PingPong UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sonja Gehr seit 4.8.2015 | Prokura |
Karin Melch seit 4.8.2015 | Prokura |
Philipp Weber seit 5.9.2013 | Vorstandsmitglied |
Jan Meise seit 5.9.2013 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AMS Technologies AGPlaneggJahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsmodell des UnternehmensDie AMS Technologies AG bietet größtenteils kundenspezifische Produkte und Lösungen mit interdisziplinären Kompetenzen über die Bereiche Optical Technologies, Thermal Management und Power Technologies an. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Wirtschaft war im Laufe des Vorjahres 2022 geprägt durch, einerseits den Aufholeffekt nach der Corona Krise und zum anderen durch eine gesteigerte Nachfrage im Zuge der Supply Chain Verunsicherung, ausgelöst durch den Ukraine Konflikt. Auch zu Beginn des Jahres 2023 hielt dieser Effekt an, schwächte sich im Laufe des Jahres jedoch ab. 2.2. Geschäftsverlauf Trotz der oben erwähnten Abschwächung konnte die AMS AG ihr Budgetziel fast erreichen. Aus Sicht des Managements verlief die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 somit insgesamt positiv. AMS konzentriert sich weiter auf die Entwicklung der bestehenden Beteiligungen sowie auf neue Marktchancen. Zum 01.01.2024 wurde die Firma Neolase GmbH in Hannover akquiriert. 2.3. Lage 2.3.1. Ertrags- und Auftragslage Der Gesamtumsatz der AMS Technologies ging in 2023 um knapp 8% von T€ 32.807 auf T€ 30.262 zurück und lag damit innerhalb der Prognose. Der Gruppenumsatz betrug T€ 32.698 (Vj. T€ 35.462). Die ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten im Wesentlichen als Vertreter der Muttergesellschaft. Der Personalaufwand ist mit T€ 3.841 (Vj T€ 4.266) aufgrund von gesunkenen Provisionszahlungen zurück gegangen. Ursache hierfür ist die veränderte Ertragslage mit Auswirkung auf die variablen Gehälter und Veränderungen in der Personalstruktur. Der sonstige betriebliche Aufwand liegt mit T€ 3.966 (Vj T€ 3.988) knapp unter 2022. Vor Steuern ergab sich im Einzelabschluss ein Jahresüberschuss für 2023 in Höhe von T€ 1.141 (Vj. T€ 882). Zentraler finanzieller Leistungsindikator des Unternehmens ist für das Geschäftsjahr 2023 das operative Ergebnis (EBITDA). Im EBITDA sind Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 349 nicht berücksichtigt. Der EBITDA liegt mit T€ 1.340 leicht unter dem Vorjahresniveau von T€ 1.441 und innerhalb der Prognose. Der prognostizierte EBIT für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit T€ 1.152 deutlich übertroffen. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen die im Jahresverlauf eingesparten Kosten. Im Jahresdurchschnitt waren bei der AMS Technologies AG 44 (Vj. 50) Mitarbeiter und in der gesamten AMS Technologies Gruppe 74 (Vj. 79) Mitarbeiter beschäftigt. Die Auftragslage zum Ende des Geschäftsjahres war mit einem Auftragsbestand von T€ 17.632 zufriedenstellend. Die Bruttomarge lag auf dem Niveau der Vorjahre. 2.3.2 Finanzlage Das Grundkapital beträgt zum Stichtag € 1 Mio. (Vj. € 1 Mio.). Die Lieferverbindlichkeiten waren im Geschäftsjahr stabil mit T€ 3.037 (Vj. T€ 3.002). Die Verbindlichkeiten im Verbundbereich gingen auf T€ 828 (Vj. T€ 888) zurück. 2.3.3. Liquidität Zum 31.12.2023 verfügte die AMS mit einem Cash Bestand (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzgl. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten) von T€ 572 (Vj. T€ 520). Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr stets fähig ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 2.3.4. Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der geleisteten Anzahlungen für den Beteiligungserwerb der Firma Neolase GmbH, Hannover, um € 1,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Das Vorratsvermögen erhöhte sich stichtagsbedingt um € 0,6 Mio. auf € 2,3 Mio. (Vj. € 1,7 Mio). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen stichtagbedingt T€ 2.776 (Vj. T€ 3.386) und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen T€ 543 (Vj. T€ 674). Die finanziellen Rahmenbedingungen der AMS AG sind insgesamt sehr gut. