Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 107651
Eingetragen
12.12.2008
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Gesellschaft entwickelt individuelle Enterprise-Softwarelösungen mit dem Fokus auf exzellenter User Experience.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Farid Mohamed Rawas
seit 12.12.2008
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
37.45%
37.45%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Farid Rawas
Hamburg
9.362 €
37.45%
Adekola Adesokan
Hamburg
9.362 €
37.45%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

polargold GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.153,00 1.718,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 3.151,00 1.716,00
B. Umlaufvermögen 778.865,05 856.157,97
I. Vorräte 22.071,34 58.380,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 552.061,28 377.080,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 63.545,00 62.345,00
davon gegen Gesellschafter 3.090,02 3.000,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 204.732,43 420.697,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.694,67 8.172,94
Aktiva 786.712,72 866.048,91

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 614.255,39 603.980,14
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 588.500,00 578.000,00
III. Bilanzgewinn 755,39 980,14
davon Gewinnvortrag 980,14 111,93
B. Rückstellungen 82.442,50 208.906,54
C. Verbindlichkeiten 90.014,83 53.162,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 90.014,83 53.162,23
Passiva 786.712,72 866.048,91

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder gegenüber verbundenen Unternehmen sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf 3.090,02 €. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht (polargold GbR, Besitzunternehmen) belaufen sich auf 34.572,74 €.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2022 keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte des Unternehmens wurden während des abgelaufenen Geschäftsjahres ohne Unterbrechung durch die Herren Adekola Adesokan und Farid Rawas, Hamburg, geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.

 

Hamburg, den 06. März 2024

sonstige Berichtsbestandteile

Farid Rawas

Adekola Adesokan


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024 festgestellt.

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