CAMM Germany GmbH
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Aequamus GmbHAufgelöst | 100.00% |
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GASPOOL Balancing Services GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 20191. Grundlagen des Unternehmens Die GASPOOL Balancing Services GmbH (GASPOOL) wurde am 16. April 2009 von der DONG Energy Pipelines GmbH, Kiel (DONG), der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover (Gasunie), der ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig (ONTRAS), und der GASCADE Gastransport GmbH, Kassel (GASCADE), gegründet. Durch die Marktgebietsfusion im Geschäftsjahr 2011 wurde im Rahmen der Zusammenlegung der Marktgebiete "GASPOOL" und "L-Gas 1" der Gesellschafterkreis um die Nowega GmbH, Münster (Nowega), sowie die EWE Netz GmbH, Oldenburg (EWE) erweitert. Das Stammkapital wurde in diesem Zug auf Tsd. € 76 erhöht. Im Geschäftsjahr 2012 übertrug die EWE ihren Geschäftsanteil an die Gastransport Nord GmbH, Oldenburg (GTG). Weiterhin übernahm GASPOOL im selben Jahr die Geschäftsanteile der DONG, da DONG nicht mehr Fernleitungsnetzbetreiber ist. Die durch GASPOOL gehaltenen Anteile wurden im Jahr 2018 eingezogen und die übrigen Anteile in Summe entsprechend aufgestockt. Die Gesellschafter sind paritätisch an der GASPOOL beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist unverändert die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Übernahme der Aufgaben als Marktgebietsverantwortlicher (MGV) und aller damit in Verbindung stehenden Aufgaben für das Marktgebiet "GASPOOL" inklusive der Errichtung und des Betriebs einer webbasierten Plattform, über die Bilanzkreisverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen und Informationen zum Bilanzkreisstatus eingesehen werden können. Die Aufgaben der GASPOOL umfassen nach § 20 Abs. 1 GasNZV im Wesentlichen den Abschluss der Bilanzkreisverträge mit Bilanzkreisverantwortlichen (BKVs), die Führung der Bilanzkreise, der Sub-Bilanzkonten und der Netzkonten, die Regelenergieversorgung, den Datenaustausch mit anderen Netzbetreibern und BKVs sowie die Einrichtung und den Betrieb eines virtuellen Handelspunkts (GASPOOL-Hub) für Erdgas. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen Mit der Novellierung der "Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)" im Jahr 2010 wurde die Reduktion der Anzahl der Marktgebiete in Deutschland festgelegt. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 6 GasNZV wurden die Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 1. August 2013 Maßnahmen zur Schaffung von höchstens zwei Marktgebieten im deutschen Gasmarkt umzusetzen, um den Liberalisierungsprozess fortzuführen. In diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 2011 die Zusammenlegung des H-Gas Marktgebiets "GASPOOL" mit dem L-Gas Marktgebiet "L-Gas 1" der Aequamus nach der bereits zum 1. April 2011 erfolgten Zusammenlegung der Marktgebiete Open Grid Europe L-Gas, Thyssengas H-Gas und Thyssengas L-Gas mit dem Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG). Damit haben die marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber die Verpflichtung aus der GasNZV vorzeitig erfüllt. Die nach § 21 Abs. 1 Satz 4 GasNZV vorgeschriebene und durch die Fernleitungsnetzbetreiber durchzuführende Kosten-Nutzen-Analyse kam zu diesem Zeitpunkt zu dem Ergebnis, dass eine weitere Marktgebietszusammenlegung nicht empfehlenswert ist, da die Kosten den Nutzen erheblich übersteigen würden. Am 18. August 2017 ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZVÄndV)" mit dem Ziel, auf die geänderten energiewirtschaftlichen Herausforderungen auf europäischer und nationaler Ebene zu reagieren, in Kraft getreten. Als eine wesentliche Änderung sieht die Novelle vor, dass die beiden deutschen Marktgebiete spätestens bis zum 01. April 2022 zu einem Marktgebiet zusammengelegt werden sollen. Das mit Inkrafttreten der GasNZV im Jahr 2010 verabschiedete Verbot der Erhebung von Entgelten am virtuellen Handelspunkt (VHP) wurde durch die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 23. August 2011 aufgehoben. Damit kann GASPOOL diskriminierungsfrei Entgelte für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes (VHP) bis zu einer Obergrenze von 0,8 Cent/MWh erheben. