Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 196799
Eingetragen
1.2.2012
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Vermarktung und Vertrieb von Halbleiterbauelementen, elektronischen Bauelementen und sonstigen elektronischen Geräten sowie Kundenbetreuung und Kundendienst für vorbezeichnete Geräte in Deutschland und Europa.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Masanao Yamaoka
seit 4.8.2025
Geschäftsführer
Keiji Hirooka
seit 17.7.2024
Geschäftsführer
Norihiko Takahashi
seit 17.7.2024
Geschäftsführer
Masateru Yotsu
seit 31.5.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Ryosan Company LimitedJPN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ryosan Company Limited
Japan
545.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ryosan Europe GmbH

Ismaning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Lagebericht

1. Überblick über das Geschäftsfeld der Ryosan-Gruppe

Ryosan ist ein japanisches Handelsunternehmen für Halbleiter- und Elektronikkomponenten, das sich auf die weltweite Verbreitung von Produkten aus diesen Bereichen spezialisiert hat und in der 1st Section der Börse Tokyo gelistet ist.

Das operative Geschäft der Ryosan-Gruppe besteht im Wesentlichen aus zwei Themenkomplexen:

- Segment Devices (Distribution von Halbleiterelementen und elektronischen Bauteilen für den Einsatz in Speichern, System-LSI-Komponenten, Anzeigegeräten, Akkumulatoren, mechanischen Bauteilen etc.

- Segment Solutions (mittels starker Partner ist Ryosan über das Geschäft eines gewöhnlichen Handelshauses hinaus in der Lage, seine Stärke als Systementwickler gegenüber seinen Kunden einzubringen und gemeinsam mit diesen maßgeschneiderte Lösungen im Bereich System- und Anlagenbau zu entwerfen).

Die Vertriebsaktivitäten der Ryosan-Gruppe werden außerhalb Japans von in den jeweiligen Regionen ansässigen Tochterunternehmen in Ost- und Südostasien, Nordamerika und Europa durchgeführt.

Im Berichtszeitraum April 2022-März 2023 mehrten sich weltweit die Anzeichen einer Konjunkturabschwächung. Zwar sanken die Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie, allerdings führte der sich in die Länge ziehende Russisch-Ukrainische Krieg zu steigenden Rohstoff- und Energiepreisen und die strikte Zero-Corona-Politik in China brachte die weltweiten Lieferketten durcheinander. Zudem übt die mit steigenden Inflationstendenzen in den führenden Industrienationen einhergehende Politik des knappen Geldes Einfluss auf die Weltwirtschaft aus.

In der Elektronikbranche, in der die Gesellschaft operiert, sind die Zukunftsaussichten derzeit zunehmend unklar. Einerseits hat sich die Nachfrage nach Industriemaschinen signifikant gesteigert, gleichwohl trübte sich der Absatzausblick im Bereich Personal Computer merklich ein. Des Weiteren haben Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Halbleitern und elektronischen Bauteilen weiterhin Einfluss auf die Produktionsaktivität.

Unter diesen makroökonomischen Gegebenheiten stieg der konsolidierte Umsatz der Ryosan-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr um 19,4% auf 325,657 Mrd. Yen. Hierzu trugen u.a. die Ernte des Ertrags getätigter Vorleistungen bei der Warenbeschaffung (eine Maßnahme aus dem Elften Mittelfristigen Unternehmensplan) und die Ausdehnung des Bestandsgeschäfts bei. Ebenso macht sich weiterhin der Einfluss des schwachen Yens bemerkbar. Das operative Ergebnis legte infolge des gestiegenen Umsatzes, des schwachen Yens und Optimierungsmaßnahmen bei den Vertriebskosten um 74,1% auf 15,423 Mrd. Yen zu. Der laufende Gewinn stieg unter dem Eindruck der Summierung von Wechselkursverlusten bedingt durch Bewertungsänderungen u.a. der Devisenverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um 65,3% auf 13,361 Mrd. Yen. Der an die Aktionäre des Mutterkonzerns ausgeschüttete aktuelle Nettogewinn betrug 9,224 Mrd. Yen, dies entspricht einer Steigerung von 72,1% ggü. dem Vorjahr.

Ergebnisentwicklung der einzelnen Segmente

1) Segment Devices

Besonders die Ausweitung des Bestandsgeschäfts der Bauteile für Heimgeräte und Industriemaschinen trug in diesem Segment zu einer Umsatzsteigerung von 18,6% im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 285,58 Mrd. Yen bei. Das operative Ergebnis konnte durch Preiserhöhungen und den Einfluss des schwachen Yens um 83,1% auf 13,881 Mrd. Yen gesteigert werden.

