E.ON Grid Solutions GmbH

Normannenweg 9, 20537 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 136433
Vorher
E.ON Service Plus GmbHE.ON Kundenservice GmbHe.kundenservice Netz GmbH
Eingetragen
8.12.2006
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von umfassenden Dienstleistungen im Bereich des Kundenservices für Strom-, Gas-, Wärmeund Wasserkunden, insbesondere das Messstellenmanagement, einschließlich Beschaffung und Logistik, die Abrechnung, das Kundenkontaktmanagement und das Forderungsmanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Samuel Tepe
seit 1.12.2025
Prokura
Benjamin Jambor
seit 10.11.2025
Geschäftsführer
Prokura
Michaela Mayer
seit 23.12.2021
Prokura
Nicole Brix
seit 25.1.2021
Prokura
Johanna Apfelhofer
seit 25.5.2020
Prokura
Michael Jeromin
seit 25.5.2020
Prokura
Michael Semrau
seit 11.10.2019
Geschäftsführer
Anne Albu
seit 20.11.2018
Prokura
Christian Busch
seit 20.11.2018
Prokura
Prokura
Rainer Bauer
seit 22.6.2015
Prokura
Karina Sandtmann
seit 22.6.2015
Prokura
Werner Wilbert
seit 4.5.2015
Prokura
Olav Salzer
seit 4.5.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (5)

NameAnteil
31.31%
24.47%
16.58%
13.82%
13.82%

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bayernwerk AG
Germany
1.400.000 €
31.31%
Westenergie AG
Germany
1.094.381 €
24.47%
Avacon AG
Germany
741.573 €
16.58%
E.DIS AG
Germany
617.978 €
13.82%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.ON Grid Solutions GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Geschäftstätigkeit

Die E.ON Grid Solutions GmbH ist ein zentraler Serviceanbieter im E.ON-Konzern und erbringt als Shared Service-Gesellschaft die umfassende Steuerung der Dienstleistungsprozesse für das regulierte Verteilnetzgeschäft im Bereich Strom und Gas (z.B. Netz- und Einspeiseabrechnung, Kundenkontaktmanagement, Lieferantenwechsel) und des Messstellenbetriebs (z.B. Gerätebeschaffung und Messdatenmanagement) sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Plattformen und -Lösungen für einige der deutschen regionalen Netzgesellschaften sowie internationale Konzerngesellschaften.

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Weitere Standorte befinden sich u.a. in Hannover, Dortmund, Münster, Helmstedt, Bayreuth, Potsdam und Landshut.

Die EGS gehört zu einer Gruppe von verbundenen Elektrizitäts- und Gasunternehmen und erbringt unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen und fällt damit unter § 6b Abs. 3 EnWG. Es werden die folgenden Tätigkeiten im Sinne des § 6b Absatz 3 EnWG ausgeübt: Dienstleistungen für Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und grundzuständiger Messstellenbetrieb. Eine Kontentrennung wurde vorgenommen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität.

Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.

2.2 Energiepolitisches Umfeld

Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte.

Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO2-Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. E.ON begrüßt das Bekenntnis, sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch wie die EU und die deutschen Delegierten der UN-Klimakonferenz in Dubai 2023 (COP28) ist auch E.ON der Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.

Die EU-Institutionen haben angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt.

Im März 2022 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die Begünstigten in anderen Ländern außerhalb der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Darüber hinaus hat die Kommission einen Teil der Maßnahmen zur Gewährung von "kleinen Beihilfen" zum Ausgleich außergewöhnlich hoher Energiepreise für die von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen bis Juni 2024 verlängert.

Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte "Osterpaket" zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung im Jahr 2023 wurde bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 Prozent des Jahresziels von 3,9 GW.

Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch weiter stark an. So hat sich bei den E.ON-Strom-Verteilnetzbetreibern die Anzahl der PV-Anfragen (<30 kWp) von 2021 auf 2022 von rund 120.000 auf etwa 240.000 verdoppelt. In den ersten drei Quartalen 2023 gingen wiederum fast doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahreszeitraum in 2022 ein. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich.

Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt E.ON die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem begleiten wir den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs von E.ON. Eine entsprechend überarbeitete Investitionsplanung werden wir mit Vorlage des Geschäftsberichts 2023 vorstellen.

Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden.

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft.

Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt.

Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform "Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023" ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 Prozent erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind.

Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließende Festlegung weiter aussteht und im ersten Quartal 2024 erwartet werden. In Bezug auf die vierten Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte im Jahr 2023, die des Eigenkapitalzins im Januar 2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Die Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 Beschwerde eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital im Jahr 2023 ausreichend Rechnung zu tragen.

Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in Ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zur rechnen.

Im Bereich Wasserstoff wurden Regelungen für ein sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport und der Versorgung von Großkunden dienen. Das Kernnetz wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren geplant und soll im ersten Quartal 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der Leitungen zeitnah erfolgen kann. Für die Netzbetreiber im Kernnetz ist eine staatliche Absicherung ihrer Investitionen vorgesehen (Amortisationsansatz).

Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden.

Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Zudem gab es eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung 2022/1854 vom 6. Oktober 2022, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden umfangreiche und komplexe Aufgaben auf E.ON als Stromerzeuger, Energieversorger und Verteilnetzbetreiber übertragen. E.ON war aufgrund der eigenen Stromerzeugungsanlagen von der Erlösabschöpfung unmittelbar betroffen.

Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive - CER Directive " bzw. der "Measures for high common level of cyber security - NIS2 Directive" sowie des Network Code on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei E.ON weitgehend umgesetzt.

2.3 Branchensituation

Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für E.ON steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die E.ON in verschiedenen Regionen Europas betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft.

2.4 Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 war im besonderen Maße durch den starken Zubau von Einspeiseanlagen in den E.ON-Verteilnetzen geprägt. Weiterhin lag der Fokus wie im Vorjahr auf der Konsolidierung und Neuordnung der IT-getriebenen Prozesse, dem Roll-Out intelligenter Messsysteme sowie dem Zähleraustausch im Bestandsmessstellenbetrieb.

Die mit SPACE lebenszyklusbedingte Ablösung der bestehenden Systemlandschaft verbunden mit der durch die Integration notwendigen Konsolidierung der IT- und Prozesslandschaft im Verteilnetz- und Messstellenbetrieb zählte im Jahr 2023 und zählt auch in den Folgejahren zu den größten Herausforderungen. Durch die bei EGS aufgebaute und gebündelte Expertise zur Entwicklung und den Betrieb von IT-Systemen wurden weitere Großprojekte wie iConnect, Information Platform Energy Networks (iPEN) und Smart Extranet bei EGS verankert. Auch diese Projekte stehen ganz im Fokus der langfristigen Konsolidierung und dem langfristigen sowie sicheren Betrieb von IT-Systemen für das E.ON-Netz. Gerade diese Bündelung trägt dazu bei, dass zum einen auch weiterhin kurzfristige gesetzlich kodifizierte Anpassungsbedarfe systemtechnisch abgebildet werden können und zum anderen, dass zeitnah auf geänderte Kundenanforderungen reagiert werden kann. In Anbetracht der oben geschilderten Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass die Veränderungsgeschwindigkeit des energiewirtschaftlichen Rahmenwerkes dauerhaft anhält. Dies u.a. auch, weil das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2.9.2021 (C-718/18) einen grundlegenden Wandel für die Struktur der Energieregulierung bedeutet, was Auswirkungen auf das Geschäft der EGS haben wird. Der Gerichtshof hat festgehalten, dass die sog. "normative" Regulierung durch den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, insbesondere im Bereich der Netzentgeltregulierung gegen die in den einschlägigen EU-Richtlinien vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sowie der Landesregulierungsbehörden verstößt. Damit werden sowohl die Verordnungsermächtigung nach § 24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch die auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen - insbesondere die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) - in absehbarer Zeit nicht mehr zur Anwendung kommen können.

Mit Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens im EnWG wird künftig die Bundesnetzagentur in eigener Zuständigkeit die Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen bundesweit festlegen. Dies bedeutet - nach Einführung der Entgeltregulierung im Jahr 2005 - eine neue Zäsur für die deutsche Energieregulierung. Ein Evaluierungsprozess der Branche mit der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung hat gerade erst begonnen.

EGS hat im Jahr 2023 zur Finanzierung der anhaltenden Entwicklungsaufwände weitere Nutzungsrechte an ausgewählten Softwareprodukten verleast.

Im Vorjahr wurde für 2023 ein leicht negatives HGB-Ergebnis erwartet, das Geschäftsjahr schließt jedoch mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 47.401.

Dabei wirkten sich maßgeblich die anhaltende Kostenexplosion in Folge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der hieraus resultierenden Tarifsteigerungen aus. Darüber hinaus mussten mit der Ausweitung der bestehenden Tätigkeitsschwerpunkte neue Mitarbeitende in Zeiten des Fachkräftemangels eingestellt werden. Trotz der durch die Erholung der Börsen entstandenen positiven Effekte aus der Marktwertanpassung für das entsprechende Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 17.412 ergab sich der Jahresfehlbetrag, der sich Anfang des 2. Quartals abzeichnete und aus dem Eigenkapital gedeckt werden konnte.

Systemverbund iConnect

EGS hat sich verpflichtet, im Rahmen des Systemverbunds iConnect Leistungen im Bereich der Konzeption, Erstellung und Einführung von drei Portalen zur Digitalisierung des End-2-End Netzanschlusses zu erbringen.

Dabei wurden verschiedene Portale entwickelt, die Kunden, Sachbearbeitern und Installateuren einen vereinfachten, onlinegestützten Umgang mit dem Hausanschlussprozess ermöglichen. Im Jahr 2023 wurde ein stabiler Systemverbund für die Regionalversorger Avacon, E.DIS, HanseWerk & Bayernwerk hergestellt sowie eine Anbindung an die neuen SAP Backend "Enterprise Asset Management" und "S/4 United" durchgeführt. Für 2024 sind Rollouts bei Westnetz & LEW Verteilnetz geplant.