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2014 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein neues Bilanzierungsmodell für den deutschen Gasmarkt festgelegt (GaBi Gas 2.0) und damit die "GaBi Gas 1.0" (Beschluss vom 28.05.2008) abgelöst. Die Regelungen der GaBi Gas 2.0 wurden im Rahmen von Vereinbarungen zu Marktgebietskooperationen in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt. Das Bilanzierungsmodell ist wie bisher ergebnisneutral über ein Umlagesystem abzubilden. Per 1. Oktober 2015 wurden damit weitreichende Änderungen am Bilanzierungsregime festgelegt. Die parallel zur Kooperationsvereinbarung VI eingeführte und bisher angewandte Merit Order List (MOL) für externe Regelenergie wurde durch eine vierstufige MOL der GaBi Gas 2.0 abgelöst. Diese kommt erst nach dem Einsatz interner Regelenergie zum Tragen und sieht den vorrangigen Einsatz von Börsenprodukten vor. Dabei sind Produkte des nächsthöheren MOL- Rangs nur einzusetzen, wenn die Potentiale der vorigen Stufe ausgeschöpft sind. Primär sind Börsenprodukte ohne Erfüllungsrestriktion zu kontrahieren (MOL 1). Danach sind Börsenprodukte im eigenen oder angrenzenden Marktgebiet zu nutzen, welche Qualitäts- oder Erfüllungsortsrestriktionen beinhalten (MOL 2). Transportkosten sind bei der Beurteilung der Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Anschließend durften an der Börse nicht verfügbare lokale Produkte bis zum 16. April 2019 über die MGV-eigene Regelenergieplattform kontrahiert werden (MOL 3). Die befristete Genehmigung zum Betrieb der MGV-eigenen Regelenergieplattform wurde durch die BNetzA nicht verlängert, so dass hierüber keine Regelenergiebeschäftigung mehr zulässig ist. Langfrist- oder Flexibilitätsprodukte (MOL 4) dürfen nur eingesetzt werden, wenn alle Möglichkeiten der vorangehenden MOL-Ränge ausgeschöpft sind. Damit ging auch die Neugestaltung der Ausgleichsenergiepreise einher. Der bisher anzuwendende Preiskorb für Ausgleichsenergie wurde für Leistungszeiträume ab dem 01. Oktober 2015 weitestgehend durch ein am Regelenergiehandel orientiertes Grenzpreiskalkül ersetzt. Des Weiteren wurde das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto durch getrennte Bilanzierungskonten für RLM 1- und SLP 2-Entnahmestellen abgelöst. Auf das RLM-Konto sind die Kosten und Erlöse der Ausgleichsenergie, der die RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung ablösenden Differenzmengenabrechnung, des Strukturierungsbeitrags und des in 2016 eingeführten und den Strukturierungsbeitrag ersetzenden Flexibilitätskostenbeitrags, der durch RLM-Entnahmestellen verursachten Regelenergie sowie sonstige dem RLM-Bereich zuzuordnenden Sachverhalte zu verbuchen. Auf dem SLP-Konto werden die Kosten und Erlöse der SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung, der Netzkontoabrechnung, der dem SLP-Bereich zuzuordnenden Regelenergie sowie sonstige Positionen erfasst, die dem SLP-Bereich zuzurechnen sind. Die Aufteilung der Kosten und Erlöse der externen Regelenergie erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik der GaBi Gas 2.0. Die Aufteilung von Sachverhalten, die vor dem 1. Oktober 2015 entstanden sind, aber erst in Folge abgerechnet werden, erfolgte bis zum Ende der Übergangsfrist zum 01. Oktober 2017 im Verhältnis 60:40 auf die RLM- und SLP-Konten. Die Umlage für Regel- und Ausgleichsenergie wurde durch getrennte RLM- und SLP-Bilanzie- rungsumlagen ersetzt. Diese werden unabhängig voneinander vom MGV von den jeweiligen BKVs erhoben. Dabei dürfen sogenannte Liquiditätspuffer zur Absicherung der Finanzierung sowie zur Stabilisierung der Umlage angesetzt werden. Die Erlöse aus den Umlagen werden auf den jeweiligen Bilanzierungskonten gutgeschrieben, Überschüsse sind ebenfalls verursachungsgerecht an die BKVs der jeweiligen Kundengruppe auszuschütten. Die ersten zwei Bilanzierungsperioden umfassten jeweils sechs Monate. Seit dem Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2016/2017 beträgt die Dauer einer Bilanzierungsperiode zwölf Monate. Weiterhin wurde GASPOOL mit Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 24. August 2011 dazu verpflichtet, als MGV von allen BKVs, für die qualitätsübergreifenden Gasmengen bilanziert werden, ein Konvertierungsentgelt zu erheben. Kosten und Erlöse aus dem Konvertierungssystem sollen dabei ergebnisneutral gehalten werden. Ziel ist die Kostendeckung aus Belastungen, die sich in Ungleichgewichten im Ein- und Ausspeiseverhalten begründen, sowie die Verhinderung schädlicher Arbitragegeschäfte. Mit Beschluss vom 27. März 2012 verpflichtete die Bundesnetzagentur GASPOOL zur Implementierung eines Standardvertrags für Konvertierung innerhalb aller Bilanzkreisverträge. Gleichzeitig wurden jährlich sinkende Obergrenzen für das Konvertierungsentgelt bis zu einer Absenkung auf 0,00 €/MWh zum 1. Oktober 2016 festgelegt.