2) Segment Solutions

Neben dem Beitrag durch Großprojekte in der Telekommunikationssparte erhöhte sich der Umsatz in diesem Segment auch dank des stärker werdenden Vertriebs von Bauteilen für die öffentliche Infrastruktur auf 40,076 Mrd. Yen und lag damit um 26% über Vorjahresniveau. Das operative Ergebnis konnte insbesondere mittels Produkten mit hoher Wertschöpfung auf 2,129 Mrd. Yen gesteigert werden, dies entspricht einem Plus von 49,8% im Vergleich zum Vorjahr.

2. Allgemeine Lage der Gesellschaft

2.1. Branchenentwicklung und Geschäftsergebnis

Im Kalenderjahr 2022 blieb die Zahl der produzierten PKW in Europa mit 13,7 Millionen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Als Gründe für die verspätete Erholung können u.a. der teilweise andauernde Halbleitermangel angeführt werden. Der Umsatz der Gesellschaft ging im Geschäftsjahr 2022/23 im Vergleich zum Vorjahr um 34% auf 25,9 Mio. EUR zurück. Hierbei hatten der Verlust der Distributionsrechte eines großen Lieferanten und der Stopp des Russland-Geschäfts einen großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis.

2.2. Marktentwicklung der einzelnen Segmente

Der Umsatz der Gesellschaft wird gegenwärtig im Segment Devices (Halbleiter und Elektronische Bauteile) erzielt. Davon entfallen etwas mehr als 94 % auf Kunden aus dem Automobilsektor und hiervon gut 93% auf japanischstämmige Unternehmen. Zum Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr trugen ebenso japanische (Renesas, Yamaha) als auch nicht-japanische Halbleiterhersteller (Nexperia, Onsemi, Winbond, Microchip, Macronix) bei. Als wichtige Lieferanten elektronischer Bauteile sind Taiyo Yuden, Schott Japan und JAE zu nennen. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug der Umsatz im Bereich Halbleiter 23,8 Mio. EUR und im Bereich Elektronische Bauteile 2,1 Mio. EUR.

2.3. Kooperationen

Vor dem Hintergrund der Zusammenlegung des Managements mit Ryoyo Electro Corp. behält die Gesellschaft auch eine Kooperation beider Konzerne in Europa im Blickfeld. Gegenwärtig sind darüber hinaus keine Investitionen geplant; jedoch behält sich die Geschäftsführung vor, zukünftige M&A- oder Kooperationsaktivitäten mit anderen europäischen Distributoren zur Marktausweitung bei Bedarf sorgfältig zu prüfen.

2.4. Personal

Die Gesellschaft hatte zum Stichtag 31.03.2023 acht Beschäftigte. Fünf Beschäftigte sind dem Bereich Operations und drei dem Bereich Vertrieb zuzuordnen, hinzu kommt der vom Mutterkonzern abgeordnete Geschäftsführer.

2.5. Ertragslage

Die Gesellschaft generiert ihre Erträge durch den Handel mit Halbleiter- und Elektronikbauteilen (Devices). Die Umsatzzahlen der einzelnen Bereiche sind in Absatz 2.2 dargestellt. Der Rohertrag im Bereich Halbleiter betrug im Berichtszeitraum 3 Mio. EUR, im Bereich Elektronikbauteile lag er bei 0,2 Mio. EUR. Demnach belief sich der gesamte Rohertrag auf 3,2 Mio. EUR und lag damit um 19 % unter dem des Vorjahres (3,9 Mio. EUR). Mit dem Gesamtumsatz von 25,9 Mio. EUR konnte damit eine Handelsspanne von 12,3% erzielt werden. Das EBITDA betrug 0,69 Mio. EUR (Vorjahr: 1,22 Mio. EUR), der Jahresüberschuss lag bei 0,31 Mio. EUR (Vorjahr: 0,43 Mio. EUR). Als Gründe für den Ertragsrückgang sind analog zum Umsatzrückgang der Verlust der Distributionsrechte eines großen Lieferanten die Einstellung des Russland-Geschäfts anzuführen.

2.6. Geschäftsentwicklung

Die Gesellschaft verfolgt zur Umsatzsteigerung die beiden im Folgenden erläuterten Geschäftsstrategien. Zum einen das sogenannte Shift-Business von japanischstämmigen Kunden: Da die Gesellschaft über keine eigene R&D-Abteilung verfügt, übernimmt sie im Rahmen von Projekten, deren Design-in-Aktivitäten in Japan stattgefunden haben, als Bindeglied die Logistik zwischen dem Mutterkonzern und den japanischstämmigen Kunden in Europa. Zum anderen generiert die Gesellschaft eigene Businessprojekte, indem sie Vertriebsaktivitäten gegenüber Kunden, die über eine eigene R&D-Abteilung in Europa verfügen, durchführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Anteil des Shift-Business am Gesamtumsatz bei 78%.

