Schrudde
Logistik GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
578,00 |
541,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
578,00 |
540,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
425.170,22 |
503.336,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
345.156,21 |
447.175,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
149,42 |
16.342,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.014,01 |
56.161,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
18.169,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
425.748,22 |
522.047,67 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.286,09 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.680,59 |
113.263,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
86.966,68 |
70.093,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
18.169,74 |
| B.
Rückstellungen |
21.651,55 |
5.426,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
334.810,58 |
516.621,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
334.810,58 |
471.253,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
45.368,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
425.748,22 |
522.047,67 |
Anhang
zum Jahresabschluß
der Firma Schrudde Logistik GmbH zum 31.12.2017
1. Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde
beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
3. Erläuterungen zur Bilanz
A. Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von einem Jahr. die übrigen
Forderungen haben eine Laufzeit von 1-5 Jahren.
B. Verbindlichkeiten
Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vor.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von
121.975,47 € enthalten.
4. Weitere Angaben
A. Haftungsverhältnisse
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
B. Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB gebildet.
C. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Es sind keine Pensions- oder ähnliche
Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich
Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die
angewandten versicherungsmathematischen
Berechnungsverfahren.
D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Es wurden keine Vermögensgegenstände und
Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.
E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268
Abs. 8 HGB
Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände und auch keine latenten
Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben
zur Ausschüttungssperre notwendig.
F. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Gregor
Schrudde.
Dorsten, den 20.03.2018
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gregor Schrudde
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2018 festgestellt.
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