1 Registrierte Leistungsmessung
Mit Beschluss vom 21.12.2016 hat die Bundesnetzagentur mittels der "Anpassung der Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten vom 27.03.2012" das Konvertierungssystem weiterentwickelt. Durch die Anpassung soll den BKVs ein Anreiz zur qualitätsscharfen Versorgung von Lieferstellen in L-Gas-Netzgebieten mit L-Gas geschaffen werden. Für die Konvertierungsrichtung von H- nach L-Gas kann ein Konvertierungsentgelt von maximal 0,45 €/MWh erhoben werden. Für die Konvertierungsrichtung von L- nach H-Gas darf kein Konvertierungsentgelt erhoben werden. Das Konvertierungsentgelt ist anreizorientiert zu gestalten und soll ein angemessenes Niveau der Konvertierung ermöglichen, ohne den MGV in eine Lieferantenrolle zu drängen. Für die Konvertierungsumlage darf, vergleichbar dem Bilanzierungsregime, ein Liquiditätspuffer angesetzt werden. Die Konvertierungsperiode beträgt seit dem 01. Oktober 2017 jeweils ein Jahr. Am 1. Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Eckpunktepapier zur Versorgungssicherheit mit Vorgaben für zusätzliche Absicherungsprodukte bei lokalen und/oder regionalen Engpässen veröffentlicht, die von den MGVs eingesetzt werden können. Am 25. Januar 2016 hat die BNetzA die MGVs aufgefordert, die Vorgaben umzusetzen. Diesen Anforderungen ist GASPOOL fristgerecht nachgekommen. In 2017 wurden in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWi sowie unter Einbindung der relevanten Verbände weitere Maßnahmen umgesetzt, die auf dem Eckpunktepapier des BMWi basieren. So wurde das bisherige verbrauchsreduzierende Produkt "Demand Side Management" (DSM, MOL4) mit dem Produkt "Long Term Options" (LTO, MOL4) zu einem neuen LTO-Produkt der MOL4 zusammengefasst. Zusätzlich wurde für die MOL4 ein neues Short-Term-Balancing-Produkt (STB) zur kurzfristigen Reaktion auf lokale und/oder regionale Engpässe geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat am 21.12.2016 die "Festlegung zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende" beschlossen (BK-16-142). Insbesondere wurden IT-Sicherheitsanforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen allen Marktpartner mit Gültigkeit ab dem 01. Juni 2017 vorgegeben. Die Umsetzung erfolgte fristgerecht zum vorgegebenen Termin. 2.2 Operativer Geschäftsverlauf GASPOOL hat auch in 2019 zuverlässig die Aufgaben als MGV im Rahmen der Dienstleistungen erfüllt. Insgesamt wurden an Regelenergie rd. 8,5 Mrd. kWh (im Vorjahr rd. 18,4 Mrd. kWh) beschafft und rd. 5,4 Mrd. kWh (im Vorjahr rd. 12,6 Mrd. kWh) veräußert, was zu einem saldierten Liquiditätsabfluss von rd. Mio. € 64,2 (im Vorjahr Mio. € 210,2) netto führte. Folglich war das Marktgebiet, wie auch im vorangehenden Geschäftsjahr, strukturell unterspeist. Ursächlich für die gesunkenen Handelsmengen war insbesondere eine Abnahme der Konvertierung. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 wurden beide Bilanzierungsumlagen gesenkt. Die SLP-Bilanzierungsumlage wurde auf 0,29 €/MWh (nach zuvor 0,73 €/MWh) und die RLM-Bilanzierungsumlage auf 0,015 €/MWh (nach zuvor 0,26 €/MWh) festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Handelsvolumen am GASPOOL Hub. Nach einer Zunahme des Handelsvolumens in 2018 auf 1.734,8 Mio. MWh (+10,9 % gegenüber 2017) stieg die Handelsmenge in 2019 auf 1.842,1 Mio. MWh (+6,2 % gegenüber dem Vorjahr). Die Entwicklung der Churnrates 3 für H- und L-Gas ist differenziert zu betrachten. Während die Umschlagshäufigkeit für H-GAS (Dezember) mit einem Niveau von 3,36 unter dem Vorjahreswertes (Dezember 2018:3,62) lag, erhöhte sich die Churnrate für L-Gas mit 2,02 im Vergleich zum Vorjahreswert (Dezember 2018:1,80). Die kombinierte Churnrate aus beiden Gasqualitäten sank von 3,31 im Dezember 2018 auf 3,17 im Dezember 2019 und lag damit ca. 4,23 % unter dem Niveau des Vorjahres. Das VHP-Entgelt wurde zum 1. Oktober 2019 für das Gaswirtschaftsjahr 2019/2020 von 0,130 Cent/MWh auf 0,116 Cent/MWh gesenkt. Das Konvertierungsentgelt für die Richtung H-Gas nach L-Gas wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 von 0,45 €/MWh auf 0,42 €/MWh reduziert. Für die Richtung L-Gas nach H-Gas wird auch in der aktuellen Periode kein Entgelt erhoben. Die Konvertierungsumlage wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 auf 0,005 €/MWh abgesenkt (nach zuvor 0,075 €/MWh). Im Berichtsjahr wurde mit der Umsetzung der notwendigen IT-Projekte für die zum 01. Oktober 2021 geplante Zusammenlegung der Marktgebiete der GASPOOL und der NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) begonnen. Im Zusammenhang mit der Marktgebietszusammenlegung sind GASPOOL in 2019 Aufwendungen in Höhe von Tsd. € 988 entstanden. Erlöse in Höhe von Tsd. € 79 ergaben sich aus Weiterbelastungen an NCG. Weiterhin wurden durch GASPOOL diesbezüglich Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von Tsd. € 210 getätigt. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Ertragslage Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
