REFBEAT GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Dr. Vielsack seit 29.4.2025 | Prokura |
Aline Ohnmacht seit 29.4.2025 | Prokura |
Uwe Hihn seit 21.12.2015 | Geschäftsführer |
Gerhard Schummer seit 21.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 54.40% | |
G****** | 8.90% |
| 8.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACONEXT Holding GmbHFellbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ACONEXT Holding GmbH, Fellbach Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der ACONEXT Holding GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. Februar 2022 INTARIA
Partners GmbH
Christian Roller, Wirtschaftsprüfer Sabrina Rettenmayr, Wirtschaftsprüfer 1. Jahresabschluss 1.1. Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
1.2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2021
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021ALLGEMEINE ANGABEN Die ACONEXT Holding GmbH hat ihren Sitz in Fellbach und ist unter HRB 745816 beim Amtsgericht Stuttgart registriert. Der Jahresabschluss der ACONEXT Holding GmbH für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gemäß § 274a HGB und § 288 HGB finden in diesem Anhang grundsätzlich Anwendung. Beträge sind in Tausend Euro (TEUR), sowie nicht anders angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens ist wie folgt:
Die Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von netto EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung eventueller dauerhafter Wertminderungen, angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert. In Einzelfällen werden risikobehaftete Posten durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen angepasst. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Aktive latente Steuern Es wurde von dem Wahlrecht, keine aktiven latenten Steuern nach § 274 HGB zu bilden, Gebrauch gemacht. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 93) resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen (Vj. TEUR 53 aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 40 aus einer Kapitalrückzahlungsforderung der Gesellschaft an einen Gesellschafter). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 51 (Vj. TEUR 172). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 4.456 (Vj. TEUR 3.280) und resultieren ausschließlich aus dem Cash Pooling Vertrag. Für die Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten bestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zeigten im Vorjahr die in 2020 bereits beschlossenen aber noch nicht ausgeführten Rückzahlungsverpflichtungen aus der Kapital- und Gewinnrücklage an die Gesellschafter abzüglich der Kapitalertragsteuerverpflichtung, die als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen wird. Die Auszahlung erfolgte im Geschäftsjahr 2021. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende Verpflichtungen gegenüber Dritten aus Miet- und Leasingverträgen:
Die Miet- und Leasingverträge sind als Operating Leasing ausgestaltet und daher außerbilanzielle Geschäfte nach § 285 Nr. 3 HGB. Die Vorteile liegen in der Finanzierung sowie der Kalkulierbarkeit der Kosten, Nachteile ergeben sich aus der längeren Bindung an einen Vertragspartner. Haftungsverhältnisse Für Immobilienmieten der Beteiligungen hat die Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von TEUR 116 ausgegeben. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Darüber hinaus ist sie selbst von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts gem. § 293 HGB befreit. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden 8 Mitarbeiter ohne Einbezug der Geschäftsführer beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren die Herren
Fellbach, den 9. Februar 2022 Die Geschäftsführung gez. Johann Egler gez. Uwe Hihn gez. Gerhard Schummer |
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