TSS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Stefan Hagmaier seit 2.1.2024 | Prokura |
Alexander Henning Krebs seit 2.1.2024 | Geschäftsführer |
Henrik Wagener seit 2.1.2024 | Prokura |
Julia Ida Marie Hartmann seit 2.1.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CI Fund Solutions AG | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CAPinside GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30.09.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 vom 01.10.2022 - 30.09.2023I. Allgemeine Angaben Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung B unter Nr. 166522 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und des § 276 HGB wurde verzichtet. Mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 wurde die CAPinside GmbH von der Universal-AcquiCo GmbH im Wege der Verschmelzung übernommen. Die Universal-AcquiCo GmbH führt den Geschäftsbetrieb nach Umfirmierung unter dem Namen CAPinside GmbH fort. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen wurden nur die auf die Entwicklung entfallenden Fremdleistungen aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 1.000 nicht übersteigen, werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Liquide Mittel werden ebenfalls zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die aktiven latenten Steuern des Vorjahres in Höhe von TEUR 1.936 setzen sich zusammen aus temporären Wertdifferenzen in Höhe von EUR TEUR 504 und aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 1.432. Die temporären Wertunterschiede resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen im Rahmen der Verschmelzung der CAPinside GmbH (Alt) auf die vormalige Universal- AcquiCo GmbH (nunmehr CAPinside GmbH). Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde im Vorjahr ein durchschnittlicher Steuersatz von 32,275% (15% für KSt, 0,825% für SolZ und 16,45% für GewSt) zugrunde gelegt. Es besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 1.959 (Vorjahr TEUR 3.096). Diese betrifft ausschließlich selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.959. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten selbst geschaffene Software in Höhe von TEUR 1.959 (Vorjahr TEUR 1.159). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen Kunden in Höhe von TEUR 617 (Vorjahr TEUR 713), Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 183). Das Stammkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr TEUR 33. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 7.080 (Vorjahr TEUR 3.782). Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer als 1 Jahr bestehen nicht. IV. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse von TEUR 2.032 (Vorjahr TEUR 2.620) betreffen im Wesentlichen Vergütungen aus Sales und Marketing-Aktivitäten und im Geschäftsjahr veranstalteten Kongressen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr TEUR 37) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand des Geschäftsjahres i.H.v TEUR 747 (Vorjahr TEUR 420) enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus erworbenen Software-Lizenzen in Höhe von TEUR 395 sowie Aufwendungen für externe Journalisten in Höhe von TEUR 36 und Aufwendungen für nicht aktivierungsfähige IT-Beratung in Höhe von TEUR 301. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres i.H.v. TEUR 2.056 (Vorjahr TEUR 1.703) erhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 714 aus der Event-Organisation sowie TEUR 449 für Online-Plattformen. Mit dem Eintritt des Verkaufes der Anteile an der CAPinside GmbH als wertaufhellende Tatsache findet § 8c KStG Anwendung, auf Grundlage dessen die Verlustvorträge der Gesellschaft untergehen. Die auf die Verlustvorträge gebildeten latenten Steuern wurden zum Ende des Geschäftsjahres aufgelöst (TEUR 1.936) V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 14 Mitarbeiter. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 699 (Vorjahr TEUR 826). Das Unternehmen, welches den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt, ist die Universal- Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Im Berichtsjahr bestanden keine Kredit- oder Vorschussgewährungen an Organmitglieder. Die Geschäftsführung der CAPinside GmbH besteht aus:
Nachtragsbericht Mit notariellem Vertrag vom 8.11.2023 hat die Universal Beteiligungs- und Servicegesellschaft mbH alle von ihr gehaltenen Anteile an der CAPinside GmbH, Hamburg, an die PestalFin AG, registriert unter der Nummer CHE-150.690.447 im Handelsregister des Kantons Schwyz, Schweiz verkauft. Fortführung der Gesellschaft Die Gesellschaft ist im Berichtsjahr nicht profitabel und erwirtschaftet die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel nicht aus eigener Kraft. Im Zuge der Veräußerung der Geschäftsanteile an der CAPinside GmbH wurde zusammen mit dem neuen Eigentümer der Businessplan der Gesellschaft aktualisiert. Der Plan sieht vor, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren weiterhin operativ tätig sein soll. Dazu wurden entsprechende Planungen für die Ertrags- und Aufwandsentwicklung erstellt, sodass von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen wird. Von Seiten der zukünftigen Gesellschafterin wurde zudem schriftlich versichert, der CAPinside GmbH ausreichende Liquidität zur Verfügung stehen wird, um alle Verbindlichkeiten im neuen Geschäftsjahr zu erfüllen.
Hamburg, den 30. November 2023 Achim Denkel Alexander Krebs BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CAPinside GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der CAPinside GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter dem Abschnitt Fortführung der Gesellschaft, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel aus eigener Kraft nicht erwirtschaftet. Es besteht demnach eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 30. November 2023 Deloitte
GmbH
René Rumpelt, Wirtschaftsprüfer Abelardo Rodríguez González, Wirtschaftsprüfer |
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