2.7. Ausblick

Mit dem Transfer-Business (Design-in-Aktivitäten in Japan) als Basis und der Ausweitung der Vertriebsaktivitäten sowohl gegenüber japanischstämmigen Kunden mit eigener R&D-Abteilung als auch europäischen Kunden wird für die weitere Zukunft eine Ausweitung des Umsatzes angestrebt und gleichzeitig die Erschließung neuer Märkte im Bereich des lokalen Automobilsektors und Industriemaschinen in Erwägung gezogen. Der vorläufige Umsatz für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt 21,0 Mio. EUR, das vorläufige EBITDA liegt bei 0,2 Mio. EUR. Der Umsatzrückgang resultiert einerseits aus dem Wegfall von Distributionsrechten, zum anderen sank die Kundennachfrage ebenfalls leicht. Auf der Ausgabenseite fallen Kostensteigerungen im Rahmen der allgemein hohen Inflation ins Gewicht. Für das Geschäftsjahr 2024/25 rechnen wir in Folge des Auslaufens einiger größerer Bestandsprojekte derzeit mit einem Gesamtumsatz zwischen 9 und 10 Mio. EUR. Daher steht als Stabilisierungsmaßnahme vornehmlich die direkte Neukundenakquise europäischer Firmen im Bereich Haushaltsgeräte auf der Agenda, eine konkrete Strategie diesbezüglich befindet sich in Ausarbeitung. Außerdem finden derzeit Gespräche über die Übernahme von Lieferketten eines Lieferanten zu bestimmten Bestandskunden der Gesellschaft, die bisher noch im Rahmen einer Direktkundenbeziehung von diesem versorgt werden, statt. Ebenfalls plant die Gesellschaft die Übernahme von Lieferketten anderer Distributoren, hierzu fanden ebenfalls erste Konsultationen mit gegenwärtigen und ggf. zukünftigen Geschäftspartnern statt, die das weitere Vorgehen erörtern sollen.

3. Risikoanalyse

3.1. Marktrisiken

Ryosan Europe erwirtschaftet über 94 % des Umsatzes im Automobilsektor, daher würde sich eine Verschlechterung der Lage dort auch auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft auswirken. Konkret lassen sich das Anwachsen von Lagerbeständen (damit einhergehende Cashflow-Risiken) auf Grund von Produktionsplanänderungen und damit veränderter Abnahme der Waren bei unseren Kunden, sowie das Anhäufen unverkäuflicher Ware (oft sind Teile kunden- oder modellspezifische Anfertigungen; wird die Produktion bestimmter Modellreihen eingestellt, können diese Teile nicht mehr veräußert werden) als Risiken ausmachen.

3.2. Kundenrisiken

Der Kundenstamm der Gesellschaft besteht sowohl aus japanischstämmigen als auch aus europäischen, namhaften Tier1-Unternehmen, dies birgt ein lediglich minimales Kundenrisiko. Zum Stichtag 31.03.2023 bestand gegenüber einem russischen Kunden noch eine offene Forderung, die jedoch nach Ablauf des Geschäftsjahres beglichen wurde. Eine Wertberichtigung der Forderung war daher nicht notwendig.

3.3. Managementrisiken

Da das Transfer-Business durch die Design-in-Aktivitäten in Japan über 70% des Umsatzes der Gesellschaft ausmacht, hätten Veränderungen in diesem Bereich große Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft hat sich daher zum Ziel gesetzt, ab dem Jahr 2024 durch Neugewinnung und Umsatzausbau von Projekten mit europäischen Kunden das Verhältnis der Design-in-Aktivitäten hierzulande zu erhöhen und auf diese Weise durch eine gesunde Balance der Geschäftsbereiche eine gesicherte wirtschaftlichen Grundlage zu errichten

3.4. Lieferverträge

Die Ryosan-Gruppe hat mit zahlreichen japanischen und nicht-japanischen Lieferanten Distributionsverträge abgeschlossen. Auf Lieferantenseite stattfindende Umstrukturierungsmaßnahmen (M&A) oder Neuordnung der Lieferketten können dazu führen, dass einzelne Verträge nicht fortgeführt werden können und der Gruppe dadurch Erträge und Geschäftsmöglichkeiten verloren gehen. Eine wesentliche Aufgabe der Gesellschaft liegt daher einerseits in der Pflege der guten Beziehungen zu ihren Kunden und andererseits darin, bei ihren Lieferanten durch das Zeigen von Präsenz als Handelsgesellschaft (Daseinsberechtigung) Anklang zu finden und eine gefestigte Position aufzubauen.