In 2019 betrug der Nettoumsatz Tsd. € 8.872. Er beinhaltet im Wesentlichen Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen als MGV sowie aus VHP-Gebühren. Das Ergebnis der Betriebstätigkeit sank von Tsd. € 693 auf Tsd. € -2.162, was aus unterschiedlichen Effekten resultiert. Die Erlöse aus Dienstleistungsentgelten von den Kooperationspartnern reduzierten sich auf Grund vertraglicher Regelungen von Tsd. € 6.455 auf Tsd. € 4.410. Rückläufig entwickelten sich auch die Erlöse aus dem Betrieb des GASPOOL-Hubs. Die Absenkung des VHP-Entgelts, beginnend mit dem vierten Quartal 2019, von 0,130 Cent/MWh um 10,8 % auf 0,116 Cent/MWh, wurde vom Anstieg der abrechnungsfähigen Menge im Berichtsjahr um ca. 6,3 % am GASPOOL-Hub nicht vollständig kompensiert und führte zu Erlösen aus dem VHP-Betrieb von Tsd. € 4.369 (2018: Tsd. € 4.701). Die Höhe der Erlöse aus Dienstleistungsentgelten im Rahmen der Marktraumumstellung lag bei Tsd. € 14 (im Vorjahr Tsd. € 13). Die Erlöse aus Weiterbelastungen an NCG im Rahmen der Marktgebietszusammenlegung betrugen in 2019 Tsd. € 79 (im Vorjahr Tsd. € 0). Den Umsatzerlösen stehen gestiegene Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von Tsd. € 3.302 (im Vorjahr Tsd. € 3.075) gegenüber, die sich in höheren Aufwendungen für IT-Projekte begründen. Der Personalaufwand stieg, bedingt durch eine im Durchschnitt höhere Mitarbeiterzahl und ein höheres Gehaltsniveau, von Tsd. € 3.718 in 2018 auf Tsd. € 3.936 in 2019. Die Abschreibungen lagen mit Tsd. € 955 unter dem Niveau des Vorjahres (Tsd. € 1.221). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (im Vorjahr Tsd. € 2.509) stiegen insbesondere auf Grund höherer Aufwendungen für Beratungsleistungen auf Tsd. € 2.994. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von Tsd. € 157 (im Vorjahr Tsd. € 34) beinhalten fast ausschließlich Auflösungen von Rückstellungen. Der Ertragsteueraufwand sank, bedingt durch das im Vergleich zu Vorjahr negative Ergebnis vor Ertragsteuern, in 2019 auf Tsd. € 31 (im Vorjahr: Tsd. € 230) und ergab sich im Wesentlichen auf Grund rein steuerrechtlicher Hinzurechnungsvorschriften. Das geplante ausgeglichene Ergebnis wurde im Wesentlichen durch die im Vergleich zur Planung niedrigeren Dienstleistungsentgelte der Kooperationspartner unterschritten, was nicht vollständig durch das im Vergleich zur Planung ebenfalls niedrigere Kostenniveau kompensiert wurde. 3.2 Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzstruktur der GASPOOL ist im Wesentlichen durch die Ansprüche und Verpflichtungen des Umlagesystems geprägt. Da die Abrechnungen nach GaBi Gas 2.0 erfolgsneutral zu erfassen sind, haben diese keinen Eingang in die Gewinn- und Verlustrechnung gefunden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme von Tsd. € 414.996 auf Tsd. € 574.118. Im Wesentlichen begründet sich dies aktivseitig in zwei Effekten: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich hauptsächlich aus offenen Posten für Mindermengen, Bilanzkreisabrechnungen und VHP-Gebühren ergeben, sanken von Tsd. € 130.316 auf Tsd. € 78.841. Diese wurden im Berichtsjahr durch Einzelwertberichtigungen in Höhe von Tsd. € 1.035 (im Vorjahr Tsd. € 41.871) belastet. Die Wertberichtigungen wurden nahezu vollständig erfolgsneutral auf den Bilanzierungskonten erfasst. Gegenläufig entwickelten sich die liquiden Mittel, die im Wesentlichen dem Umlagesystem zuzuordnen sind. Diese stiegen um Tsd. € 205.506 auf Tsd. € 484.492, was sich aus den laufenden Finanzierungseffekten des Bilanzierungsregimes ergab. Die Passivseite ist wie im Vorjahr insbesondere durch die gaswirtschaftlichen Bilanzierungskonten sowie damit in Verbindung stehende Rückstellungen und Verbindlichkeiten geprägt. Sowohl die Rückstellung für Regelenergie (Tsd. € 4.796, im Vorjahr Tsd. € 7.776) als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr. Gegenläufig entwickelten sich die in den sonstigen Verbindlichkeiten abgebildeten Bilanzierungskonten nebst den zugehörigen Verrechnungskonten. Diese erhöhten sich von Tsd. € 364.321 im Vorjahr auf Tsd. € 539.684 zum Stichtag 31. Dezember 2019, was sich insbesondere in den Umlagen für das Gaswirtschaftsjahr 2018/2019 begründet. Die Bilanzierungskonten beinhalten Netto-Beträge. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich für die Summe der handelsbilanziellen gaswirtschaftlichen Bilanzierungskonten ein gegenüber den regulatorischen Bilanzierungskonten niedrigerer Saldo. Ohne Berücksichtigung der handelsrechtlich erforderlichen Einbuchungen, die auf Schätzungen basieren sowie der noch nicht verrechneten Kosten und Erlöse 4, ergäbe sich zum Stichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von Tsd. € 561.135 (Vorjahr: Tsd. € 408.885).
