Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 206576
Vorher
inPuncto Unternehmensberatung GmbH
Eingetragen
6.8.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Software-Entwicklung, der Vertrieb, die Schulung und der Support für ERP-Systemerweiterungen im Bereich Enterprise Content Management.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrey Ralchev
seit 2.10.2025
Prokura
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Frank Marcial
73666 Baltmannsweiler, Turmstraße 9/1
74.98%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

inPuncto GmbH

Esslingen am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 180.653,78 271.346,23
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 108.221,78 142.906,78
II. Sachanlagen 47.182,00 54.530,00
III. Finanzanlagen 25.250,00 73.909,45
B. Umlaufvermögen 1.280.511,55 1.116.686,51
I. Vorräte 1.100,00 1.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 465.146,87 456.429,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 814.264,68 659.157,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.110,12 16.753,58
D. Aktive latente Steuern 641,00 456,00
Summe Aktiva 1.478.916,45 1.405.242,32

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 545.717,17 501.221,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 230.000,00
II. Bilanzgewinn 520.717,17 271.221,25
B. Rückstellungen 113.332,65 67.881,09
C. Verbindlichkeiten 352.098,14 376.124,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten 435.878,49 432.907,91
E. Passive latente Steuern 31.890,00 27.108,00
Summe Passiva 1.478.916,45 1.405.242,32

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288Abs.1 HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB).

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bei dem Ansatz latenter Steuern wurde vom Wahlrecht eines unsaldierten Bilanzausweises gem. § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB, die gem. § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige (lineare) Abschreibungen vermindert.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Sinne des § 248 Abs. 2 HGB wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 255 Abs. 2, 2a HGB angesetzt. Soweit die Entwicklungsarbeiten für das einzelne Projekt bis zum Bilanzstichtag abgeschlossen wurden, waren Abschreibungen zu erfassen.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurde kein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildet. Es wurde lediglich der aus Vorjahren fortgeführt und anteilig abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Die Gesellschaft hält eine 100%-Beteiligung an der inPuncto Service GmbH mit Sitz in Esslingen und ist deren unbeschränkt haftender Gesellschafter. (§ 285 Nr. 11; 11a HGB).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Sämtliche gegenüber dem Gesellschafter und dem nahestehenden Personen bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Rahmen der Kapitalherabsetzung durch Verrechnung getilgt.

Die kurzfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen und sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bis zum Tag der Bilanzaufstellung wurden nahezu sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgeglichen.

Wertberichtigungen auf Forderungen waren im Berichtszeitraum in Höhe von 0,00 EUR als zweifelhaft einzustufen. Dies betrifft nur noch eine Forderung gegenüber einem Unternehmen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Kautionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten und Steuererstattungsansprüche hinsichtlich der betrieblichen Steuern enthalten.

Im Berichtsjahr wurde das Gesellschafter-Verrechnungskonto wieder passivisch, sodass sich zum Bilanzstichtag ein Saldo von 62.951,85 EUR zugunsten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft ergibt. Darin enthalten sind im Berichtsjahr angefallene Zinsaufwendungen für dieses Verrechnungskonto in Höhe von EUR 42,36. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto wird seit Errichtung zum 01.01.2013 im Soll und im Haben mit 0,5% verzinst. (§ 285 Nr. 9c HGB).

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Mangels Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr konnte eine Abzinsung entsprechend des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre unterbleiben.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Passivierung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wird auftragsmäßig unterlassen, da einerseits von einem Fortbestand des Unternehmens ausgegangen wird und andererseits keine bewertbaren Kosten in der Gesellschaft dafür angefallen sind.

7. Latente Steuern

Das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern wurde ausgeübt. Auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a HGB Nr. 5 HGB wurde verzichtet. Insoweit wurde die Verlautbarung des IDW angewandt. Aktive und passive Steuerlatenzen wurden unverrechnet angesetzt. Im Berichtsjahr wurde kein Aktivüberhang ermittelt. Angaben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die aktiven latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist, unterbleiben gemäß § 288 Abs. 2 HGB. Die Ausschüttungssperre wird beachtet.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. Im Berichtsjahr ist dies nicht der Fall.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art.24Abs.6EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

1. Eigenkapital

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR herabgesetzt worden. Wegen Einhaltung des Sperrjahrs (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) war die Kapitalherabsetzung erst nach Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen. Die Eintragung erfolgte am 21.11.2022.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR29.947,05 enthalten. Davon gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern EUR 24.020,04.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von

Bezeichnung EUR
a) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 106.067,02
b) das außerordentliche Ergebnis 0,00

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der gem. § 285 Nr. 28 HGB auszuweisende Gesamtbetrag gem. § 268 Abs. 8 HGB stellt sich wie folgt dar:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 3,00 Euro
Aktivierung latenter Steuern (nicht bilanzierter Aktivüberhang) 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 0,00 Euro
Gesamtbetrag 3,00 Euro

Ermittlung der Ausschüttungssperre

1. Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände gem. § 248 (2) HGB 3,00
2. ./. passive latente Steuern darauf -1,00 2,00
3. Aktive latente Steuern gem. § 274 (1) HGB 641,00
4. ./. passive latente Steuern gem. § 274 (1) HGB -31.890,00 0,00
(gesperrt, sofern Wert positiv, hier negativ)
5. Ausschüttungsgesperrter Betrag 2,00

D. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Marcial Dr. Frank Diplom-Ingenieur vollumfänglich

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 286 Abs.4, 288 Abs.1 HGB verzichtet.

E. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.

F. Sonstige Berichtsbestandteile

Feststellungen:

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung erfolgte am 17/05/2024.

 

Dr. Frank Marcial, Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
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