3.5. Wechselkursrisiken

Durch den Umstand, dass ein großer Teil des Ein- und Verkaufsgeschäftes in US-Dollar abgewickelt wird, die Gesellschaft jedoch in Euro bilanziert, sind hier Wechselkursrisiken denkbar. Außerdem können Bewertungsverluste der in US-Dollar erworbenen Lagerbestände zu einem Ertragsrückgang der Gesellschaft führen.

3.6. Länderspezifische Risiken

Das geografische Betätigungsgebiet der Gesellschaft erstreckt sich derzeit vor allem auf Osteuropa. Daher sind Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine auf Standorte der Geschäftspartner in den Nachbarländern nicht ausgeschlossen.

3.7. IT-Systeme und Entscheidungsgewalt

Auf systemrelevante Informationen haben ausschließlich die Geschäftsführung und die leitenden Vorgesetzten Zugriff. Eigenmächtige Entscheidungen können nicht getroffen werden, da für alle Entscheidungen die Einwilligung der Geschäftsführung erforderlich ist.

4. Chancenanalyse: Erschließung neuer Märkte

Die Geschäftsführung beurteilt die Lage dahingehend, dass durch die Erschließung neuer Zielgruppen unter den europäischen Kunden die Geschäftschancen für die Gesellschaft in Zukunft weiter zunehmen werden. Es ist beabsichtigt, sowohl aktiv auf unsere japanischen Lieferanten zuzugehen, die auf dem europäischen Markt weiter wachsen möchten, als auch im Falle von bereits bestehenden Liefervereinbarungen durch diese weiter Fuß bei europäischen Kunden zu fassen und die Vertriebswege zu diesen weiter auszubauen.

 

München, den 22. April 2024

Ryosan Europe GmbH

gez. Masaya Tabata, Geschäftsführer

gez. Tatsumi Nakahigashi, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31. März 2023
31. März 2022
A. Anlagevermögen 2.143,00 4.325,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 699,00 1.399,00
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 699,00 1.399,00
II. Sachanlagen 1.444,00 2.926,00
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.444,00 2.926,00
B. Umlaufvermögen 12.431.841,95 14.041.706,95
I. Vorräte 4.591.104,27 6.378.096,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.778.450,78 6.558.039,42
- davon Forderungen gegen Gesellschafter: € 10.921,98 (Vorjahr: € 0,00)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 35.336,78 (Vorjahr: € 31.496,78)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.062.286,90 1.105.570,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.588,11 11.101,72
12.445.573,06 14.057.133,67

Passiva

31. März 2023
31. März 2022
A. Eigenkapital 2.496.384,74 2.185.931,73
I. Gezeichnetes Kapital 545.000,00 545.000,00
II. Kapitalrücklage 455.000,00 455.000,00
III. Gewinnvortrag 1.185.931,73 754.709,13
IV. Jahresüberschuss 310.453,01 431.222,60
B. Rückstellungen 295.253,46 334.310,78
C. Verbindlichkeiten 9.628.525,25 11.536.891,16
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: € 584.455,97 (Vorjahr: € 2.073.099,98)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 9.628.525,25 (Vorjahr: € 11.536.891,16)
D. Passive latente Steuern 25.409,61 0,00
12.445.573,06 14.057.133,67

Gewinn- und Verlustrechnung

31.03.2023
31.03.2022
1. Rohergebnis 3.815.731,55 4.640.868,23
2. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -839.529,48 -783.907,17
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -118.286,84 -137.243,05
3. Abschreibungen -10.784,52 -12.261,69
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 -519.840,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -2.163.417,89 -2.495.866,13
- davon aus Währungsumrechnung: € 772.023,61 (Vorjahr: € 996.358,21)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,84 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -249.691,65 -78.143,22
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -123.570,00 -182.262,37
8. Ergebnis nach Steuern 310.453,01 431.344,60
9. sonstige Steuern 0,00 -122,00
10. Jahresüberschuss 310.453,01 431.222,60

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Ryosan Europe GmbH mit Firmensitz in Ismaning, wurde im Handelsregister B des Amtsgerichtes München unter der Register-Nr. HRB 196799 am 1. Februar 2012 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 2 HGB dargestellten Gesamtkostenverfahren gegliedert. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind die entsprechenden Vorjahreswerte gegenübergestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Von den Erleichterungsvorschriften bei der Offenlegung gemäß § 327 Nr. 1 und 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ebenso wurden die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB für die Erstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 2 HGB bei der Offenlegung in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(1) Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.Im Einzelnen werden die folgenden Abschreibungssätze und -methoden angewandt:

