DIN Bauportal GmbH - Dynamische BauDaten -
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Bergander seit 27.1.2026 | Geschäftsführer |
Gunnar Gerd Gruß seit 1.8.2024 | Prokura |
Jens Hagemann seit 18.7.2024 | Geschäftsführer |
Sebastian Kriegsmann seit 10.3.2021 | Prokura |
Karsten Bich seit 7.12.2020 | Prokura |
Cord Wischhöfer seit 4.7.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIN Solutions GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 28484 B Bilanz zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Dabei werden die Nutzungsdauern der amtlichen AfA- Tabellen zu Grunde gelegt. Anlagegüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, sind als sofort abzugsfähige Betriebsaufwendungen erfasst worden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR und nicht mehr als 800,00 EUR sind unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen, gleichzeitig in voller Höhe als Betriebsaufwendungen abgeschrieben und fiktiv als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion). Die in den vorangegangenen Jahren und im laufenden Geschäftsjahr vom Beuth Verlag erworbenen Normen im XML-Format werden über eine geschätzte Nutzungsdauer von jeweils 10 Jahren abgeschrieben und liegt in der durchschnittlichen Lebenszyklusphase einer Norm begründet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Das Stammkapital beträgt 51.130,00 EUR und ist voll eingezahlt. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre - bei Pensionsrückstellungen der vergangenen 10 Jahre - abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Effekte aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Personalaufwand ausgewiesen. Voraussichtliche Kostensteigerungen wurden im angemessenen Maße berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (5.556.510,65 EUR, i. Vj. 9.750.754,83 EUR) Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Pensionsrückstellungen ( 269.620,95 EUR, i. Vj. 380.729,41 EUR) Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die beim DIN Pension Treuhand e.V. im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) treuhänderisch angelegt sind. Mit Vertrag vom 18. November 2016 hat die Gesellschaft gegen Zahlung eines Einlösebeitrages einen Teil der Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen. Die DIN Software GmbH bleibt gegenüber den Versorgungsberechtigten im Falle einer Unterdeckung verpflichtet (Subsidiärhaftung des Arbeitgebers). Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte mit Vertrag vom 9. November 2021 eine weitere Übertragung eines Teils der Verpflichtungen gegen Zahlungen eines Einlösebeitrages. Zum Bilanzstichtag ergeben sich aus der Subsidiärhaftung der Gesellschaft keine zu bilanzierenden Verpflichtungen. Die bei der DIN Software GmbH verbliebenen Versorgungsverpflichtungen werden im Rahmen des CTA mit dem DIN Pension Treuhand e.V. finanziert. Die im Rahmen des CTA angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der verbliebenen Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den Bestimmungen des HGB (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich einerseits um Anteile an einem geschlossenen Fonds, der nur für die Gesellschaften der DIN-Gruppe zugänglich ist sowie um alterskohortenbezogene Anteile an Investmentfonds. Der Zeitwert wurde aus den Börsenkursen der Fondsvermögen am Bilanzstichtag ermittelt und beträgt 1.716.070,04 EUR. Die Anschaffungskosten der Fondsvermögen betragen am Bilanzstichtag 1.506.068,81 EUR. Zum anderen bestehen im Rahmen des CTA liquide Mittel i. H. v. 5.169,01 EUR, die ebenfalls als Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen dienen.
Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Gesamtpensionsverpflichtungen aus Direktzusagen auf 6.049.104,00 EUR. Hiervon sind 4.139.802,00 EUR auf den Pensionsfonds ausgelagert (mittelbare Verpflichtung). Das zur Deckung dieser Verpflichtung zur Verfügung stehende Vermögen beträgt zum Stichtag 3.230.042,16 EUR. Insoweit ergibt sich eine nach Artikel 28 Abs. 2 EGHB verpflichtend anzugebende Unterdeckung i.H.v. 909.760,00 EUR. Sonstige Rückstellungen (450.092,48 EUR; i. Vj. 441.630,37 EUR) Innerhalb der sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Sterbegeld- und Invaliditätskapitalzahlungen sowie für Jubiläen in Höhe von insgesamt 172.499,00 EUR enthalten. Verbindlichkeiten (6.012.987,08 EUR; i. Vj. 21.474.341,96 EUR) Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr. 4. Sonstige Angaben Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB und des § 253 Abs. 6 HGB bestehen in Höhe von 211.317,64 EUR. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:
Die DIN Software GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin (DIN). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Zahlungen aus Miet-, Wartungs-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt 1.754 TEUR, die in Höhe von 1.744 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen. Davon entfällt auf das Jahr 2024 872 TEUR und auf das Jahr 2025 872 TEUR. In der DIN Software GmbH waren im Geschäftsjahr 2023 exkl. der Geschäftsführer durchschnittlich 36 Personen, i. Vj. 34 Personen (ausschließlich Angestellte), beschäftigt.
Berlin, den 30. April 2024 Jens
Hagemann
Cord
Wischhöfer
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DIN Software GmbH, Berlin: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der DIN Software GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. April 2024 Rödl
& Partner GmbH
Fischl
Fehlauer
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