Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 166522
Vorher
Blitz F20-52 GmbHUniversal-AcquiCo GmbH
Eingetragen
14.5.2020
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Betrieb eines unabhängigen Online Marktplatzes für Investmentprodukte (insbesondere Investmentfonds), sowie das Angebot automatisierter analytischer Vergleichssoftware für professionelle und private Anleger sowie dazugehörige Informationsleistungen für die Nutzer der Plattform sowie die erlaubnispflichtige Vermittlung von Finanzanlagen im Sinne des § 34f GewO, sofern die Erlaubnis nach § 34f GewO vorliegt und unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung sowie unter Ausschluss von mit Rechts- und Steuerberatung verbundenen Dienstleistungen. Dienstleistungen und Bankgeschäfte, die eine Erlaubnis nach dem KWG bedürfen, werden nicht erbracht.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Geschäftsführer
Henrik Wagener
seit 2.1.2024
Prokura
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
CI Fund Solutions AGCHE
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
CI Fund Solutions AG
Switzerland
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CAPinside GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz zum 30.09.2023

Aktiva

30.09.2023 Vorjahr 30.09.2022
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.960.782,63 1.160
II. Sachanlagen 51.828,52 71
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 922.078,71 969
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 127.211,98 526
C. Rechnungsabgrenzungsposten 51.265,05 81
D. Aktive latente Steuern 0,00 1.936
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.187.157,53 0
Summe der Aktiva 8.300.324,42 4.744

Passiva

30.09.2023 Vorjahr 30.09.2022
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 33.325,00 30
II. Kapitalrücklage 15.773.373,29 15.773
III. Verlustvortrag -15.670.524,59 -13.129
IV. Jahresfehlbetrag -5.323.331,23 -2.519
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.187.157,53 0
0,00 155
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung
geleistete Einlagen 0,00 3
C. Rückstellungen 232.261,04 421
D. Verbindlichkeiten 7.984.642,09 3.939
E. Rechnungsabgrenzungsposten 83.421,29 226
Summe der Passiva 8.300.324,42 4.744

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023

30.09.2023 Vorjahr 30.09.2022
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 2.031.810,63 2.620
2. Gesamtleistung 2.031.810,63 2.620
3. sonstige betriebliche Erträge 28.243,96 37
- davon aus Währungsumrechnung EUR 671,08 (Vorjahr EUR 346,23)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 746.945,05 420
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.794.583,22
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung 370.328,91 2.164.912,13 3.279
- davon für Altersvorsorge EUR 28.988,09 (Vorjahr EUR 680,49)
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 333.858,04 301
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.056.442,41 1.703
- davon aus Währungsumrechnung EUR 1.026,48 (Vorjahr EUR 54,73)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 145.408,06 21
- davon mit verbundenen Unternehmen EUR 145.408,06 (Vorjahr EUR 20.640,61)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.935.820,13 -547
- davon aus der Änderung latenter Steuern EUR 1.935.820,13 (Vorjahr EUR -546.896,95)
10, Ergebnis nach Steuern -5.323.331,23 -2.519
11. sonstige Steuern 0,00 0
12. Jahresfehlbetrag -5.323.331,23 -2.519

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 vom 01.10.2022 - 30.09.2023

I. Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung B unter Nr. 166522 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und des § 276 HGB wurde verzichtet.

Mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 wurde die CAPinside GmbH von der Universal-AcquiCo GmbH im Wege der Verschmelzung übernommen. Die Universal-AcquiCo GmbH führt den Geschäftsbetrieb nach Umfirmierung unter dem Namen CAPinside GmbH fort.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wurden nur die auf die Entwicklung entfallenden Fremdleistungen aktiviert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 1.000 nicht übersteigen, werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Liquide Mittel werden ebenfalls zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die aktiven latenten Steuern des Vorjahres in Höhe von TEUR 1.936 setzen sich zusammen aus temporären Wertdifferenzen in Höhe von EUR TEUR 504 und aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.432. Die temporären Wertunterschiede resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen im Rahmen der Verschmelzung der CAPinside GmbH (Alt) auf die vormalige Universal- AcquiCo GmbH (nunmehr CAPinside GmbH).

Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde im Vorjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 32,275% (15% für KSt, 0,825% für SolZ und 16,45% für GewSt) zugrunde gelegt.

Es besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 1.959 (Vorjahr TEUR 3.096). Diese betrifft ausschließlich selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.959.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten selbst geschaffene Software in Höhe von TEUR 1.959 (Vorjahr TEUR 1.159).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen Kunden in Höhe von TEUR 617 (Vorjahr TEUR 713), Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 183).

Das Stammkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr TEUR 33.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 7.080 (Vorjahr TEUR 3.782). Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer als 1 Jahr bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse von TEUR 2.032 (Vorjahr TEUR 2.620) betreffen im Wesentlichen Vergütungen aus Sales und Marketing-Aktivitäten und im Geschäftsjahr veranstalteten Kongressen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr TEUR 37) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres i.H.v TEUR 747 (Vorjahr TEUR 420) enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus erworbenen Software-Lizenzen in Höhe von TEUR 395 sowie Aufwendungen für externe Journalisten in Höhe von TEUR 36 und Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige IT-Beratung in Höhe von TEUR 301.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres i.H.v. TEUR 2.056 (Vorjahr TEUR 1.703) erhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 714 aus der Event-Organisation sowie TEUR 449 für Online-Plattformen.

Mit dem Eintritt des Verkaufes der Anteile an der CAPinside GmbH als wertaufhellende Tatsache findet § 8c KStG Anwendung, auf Grundlage dessen die Verlustvorträge der Gesellschaft untergehen. Die auf die Verlustvorträge gebildeten latenten Steuern wurden zum Ende des Geschäftsjahres aufgelöst (TEUR 1.936)

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 14 Mitarbeiter.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 699 (Vorjahr TEUR 826).

Das Unternehmen, welches den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, ist die Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main.

Im Berichtsjahr bestanden keine Kredit- oder Vorschussgewährungen an Organmitglieder.

Die Geschäftsführung der CAPinside GmbH besteht aus:

 

Herr Achim Denkel, Hamburg, CEO

 

Herr Jürgen Sehnert, Frankfurt am Main, COO (bis 19. September 2023)

 

Herr Alexander Krebs, Frankfurt am Main, (seit 10. November 2023)

Nachtragsbericht

Mit notariellem Vertrag vom 8.11.2023 hat die Universal Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH alle von ihr gehaltenen Anteile an der CAPinside GmbH, Hamburg, an die PestalFin AG, registriert unter der Nummer CHE-150.690.447 im Handelsregister des Kantons Schwyz, Schweiz verkauft.

Fortführung der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr nicht profitabel und erwirtschaftet die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel nicht aus eigener Kraft. Im Zuge der Veräußerung der Geschäftsanteile an der CAPinside GmbH wurde zusammen mit dem neuen Eigentümer der Businessplan der Gesellschaft aktualisiert. Der Plan sieht vor, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren weiterhin operativ tätig sein soll. Dazu wurden entsprechende Planungen für die Ertrags- und Aufwandsentwicklung erstellt, sodass von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen wird. Von Seiten der zukünftigen Gesellschafterin wurde zudem schriftlich versichert, der CAPinside GmbH ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen wird, um alle Verbindlichkeiten im neuen Geschäftsjahr zu erfüllen.

 

Hamburg, den 30. November 2023

Achim Denkel

Alexander Krebs

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die CAPinside GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der CAPinside GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter dem Abschnitt Fortführung der Gesellschaft, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel aus eigener Kraft nicht erwirtschaftet. Es besteht demnach eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 30. November 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Rumpelt, Wirtschaftsprüfer

Abelardo Rodríguez González, Wirtschaftsprüfer

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