4 Begründet durch noch nicht ermittelbare
Verrechnungsschlüssel gemäß GaBi Gas 2.0
Dieser Stand der Bilanzierungskonten spiegelt den Stand nach den Abrechnungsmodi analog den behördlichen Verordnungen wider. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber den zuständigen Finanzbehörden in Höhe von Tsd. € 4.950 enthalten (im Vorjahr Tsd. € 14.726). Die Laufzeit des im Jahr 2018 mit einer Bank abgeschlossenen Darlehensvertrags über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 100,0 Mio. wurde bis Ende September 2021 verlängert. Der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 jederzeit gesichert. 4. Personal Zum 31. Dezember 2019 waren bei GASPOOL 51 (im Vorjahr 53) Mitarbeiter/innen inklusive Geschäftsführer beschäftigt. 5. Chancen- und Risikobericht Die Abrechnung von Bilanzkreisverträgen, der Mehr-/Mindermengen und des Regelenergiehandels erfolgen ausschließlich auf Euro-Basis. Währungsrisiken bestehen für GASPOOL daher nicht. Forderungsausfälle im Rahmen des ergebnisneutralen Bilanzierungsregimes führen nicht zu Ergebnisrisiken. Die Erfassung erfolgt erfolgsneutral auf den Bilanzierungskonten. Zur Minimierung der Cash Flow-Risiken wird ein aktives Forderungsmanagement verfolgt, bei dem Zahlungsverhalten und Bonität der Marktpartner laufend überwacht werden. Darüber hinaus wurde auch ein Monitoring der Bilanzkreise implementiert, um Risiken auf Grund erheblicher Bilanzkreisschiefstände frühzeitiger zu erkennen und entgegenzuwirken. Mögliche Rückerstattungsansprüche aus Insolvenzfällen vergangener Jahre werden als unwesentlich eingestuft. Als Reaktion auf das mutmaßlich missbräuchliche Ausnutzen des Bilanzierungssystems von einigen Bilanzkreisverantwortlichen im Jahr 2018 hat GASPOOL Anfang 2019 Änderungen in den Portalnutzungsbedingungen und zum Juni 2019 im Bilanzkreisvertrag umgesetzt. Durch die angepassten Portalnutzungsbedingungen werden die Anforderungen an die Registrierungsvoraussetzungen deutlich erhöht, um eine präventive Wirkung zu entfalten. Die neuen Kündigungsregelungen im Bilanzkreisvertrag erlauben es GASPOOL, bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte von Bilanzkreisschiefständen, eine Kündigung zum nächsten Gastag auszusprechen. Hierfür wurde das IT-gestützte Monitoring der Bilanzkreise erweitert. Durch diese Maßnahmen soll das finanzielle Ausmaß von missbräuchlichem Verhalten eingeschränkt werden. Regelenergie der MOL-Ränge 1 und 2 wird von GASPOOL über die PEGAS beschafft. Für Produkte des MOL-Rangs 4 wird eine Ausschreibungsplattform genutzt. Da der Produkteinsatz vorrangig bedarfs- und nicht preisgesteuert erfolgt, bestehen finanzielle Risiken, die sich aus den Preisdifferenzen zwischen den Produkten der MOL ergeben. Diese Risiken werden durch das Monitoring des Regelenergiehandels sowie Szenarioanalysen im Rahmen der Planungsprozesse überwacht und berücksichtigt. Um angebotsseitigen Mengen- und Preisrisiken im L-Gas-Bereich entgegenzutreten, wird L-Gas u.a. am Handelsplatz TTF (Niederlande) beschafft. Neben den Kosten für Arbeitspreise sind für den Gastransport vom TTF nach Deutschland Kapazitätsentgelte zu entrichten, die den Bilanzierungskonten belastet werden. Preisunterschiede zwischen der Beschaffung bzw. Veräußerung von Regelenergie und der für die Berechnung der Ausgleichsenergiepreise relevanten Grenzpreise, schlagen sich erfolgsneutral in den Bilanzierungskonten nieder. Die im Rahmen der KOV festgelegten Abrechnungszeiträume führen zu einer zeitlichen Differenz zwischen der Abrechnung von Regelenergiegeschäften, der Erstellung der Bilanzkreisabrechnung und der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen, die sich auch im Zeitpunkt der daraus resultierenden Cash Flows niederschlägt. Da die Bilanzkreise und die Netzkonten in den Wintermonaten tendenziell unterspeist sind und in diesem Zeitraum vornehmlich Regelenergie beschafft wird, ergibt sich ein Liquiditätsrisiko aus den negativen Cash Flows der Regelenergiebeschaffung und den positiven, jedoch zeitlich nachgelagerten, Cash Flows aus der Abrechnung der Bilanzkreise sowie der Mehr-/Mindermengenabrechnung. Um entsprechende Risiken frühzeitig erkennen und bewerten zu können, werden sowohl die Liquiditätsentwicklung als auch die Regelenergiesituation täglich überwacht. Die Finanzierungsrisiken aus dem GaBi Gas-Regime werden laufend überwacht und können durch die Erhebung von Bilanzierungsumlagen unter der Berücksichtigung von Liquiditätspuffern kompensiert werden. Die