Smart Meter Rollout

EGS treibt die Smartifizierung der Verteilnetze gemäß der E.ON-Strategie durch den Smart Meter Rollout auf der Niederspannungsebene maßgeblich voran. EGS übernimmt hierzu für seine Kunden die gesamte Steuerung und Abwicklung des intelligenten Messstellenbetriebs - vom Technologiemanagement und Gerätebeschaffung, über die Gerätemontage und die Gatewayadministration bis hin zum Wechselprozessmanagement und Messdatenmanagement.

Im Jahr 2023 wurden mehr als 70.000 intelligente Messsysteme verbaut, so dass von EGS zum Jahresende nun über 140.000 intelligente Messsysteme betrieben werden. Der Rollout der modernen Messeinrichtungen (mME) wurde 2023 planmäßig fortgesetzt. Inzwischen sind etwa 2,3 Millionen mME im Rollout verbaut worden.

SPACE

Im Jahr 2023 wurde SPACE auch weiterhin mit Hochdruck vorangetrieben und dabei wichtige Meilensteine erreicht. Im Bereich Metering wurde die Lösung für das Gerätemanagement erfolgreich bei der EGS eingeführt und stabilisiert. Im EDM wurde mit der produktiven Nutzung der Formelprofile bei EGS die Standardisierung auf Prozessebene vollständig abgeschlossen, mit dem Start der Migration des "e*count" steht nun die Vervollständigung der technischen Konsolidierung bevor. Die Solution Frontoffice wurde mit weiteren Releases für die EGS und die E.ON Netzgesellschaften weiterentwickelt und durch die neuen Produkte Marktpartnerportal und die Netzkunden-APP im Funktionsumfang erweitert. Damit sind drei von vier SPACE Modulen im Regelbetrieb und in der kontinuierlichen Weiterentwicklung. Der Go-live des vierten Moduls Backoffice (SAP S/4 HANA Utilities & Mako-Cloud) wurde von Oktober 2023 auf Juni 2024 neu terminiert. Maßnahmen zur Absicherung der neuen Roadmap wurden aufgesetzt, die Abnahmetestphase konnte bereits eingeleitet werden und weist Ende 2023 einen guten Stand aus.

Datenplattform iPEN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Plattform zu einem Reifegrad hin entwickelt werden, welcher es ermöglicht, digitale Lösungen zu skalieren und regionale E.ON-Einheiten anzubinden. Grundlage dafür ist die Leistungsfähigkeit der Plattform, welche sich durch ein standardisiertes Schnittstellen-Management und ein standardisiertes Netz-Datenmodell speist. Fast jede der deutschen Netzgesellschaften im Konzern nutzt mindestens ein Produkt wie das EnergiePortal oder den EnergieMonitor basierend auf iPEN. Im Geschäftsjahr ist das 2017 gegründete Startup envelio als E.ON-Beteiligung in Teilen in iPEN aufgegangen und ist seither eine tragende Säule innerhalb der iPEN-Architektur. Im Jahr 2023 wurde die Zahl an ausgerollten digitalen Lösungen weiter erhöht und die Anbindung von weiteren E.ON-Netzbetreibern vollzogen.

2.5 Ertragslage

Die Ertragslage stellt sich für den Berichtszeitraum wie folgt dar:


2023 2022 Veränderung

TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 328.043 391.317 -63.274
Bestandsveränderungen 14.566 -8.684 23.250
Aktivierte Eigenleistungen 6.997 5.998 999
Sonstige betriebliche Erträge 22.443 15.923 6.520
Betriebserträge 372.049 404.554 -32.505
Materialaufwand -150.999 -111.628 -39.371
Personalaufwand -137.507 -110.067 -27.440
Abschreibungen -1.402 -1.355 -47
Sonstige betriebliche Aufwendungen (einschließlich Betriebssteuern) -147.133 -126.733 -20.400
Betriebsaufwendungen -437.041 -349.783 -87.258
Betriebliches Ergebnis -64.992 54.771 -119.763
Finanzergebnis 18.090 -38.047 56.137
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -499 -21.043 20.544
Ergebnis nach Steuern -47.401 -4.319 -43.082
Jahresfehlbetrag -47.401 -4.319 -43.082


Im Geschäftsjahr fiel ein betriebliches Ergebnis i. H. v. TEUR -64.992 (Vorjahr: TEUR 54.771) an. Die wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden aufgeführt. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses i. H. v. TEUR 18.090 und nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit TEUR 499 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. TEUR 47.401.

Die Umsatzerlöse (TEUR 328.043) lassen sich auf Dienstleistungen für Verteilnetzbetrieb (TEUR 90.595), Messstellenbetrieb (TEUR 78.036 TEUR), Projekte für Verteilnetz- und Messstellenbetrieb (TEUR 59.140), Zählerverkäufe (TEUR 50.604) und IT-Betrieb für Verteilnetz (TEUR 47.720) sowie auf sonstige Umsatzerlöse (TEUR 1.948) zurückführen. Die sonstigen Umsatzerlöse entfallen auf Mieten und Nebenkosten. Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus der im Jahr 2023 durchgeführten SLA-Preisanpassung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 22.443) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 10.730) sowie Erträge aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für Drohverluste (TEUR 3.411). Die Auflösungen von Rückstellungen entfallen mit TEUR 10.600 auf ausstehende Rechnungen und mit TEUR 130 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Der Materialaufwand (TEUR 150.999) basiert neben Aufwendungen für Fremdleistungen aus den operativen und projektbezogenen Fachbereichen (TEUR 119.268) auch auf Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren (TEUR 31.731), im Wesentlichen aufgrund der durch EGS durchgeführten Dienstleistung zur Zählerbeschaffung.

Die Personalaufwendungen (TEUR 137.507) für Löhne und Gehälter sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf einen höheren Mitarbeiterstand und auf höhere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Der Mitarbeiterstand (Gesamtbelegschaft inkl. Geschäftsführung, ohne ruhende Arbeitsverhältnisse) beträgt zum 31. Dezember 2023 1.246 Mitarbeiter.

Es wurden Abschreibungen i. H. v. TEUR 1.402 vorgenommen. Die Abschreibungen entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 900) und Sachanlagen (TEUR 502).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 147.133) ergeben sich überwiegend aus IT-Aufwendungen (TEUR 69.822) und Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 45.826), Mieten und Pachten sowie mietnahen Nebenkosten (TEUR 8.191), Fremd- und Dienstleistungen (TEUR 4.624) und Reisekosten (TEUR 2.882). Der Großteil der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen besteht aus der Zuführung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (TEUR 2.032) aufgrund des vereinbarten Preismodells im Messstellenbetrieb, für die Ausgleichskosten für die Weiterentwicklung von Rückstellungen, die auf EBY Port3 GmbH übertragen wurden (TEUR 2.454) und Aufwendungen für Fremdleistungen aus Telekommunikationskosten (TEUR 3.454).

Das positive Finanzergebnis (TEUR 18.090) ist im Wesentlichen bedingt durch Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (TEUR 2.633), Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen (TEUR 236) sowie Erträgen des entsprechenden Deckungsvermögens (TEUR 17.412).

2.6 Finanzlage

Im Rahmen einer Finanzclearing-Vereinbarung mit E.ON SE ist die EGS am E.ON-Konzern-Cash Pool angeschlossen. Die Zahlungsfähigkeit und somit die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. Die Eigenkapitalquote ist im Geschäftsjahr auf 5,2 Prozent (Vorjahr 29,0 Prozent) gesunken.

Dem Finanzmittelbestand sind neben den flüssigen Mitteln (TEUR 239) auch die kurzfristigen Geldanlagen, der Cash Pool, der EGS bei der E.ON SE (TEUR 116.854) zugeordnet.

Der Cashflow im Geschäftsjahr war durch einen erhöhten Aufbau der Forderungen, Zahlungsmittelabfluss für Investitionen und CTA-Fonds geprägt. Dies konnte durch den vorhandenen Finanzmittelbestand gedeckt werden.

2.7 Vermögenslage

Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022 Veränderung

TEUR TEUR TEUR
Anlagevermögen 76.324 54.199 22.125
Vorräte 65.490 43.526 21.964
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 171.535 122.677 48.858
Flüssige Mittel 239 215 24
Rechnungsabgrenzungsposten 841 422 419
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 6.544 342 6.202
Summe Aktiva 320.973 221.381 99.592
Eigenkapital 16.739 64.140 -46.952
Rückstellungen 170.217 139.680 30.088
Verbindlichkeiten 129.272 14.710 114.562
Rechnungsabgrenzungsposten 4.745 2.851 1.894
Summe Passiva 320.973 221.381 99.592


Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 99.592 bzw. 45 Prozent auf TEUR 320.973 erhöht. Die Erhöhung betrifft auf der Aktivseite den Aufbau des Anlagevermögens, der Vorräte und der Forderungen, sowie eine Erhöhung des Aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung; auf der Passivseite steht der Erhöhung der Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten eine Reduzierung des Eigenkapitals gegenüber.

Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen hat die EGS Mittel in Fondsanteilen im Rahmen eines CTA angelegt, die zweckgebunden und dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind.

Die Erhöhung des Anlagevermögens (TEUR 76.324, Vorjahr TEUR 54.199) begründet sich im Wesentlichen durch den Zugang für die immateriellen Vermögensgegenstände, die als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR 22.659, Vorjahr TEUR 12.674) bilanziert sind.

Die Vorräte (TEUR 65.490) haben sich im Berichtszeitraum um TEUR 21.964 erhöht. Der Zugang resultiert aus dem Lageraufbau für Zähler (TEUR 44.656, Vorjahr TEUR 34.701) und einem Zugang zu unfertigen Erzeugnissen für den Systemverbund iConnect (TEUR 24.124, Vorjahr Zugang TEUR 14.749).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 151.726, Vorjahr TEUR 117.593) enthalten zum 31. Dezember 2023 Forderungen aus dem Cash Pool Konto bei der E.ON SE (TEUR 116.854, Vorjahr TEUR 38.053). Der Aufbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 34.133 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen aus der Abrechnung von Leasing-Leistungen.

