzögerungen sowohl bei unseren Zulieferern und Subunternehmern als auch bei uns vor. Wenn es gelingt, die seit dem Dezember des vergangenen Jahres verstärkt auftretende Omikron-Variante im Laufe des Frühjahrs in den Griff zu bekommen, so dass es weiterhin zu keinen gravierenden Produktionseinschränkungen kommt, gehen wir davon aus, dass wir durch unsere vorausschauende Personal- und Materialdisposition potentiellen Verzögerungen entgegenwirken können. Dabei sind wir im ständigen Kontakt zu unseren Kunden. Im Falle von längerfristigen Bauverzögerungen werden wir auch die Inanspruchnahme von staatlichen Zuschüssen sowie die Möglichkeit der Kurzarbeit in Erwägung ziehen. Durch die wirtschaftliche Stärke der Implenia Gruppe sehen wir uns jedoch für die bevorstehenden Unwägbarkeiten gut aufgestellt. Gesamtbeurteilung der Risikosituation Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdet hätten. Nach heutigem Kenntnisstand wird die COVID-19-Pandemie voraussichtlich keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf unsere wirtschaftlichen Planzahlen für den verbleibenden Zeitraum der Unternehmenstätigkeit bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs haben. Ein Risiko, das die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährden kann, ist nach heutigem Kenntnisstand für den Restabwicklungszeitraum nicht zu erkennen. Es ist weiterhin ein Gewinnabführungsvertrag und Cash-Pooling mit der Gesellschafterin vereinbart. Noch nicht absehbare Folgen bringt der zum Berichtszeitpunkt herrschende Krieg in der Ukraine für die gesamte Weltwirtschaft mit sich. Zum Berichtszeitpunkt sieht die Gesellschaft keine wesentlichen Risiken für die Restabwicklung der Bestandsprojekte. Auswirkungen können sich auf die Verfügbarkeit von Stahl und anderen Rohstoffen sowie deren Preisentwicklung, sowie der Preisentwicklung von Zement ergeben. 2. Chancen Aufgrund der Entscheidung den Geschäftsbetrieb 2020 einzustellen, sind keine besonderen Chancen aus der Restabwicklung der Gesellschaft erkennbar. 3. Prognosebericht Die Gesellschaft wird sich mit der Restabwicklung der Bestandsprojekte beschäftigen. Wir planen aus der Restabwicklung bestehender Projekte mit einer Gesamtleistung für 2022 von TEUR 0 sowie negativen EBT-Ergebnissen für 2022 in Höhe von TEUR 900. Alle in diesem Bericht enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Da sie jedoch auch von Faktoren abhängen, die nicht unserem Einfluss unterliegen, kann die tatsächliche Entwicklung von den Prognosen abweichen.
Raunheim, 22. April 2022 Bernd Jakob Bühler
1 Quelle: Hauptverband der dt. Bauindustrie:
Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang 2021I. Allgemeine HinweiseDie IMPLENIA Bau GmbH hat ihren Sitz in Raunheim und ist beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der HR B-Nr. 411338 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Im aktuellen Geschäftsjahr erfüllt die Gesellschaft die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft, im Vorjahr die Kriterien des § 267 Abs. 3 HGB einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Da die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft nicht zwei Jahre in Folge erfüllt sind, gilt die Gesellschaft im Berichtsjahr als mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren unter Zusammenfassung der Posten "Umsatzerlöse" bis "Materialaufwand" zu einem Posten "Rohergebnis" (§ 276 HGB) gegliedert. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Einstellung des Geschäftsbetriebes für das Jahr 2021 beschlossen. Aus diesem Grund waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses abweichend von der Going-Concern-Annahme die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagenklassen liegen in folgenden Bandbreiten:
Liegt der Veräußerungswert als beizulegender Wert am Bilanzstichtag unter den fortgeführten Anschaffungskosten, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs waren außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere Veräußerungswerte nicht notwendig. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die nicht abgerechneten Bauten sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, d. h. es werden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen wurden gemäß § 13b UStG netto, ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer, passiviert. Der Ausweis erfolgt gemäß § 268 Abs. 5 S.2 HGB offen unter den Vorräten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge auf den um die Umsatzsteuer und Einzelwertberichtigungen gekürzten Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen/gegenüber Arbeitsgemeinschaften (Argen) wurden grundsätzlich zu Nennwerten/Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die anteiligen Gewinne aus der Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften wurden von der Gesellschaft nur insoweit realisiert, als die Arge gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise abgerechnet hat. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihrem Nennwert ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zu seinem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zum Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit einer Fälligkeit über einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt unverändert € 2.556.459,41. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für die folgenden Sachverhalte gebildet:
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDas Rohergebnis wird maßgeblich beeinflusst durch die Restabwicklung der bestehenden Projekte. Während sich die Umsatzerlöse von TEUR 21.025 auf TEUR 1.693 verringert haben, wurden die Bestände an nicht abgerechneten Bauten auf TEUR 430 (Vorjahr: Bestandsminderung TEUR 15.248) reduziert. Gleichzeitig hat sich der Materialaufwand von TEUR 4.327 auf TEUR 900 verringert. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 102 (Vorjahr TEUR 247), sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.051 (Vorjahr TEUR 67) und Erträge aus Sozialabgaben TEUR 145 (Vorjahr: TEUR 0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten TEUR 986 (Vorjahr TEUR 1.043). V. Sonstige AngabenEs bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen Es bestehen Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Konditionen, die in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogen werden. Geschäfte mit Arbeitsgemeinschaften im Rahmen von Bauprojekten werden zu marktüblichen Konditionen vertraglich fixiert und abgewickelt. Geschäftsführung
Die Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen, da nur ein Geschäftsführer Vergütung von der Gesellschaft bezieht. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr wurden TEUR 22 für das Honorar des Abschlussprüfers zuzüglich Auslagen und Nebenkosten aufgewendet. Das Honorar entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Konzernverhältnisse Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den die IMPLENIA Bau GmbH einbezogen wird, ist die Implenia AG, Opfikon/Schweiz. Der Konzernabschluss der Implenia AG wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und ist einsehbar unter der Publikationsseite: "https://implenia.com/fileadmin/implenia.com/finanzpublikationen_und_praesentationen/2021/FinPub/Implenia-GB-2021-DE.pdf" Verlustübernahme Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der IMPLENIA Holding GmbH übernommen. Eine entsprechende Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst.
Raunheim, den 22. April 2022 Bernd Jakob Bühler Entwicklung des Anlagevermögens 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IMPLENIA Bau GmbH, Raunheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IMPLENIA Bau GmbH, Raunheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IMPLENIA Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Einstellung der Geschäftstätigkeit und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "I. Allgemeine Hinweise" des Anhangs und die Angaben im Abschnitt "I. Wirtschaftsbericht" des Lageberichts, welche die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für das Jahr 2021 und die darauf basierende Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 22. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Martin Nicklis, Wirtschaftsprüfer ppa. Johann Horz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 12. September 2022 festgestellt. |
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