E.ON Grid Solutions GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
1.1 Geschäftstätigkeit
Die E.ON Grid Solutions GmbH ist ein zentraler
Serviceanbieter im E.ON-Konzern und erbringt als Shared
Service-Gesellschaft die umfassende Steuerung der
Dienstleistungsprozesse für das regulierte
Verteilnetzgeschäft im Bereich Strom und Gas (z.B.
Netz- und Einspeiseabrechnung, Kundenkontaktmanagement,
Lieferantenwechsel) und des Messstellenbetriebs (z.B.
Gerätebeschaffung und Messdatenmanagement) sowie den
Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Plattformen und
-Lösungen für einige der deutschen regionalen
Netzgesellschaften sowie internationale
Konzerngesellschaften.
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Weitere Standorte
befinden sich u.a. in Hannover, Dortmund, Münster,
Helmstedt, Bayreuth, Potsdam und Landshut.
Die EGS gehört zu einer Gruppe von verbundenen
Elektrizitäts- und Gasunternehmen und erbringt
unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen und
fällt damit unter § 6b Abs. 3 EnWG. Es werden die
folgenden Tätigkeiten im Sinne des § 6b Absatz 3
EnWG ausgeübt: Dienstleistungen für
Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie sonstige
Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und
Gassektors und grundzuständiger Messstellenbetrieb.
Eine Kontentrennung wurde vorgenommen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland
hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine
Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile
wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen
Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher
Grund für diese Entwicklung sind die
Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern.
Diese bremsen jedoch zugleich die
Wirtschaftsaktivität.
Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und
Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß
OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag.
2.2 Energiepolitisches Umfeld
Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der
Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im
Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte.
Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 haben sich
Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf
ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende
Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die
Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die
Nutzung von Technologien wie der CO2-Abscheidung und
-Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in
Energiesystemen. E.ON begrüßt das Bekenntnis,
sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit
den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu
verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch
wie die EU und die deutschen Delegierten der
UN-Klimakonferenz in Dubai 2023 (COP28) ist auch E.ON der
Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für
den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die
Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische
Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Die EU-Institutionen haben angesichts der durch den
Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im
vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen
des Klimawandels Maßnahmen zur Krisenbewältigung
auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt.
Im März 2022 hat die Europäische Kommission
daher neue befristete Rahmenbedingungen für
staatliche Beihilfen zur "Krisenbewältigung und
Gestaltung des Wandels" (Temporary Crisis and
Transition Framework) angenommen, um Investitionen in
Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der
Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen
ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise,
weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025
gelten und die Einführung erneuerbarer Energie,
Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von
Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff,
unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen
können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die
Begünstigten in anderen Ländern außerhalb
der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt
dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im
Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene
Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31.
Dezember 2023 gelten. Darüber hinaus hat die
Kommission einen Teil der Maßnahmen zur
Gewährung von "kleinen Beihilfen" zum Ausgleich
außergewöhnlich hoher Energiepreise für die
von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen bis
Juni 2024 verlängert.
Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte
"Osterpaket" zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien verabschiedet. Mit verschiedenen
Gesetzesänderungen, beispielsweise im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die
Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am
Bruttostromverbrauch von 50 Prozent auf 80 Prozent
erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie
in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte
Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr
als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf
115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW
Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung im Jahr 2023 wurde
bereits im September erreicht. Der Zubau von
Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei
zirka 50 Prozent des Jahresziels von 3,9 GW.
Die Anzahl der Anfragen nach neuen
Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den
letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben
skizzierten forcierten Umsetzung der
Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch
weiter stark an. So hat sich bei den
E.ON-Strom-Verteilnetzbetreibern die Anzahl der PV-Anfragen
(<30 kWp) von 2021 auf 2022 von rund 120.000 auf etwa
240.000 verdoppelt. In den ersten drei Quartalen 2023
gingen wiederum fast doppelt so viele Anfragen wie im
Vorjahreszeitraum in 2022 ein. Um diese
Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können
sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung,
Digitalisierung und Automatisierung der
Netzanschlussprozesse erforderlich.
Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie
unterstützt E.ON die Initiativen der Bundesregierung
für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem
begleiten wir den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren
mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die
deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen
zusätzlichen Investitionen bestärken den
eingeschlagenen Wachstumskurs von E.ON. Eine entsprechend
überarbeitete Investitionsplanung werden wir mit
Vorlage des Geschäftsberichts 2023 vorstellen.
Um die politischen Ausbauziele zu erreichen,
müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen
aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern
von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden.
Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur
Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das
MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen
Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die
Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die
angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit
intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im
Mai 2023 in Kraft.
Die Neufassung des § 14a im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare
Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische
Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos
zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im
Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument
ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze,
sondern ergänzt diese temporär. Die
zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023
eine entsprechende Regelung festgelegt.
Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit
vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und
diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten,
erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns.
Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform "Klimaneutrales
Stromsystem (PKNS) 2023" ein Diskussionsforum zum
zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben
gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament,
EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft.
Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung
der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im
Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die
Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das
Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze
adressiert und die Grundlage für die kommunale
Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das
Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen
künftig nur noch neu installiert werden dürfen,
wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten
Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für
Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand
sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert
werden die Regelungen durch eine unter anderem nach
Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz
sieht zunächst einen Anteil von 30 Prozent
erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor.
Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf
hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028
Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche
Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme
versorgt werden und wie erneuerbare Energien und
Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze
sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU
beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht
vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten
Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht abschließend definiert sind.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr
2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen
behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der
Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich
dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des
EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der
Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für
den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas,
Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur
EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten
Entschließungsantrag wird angekündigt, dass
weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten
sind.
Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der
Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der
Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON für Strom
für die vierte Regulierungsperiode bestätigt,
wobei die abschließende Festlegung weiter aussteht
und im ersten Quartal 2024 erwartet werden. In Bezug auf
die vierten Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas
beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im
Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen
Großparameter fixiert. So hat die Behörde im
Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze
für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im
Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die
Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die
Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag
erfolgte im Jahr 2023, die des Eigenkapitalzins im Januar
2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung
Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für
Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die
Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen
stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf
die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt
ist. Die Verteilnetzbetreibergesellschaften von E.ON haben
gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im
Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die
Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine
Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 Beschwerde
eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung
für Fremdkapital im Jahr 2023 ausreichend Rechnung zu
tragen.
Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen
Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind
jedoch einige regulatorische Großparameter zur
vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend
festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch
in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der
Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen
Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur
vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig,
da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht
Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in
Ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster
Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH
ist im Laufe des Jahres 2024 zur rechnen.
Im Bereich Wasserstoff wurden Regelungen für ein
sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge
von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport
und der Versorgung von Großkunden dienen. Das
Kernnetz wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren
geplant und soll im ersten Quartal 2024 von der
Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der
Leitungen zeitnah erfolgen kann. Für die Netzbetreiber
im Kernnetz ist eine staatliche Absicherung ihrer
Investitionen vorgesehen (Amortisationsansatz).
Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu
erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen
rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich.
Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem
EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in
systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem
Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung
für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV,
Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau
von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom
vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von
Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll
die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der
Netzanschluss beschleunigt werden.
Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft,
so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz
auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. Diese Maßnahme
wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Zudem gab
es eine einmalige Entlastung im Dezember 2022. Das
Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023
entschieden, dass das Gesetz über den zweiten
Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil
betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds
(KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die
weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der
Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung
über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant
bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese
liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember
2022 über die Abschöpfung von
Überschusserlösen im Strommarkt teilweise
gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet
die EU-Verordnung 2022/1854 vom 6. Oktober 2022, woraufhin
in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer
Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im
Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist
Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf
Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der
Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese
Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden
umfangreiche und komplexe Aufgaben auf E.ON als
Stromerzeuger, Energieversorger und Verteilnetzbetreiber
übertragen. E.ON war aufgrund der eigenen
Stromerzeugungsanlagen von der Erlösabschöpfung
unmittelbar betroffen.
Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen
Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive
- CER Directive " bzw. der "Measures for high common level
of cyber security - NIS2 Directive" sowie des Network Code
on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von
unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im
Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei E.ON weitgehend
umgesetzt.
2.3 Branchensituation
Der Energiesektor befindet sich in einer Phase
grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der
Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große
volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den
Energiesektor. Für E.ON steht seit Beginn des
Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der
Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund.
Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die E.ON in
verschiedenen Regionen Europas betreibt, laufen auch in der
aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben
auch Auswirkungen auf das E.ON-Geschäft.
2.4 Geschäftsverlauf
Das Jahr 2023 war im besonderen Maße durch den
starken Zubau von Einspeiseanlagen in den
E.ON-Verteilnetzen geprägt. Weiterhin lag der Fokus
wie im Vorjahr auf der Konsolidierung und Neuordnung der
IT-getriebenen Prozesse, dem Roll-Out intelligenter
Messsysteme sowie dem Zähleraustausch im
Bestandsmessstellenbetrieb.
Die mit SPACE lebenszyklusbedingte Ablösung der
bestehenden Systemlandschaft verbunden mit der durch die
Integration notwendigen Konsolidierung der IT- und
Prozesslandschaft im Verteilnetz- und Messstellenbetrieb
zählte im Jahr 2023 und zählt auch in den
Folgejahren zu den größten Herausforderungen.
Durch die bei EGS aufgebaute und gebündelte Expertise
zur Entwicklung und den Betrieb von IT-Systemen wurden
weitere Großprojekte wie iConnect, Information
Platform Energy Networks (iPEN) und Smart Extranet bei EGS
verankert. Auch diese Projekte stehen ganz im Fokus der
langfristigen Konsolidierung und dem langfristigen sowie
sicheren Betrieb von IT-Systemen für das E.ON-Netz.
