Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 209973
Vorher
Werk 3 Grundstücksverwaltungs GmbH
Eingetragen
4.2.2014
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Betrieb einer Full Service Marketing Agentur, die urbanes Marketing prägt und selbstständig am Markt agiert, insbesondere für das Werksviertel München, tätig wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Werner Eckart
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
ECKwerk AG
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

URKERN GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 76.291,00 90.460,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.877,00 2.815,00
II. Sachanlagen 74.414,00 87.645,00
B. Umlaufvermögen 252.255,68 223.890,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 195.709,66 133.302,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.546,02 90.588,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.380,93 4.157,16
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 251.260,55 274.302,90
Aktiva 586.188,16 592.810,66

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 4.368,31 4.368,31
III. Verlustvortrag 303.671,21 101.058,99
IV. Jahresüberschuss 23.042,35 -202.612,22
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 251.260,55 274.302,90
B. Rückstellungen 14.300,00 14.200,00
C. Verbindlichkeiten 571.888,16 578.610,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 230.979,45 224.053,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 340.908,71 354.557,53
Passiva 586.188,16 592.810,66

Anhang

zum 31. Dezember 2023
____________________________________

URKERN GmbH

Atelierstraße 1
81671 München
_____________________________________

INHALTSVERZEICHNIS

I. Allgemeines

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III. Angaben zur Bilanz

IV. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten

I.  Allgemeines

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen.

Der Jahresabschluss der URKERN GmbH, München, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die entsprechenden größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Etwaige Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich darin, dass die Überschuldung durch eine Rangrücktrittserklärung bezüglich der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Eckwerk AG in Höhe von TEUR 251 beseitigt wurde. Aus der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich, dass die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind unbefristet; sie sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte nach vorsichtigen Schätzungen aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (§ 253 Abs. 1 HGB) mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III.  Angaben zur Bilanz

Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus Anlage IV. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 230.979,45 (i.VJ.: EUR 224.053,13).

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 340.908,71 (i.VJ: EUR 354.557,53) enthalten.

IV.  Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten

Die Firma der Gesellschaft lautet URKERN GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 81671 München, Atelierstraße 1. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 209973 eingetragen.

Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 9 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurde die Geschäftsführung von 01.01. bis 04.07.2023 durch Herrn Timo Schneckenburger wahrgenommen. Ab dem 05.07.2023 erfolgte die Geschäftsführung durch Frau Nina Bovensiepen.

Der Geschäftsführer, Herr Timo Schneckenburger war und Frau Nina Bovensiepen ist einzelvertretungsberechtigt.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die URKERN GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 23.042,35.

sonstige Berichtsbestandteile


München, den 26.09.2024

Nina Bovenspiepen
Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024 festgestellt.

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