Die Erhöhung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung (TEUR 6.544, Vorjahr TEUR 342) ist auf die Überdeckung der Versorgungsverpflichtungen, die durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind, sowie auf die Überdeckung der Langzeitarbeitskonten zurückzuführen.

Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen auf TEUR 50.410 (Vorjahr TEUR 45.324) und die sonstigen Rückstellungen auf TEUR 101.795 (Vorjahr TEUR 76.793). Die übrigen Rückstellungen (TEUR 85.960; Vorjahr TEUR 63.179) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für nachträgliche Einstandskosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Leasingvermögens (TEUR 52.880), Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 15.834 ; Vorjahr TEUR 13.614), Steuerrückstellungen (TEUR 18.012; Vorjahr TEUR 17.563), Drohverlustrückstellung für Anfangsverluste aus dem vertraglich festgelegten Preismodell mit den Regionalversorgungsunternehmen für den Smart Meter Rollout (TEUR 4.614; Vorjahr TEUR 6.124) sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen (TEUR 22.459; Vorjahr TEUR 22.532).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 91.968, Vorjahr TEUR 6.946) haben sich im Geschäftsjahr erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit IT-Leistungen.

2.8 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die EGS wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS-Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON-Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags.

Das EBITDA nach IFRS ist der zentrale Leistungsindikator für EGS. Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA beträgt für 2023 TEUR 1.153.

Abweichungen zum Ergebnis nach Steuern nach HGB (TEUR -46.952) ergeben sich aus Bereinigungen, Abschreibungen, Zinsergebnis sowie unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke. Wesentliche Abweichungen zwischen HGB und IFRS bilden die unterschiedlichen Ermittlungen von Pensionsrückstellungen sowie die anteilige Aktivierung von IT-Projektkosten, die aus Sicht des Gesamtkonzerns Anschaffungskosten darstellen.

Die EGS ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB befreit. Der aktuelle zusammengefasste nicht finanzielle Bericht der E.ON SE kann unter www.eon.com eingesehen werden.

3. Mitarbeiter

Zum Jahresende 2023 gehörten zur Gesamtbelegschaft der EGS 1.246 Mitarbeiter (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse, inkl. Geschäftsführer). Im Vergleich zum Ende des Vorjahres erhöhte sich die Mitarbeiterzahl um 133 Mitarbeiter. Insgesamt waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 1.198 Personen beschäftigt.

4. Prognosebericht

Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird.

Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent.

Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen.

Entwicklung der EGS
Die folgenden Geschäftsjahre werden weiterhin im Zeichen der Digitalisierung und Cloudifizierung stehen. Durch die laufende Weiterentwicklung und den Betrieb von iPEN, iConnect und SmartExtranet wird EGS einen wichtigen Beitrag zur Grid Smartifizierung leisten. Zudem steht der Rollout des im Rahmen von SPACE entwickelten Moduls BackOffice, sowie Betrieb und Weiterentwicklung der bisher ausgerollten Lösungen im Fokus. Dies alles erfolgt parallel zu einem verabschiedeten Osterpaket, dass bspw. zu steigender Anzahl an Energieerzeugungsanlagen, Wärmepumpen, Ladesäulen und damit zu einer weiteren Belastung der operativen Prozesse bei EGS führt. Vor diesen vielfältigen Herausforderungen stehen die Aufrechterhaltung eines guten Qualitätslevels bestehender Prozesse bei gleichzeitiger Kostenstabilisierung im Fokus. Digitale Skills, aber auch Kommunikation und Kollaboration werden in einer weiterhin hybriden Arbeitswelt auch im Jahr 2024 eine große Rolle spielen.

Vor diesem schwierigen Hintergrund rechnet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 mit einem HGB-Ergebnis nahe 0.

Insgesamt wird der Aufwand insbesondere durch den weiteren Ausbau der intelligenten Messsysteme weiter steigen. Gegenläufig wirken geplante Erlösen aus dem im Jahr 2024 durch den geplanten GoLive der SPACE Backoffice- und Frontofficesolutions bei Westnetz und Mitnetz, so dass die Geschäftsführung ein positives EBITDA nach IFRS erwartet. Die Ergebnisentwicklung wird dabei wesentlich beeinflusst von der Entwicklung im Smart Meter Umfeld und der fristgerechten Umsetzung der o.a. SPACE Systemkomponenten, verbunden mit den erwarteten Qualitätsleveln.

5. Risikobericht

Die EGS handelt entsprechend der im Konzern gültigen Risikorichtlinien. Diese werden durch eigene Anweisungen konkretisiert und ergänzt. Aufgrund regelmäßiger Überprüfungen und Anpassungen wird die Wirksamkeit des Risikomanagements sichergestellt.

Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken nutzt die Gesellschaft diverse Management- und Kontrollsysteme. Dazu zählt neben der halbjährlich durchgeführten unternehmensweiten Risikoerfassung ein einheitlicher Strategie- und Planungsprozess. Damit verzahnt die EGS das Risikomanagement mit den Controlling- und Reportingprozessen.

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und umfassend über bestehende und künftige Risiken informiert.

In den kommenden 12 Monaten sieht die Geschäftsführung die folgenden nennenswerten Risiken, denen wir mit Risikokompensation, -reduzierung und -vermeidung begegnen. Diese sind gegenüber den Vorjahren teilweise unverändert und stellen sich wie folgt dar:

Externe Risiken
Wie bereits im Vorjahr prognostiziert, sieht die Geschäftsführung externe bzw. Marktrisiken weiterhin insbesondere im zunehmenden Wettbewerb auf dem Service-Markt. Der Rollout im Messstellenbetrieb führt zu einem weiterhin sehr hohen Bedarf an Montagedienstleistungen, die sowohl operativ als auch systemisch abgeleistet werden müssen. Die grundsätzliche Verfügbarkeit von Montagekapazitäten konnte zwischenzeitlich zwar vertraglich gesichert werden, die Qualität der Arbeiten gilt es jedoch auch im Folgejahr in Teilen zu verbessern.

Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering einzustufen.

Operative Risiken
Die zusätzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebs, verbunden mit dem Ziel der Bereitstellung energiespezifischer Dienstleistungen für konzernfremde Netzbetreiber erfordert, wie bereits im Vorjahr prognostiziert, weiterhin eine permanente Weiterentwicklung von Organisation, Systemen und Prozessen. Die notwendigen Anpassungen bergen die Gefahr des zeitweiligen Qualitätsverlustes. Der Zeitplan zur Umsetzung bzw. Einführung von SPACE ist und bleibt sehr ambitioniert und erfordert eine hohe Anzahl von IT- und Fachpersonal. Zur Überbrückung des bestehenden Fachkräftemangels am Markt, wird hierzu weiterhin der temporäre Einsatz von Beratern notwendig sein. Die Konzentration der IT-Experten auf die Erarbeitung einer konsolidierten Systemwelt kann in der Folge zu einer geringeren Optimierung in den von EGS genutzten unterschiedlich ausgeprägten Bestandssystemen führen. Die gesetzlichen Anpassungen werden weiterhin umgesetzt und nachverfolgt. Diesem Risiko begegnet EGS durch den modularen Aufbau innerhalb der einzelnen Programme und einer agilen Vorgehensweise. So kann sowohl auftretenden Kapazitätsengpässen als auch erforderlichen Systemanpassungen schnellstmöglich entgegengetreten werden. Weitere operative Risiken stellen der Ausfall der IT-Systeme sowie die Nichteinhaltung regulatorischer Anforderungen bei der Erfüllung der Dienstleistungen dar.

Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering einzustufen.

Finanzwirtschaftliche Risiken
Die im Rahmen des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen gehaltenen Wertpapiere werden unverändert von Fondsmanagern verwaltet. Dadurch wird dem Kursänderungsrisiko für das Deckungsvermögen adäquat begegnet.

Wie im Vorjahr sind wir im Gesamtbild aufgrund unserer Risikobestandsaufnahme, unserer Einschätzung bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie unserer Beurteilung der Wirksamkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen der Ansicht, dass die Risikolage in Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken weiterhin als nicht kritisch einzustufen ist und keine besonderen Risiken bestehen, die den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden könnten.

Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering einzustufen.

6. Chancenbericht

Die Geschäftsführung sieht insbesondere im Umfeld des Smart Meter Rollouts die Chance, sich stärker im Markt zu etablieren und weitere Dienstleistungen für Konzernunternehmen und externe Unternehmen zu generieren. Dies wird mit reibungslosen End-to-End Prozessen (inkl. Hardware, Montage, Gatewayadministration, Messstellenbetrieb, Verbuchung und Abrechnung) und Einhaltung der Qualitätskennzahlen unterstützt.

Mit der Umsetzung der neuen IT-Systemwelt werden Prozesse weiter standardisiert. Hierdurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um den stetig wachsenden qualitativen und quantitativen Anforderungen des Energiemarktes entgegenzutreten. Ein hoher Standardisierungsgrad ermöglicht einerseits eine kostengünstige Erbringung von energiewirtschaftlichen Dienstleistungen und andererseits die schnelle Anpassung an sich entwickelnde Marktanforderungen. Hierdurch werden auch die Voraussetzungen für den Aufbau eines Sofware-as-a-Service Angebotes geschaffen, das nach Überzeugung der Geschäftsführung in den Folgejahren eine steigende Nachfrage von Konzern- und externen Unternehmen nach solchen Leistungen Schritt für Schritt bedienen wird.

Bezüglich des weiteren Wachstums soll das Potential der bestehenden Wertschöpfungskette (z.B. durch Zählerverkauf und netznahe Dienstleistungen) komplett ausgenutzt werden. Wie auch im Jahr 2023 wird in einer Vielzahl kleinerer Projekte und Initiativen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Innovation, die Entwicklung zusätzlicher Produkte vorangetrieben. Ziel ist es, EGS-eigene Produktentwicklungen im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich am Markt zu etablieren.

7. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauen- bzw. Männeranteil in Aufsichtsrat, Geschäftsführung und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauen- bzw. Männeranteil erreicht werden soll.

Für den Aufsichtsrat der EGS wurde eine Zielgröße des Frauenanteils von 33,3 Prozent festgelegt, es gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027. Aktuell liegt die Quote bei 27,3 Prozent. Für die Geschäftsführungsebene wurde festgelegt, dass eine Frau zur Geschäftsführerin berufen wird. Dies ist noch nicht erfolgt.

Die durch die Geschäftsführung festgelegten Zielquoten für den Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung wurde mit 42,3 Prozent (Zielgröße: 36,0 Prozent) übertroffen und für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mit 32,2 Prozent (Zielgröße: 36,0 Prozent) knapp verfehlt. Auch hier gilt die Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027.

 

Hamburg, den 21. Februar 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Malte Sunderkötter
Sprecher der Geschäftsführung

Ingo Schroers

Michael Semrau

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid Solutions GmbH
Anhang der E.ON Grid Solutions GmbH
Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva
Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Entwicklung des Anlagevermögens

Bilanz


der E.ON Grid Solutions GmbH

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 76.324 54.199
Immaterielle Vermögensgegenstände 67.737 45.282
Sachanlagen 2.050 2.518
Finanzanlagen 6.537 6.399
Umlaufvermögen 237.264 166.418
Vorräte 65.490 43.526
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 171.535 122.677
Flüssige Mittel 239 215
Rechnungsabgrenzungsposten 841 422
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 6.544 342
Aktiva 320.973 221.381


in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital 16.739 64.140
Gezeichnetes Kapital 4.472 4.472
Kapitalrücklage 26.192 26.192
Gewinnrücklagen 6.923 6.923
Gewinnvortrag 26.553 30.872
Jahresfehlbetrag -47.401 -4.319
Rückstellungen 170.217 139.680
Verbindlichkeiten 129.272 14.710
Rechnungsabgrenzungsposten 4.745 2.851
Passiva 320.973 221.381


Gewinn- und Verlustrechnung


der E.ON Grid Solutions GmbH

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 328.043 391.317
Bestandsveränderungen 14.566 -8.684
Andere aktivierte Eigenleistungen 6.997 5.998
Sonstige betriebliche Erträge 22.443 15.923
Materialaufwand -150.999 -111.628
Personalaufwand -137.507 -110.067
Abschreibungen -1.402 -1.355
Sonstige betriebliche Aufwendungen -147.133 -126.733
Finanzergebnis 18.090 -38.047
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -499 -21.043
Ergebnis nach Steuern -47.401 -4.319
Jahresfehlbetrag -47.401 -4.319


Anhang


der E.ON Grid Solutions GmbH

Allgemeine Grundlagen

Die E.ON Grid Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 136433 im Handelsregister geführt.

Die E.ON Grid Solutions GmbH (EGS) erbringt umfassende Dienstleistungen für das regulierte Verteilnetzgeschäft im Bereich Strom und Gas und des Messstellenbetriebs sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Plattformen und -Lösungen.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.

Die E.ON Grid Solutions GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben.

Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die E.ON Grid Solutions GmbH erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG.

Gemäß § 291 HGB ist die E.ON Grid Solutions GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit.

Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden, sofern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Entstehung eines Vermögensgegenstandes ausgegangen werden kann, zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5 Jahre
Mietereinbauten 11 bis 33 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 3 bis 30 Jahre


Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens. Die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse sowie unfertiger Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten. Allen erkennbaren Lagerrisiken wird durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.

Flüssige Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 31,0 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein - nicht bilanzierter - aktiver Überhang latenter Steuern.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Langzeitarbeitskonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, und die Festgelder bezüglich Langzeitarbeitskonten von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover und der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main sowie für Altersteilzeitverpflichtungen von der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, treuhänderisch für die E.ON Grid Solutions GmbH verwaltet.

Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 63 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest.

Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sowie aus Vorruhestandsvereinbarungen und Langzeitarbeitskonten werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet.

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:


31.12.2023 31.12.2022
Gehalts-/Karrieretrend 2,95 % p.a. 2,75 % p.a.
Rentendynamik - andere Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten Garantieanpassung unterliegen 2,20 % p.a. 2,00 % p.a.
Dynamik der Deputatsleistung 2,20 % p.a. 2,00 % p.a.
Rechnungszins Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,82 % p.a. 1,78 % p.a.
Rechnungszins Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie Sterbegeldverpflichtungen 1,74 % p.a. 1,44 % p.a.
Rechnungszins Altersteilzeitverpflichtungen 1,08 % p.a. 0,59 % p.a.
Rechnungszins Vorruhestandsverpflichtungen 1,08 % p.a. 0,59 % p.a.


Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung.

Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen ausschließlich die geleisteten Anzahlungen der Entwicklungskosten im Umfeld SPACE.

Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft sich auf 22.659 T€.

Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Gesellschaft Anteil
%
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
b.ventus GmbH i.L., Düsseldorf 5,01 - -
greenited GmbH i.L., Hamburg 50,00 10 -16


Da sich die b.ventus GmbH i.L. derzeit in einem Insolvenzverfahren befindet, liegt kein Jahresabschluss zum 31.12.2022 vor.

Am 29.01.2024 wurde die Löschung der greenited GmbH i.L. im Handelsregister eingetragen. Die Liquidation der Gesellschaft ist somit abgeschlossen. Es wurde eine Bilanz zum 30.04.2023 erstellt. Zum Stichtag beträgt das Eigenkapital 10 T€. Die Gesellschaft erwirtschaftete einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16 T€.

Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON‑Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen (bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von 6.533 T€ (Vorjahr 6.379 T€).

Umlaufvermögen

Vorräte

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 44.656 34.701
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20.834 8.825

65.490 43.526


Bei den Vorräten handelt es sich um unfertige Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im Wesentlichen für iConnect sowie den Lagerbestand an Zählern und Messeinrichtungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 312 362
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 151.726 117.593
davon gegen die Gesellschafter 141 229
Sonstige Vermögensgegenstände 19.497 4.722

171.535 122.677


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 116.854 T€ (Vorjahr 38.053 T€) das konzerninterne Cash‑Pooling mit der E.ON SE, Essen.

Die sonstigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 31.041 T€ (Vorjahr 78.626 T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen an Steuergläubiger in Höhe von 5.646 T€ (Vorjahr 4.299 T€).

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 841 T€ betrifft im Wesentlichen die Abgrenzung der Cloud-Serviceleistungen für Folgeperioden.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen sowie dem Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen und Langzeitarbeitskonten ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Versorgungsverpflichtungen, die durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind

Erfüllungsbetrag -43.091 -43.844
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 49.311 43.027
davon Fondsanteile 49.310 43.026
davon Festgelder / liquide Mittel 1 1
Nettowert 6.220 -817
Erfüllungsrückstand aus Langzeitarbeitskonten

Erfüllungsbetrag -763 -783
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 1.087 1.125
davon Fondsanteile 333 320
davon Festgelder / liquide Mittel 754 805
Nettowert 324 342

6.544 -475


Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 49.985 T€ (Vorjahr 49.399 T€). Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein.

Eigenkapital

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 4.472 4.472
Kapitalrücklage 26.192 26.192
davon nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB 9.215 9.215
davon nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 16.977 16.977
Gewinnrücklagen 6.923 6.923
Gewinnvortrag 26.553 30.872
Jahresfehlbetrag -47.401 -4.319

16.739 64.140
Gesellschafter Anteil in € Anteil in %
Bayernwerk AG 1.400.000 31,3 %
Westenergie AG 1.094.381 24,5 %
Avacon AG 741.573 16,6 %
E.DIS AG 617.978 13,8 %
HanseWerk AG 617.978 13,8 %

4.471.910 100,0 %


Ein ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 19.935 T€.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 4.784 T€ (Vorjahr 24.433 T€).

Für selbsterstelle immaterielle Vermögensgegenstände besteht gemäß §268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von 107 T€.

Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 50.410 45.324
Steuerrückstellungen 18.012 17.563
Sonstige Rückstellungen 101.795 76.793

170.217 139.680


Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den Treuhandvertrag Past Service gesichert sind

Erfüllungsbetrag 281.683 267.432
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens -233.944 -225.284
davon Fondsanteile -233.800 -225.239
davon Festgelder / liquide Mittel -144 -45
Nettowert 47.739 42.148
Deputatsverpflichtungen 2.671 2.359

50.410 44.507


Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 213.865 T€ (Vorjahr 203.991 T€).

Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für nachträgliche Einstandskosten im Rahmen vertraglich zugesicherter Gegenstände aus den verleasten Softwareprodukten sowie für Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Rückstellungen im Personalbereich umfassen überwiegend Aufwendungen für Ergebnisbeteiligung, Gleitzeit sowie Altersteilzeitverpflichtungen.

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für nachträgliche Einstandskosten 52.880 28.956
Rückstellungen im Personalbereich 15.834 13.614
Drohverlustrückstellungen 4.614 6.124
Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen 22.459 22.532
Rückstellung für Jahresabschlusskosten 788 397
Übrige sonstige Rückstellungen 5.220 5.170

101.795 76.793


Bei den Rückstellungen von Altersteilzeitverträgen wurde der auf den Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den Fondsanteilen und Festgeldanlagen bzw. liquiden Mitteln bei der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, wie folgt verrechnet:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen

Erfüllungsbetrag 1.927 1.861
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens -1.557 -1.355
davon Fondsanteile -1.057 -1.015
davon Festgelder / liquide Mittel -501 -340
Nettowert 370 506


Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 1.116 TEUR (Vorjahr 1.116 TEUR).

Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein.

Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.646 674
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 91.968 6.946
davon gegenüber den Gesellschaftern 43 58
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 264
Sonstige Verbindlichkeiten 2.658 6.826
davon aus Steuern 1.584 6.267

129.272 14.710


Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind ungesichert.