Bilanzierungsumlagen können gemäß der GaBi Gas 2.0 zum 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst werden und bieten das Potential, notwendiges Finanzierungsvolumen für zukünftige Zeiträume zu beschaffen. Finanzielle Risiken aus dem Konvertierungssystem bestehen insbesondere aus dem Beschluss der Bundesnetzagentur zum Konvertierungssystem in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (BK7-16-050) vom 21.12.2016. Durch die Festlegung des Konvertierungsentgelts von L- zu H-Gas auf 0 €/MWh sowie der Festlegung einer Obergrenze des Konvertierungsentgelts von H- zu L-Gas in Höhe von 0,45 €/MWh können den BKVs, je nach Marktsituation, keine bzw. nicht ausreichende Anreize geschaffen werden, die ihrem Kundenportfolio zugehörige Gasqualität einzuspeisen. Hieraus können sich entsprechende Liquiditätsrisiken durch erhöhten Ein- bzw. Verkauf von Regelenergie ergeben, um die Konvertierung der Kundenportfolien von der einen in die andere Gasqualität zu gewährleisten. Allerdings wurde den MGVs mit dem neuen Beschluss eingeräumt, bei der Ermittlung der Konvertierungsumlage den Aufbau eines angemessenen Liquiditätspuffers zu berücksichtigen. Der "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" vom 3. Dezember 2012 sieht für den Fall des Eintritts eines Notfalls in der nationalen oder europäischen Gasversorgung bestimmte Maßnahmen vor. Diese könnten bei Anwendung zu Schiefständen insbesondere in den großen Bilanzkreisen führen. Aufgrund ruhender Leistungspflichten im Notfall könnten diese Schiefstände voraussichtlich nicht zeitnah oder erst im Rahmen von Entschädigungsforderungen abgegolten werden und somit zu erhöhten Liquiditätsrisiken führen. Die zusätzlichen Bestimmungen der SOS-Verordnung (SOS-VO, EU 2017/1938) vom 25.10.2017 beinhalten einen sogenannten Solidarmechanismus, nach dem Mitgliedstaaten zur Versorgungssicherung bestimmter geschützter Kunden angrenzende und hydraulisch verbundene Staaten zur Bereitstellung von Gasmengen auffordern können. Die angefragten Staaten sind zur Gaslieferung verpflichtet, solange die eigenen geschützten Kunden nicht gefährdet sind. Die vertraglichen Regelwerke für die notwendigen Vorgehensweisen und Kompensationszahlungen wurden zum Berichtsdatum noch nicht fixiert, da die Abstimmungen zwischen den Nachbarstaaten nicht abgeschlossen sind. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist im Vorfeld nicht möglich. Aufgrund der IT-gestützten Verarbeitung von Massendaten im Rahmen des Nachrichtenverkehrs bestehen für GASPOOL Risiken im Hinblick auf die korrekte Verarbeitung der Daten innerhalb der Systeme sowie der korrekten Schnittstellenübertragung. Diesen Risiken begegnet GASPOOL durch die Auswahl und Beauftragung qualifizierter externer IT-Dienstleister, deren regelmäßiger Überwachung, der fortlaufenden (unter anderem extern unterstützten) Optimierung und Überwachung der Prozesse sowie der Schaffung von Redundanzen. Dies beinhaltet auch den Betrieb einer Ersatzleitwarte für das Dispatching, um bei Nichtverfügbarkeit der regulären Leitwarte die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Um Fehlerrisiken und Schwachstellen zu erkennen und zu vermeiden, ist im Rahmen der wirtschaftlich relevanten Unternehmensprozesse ein internes Kontrollsystem implementiert. Darüber hinaus werden Unternehmensprozesse systematisch dokumentiert sowie regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Dies ermöglicht es der Gesellschaft, ihre Services weiter zu optimieren und auch zukünftige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Erhebung von VHP-Entgelten bietet GASPOOL die Möglichkeit, Kosten aus der Bereitstellung der VHP-Services zu decken und die Leistungen weiter zu optimieren. Die Vorbereitungen der Umsetzung der in der am 18. August 2017 in Kraft getretenen "Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZVÄndV)" festgelegten Zusammenlegung der zwei deutschen Marktgebiete wurden in 2019 fortgeführt. Die Zusammenlegung der Marktgebiete wird voraussichtlich zum 01.10.2021 (und damit vor der regulatorischen Frist) erfolgen. Da es ab diesem Zeitpunkt nur einen virtuellen Handelspunkt geben wird, besteht die Möglichkeit, dass die Hub-Liquidität ansteigt. Weiterhin könnte es positive Synergieeffekte aus der Zusammenlegung organisatorischer Abläufe und bei der Regelenergiebeschäftigung geben. Den Chancen stehen aber auch Risiken entgegen. Im Rahmen der Umsetzung stellt die Harmonisierung und Zusammenführung der IT-Landschaften beider