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt ein positives Bild der Geschäftstätigkeit dar. 2.3.5. Tochtergesellschaften Trotz Wirtschaftskrise und unsicherer politischer Lage in Europa gelang es fast allen Tochtergesellschaften die Budgetziele zu erreichen. Die britische Tochtergesellschaft, AMS Technologies Ltd., war mit einem Umsatz von T€ 4.471 9 % über ihrem Budget von T€ 4.093. Die AMS Technologies Frankreich erreichte mit einem Umsatz von T€ 3.616 ihr Budgetziel von T€ 4.194 nicht. In Italien konnten Umsätze in Höhe von T€ 1.739 erzielt werden, was 8 % unter dem Budget liegt und deutlich unter dem Umsatz des Vorjahres. AMS Spanien konnte, mit einem Umsatz von T€ 1.889, das Budget erneut deutlich übertreffen. Das schwedische Tochterunternehmen hat 2023, mit einem Umsatz von T€ 3.825, das Budget erreicht. Die in 2016 akquirierte Elforlight Ltd. wird weiterhin als Cost Plus behandelt. Zum 01.09.2015 wurde die AMS Technologies Sp.z o.o. Polen gegründet, um den weiteren Ausbau des Bereiches "Solutions" zu unterstützen. Die polnische Tochtergesellschaft wird als Cost Plus gehandhabt und entwickelt Prototypen für die AMS AG. Im Laufe von 2017 wurde die polnische Gesellschaft um eine Produktion ergänzt, um weiter die Expansion in den Solutions und Produktions-Bereich zu fördern. Alle Gesellschaften vermitteln im Wesentlichen Geschäfte für die Muttergesellschaft. Auftragsabwicklung und Warenlager sind zentralisiert. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1. Prognosebericht Aufgrund der zum 01.01.2024 erworbenen Tochtergesellschaft Neolase GmbH liegt die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr 2024 leicht über dem Niveau des Jahres 2023. Der EBITDA entwickelt sich dementsprechend leicht steigernd gegenüber dem Vorjahr. 3.2. Risikobericht 3.2.1. Markt- und Branchenrisiken Die Geschäftsentwicklung wird durch die konjunkturelle Entwicklung in den für die AMS AG relevanten Absatzmärkten beeinflusst. Um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu minimieren, bauen wir die Europäische Präsenz und den regional diversifizierten Kundenstamm weiter aus. Risiken entstehen zudem aus der Veränderung des Wettbewerbsumfeldes. 3.2.2. Finanzwirtschaftliche Risiken Ein Liquiditätsrisiko besteht zurzeit nicht. Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Darlehen bestehen derzeit nicht. Durch die starken Schwankungen im EURO / USD-Verhältnis bestehen weiterhin Wechselkursrisiken. Größtenteils konnten Verträge allerdings derart umgestaltet werden, dass nun in USD an Kunden fakturiert wird, bzw. eine Gleitpreisklausel zur Anwendung kommt. Die verbleibenden Risiken werden, soweit möglich, mit Termingeschäften abgesichert. 3.2.3. Sonstige Risiken In einigen Fällen hat die AMS vom direkten Verkauf mit Warenfluss und Zahlungsfluss durch die AG abgesehen und auf ein Kommissionsmodell umgestellt. Hierdurch werden zwar der verbuchte eigene Umsatz sowie die erzielbare Marge verringert, jedoch verringert sich ebenso das Risiko von Zahlungsausfällen und einer Unverhältnismäßigkeit von Aufwand und Ertrag bei margenkritischen Geschäften. 3.2.4. Gesamtaussage zur Risikolage Grundsätzlich sind alle erkennbaren Risiken für die AMS AG beherrschbar, und es liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. 3.3. Chancenbericht Durch das breite technische Know-how in den unterschiedlichen Technologiefeldern und der Nähe zu den Anwendungen der Kunden bieten sich der Gesellschaft immer wieder Chancen, in einem frühen Stadium an Innovationen unserer Kunden sowie unserer Lieferanten zu partizipieren. Es gilt hier für die Gesellschaft, interessante Neuerungen zu erkennen und daraus neue Geschäftsfelder zu entwickeln. 4. Schlusserklärung über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie Gesellschaft steht im alleinigen Besitz einer anderen Kapitalgesellschaft. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand gemäß § 312 Abs. 3 AktG eine Erklärung mit folgendem Wortlaut abgegeben: "Wir erklären, dass im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 die Gesellschaft nach den Umständen zum Zeitpunkt der Vornahme von Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen, die sich zum Vorteil oder Nachteil der Gesellschaft auswirken, weder getroffen noch unterlassen wurden."