Haftungsverhältnisse

Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen besteht ein Haftungsverhältnis gegenüber dem verbundenen Unternehmen EBY Port 3 GmbH, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft wird. Diese Einschätzung beruht vor allem auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 200.756 T€. Hiervon entfallen 114.755 T€ auf verbundene Unternehmen und 4.607 T€ auf assoziierte Unternehmen.

Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

in T€ 2023 2022
Verteilnetzbetrieb 90.595 135.226
Messstellenbetrieb 78.036 99.830
Projekte für Verteilnetz- und Messstellenbetrieb 59.140 84.643
Zählerverkäufe 50.604 37.996
IT-Betrieb für Verteilnetz 47.720 31.417
Sonstige Umsatzerlöse 1.948 2.205

328.043 391.317
in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 328.043 391.317
davon Deutschland 324.550 391.317
davon Europa ohne Deutschland 3.493 -


Andere aktivierte Eigenleistungen

in T€ 2023 2022
Übrige aktivierte Eigenleistungen 6.997 5.998

6.997 5.998


Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen Leistungen für die Software SPACE.

Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2023 2022
Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des Finanzanlagevermögens - 328
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 10.730 8.173
Übrige Erträge 11.713 7.422

22.443 15.923


In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 15.118 T€ enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Abfindungen.

Die übrigen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für Drohverluste in Höhe von 3.411 T€.

Die EGS hat zum 30. Dezember 2023 als Mitgliedsunternehmen ihren Austritt aus der Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (VKE) erklärt. Mit Ablauf des 30. Dezember 2023 entstand ertragswirksam ein Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Verlustrücklage der VKE in Höhe von 1.663 T€, der für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Größenordnung ist.

Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 31.731 21.305
Aufwendungen für bezogene Leistungen 119.268 90.323

150.999 111.628


Der Materialaufwand beinhaltet neben Aufwendungen für Fremdleistungen für die operativen und projektbezogenen Fachbereiche auch Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren, im Wesentlichen aufgrund der durch EGS durchgeführten Dienstleistung zur Zählerbeschaffung.

Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 104.395 87.663
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 33.112 22.404
davon für Altersversorgung 16.589 7.160

137.507 110.067


Der Anstieg der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf einen höheren Mitarbeiterstand und höhere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen zurückzuführen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2023 2022
Reisekosten 2.882 1.638
IT-Kosten 69.822 64.722
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 914 486
Mieten und Pachten 8.191 8.541
Fremd- und Dienstleistungen 4.624 3.649
Prüfungs- und Beratungskosten 45.826 27.837
Jahresabschlusskosten 584 388
Übrige Aufwendungen 14.101 19.373
Sonstige Steuern 189 99

147.133 126.733


Der Anstieg der IT-Kosten sowie der Prüfungs- und Beratungskosten resultiert im Wesentlichen aus den eingekauften Leistungen für IT-Projekte.

Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Zuführung zur Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 2.032 T€, Aufwendungen aus dem Schuldbeitritt mit der EBY Port 3 GmbH in Höhe von 2.454 T€ und Aufwendungen für Fremdleistungen aus Telekommunikationskosten in Höhe von 3.454 T€.

Finanzergebnis

in T€ 2023 2022
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens - 8
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 18.355 302
davon aus verbundenen Unternehmen 2.749 302
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 666 -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -265 -38.357
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -263 -38.311

18.090 -38.047


In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind ebenfalls Zinsen für Langzeitarbeitszeitkonten in Höhe von 22 T€ und Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 42 T€ saldiert enthalten.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist auch der Nettoertrag 14.543 T€ (Vorjahr: Nettoaufwand im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen 38.306 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2023 2022
Aufwendungen aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) -2.633 -11.633
Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen -236 -28.226
Erträge aus dem Deckungsvermögen 17.412 1.553

14.543 -38.306


Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten 2.401 T€ (Vorjahr 63 T€) Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der E.ON SE, Essen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

in T€ 2023 2022
Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 223 10.956
Gewerbesteuer 226 10.039
Ausländische Steuer 50 48

499 21.043


Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten 449 T€ periodenfremde Steuerbelastungen.

Sonstige Angaben

Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz

Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:

Die E.ON Grid Solutions GmbH ist in das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE, Essen eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 116.854 T€. Die Zinserträge hieraus betragen 2.401 T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen.

Es fielen Aufwendungen für IT-Dienstleistungen an die E.ON Digital Technology GmbH in Höhe von 70.949 T€ an. Weiterhin fielen Aufwendungen für die Erbringung von Kundenserviceleistungen im Verteilnetzbetrieb gegenüber der e.dialog Netz GmbH in Höhe von 7.724 T€ sowie Mietzahlungen an die E.ON Real Estate GmbH in Höhe von 4.541 T€ an.

Die Umsatzerlöse für die Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf von Zählern wurden im Wesentlichen gegenüber der Bayernwerk Netz GmbH in Höhe von 116.907 T€, der Avacon Netz GmbH in Höhe von 64.285 T€, der E.DIS Netz GmbH in Höhe von 62.356 T€, der Schleswig-Holstein Netz AG in Höhe von 49.849 T€, der Westnetz GmbH in Höhe von 39.125 T€, der envia Mitteldeutsche Energie AG in Höhe von 12.788 T€, der E.ON Energidistribution AB in Höhe von 5.999 T€, der HanseGas GmbH in Höhe von 4.048 T€, der E.ON Energie Deutschland GmbH in Höhe von 2.041 T€, der EG.D. a.s. in Höhe von 2.750 T€, der Syna GmbH in Höhe von 2.162 T€, der E.ON Digital Technology GmbH in Höhe von 1.506 T€, der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH in Höhe von 1.325 T€, der ElbEnergie GmbH in Höhe von 1.247 T€ , der Avacon Hochdrucknetz GmbH in Höhe von 1.172 T€ und der LEW Verteilnetz GmbH in Höhe von 1.018 T€ erzielt.

Durch Schuldbeitritt wurden insgesamt sonstige Personalverpflichtungen in Höhe von 21.262 T€ an die EBY Port 3 GmbH übertragen.


Die Entgelte für verschiedene Dienstleistungen richten sich nach vertraglich vereinbarten Preisen.

Durchschnittliche Beschäftigungszahl

in Personen 2023 2022
männlich 717 667
weiblich 481 444
Gesamt 1.198 1.111


Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor.

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der E.ON Grid Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

Harald Heß Vorsitzender Senior Vice President Energy Networks Technology & Innovation
Matthias Heinrich Gesamtbetriebsratsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON Grid Solutions GmbH
Tanja Sünnemann (seit 01.01.2024)
Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Nord
Kristijan Jukicic Betriebsratsvorsitzender Betrieb Süd
Silke Jerke-Michaelis Betriebsratsvorsitzende Betrieb Mitte
Marten Bunnemann Vorsitzender des Vorstands der Avacon AG
Christian Fenger Mitglied des Vorstands der HanseWerk AG
Daniela Groher Mitglied des Vorstands der Bayernwerk AG
Jürgen Schütt Mitglied des Vorstands der E.DIS AG
Stefan Küppers Mitglied des Vorstands der Westenergie AG
Sebastian Weber Mitglied des Vorstands der E.ON Digital Technology GmbH
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der E.ON Grid Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Malte Sunderkötter Sprecher der Geschäftsführung Ressort Metering
Michael Semrau Ressort Prozesse und Systeme
Ingo Schroers Ressort Kundenservice
Organbezüge

Aufsichtsratsbezüge

Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 29 T€ (Vorjahr 25 T€) Bezüge gewährt.

Bezüge der Geschäftsführung

Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung der E.ON Grid Solutions GmbH beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 1.153 T€. In den Bezügen sind 147 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 15.861 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten.

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Entwicklung des Anlagevermögens

in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
- 193 - - 193
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
3.955 186 - 316 4.457
Geleistete Anzahlungen 43.750 26.664 -3.689 -316 66.409
Immaterielle Vermögensgegenstände 47.705 27.043 -3.689 - 71.059
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
1.583 341 -920 - 1.004
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.718 607 -548 86 4.863
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 107 - - -86 21
Sachanlagen 6.408 948 -1.468 - 5.888
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.379 348 -194 - 6.533
Beteiligungen 913 - - - 913
Sonstige Ausleihungen 20 7 -23 - 4
Finanzanlagen 7.312 355 -217 - 7.450
Anlagevermögen 61.425 28.346 -5.374 - 84.397
in T€ Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte - -39 - -39 155 -
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -2.423 -861 - -3.284 1.174 1.532
Geleistete Anzahlungen - - - - 66.408 43.750
Immaterielle Vermögensgegenstände -2.423 -900 - -3.323 67.737 45.282
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -712 -39 315 -436 568 871
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -3.178 -463 239 -3.402 1.461 1.540
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - 21 107
Sachanlagen -3.890 -502 554 -3.838 2.050 2.518
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - 6.533 6.379
Beteiligungen -913 - - -913 - -
Sonstige Ausleihungen - - - - 4 20
Finanzanlagen -913 - - -913 6.537 6.399
Anlagevermögen -7.226 -1.402 554 -8.074 76.324 54.199

 

Hamburg, den 21.02.2024

E.ON Grid Solutions GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Malte Sunderkötter
Sprecher der Geschäftsführung

Michael Semrau

Ingo Schroers

Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

1. Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

1.1 Darlegung der für die Erstellung des Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel

Für die Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden dargestellte Systematik angewandt.

Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH (EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausweisen zu können.

1.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Zur Erstellung der Finanzinformation für die Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.

Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst. Sofern sich Aufwendungen und Erträge der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand direkt zuordnen ließen, wurde eine sachgerechte Schlüsselung vorgenommen. Sowohl bei den erzielten Erlösen wie auch getätigten Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 hat diese Vorgehensweise Anwendung gefunden, wobei die Verteilung der Aufwendungen immer mit der direkten oder geschlüsselten Zuordnung der Erlöse korrespondiert.

Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin für die zugehörigen Aufwendungen gleichermaßen.

Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und damit über definierte Mengentreiber je Sparte Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.

Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse für die Geräte und Montagen der verschiedenen Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.

Erlöse aus Projekten und optional beauftragten Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war, wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen Leistungsempfängern individuell, auf die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge" verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den Empfängern gem. § 6b EnWG abgestimmt.

1.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Erträge und Aufwendungen des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung wurden, wo es möglich war, in einem ersten Schritt direkt zugeordnet. Die verbleibenden Aufwendungen und Erträge wurden im Anschluss über sach- und verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zugerechnet.

Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen wurde ein umfangreiches und mehrstufiges Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.

Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und Material (inkl. Fremddienstleistungen) als größte Aufwandspositionen. Diese wurden stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.

Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen. Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in der Schlüsselgröße gewahrt.

EGS ist in der Sparte Strom ausschließlich im Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung tätig. Die Schlüsselbezeichnungen richten sich nach den verwendeten Mengentreibern. Die nachfolgend dargestellten Schlüssel für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zur verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.

Tabelle 1: Übersicht der verwendeten Schlüssel zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

Schlüssel Mengentreiber Anteil Stromverteilung in % Anteil weitere Tätigkeiten
in %
Erläuterung
Anzahl Netznutzungs­verträge gesamt Anzahl Netznutzungsverträge 88,0 12,0 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den Sparten Gas/Strom gebildet.
Personalaufwand gesamt Personalaufwand gesamt 64,5 35,5 Der Schlüssel wurde durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die so gebildete Verteilung des operativen Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese sind als Unterstützungsleistungen der operativen Bereiche anzusehen.
sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt 58,3 41,7 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen betrieblichen Aufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet.
periodische Umsatzerlöse 2023 periodische Umsatzerlöse gesamt 61,9 38,1 Alle nicht direkt zuordenbaren periodischen Erlösen aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
aperiodische Umsatzerlöse 2023 aperiodische Umsatzerlöse gesamt 70,0 30,0 Alle nicht direkt zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
Fremddienst-leistungen Fremddienstleistungen gesamt 61,1 38,9 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA- Erlöse gebildet.
Personal Pensionen Kein Mengentreiber 78,1 21,9 Kombination aus mehreren Ansätzen (Basis: Vorjahr):
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen, so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom "Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine weitere Gewichtung für die zwei Jahre Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen, in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten ergibt sich ein Schlüssel für die Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil für Pensionen auf die Marktrollen ebenso verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt 71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels beträgt 29 % (4/14).
IT im sonstigen betrieblichen Aufwand IT-Aufwand 75,8 24,2 Ausgehend von der Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann, ist eine qualifizierte Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Anschließend erfolgt die Verteilung auf die Sparten Strom/Gas innerhalb der Marktrolle VNB auf Basis der Netznutzungsverträge.
Der so ermittelte Schlüssel je Sparte Strom/Gas ist dann auf den IT-Gesamtaufwand angewendet worden.
Umsatzerlöse VNB Umsatzerlöse VNB 82,4 17,6 Aus den gesamten Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB" als Teilmenge herausgelöst und der Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels "Umsatzerlöse gesamt 2023" ermittelt.
Meo Anzahl der Meo 88,4 11,6 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten Gas/Strom gebildet.


1.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

Für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Bilanz aufgestellt:

Tabelle 2: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 64.084 45.286
Immaterielle Vermögensgegenstände 58.407 37.770
Sachanlagen 1.458 1.889
Finanzanlagen 4.218 5.627
Umlaufvermögen 132.864 99.679
Vorräte 21.753 11.875
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.963 87.648
Flüssige Mittel 148 156
Rechnungsabgrenzungsposten 519 295
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 5.110 232
Aktiva 202.577 145.492
Eigenkapital 10.052 43.088
Gezeichnetes Kapital 3.954 3.954
Kapitalrücklage 6.146 15.484
Gewinnrücklagen 6.122 122
Gewinnvortrag 23.478 27.168
Jahresfehlbetrag -29.648 -9.640
Rückstellungen 110.041 90.806
Verbindlichkeiten 79.235 9.339
Rechnungsabgrenzungsposten 3.249 2.260
Passiva 202.577 145.492


Das Anlagevermögen (TEUR 64.084) setzt sich zusammen aus immateriellen Vermögensgegenständen, die als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte. In den Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt, Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung, IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei den Vorräten (TEUR 21.753) handelt sich um unfertige Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im Wesentlichen für iConnect sowie den Lagerbestand an Zählern und Messeinrichtungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR 110.963) umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden Service Level Agreements sowie Forderungen aus Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag noch nicht begleichen waren.

Der aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 5.110) aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des Erfüllungsbetrags mit dem höheren CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.

Auf der Passivseite beinhalten die im Eigenkapital (TEUR 11.036) ausgewiesenen Gewinnrücklagen (TEUR 6.122) den ausschüttungsgesperrten Betrag aus der CTA-Vermögensverrechnung.

Die Rückstellungen (TEUR 110.041) setzen sich zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 39.367) für vorzunehmende Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen inkl. Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen für zu leistende Steuerzahlungen (TEUR 11.622) (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 59.052) für bestehende tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen (z.B. für Jubiläumsverpflichtungen, Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten übrigen Rückstellungen aus dem Geschäftsablauf (u.a. für Archivierung, Prozessrisiken, Risiken aus Produkthaftung oder für Prüfleistungen zum Jahresabschluss, nachträgliche Einstandskosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Leasingvermögens).

In den Verbindlichkeiten (TEUR 79.235) werden Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber Dienstleistern für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier gegenüber der Versorgungskasse Energie zur Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

1.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

Für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt:

Tabelle 3: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 202.460 267.401
Bestandsveränderungen 14.245 -7.679
Andere aktivierte Eigenleistungen 5.432 4.838
Sonstige betriebliche Erträge 13.384 4.305
Materialaufwand -76.319 -60.395
Personalaufwand -88.730 -74.881
Abschreibungen -1.240 -1.198
Sonstige betriebliche Aufwendungen -112.269 -98.003
Finanzergebnis 13.712 -29.713
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -322 -14.316
Ergebnis nach Steuern -29.648 -9.640
Jahresfehlbetrag 29.648 9.640


Die Umsatzerlöse (TEUR 202.460) resultieren aus vereinnahmten Entgelten für Dienstleistungserbringungen der EGS auf Basis des Dienstleistungsrahmenvertrages (Regelleistungen), für erbrachte optional beauftragte Leistungen sowie aus abgerechneten Leistungen aus dem Projektgeschäften für den Verteilnetzbetrieb.

In der Position Bestandsveränderungen (TEUR 14.245) werden Veränderungen aus noch nicht vollständig erbrachten Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Es handelt sich hier um Vorlauf- und Vorbereitungsaktivitäten.

EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im Wesentlichen in der Position andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 5.432) ausgewiesen wird.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 13.384) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, u.a. für bezogene Lieferungen und Leistungen, aus der Auflösung von Personalrückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (Abfindungen) und aus sonstigen betrieblichen Erträgen , z.B. aus der ertragswirksamen Auskehrung der Verlustrücklage der Versorgungskasse Energie VVAG i.L.

Der Materialaufwand (TEUR 76.319) basiert neben Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogenen Waren (Materialeinkäufe in Form von Zählern) auch auf Aufwendungen aus Inventurdifferenzen und Wertberichtigungen von Betriebsmaterialien, Abschreibungen auf Betriebsmaterialien sowie operativen und projektbezogenen Fremdleistungen (z.B. Mess- und Montagedienstleister).

Die Personalaufwendungen (TEUR 88.730) umfassen die gezahlten Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Abschreibungen (TEUR 1.240) entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände für von EGS erworbene bzw. selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf Sachanlagen wie z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software, Hardware sowie Werkzeuge und Geräte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 112.269) ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen Nebenkosten, Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung, Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten, Schulungskosten und Bürobedarf und Versicherungsaufwendungen.

Das positive Finanzergebnis (TEUR 13.712) ist im Wesentlichen auf die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu Pensionsrückstellungen sowie den dazu gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des entsprechenden Deckungsvermögens zurückzuführen.

In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 322) sind die Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.

2. Tätigkeitsbereich Gasverteilung

2.1 Darlegung der für die Erstellung des Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel

Für die Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden dargestellte Systematik angewandt.

Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH (EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausweisen zu können.

2.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Zur Erstellung der Finanzinformation für die Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.

Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst. Sofern sich Aufwendungen und Erträge der Tätigkeit Gasverteilung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand direkt zuordnen ließen, wurde eine sachgerechte Schlüsselung vorgenommen. Sowohl bei den erzielten Erlösen wie auch getätigten Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 hat diese Vorgehensweise Anwendung gefunden, wobei die Verteilung der Aufwendungen immer mit der direkten oder geschlüsselten Zuordnung der Erlöse korrespondiert.

Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin für die zugehörigen Aufwendungen gleichermaßen.

Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und damit über definierte Mengentreiber je Sparte Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.

Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse für die Geräte und Montagen der verschiedenen Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.

Erlöse aus Projekten und optional beauftragten Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war, wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen Leistungsempfängern individuell, auf die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge" verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den Empfängern gem. §6b EnWG abgestimmt.

2.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Erträge und Aufwendungen des Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurden, wo es möglich war, in einem ersten Schritt direkt zugeordnet. Die verbleibenden Erträge und Aufwendungen wurden im Anschluss über sach- und verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit Gasverteilung zugerechnet.

Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen wurde ein umfangreiches und mehrstufiges Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.

Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und Material (inkl. Fremddienstleistungen) als größte Aufwandspositionen. Diese wurden stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.

Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen. Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in der Schlüsselgröße gewahrt.

EGS ist in der Sparte Gas ausschließlich im Tätigkeitsbereich Netzverteilung/-fernleitung tätig. Die Schlüsselbezeichnungen richten sich nach den verwendeten Mengentreibern.

Die nachfolgend dargestellten Schlüssel für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung zur verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.