Markgebietsverantwortlichen aufgrund der Komplexität eine große Herausforderung im Hinblick auf personelle Ressourcen und zeitliche Restriktionen der relevanten IT-Projekte dar. Eine nicht fristgerechte Umsetzung der notwendigen IT-Maßnahmen würde zu einer Einschränkung der Wahrnehmung der Aufgaben des MGV für das Marktgebiet ab dem 1. Oktober 2021 führen. Darüber hinaus könnte auf Grund möglicher Unsicherheiten die Mitarbeiterfluktuation ansteigen. Eine Quantifizierung der Chancen und Risiken ist derzeit jedoch nicht möglich. Aus dem Ausbruch des Coronavirus können Risiken für die operativen Prozesse der GASPOOL resultieren, denen durch verschiedene, insbesondere organisatorische Maßnahmen begegnet wird. Sollten sich finanzielle Auswirkungen aus dem Umlagesystem ergeben, werden diese Effekte erfolgsneutral auf den Umlagekonten erfasst. Daher wird zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs o- der der finanziellen Lage aus diesem Sachverhalt ausgegangen. 6. Prognosebericht Auf Grund der an dem Ziel der Kostendeckung ausgerichteten Jahresplanung rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis sowie einem sicheren und bedarfsgerechten Betrieb des Marktgebietes GASPOOL.
Berlin, den 31. März 2020 GASPOOL Balancing Services GmbH Ehmke Kemper Bilanz zum 31.12.2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 20191. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der GASPOOL Balancing Services GmbH (im Folgenden "GASPOOL") ist nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und dem GmbH-Gesetz aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden nicht in Anspruch genommen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Sitz der Gesellschaft ist in Berlin, geführt im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRB 120856 B. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Aufgrund der Besonderheiten der Tätigkeit als Marktgebietsverantwortlicher und des damit verbundenen Grundsatzes der Erfolgsneutralität wurde für die bilanzielle Behandlung der Geschäftsvorfälle aus dieser Tätigkeit die Darstellung als durchlaufender Posten gewählt. Die diesbezüglich relevanten Erträge und Aufwendungen finden entsprechend keinen Eingang in die Gewinn- und Verlustrechnung, sondern werden direkt über die gaswirtschaftlichen Bilanzierungskonten gemäß GaBi Gas 2.0 sowie das Konvertierungskonto erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und werden linear über ihre Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Computerprogramme bis zu einem Anschaffungswert in Höhe von € 800,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgänge ausgewiesen. Software mit Anschaffungskosten unter € 1.000,00 wird im Jahr nach der vollständigen Abschreibung als Abgang gezeigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbaren Risiken ist durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Am Bilanzstichtag noch nicht (endgültig) abgerechnete Ansprüche und Verpflichtungen aus der Tätigkeit als Marktgebietsverantwortlicher (insbesondere Bilanzkreisabrechnungen) wurden auf Basis qualifizierter Schätzungen unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgegrenzt. Die Bewertung der Forderungen aus Bilanzkreisabrechnungen sowie der Bilanzkreisumlagen erfolgte, soweit diese zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorlagen, auf Basis finaler Abrechnungsdaten und anderenfalls auf Basis vorläufiger Allokationsdaten für die Bilanzkreisabrechnungen des Zeitraums November bis Dezember 2019. Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden für Vorauszahlungen auf Aufwendungen im folgenden Geschäftsjahr gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden für Steuern, für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Risiken aus schwebenden Geschäften gebildet und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung. Die wesentlichen Rückstellungen wurden auf Grundlage erwarteter Bezugsmengen und den jeweils aktuellen Marktpreisen ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden in Ausübung des Abzinsungswahlrechts nicht abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. 3. Stetigkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Erläuterungen zur Bilanz4. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bruttobuchwerte und Abschreibungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem beigefügten Anlagengitter dargestellt. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 121.073,66 (Vorjahr: Tsd. € 121) enthalten.
6. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der GASPOOL Balancing Services GmbH beträgt € 75.600,00 (Vorjahr: Tsd. € 76). Das ausgegebene Kapital in Höhe von € 75.600,00 ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 462.631,43 wurde vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.Dezember 2019 bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung10. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
11. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 156.519,56 (Vorjahr: Tsd. € 30) enthalten. Diese Erträge sind periodenfremd und den Vorjahren zuzurechnen. 12. Aufwendungen für bezogene Leistungen Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 1.396,04 (Vorjahr: Tsd. €4). 13. Personalaufwand Im Personalaufwand werden Aufwendungen für Leiharbeit in Höhe von € 6.417,35 (Vorjahr: Tsd. € 18) sowie Aufwendungen für Altersversorgung von € 65.234,36 (Vorjahr Tsd. € 66) ausgewiesen. Durchschnittlicher Personalstand Der durchschnittliche Personalbestand beträgt 52,25 Mitarbeiter (Vorjahr: 51,08). Die Ermittlung des durchschnittlichen Personalbestands basiert auf Monatsendbeständen. Der durchschnittliche Bestand an Leiharbeitnehmern belief sich auf 0,08 (Vorjahr: 0,17). 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von € 126.552,25 enthalten (Vorjahr Tsd. € 0). Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 87,00 (Vorjahr: Tsd. € 1). Sonstige Angaben15. Verträge mit nahestehenden Unternehmen Mit den Gesellschaftern wurden für das Geschäftsjahr 2019 Dienstleistungsverträge für die Tätigkeit als Marktgebietsverantwortlicher abgeschlossen, aus denen GASPOOL Umsatzerlöse für 2019 in Höhe von insgesamt € 3.308.340,00 erzielt hat. Die Umsatzerlöse decken im Geschäftsjahr 2019 die für die Tätigkeit als Marktgebietsverantwortlicher angefallenen Aufwendungen nicht vollständig ab und sind daher maßgeblich für den im Geschäftsjahr angefallenen Jahresfehlbetrag. Darüber hinaus wurden in 2019 alle Verträge mit nahestehenden Personen zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. 16. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Auf das Geschäftsjahr 2019 entfallen Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von € 40.000,00. Diese betreffen ausnahmslos die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2019. 17. Mitglieder der Geschäftsführung Jörg Ehmke, Berlin Geschäftsführer IT-Infrastruktur- & Applikationsmanagement, Dispatching und Regelenergiemanagement sowie Finanzen & Risikomanagement Dr. Sebastian Kemper, Berlin Geschäftsführer Recht, Regulierung & Öffentlichkeitsarbeit sowie Marktgebietsmanagement Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsmöglichkeit des § 286 Abs. 4 in Anspruch genommen. 18. Mitglieder des Beirates Axel Ullrich Leiter Kapazitätsmanagement, ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig Bianca Dittmann Expertin Finanzen, GASCADE Gastransport GmbH, Kassel Gorden Janus Leiter Joint Ventures & Business Development, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover Sebastian Koch Leiter Kapazitätsmanagement, Nowega GmbH, Münster Dr. Tim Olbricht Leiter Ressort Recht und Finanzen, Gastransport Nord GmbH, Oldenburg Bezüge werden den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit nicht gewährt. 19. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2019 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. 20. Gesellschafter Die GASPOOL Balancing Services GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover, ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, Nowega GmbH, Münster, Gastransport Nord GmbH, Oldenburg und GASCADE Gastransport GmbH, Kassel. 21. Nachtragsbericht Angesichts des Coronavirus hat die Gesellschaft verschiedene, insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Risikoreduktion und zur Gewährleistung der Funktion der operativen Prozesse implementiert. Aus diesen Gründen und auf Grund des Geschäftsmodells des Marktgebietsverantwortlichen wird derzeit nicht von wesentlichen Auswirkungen auf die Lage der Gesellschaft ausgegangen.
Berlin, 31. März 2020 GASPOOL Balancing Services GmbH Ehmke Dr. Kemper Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die GASPOOL Balancing Services GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GASPOOL Balancing Services GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gaspool Balancing Services GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 31. März 2020 Deloitte
GmbH
Thorsten Schwibinger, Wirtschaftsprüfer Thomas Diedrich, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses der GASPOOL Balancing Services GmbH Wir teilen gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB mit, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der GASPOOL Balancing Services GmbH, Berlin am 27. Mai 2020 festgestellt wurde. Ergebnisverwendungsbeschluss der GASPOOL Balancing Services GmbHMit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. Mai 2020 wurde die Ergebnisverwendung wie folgt beschlossen: Die Gesellschafterversammlung der GASPOOL Balancing Services GmbH beschließt einstimmig: "Der Gewinnvortrag wird (i) in Höhe von 2.193.656,63 EUR zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2019 verwendet und (ii) in Höhe von 2.374.400 EUR der Gewinnrücklage zugewiesen." |
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