Planegg, den 13. Mai 2024 Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, Bewertung und WährungsumrechnungAllgemeine HinweiseDie AMS Technologies AG hat ihren Sitz in Planegg, Ortsteil Martinsried. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 207235 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes und der Satzung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Für Zwecke der Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft von den Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1, 288 Abs. 2 und 327 HGB teilweise Gebrauch. Sofern es der Übersichtlichkeit diente, wurden bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer (5 Jahre) um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen pro rata temporis. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (2-10 Jahre) um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich pro rata temporis. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen werden im Umfang der Werterhöhungen vorgenommen, soweit die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen nicht mehr bestehen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Der Ausweis der Vorräte erfolgt in offener Absetzung der hiermit in direktem Zusammenhang stehenden Anzahlungen (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen sowie einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag, die sonstigen Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert bilanziert. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährung in EURO Die Umrechnung in EURO für Anschaffungen von Anlagegütern und Umlaufvermögen in Fremdwährung wurde mit dem Kurs im Zeitpunkt der Anschaffung vorgenommen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet worden. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr werden auch über die Anschaffungskosten bewertet. Aufwendungen und Erträge sind in die Gewinn- und Verlustrechnung zum jeweiligen Kurs der Zahlung bzw. zum Kurs am Abschlussstichtag eingegangen. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und VerlustrechnungAnlagevermögenDie Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in einem Anlagespiegel dargestellt. FinanzanlagenDie Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der folgenden Übersicht "Angaben zum Anteilsbesitz" zu entnehmen:
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie ausgewiesenen Forderungen sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und haben mit der Darlehensforderung gegenüber der Elforlight Ltd. in Höhe von T€ 87 (Vj. T€ 188) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 543; Vj. T€ 674) teilen sich wie folgt auf:
GrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 € 1 Mio. und ist voll einbezahlt. Am 31. Dezember 2023 bestand folgende Gesellschafterstruktur:
Insgesamt sind 1.000.000 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich demgemäß auf € 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Sie sind eingeteilt in 991.500 Stückaktien der Klasse N und 8.500 Stückaktien der Klasse V. Die Aktien der Klasse N sind frei übertragbar. Die Aktien der Klasse V können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Diese Zustimmung erteilt der Aufsichtsrat. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AMS Technologies AG vom 4. Dezember 2023 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Erhöhung des Grundkapitals von EUR 1.000.000 um EUR 25.318 auf EUR 1.025.318 durch Ausgabe von 25.318 auf den Namen lautender, neuer Stückaktien beschlossen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt € 443.930,27, ist im Zuge der Verschmelzung der AMS alt auf die TechInvest zum 1. Januar 2013 entstanden und betrifft in voller Höhe einen positiven Unterschiedsbetrag aus übernommenem Reinvermögen der AMS alt und der Kapitalerhöhung bei der AMS. BilanzgewinnUnter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von € 3.326.646,23 (Vj. Gewinnvortrag € 2.444.655,36) sowie des Jahresüberschusses in Höhe von € 1.141.004,47 (Vj. Jahresüberschuss von € 881.990,87) ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 4.467.650,70 (Vj. Bilanzgewinn € 3.326.646,23). ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss in Höhe von € 1.141.004,47 soll mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Bonus T€ 300 (Vj. T€ 384), Provisionen T€ 59 (Vj. T€ 118), nicht genommenen Urlaub T€ 138 (Vj. T€ 115) und Prüfungs- und Beratungskosten T€ 55 (Vj. T€ 55). VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit größer einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf T€ 828 (Vj. T€ 888) und betreffen ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 181 (Vj. T€ 173) handelt es sich im Wesentlichen um kreditorische Debitoren T€ 82 (Vj. T€ 102), sowie um noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer T€ 47 (Vj. T€ 71). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 13 (Vj. T€ 69). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Währungsdifferenzen in Höhe von T€ 362 (Vj. T€ 490). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Währungskursgewinnen in Höhe von T€ 363 (Vj. T€ 480). Die Zinserträge betreffen mit T€ 8 (Vj. T€ 12) die verbundenen Unternehmen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 2.769 (Vj. T€ 2.274). Diese Verpflichtungen betreffen folgende Sachverhalte:
Bei den Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen handelt es sich um Verpflichtungen aus Kraftfahrzeug-Leasingverträgen mit einer Laufzeit bis 2028 und aus einem Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen sowie einem Webhostingvertrag mit einer vertraglichen Bindung bis einschließlich 2029. Die Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen beziehen sich auf die Mietverträge mit Frau Martha Oberndorfer über die Nutzung gewerblicher Räume im Anwesen Fraunhoferstraße 22 (5. und 6. OG) sowie mit der Haindl Immobilien GmbH & Co. Fraunhofer 11 KG über die Nutzung von Büroräumen in der Fraunhoferstraße 11a (Kellergeschoss). Die Laufzeit des Mietvertrages der gewerblichen Räume im Anwesen der Fraunhoferstraße 22 (5. und 6. OG) beträgt 10 Jahre und endet im Jahr 2029. Der Mietvertrag über die Nutzung von Büroräumen in der Fraunhoferstraße 11a (Kellergeschoss) endete zum 31.12.2016. Es wurde ein anschließender Mietvertrag zum 01.01.2017 mit einer Laufzeit von 6 Monaten geschlossen. Dieser Mietvertrag verlängerte sich nach Ablauf bis 2028. NachtragsberichtZum 1. Januar 2024 hat die AMS Technologies die Firma Neolase GmbH in Hannover akquiriert. Sonstige AngabenArbeitnehmerIm Jahresdurchschnitt wurden 44 (davon 3 Auszubildende) Arbeitnehmer (Vorjahr 50 incl. 7 Auszubildende) beschäftigt. Diese teilen sich auf die Bereiche Sales/Marketing/Support mit 36 Mitarbeitern und Management, Administration, Finanzen mit 8 Mitarbeitern auf. Organe der GesellschaftVorstand der AMS Technologies AG war im Geschäftsjahr 2023: • Herr Philipp Weber, Jurist, CFO, COO, Wörthsee, • Herr Jan Meise, Ingenieur, CEO, Stockdorf. Für die Angabe der Gesamtbezüge wird die Befreiungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2023 waren: • Jürgen Hansjosten, Vorsitzender, CEO, CCNST Holding, Krailling, • Brian Protiva, (Geschäftsführer, ADVA SE), Berg, • Benno Oderkerk, Utrecht, Niederlande. Die an den Aufsichtsrat gewährten Gesamtbezüge betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 19 (Vj. T€ 19). KonzernverhältnisseDie AMS Technologies AG, Planegg, Ortsteil Martinsried, ist aufgrund der größenabhängigen Befreiungsvorschriften des § 293 HGB nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die AMS Technologies AG erstellt freiwillig einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023.
Planegg, den 13. Mai 2024 Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AMS Technologies AG, Planegg, Ortsteil Martinsried Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AMS Technologies AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AMS Technologies AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 13. Mai 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Weissinger, Wirtschaftsprüfer Nitsche, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Mai 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt und somit festgestellt.
Martinsried, den 13. Mai 2024 Der Vorstand Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2024 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.141.004,47 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Martinsried, den 13. Mai 2024 Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat umfasst insgesamt drei Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in allen wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen unmittelbar einbezogen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat monatlich schriftlich sowie in den Aufsichtsratssitzungen mündlich Über den Geschäftsverlauf. Außergewöhnliche Vorgänge lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Zudem berichtete der Vorstand monatlich an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen und wichtigen Einzelgeschäftsvorfällen nach einer gewissenhaften Prüfung zugestimmt. Prüfung des Jahresabschlusses 2023: Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind ordnungsgemäß von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert worden. Die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer standen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zur Verfügung. Gegenstand der Bilanzsitzung am 23. Mai 2023 war der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag 2023. In der Bilanzsitzung haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und Fragen aus dem Aufsichtsrat beantwortet. Sowohl Vorstand als auch die Abschlussprüfer haben alle Fragen umfassend und zur Zufriedenheit des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer nach seiner eigenen Prüfung ohne Einwendungen zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss der AMS Technologies AG ist damit festgestellt. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes hat der Aufsichtsrat selbst geprüft und ebenfalls zugestimmt. Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat zusätzlich den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war; soweit sie dies war, ob die Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen selbst geprüft. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mitgliedern des Vorstandes für ihren persönlichen Beitrag zum erfolgreichen Geschäftsjahr 2023.
Planegg, den 13.05.2024 Der Aufsichtsrat, Vorsitzender |
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