Tabelle 4: Übersicht der verwendeten Schlüssel zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich Gasverteilung

Schlüssel Mengentreiber Anteil Gasverteilung in % Anteil weitere Tätigkeiten in % Erläuterung
Anzahl Netznutzungsverträge gesamt Anzahl Netznutzungsverträge 11,6 88,4 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den Sparten Gas/Strom gebildet.
Personalaufwand gesamt Personalaufwand gesamt 13,9 86,1 Der Schlüssel wurde durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die so gebildete Verteilung des operativen Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese sind als Unterstützungsleistungen der operativen Bereiche anzusehen.
sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt 12,2 87,8 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen betrieblichen Aufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet.
periodische Umsatzerlöse 2023 periodische Umsatzerlöse gesamt 13,2 86,8 Alle nicht direkt zuordenbaren periodischen Erlöse aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
aperiodische Umsatzerlöse 2023 aperiodische Umsatzerlöse gesamt 12,9 87,1 Alle nicht direkt zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
Fremddienstleistungen Fremddienstleistungen gesamt 12,0 88,0 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet.
Personal Pensionen Kein Mengentreiber 16,4 83,6 Kombination aus mehreren Ansätzen: (Basis: Vorjahr)
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen, so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom "Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine weitere Gewichtung für die zwei Jahre Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen, in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten ergibt sich ein Schlüssel für die Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil für Pensionen auf die Marktrollen ebenso verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt 71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels beträgt 29 % (4/14).
IT im sonstigen betrieblichen Aufwand IT-Aufwand 15,3 84,7 Ausgehend von der Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann, ist eine qualifizierte Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Der so ermittelte Schlüssel je Sparte ist dann auf den IT-Gesamtaufwand angewendet worden.
Umsatzerlöse VNB Umsatzerlöse VNB 17,6 82,4 Aus den gesamten Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB" als Teilmenge herausgelöst und der Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels "Umsatzerlöse gesamt 2023" ermittelt.
Meo Anzahl der Melo 11,6 88,4 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten Gas/Strom gebildet.


2.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung

Für die Tätigkeit Gasverteilung wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Bilanz aufgestellt:

Tabelle 5: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH - Tätigkeitsbereich Gasverteilung

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 9.040 6.095
Immaterielle Vermögensgegenstände 7.862 5.053
Sachanlagen 271 274
Finanzanlagen 906 768
Umlaufvermögen 32.381 25.608
Vorräte 8.906 7.255
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.443 18.318
Flüssige Mittel 31 35
Rechnungsabgrenzungsposten 111 54
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.073 30
Aktiva 42.605 31.792
Eigenkapital 5.903 11.984
Gezeichnetes Kapital 518 518
Kapitalrücklage 5.976 4.722
Gewinnrücklagen 802 802
Gewinnvortrag 3.075 3.705
Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -4.467 2.238
Rückstellungen 20.574 17.738
Verbindlichkeiten 15.688 1.660
Rechnungsabgrenzungsposten 439 410
Passiva 42.605 31.792


Das Anlagevermögen (TEUR 9.040) setzt sich zusammen aus immateriellen Vermögensgegenständen, die als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte. In den Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt, Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung, IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei den Vorräten (TEUR 8.906) handelt sich um unfertige Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im Wesentlichen für i.Connect sowie den Lagerbestand an Zählern und Messeinrichtungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR 23.443) umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden Service Level Agreements sowie Forderungen aus Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag noch nicht begleichen waren.

Der aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 1.073) aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des Erfüllungsbetrags mit dem höheren CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.

Auf der Passivseite beinhalten die im Eigenkapital (TEUR 5.903) ausgewiesenen Gewinnrücklagen (TEUR 802) den ausschüttungsgesperrten Betrag aus der CTA-Vermögensverrechnung.

Die Rückstellungen (TEUR 20.574) setzen sich zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 8.268) für vorzunehmende Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen inkl. Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen (TEUR 2.497) für zu leistende Steuerzahlungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 9.809) für bestehende tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen (z.B. für Jubiläumsverpflichtungen, Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten übrigen Rückstellungen aus dem Geschäftsablauf (u.a. für Archivierung, Prozessrisiken, Risiken aus Produkthaftung oder für Prüfleistungen zum Jahresabschluss).

In den Verbindlichkeiten (TEUR 15.688) werden Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber Dienstleistern für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier gegenüber der Versorgungskasse Energie zur Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

2.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung

Für die Tätigkeit Gasverteilung wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt:

Tabelle 6: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich Gasverteilung

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 45.606 49.795
Bestandsveränderungen 1.892 -1.006
Andere aktivierte Eigenleistungen 728 647
Sonstige betriebliche Erträge 2.450 744
Materialaufwand -20.165 -13.200
Personalaufwand -19.054 -11.443
Abschreibungen -162 -157
Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.577 -14.716
Finanzergebnis 2.884 -6.239
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -69 -2.188
Ergebnis nach Steuern -4.467 2.238
Jahresfehlbetrag 4.467 2.238


Die Umsatzerlöse (TEUR 45.606) resultieren aus vereinnahmten Entgelten für Dienstleistungserbringungen der EGS auf Basis des Dienstleistungsrahmenvertrages (Regelleistungen), für erbrachte optional beauftragte Leistungen sowie aus abgerechneten Leistungen aus dem Projektgeschäften für den Verteilnetzbetrieb.

In der Position Bestandsveränderungen (TEUR 1.892) werden Veränderungen aus noch nicht vollständig erbrachten Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die gegenüber den Netzbetreibern erbracht wurden. Es handelt sich hier um Vorlauf- und Vorbereitungsaktivitäten.

EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im Wesentlichen in der Position andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 728) ausgewiesen wird.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2.450) umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, u.a. für bezogene Lieferungen und Leistungen, aus Personalrückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (z.B. Abfindungen) und sonstige betriebliche Erträge, z.B. aus der ertragswirksamen Auskehrung der Verlustrücklage der Versorgungskasse Energie VVAG i.L..

Der Materialaufwand (TEUR 20.165) basiert neben Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogenen Waren (Materialeinkäufe in Form von Zählern) auch auf Aufwendungen aus Inventurdifferenzen und Wertberichtigungen von Betriebsmaterialien, Abschreibungen auf Betriebsmaterialien sowie operativen und projektbezogenen Fremdleistungen (z.B. Mess- und Montagedienstleister).

Die Personalaufwendungen (TEUR 19.054) umfassen die gezahlten Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Abschreibungen (TEUR 162) entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände für von EGS erworbene bzw. selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf Sachanlagen wie z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software, Hardware sowie Werkzeuge und Geräte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 18.577) ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen Nebenkosten Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung, Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten, Schulungskosten und Bürobedarf und Versicherungsaufwendungen.

Das positive Finanzergebnis (TEUR 2.884) ist im Wesentlichen auf die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu Pensionsrückstellungen sowie den dazu gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des entsprechenden Deckungsvermögens zurückzuführen.

In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 69) sind die Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.

3. Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messstellenbetreiber

3.1 Darlegung der für die Erstellung des Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel

Für die Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden dargestellte Systematik angewandt.

Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH (EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausweisen zu können.

3.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Zur Erstellung der Finanzinformation für die Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.

Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst. Sofern sich Aufwendungen und Erträge der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand direkt zuordnen ließen, wurde eine sachgerechte Schlüsselung vorgenommen. Sowohl bei den erzielten Erlösen wie auch getätigten Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 hat diese Vorgehensweise Anwendung gefunden, wobei die Verteilung der Aufwendungen immer mit der direkten oder geschlüsselten Zuordnung der Erlöse korrespondiert.

Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin für die zugehörigen Aufwendungen gleichermaßen.

Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und damit über definierte Mengentreiber je Sparte Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.

Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse für die Geräte und Montagen der verschiedenen Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.

Erlöse aus Projekten und optional beauftragten Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war, wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen Leistungsempfängern individuell, auf die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge" verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den Empfängern gem. §6b EnWG abgestimmt.

3.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit des grundzuständigen Messtellenbetreibers wurden, wo es möglich war, in einem ersten Schritt direkt zugeordnet. Die verbleibenden Aufwendungen und Erträge wurden im Anschluss über sach- und verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit des grundzuständigen Messtellenbetreibers zugerechnet.

Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen wurde ein umfangreiches und mehrstufiges Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.

Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und Material (inkl. Fremddienstleistungen) als größte Aufwandspositionen. Diese wurden stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.

Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen. Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in der Schlüsselgröße gewahrt.

Die Schlüsselbezeichnungen richten sich nach den verwendeten Mengentreibern. Die nachfolgend dargestellten Schlüssel für die Tätigkeit des grundzuständigen Messtellenbetreibers zur verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.

Tabelle 7: Übersicht der verwendeten Schlüssel zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messtellenbetreiber

Schlüssel Mengentreiber Anteil gMSB in % Anteil weitere Tätigkeiten in % Erläuterung
Anzahl Netznutzungsverträge gesamt Anzahl Netznutzungsverträge 0,0 100,0 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den Sparten Gas/Strom gebildet.
Personalaufwand gesamt Personalaufwand gesamt 15,9 84,1 Der Schlüssel wurde durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die so gebildete Verteilung des operativen Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese sind als Unterstützungsleistungen der operativen Bereiche anzusehen.
sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt sonstiger betrieblicher Aufwand gesamt 18,3 81,7 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen betrieblichen Aufwandes in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet.
periodische Umsatzerlöse 2023 periodische Umsatzerlöse gesamt 18,0 82,0 Alle nicht direkt zuordenbaren periodischen Erlösen aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
aperiodische Umsatzerlöse 2023 aperiodische Umsatzerlöse gesamt 18,1 81,9 Alle nicht direkt zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus Regelleistungen wurden über die Anzahl Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die Summe aus direkten und geschlüsselten Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je Sparte und wird über diesen Schlüssel abgebildet.
Fremddienstleistungen Fremddienstleistungen gesamt 26,0 74,0 Der Schlüssel wurde durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen zu allen Sparten unter Berücksichtigung der direkten Zuordnung der SLA- Erlöse gebildet.
Personal Pensionen Kein Mengentreiber 5,2 94,8 Kombination aus mehreren Ansätzen: (Basis: Vorjahr)
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen, so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022 durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom "Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine weitere Gewichtung für die zwei Jahre Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen, in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten ergibt sich ein Schlüssel für die Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil für Pensionen auf die Marktrollen ebenso verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt 71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels beträgt 29 % (4/14).
IT im sonstigen betrieblichen Aufwand IT-Aufwand 8,3 91,7 Ausgehend von der Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann, ist eine qualifizierte Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Der so ermittelte Schlüssel ist dann auf den IT-Gesamtaufwand angewendet worden.
Umsatzerlöse VNB Umsatzerlöse VNB 0,0 100,0 Aus den gesamten Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB" als Teilmenge herausgelöst und der Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels "Umsatzerlöse gesamt 2020" ermittelt.
MeLo Anzahl der MeLo 0,0 100,0 Der Schlüssel wurde durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten Gas/Strom gebildet.