Immaterielle Vermögensgegenstände:

Software 33,3% p.a., linear

Sachanlagen:

Hardware 33,3% p.a., linear
Büroeinrichtung (gebraucht) 20,0% p.a., linear
Zeiterfassungssystem 10,0% p.a., linear
Einbauten in gemietete Räume 12,5% p.a., linear

Bezüglich der Zusammensetzung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung verweisen wir auf Punkt III (1).

(2) Vorräte

Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nominalwerten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

(4) Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand werden zum Nennwert bewertet, Guthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

(5) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

(6) Aktive und passive latente Steuern

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

(7) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage besteht gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

(8) Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften.

(9) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

(10) Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet.

Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

(1) Eigenkapital

Das Stammkapital ist voll eingezahlt.

(2) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 584 (Vj. TEUR 2.073) resultieren aus dem laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von T€ 640 enthalten. Diese betreffen Erträge aus Fremdwährungsumrechnung.

(2) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 772 enthalten. Diese betreffen Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung.

V. Sonstige Angaben

(1) Verbundene Unternehmen

Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, auf welche die Ryosan Company, Limited, Tokio, Japan, unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

(2) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2022/2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8 (Vorjahr: 9), wovon 8 der Abteilung Vertrieb und Marketing zuzuordnen sind.

(3) Mitglieder und Bezüge der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Herr Tatsumi Nakahigashi, Kaufmann, Hong Kong, Honkong

Herr Masaya Tabata, Kaufmann, München, Deutschland (seit dem 22.08.2022)

Herr Yuji Mikami, Kaufmann, München, Deutschland (bis zum 12.10.2022)

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.

Bezüglich der Angabe der Vergütung der Geschäftsführer macht die Gesellschaft von der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Im Vorjahr wurde von der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB gleichfalls Gebrauch gemacht.

(4) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2023/2024
TEUR
2024/2025
TEUR
2025/2026
TEUR
2026/2027
TEUR
Folgejahre
TEUR
Summe
TEUR
Leasing (Auto) 7 6 6 4 0 23
Mietvertrag Büro Düsseldorf 31 31 31 31 46 170
Mietvertrag Büro München 45 38 0 0 0 83
83 74 37 35 46 276

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 276. Sie entfallen mit TEUR 23 auf Leasingverpflichtungen für ein Firmenfahrzeug, mit TEUR 253 auf die aus den derzeitigen Mietverträgen entstehenden Mietzahlungen.

(5) Haftungsverhältnisse

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

(6) Konsolidierungskreis

Die Ryosan Company, Limited, Tokio, Japan, ist das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt.

Der Konzernabschluss ist in den Geschäftsräumen der Ryosan Company, Limited, Tokio, Japan, einzusehen.

(7) Nachtragsbericht

Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

(8) Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von EUR 310.453,01 dem Gewinnvortrag von EUR 1.185.931,73 zuzurechnen und mit Euro 1.496.384,74 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, den 22. April 2024

Ryosan Europe GmbH

gez. Masaya Tabata, Geschäftsführer

gez. Tatsumi Nakahigashi, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Apr. 2022
Zugänge
Abgänge
31. Mär. 2023
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
- Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte u.ä. Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Recht. u. Werten 4.487,00 0,00 2.390,00 2.097,00
II. SACHANLAGEN
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 62.821,40 9.212,52 29.079,29 42.954,63
67.308,40 9.212,52 31.469,29 45.051,63
Kumulierte Abschreibungen
1. Apr. 2022
Zugänge
Abgänge
31. Mär. 2023
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
- Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte u.ä. Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Recht. u. Werten 3.088,00 699,00 2.389,00 1.398,00
II. SACHANLAGEN
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.895,40 10.083,52 28.468,29 41.510,63
62.983,40 10.782,52 30.857,29 42.908,63
Nettobuchwerte
31. Mär. 2023
31. Mär. 2022
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
- Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte u.ä. Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Recht. u. Werten 699,00 1.399,00
II. SACHANLAGEN
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.444,00 2.926,00
2.143,00 4.325,00

Bestätigungsvermerk

Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen zur Offenlegung aufgestellt. Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ryosan Europe GmbH, Ismaning, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ryosan Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 22. April 2024

Schiff-Martini & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Weiler, Wirtschaftsprüfer

gez. Bolkovac, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurde am 9. Mai 2024 festgestellt und genehmigt.

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