3.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messstellenbetreiber

Für die Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Bilanz aufgestellt.

Tabelle 8: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messstellenbetreiber

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 4.311 2.722
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.038 2.459
Sachanlagen 235 260
Finanzanlagen 1.038 3
Umlaufvermögen 47.969 32.859
Vorräte 34.576 20.189
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.350 12.653
Flüssige Mittel 43 17
Rechnungsabgrenzungsposten 152 56
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 337 54
Aktiva 52.770 35.691
Eigenkapital 724 4.708
Gezeichnetes Kapital 0 0
Kapitalrücklage 7.622 7.609
Gewinnrücklagen 0 0
Gewinnvortrag / Verlustvortrag 0 0
Jahresfehlbetrag -6.898 -2.901
Rückstellungen 18.808 27.476
Verbindlichkeiten 33.002 3.341
Rechnungsabgrenzungsposten 236 166
Passiva 52.770 35.691


Das Anlagevermögen (TEUR 4.311) setzt sich zusammen aus immateriellen Vermögensgegenständen, die als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte. In den Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt, Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung, IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei den Vorräten (TEUR 34.576) handelt sich um den Lagerbestand an Zählern für den Messstellenbetrieb.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR 13.350) umfassen im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden Service Level Agreements sowie Forderungen aus Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag noch nicht begleichen waren.

Der aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 337) aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des Erfüllungsbetrags mit dem höheren CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.

Die Rückstellungen (TEUR 18.808) setzen sich zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 2.598) für vorzunehmende Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen inkl. Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen (TEUR 2.861) für zu leistende Steuerzahlungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) und sonstigen Rückstellungen (TEUR 13.348) für bestehende tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen (z.B. für Jubiläumsverpflichtungen, Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten übrigen Rückstellungen aus dem Geschäftsablauf (u.a. für die Bildung von Drohverlustrückstellungen für Anlaufverluste im gMSB, Archivierung, Prozessrisiken, Risiken aus Produkthaftung oder für Prüfleistungen zum Jahresabschluss.

In den Verbindlichkeiten (TEUR 33.002) werden Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber Dienstleistern für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier gegenüber der Versorgungskasse Energie zur Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

3.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messtellenbetreiber

Für die Tätigkeit grundzuständiger Messtellenbetreiber wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung folgende Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt:

Tabelle 9: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich grundzuständiger Messtellenbetreiber

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 68.422 54.850
Bestandsveränderungen 0 0
Andere aktivierte Eigenleistungen 778 513
Sonstige betriebliche Erträge 5.909 6.389
Materialaufwand -50.302 -33.449
Personalaufwand -21.841 -17.339
Abschreibungen 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.046 -8.583
Finanzergebnis 1.261 -1.965
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -79 -3.316
Ergebnis nach Steuern -6.898 -2.901
Jahresfehlbetrag 6.898 2.901


Die Umsatzerlöse (TEUR 68.422) resultieren aus der Lieferung und Montage von Zähl- und Messgeräten, aus vereinnahmten Entgelten für Dienstleistungserbringungen für den laufenden Betrieb sowie aus beauftragten optionalen Leistungen sowie aus Projektgeschäften für den Verteilnetzbetrieb.

EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im Wesentlichen in der Position andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 778) ausgewiesen wird.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 5.909) umfassen im überwiegenden Teil Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sowie der Auflösung von Rückstellungen, u.a. für bezogene Lieferungen und Leistungen, aus Personalrückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (z.B. Abfindungen) und sonstige betriebliche sonstige betriebliche Erträge, z.B. aus der ertragswirksamen Auskehrung der Verlustrücklage der Versorgungskasse Energie VVAG i.L..

Der Materialaufwand (TEUR 50.302) setzt sich neben Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogenen Waren (Materialeinsatz in Form von Zähl- und Messgeräten) auch aus Aufwendungen aus Inventurdifferenzen und Wertberichtigungen von Betriebsmaterialien, Abschreibungen auf Betriebsmaterialien (Zähl- und Messeinrichtungen) sowie operativen Fremdleistungen (Mess- und Montagedienstleister).

Die Personalaufwendungen (TEUR 21.841) umfassen die gezahlten Löhne und Gehälter, sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 11.046) ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen Nebenkosten Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung, Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten, Schulungskosten und Bürobedarf und Versicherungsaufwendungen.

Das positive Finanzergebnis (TEUR 1.261) ist im Wesentlichen auf die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu Pensionsrückstellungen sowie den sowie den dazu gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des entsprechenden Deckungsvermögens zurückzuführen.

In der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 79) sind die Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg‌, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Grid Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023‌ geprüft.

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 7 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB‌‌ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌‌‌ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter‌‌‌ sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 7 des Lageberichts enthalten ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, den 21. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nocker, Wirtschaftsprüfer

Voß, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der E.ON Grid Solutions GmbH


Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung im Geschäftsjahr 2023 umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und kontinuierlich überwacht.

Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Lage des Unternehmens, alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte sowie über das Risikomanagement. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat eingebunden und hat diese auf Basis der Berichte der Geschäftsführung ausführlich erörtert.

Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat stetig über die strategische Weiterentwicklung im Netzbereich sowie die gesetzlich obligatorischen oder marktgetriebenen Projekte und Herausforderungen für 2023. Sie informierte über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Unternehmensplanung mit Erfolgs-, Finanz-, und Personalplanung sowie des Risikomanagementsystems.

Insbesondere zeigte die Geschäftsführung bestehende Risiken auf und gab die entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen bekannt. Geprägt war das Geschäftsjahr diesbezüglich insbesondere von der Implementierung der neuen Systemlandschaft im Rahmen des SPACE-Projekts. Der Umgang mit dem starken Anstieg von Kunden im Netzanschluss- und Einspeisesegment, die wirtschaftliche Entwicklung der EGS sowie der Smart Meter Rollout waren weitere Themen des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Sitzungen des Aufsichtsrates

Im Jahr 2023 wurden zwei ordentliche sowie die konstituierende Aufsichtsratssitzung abgehalten und ein Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.

Die Geschäftsführung berichtete in der Sitzung vom 30. März 2023 über die operative und finanzielle Lage der Gesellschaft. Neben Statusupdates zum Projekt EEG-Billing und der Stichtagsabrechnung der Kleineinspeiser wurde hinsichtlich der operativen Themen insbesondere auf die negativen Auswirkungen der aktuellen IT-Betriebssituation auf die MaKo (Marktkommunikation) sowie die Verschiebung des SPACE Go-Live des Backoffice Westnetz/Mitnetz eingegangen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem aktuellen Stand des Smart Meter Rollouts und den zu erwartenden Herausforderungen aufgrund der Novellierung des MsbG befasst. Weitere Themen waren der Umgang mit Single Know­How Trägem, der Start und die Meilensteine des Projekts MEA (Mehrerlösabschöpfung) sowie Maßnahmen zum Schließen der Recruiting-Lücke.

In der Sitzung vom 16. Oktober 2023 informierte die Geschäftsführung über den aktuellen Status der Zielerreichung 2023 sowie die Jahresplanung für 2024 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2025-2028. Neben den Statusberichten zum Smart Meter Rollout und SPACE sowie der Vorstellung der Recruiting-Kennzahlen lag der Fokus unter anderem auf Maßnahmen zur Optimierung des Kundenservices sowie der gemeinsamen Prozessausgestaltung und -automatisierung zur Befriedigung der Kundenanforderungen und deren starken mengenmäßigem Anstieg. Weitere Themen waren die erfolgreiche Umsetzung der angepassten Marktkommunikation, die Einführung des Gerätemanagements sowie der Status der Projekte BizDevOps@EGS und Rocks Readiness im Kontext des Digital Big Picture 2.0 von Energy Networks. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Hybrides Arbeiten und den Effekten von Präsenzphasen auseinandergesetzt.

In den beiden ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat sich das Gremium gründlich mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst. Den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt.

Zudem stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen während des gesamten Geschäftsjahres in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung zu aktuellen Fragen der Geschäftspolitik, der strategischen Ziele sowie wichtiger Einzelvorgänge.

Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch den von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Bericht des Abschlussprüfers wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und den im Geschäftsjahr entstandenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 47.400.991,24 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung

Die Aufsichtsräte waren bis zur Beendigung der ordentlichen Gesellschafterversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, bestellt. Im Anschluss an diese Sitzung am 30. März 2023. kam das neu gewählte Gremium zur konstituierenden Aufsichtsratssitzung zusammen und wählte Herrn Harald Heß zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Matthias Heinrich zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Jochen Grimm hat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Tanja Sünnemann hat ab dem 1. Januar 2024 als von den Arbeitnehmervertretern am 16. März 2023 gewähltes Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen Amtsperiode die Nachfolge von Jochen Grimm angetreten.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, den Belegschaftsvertretern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der E.ON Grid Solutions GmbH seinen Dank und seine Anerkennung für den geleisteten Einsatz aus.

 

Hamburg, im März 2024

Harald Heß
Vorsitzender des Aufsichtsrats

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