Gerade diese Bündelung trägt dazu bei, dass zum
einen auch weiterhin kurzfristige gesetzlich kodifizierte
Anpassungsbedarfe systemtechnisch abgebildet werden
können und zum anderen, dass zeitnah auf
geänderte Kundenanforderungen reagiert werden kann. In
Anbetracht der oben geschilderten Rahmenbedingungen ist
davon auszugehen, dass die Veränderungsgeschwindigkeit
des energiewirtschaftlichen Rahmenwerkes dauerhaft
anhält. Dies u.a. auch, weil das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2.9.2021
(C-718/18) einen grundlegenden Wandel für die Struktur
der Energieregulierung bedeutet, was Auswirkungen auf das
Geschäft der EGS haben wird. Der Gerichtshof hat
festgehalten, dass die sog. "normative" Regulierung durch
den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, insbesondere
im Bereich der Netzentgeltregulierung gegen die in den
einschlägigen EU-Richtlinien vorgesehene
ausschließliche Zuständigkeit und
Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sowie der
Landesregulierungsbehörden verstößt. Damit
werden sowohl die Verordnungsermächtigung nach §
24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch die auf dessen
Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen - insbesondere die
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die
Anreizregulierungsverordnung (ARegV) - in absehbarer Zeit
nicht mehr zur Anwendung kommen können.
Mit Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens im EnWG
wird künftig die Bundesnetzagentur in eigener
Zuständigkeit die Bedingungen und Methoden für
den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen
bundesweit festlegen. Dies bedeutet - nach Einführung
der Entgeltregulierung im Jahr 2005 - eine neue Zäsur
für die deutsche Energieregulierung. Ein
Evaluierungsprozess der Branche mit der Bundesnetzagentur
zur Ausgestaltung hat gerade erst begonnen.
EGS hat im Jahr 2023 zur Finanzierung der anhaltenden
Entwicklungsaufwände weitere Nutzungsrechte an
ausgewählten Softwareprodukten verleast.
Im Vorjahr wurde für 2023 ein leicht negatives
HGB-Ergebnis erwartet, das Geschäftsjahr
schließt jedoch mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von TEUR 47.401.
Dabei wirkten sich maßgeblich die anhaltende
Kostenexplosion in Folge der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung und der hieraus resultierenden
Tarifsteigerungen aus. Darüber hinaus mussten mit der
Ausweitung der bestehenden Tätigkeitsschwerpunkte neue
Mitarbeitende in Zeiten des Fachkräftemangels
eingestellt werden. Trotz der durch die Erholung der
Börsen entstandenen positiven Effekte aus der
Marktwertanpassung für das entsprechende
Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 17.412 ergab
sich der Jahresfehlbetrag, der sich Anfang des 2. Quartals
abzeichnete und aus dem Eigenkapital gedeckt werden konnte.
Systemverbund iConnect
EGS hat sich verpflichtet, im Rahmen des
Systemverbunds iConnect Leistungen im Bereich der
Konzeption, Erstellung und Einführung von drei
Portalen zur Digitalisierung des End-2-End Netzanschlusses
zu erbringen.
Dabei wurden verschiedene Portale entwickelt, die
Kunden, Sachbearbeitern und Installateuren einen
vereinfachten, onlinegestützten Umgang mit dem
Hausanschlussprozess ermöglichen. Im Jahr 2023 wurde
ein stabiler Systemverbund für die Regionalversorger
Avacon, E.DIS, HanseWerk & Bayernwerk hergestellt sowie
eine Anbindung an die neuen SAP Backend "Enterprise Asset
Management" und "S/4 United" durchgeführt. Für
2024 sind Rollouts bei Westnetz & LEW Verteilnetz
geplant.
Smart Meter Rollout
EGS treibt die Smartifizierung der Verteilnetze
gemäß der E.ON-Strategie durch den Smart Meter
Rollout auf der Niederspannungsebene maßgeblich
voran. EGS übernimmt hierzu für seine Kunden die
gesamte Steuerung und Abwicklung des intelligenten
Messstellenbetriebs - vom Technologiemanagement und
Gerätebeschaffung, über die Gerätemontage
und die Gatewayadministration bis hin zum
Wechselprozessmanagement und Messdatenmanagement.
Im Jahr 2023 wurden mehr als 70.000 intelligente
Messsysteme verbaut, so dass von EGS zum Jahresende nun
über 140.000 intelligente Messsysteme betrieben
werden. Der Rollout der modernen Messeinrichtungen (mME)
wurde 2023 planmäßig fortgesetzt. Inzwischen
sind etwa 2,3 Millionen mME im Rollout verbaut worden.
SPACE
Im Jahr 2023 wurde SPACE auch weiterhin mit Hochdruck
vorangetrieben und dabei wichtige Meilensteine erreicht. Im
Bereich Metering wurde die Lösung für das
Gerätemanagement erfolgreich bei der EGS
eingeführt und stabilisiert. Im EDM wurde mit der
produktiven Nutzung der Formelprofile bei EGS die
Standardisierung auf Prozessebene vollständig
abgeschlossen, mit dem Start der Migration des "e*count"
steht nun die Vervollständigung der technischen
Konsolidierung bevor. Die Solution Frontoffice wurde mit
weiteren Releases für die EGS und die E.ON
Netzgesellschaften weiterentwickelt und durch die neuen
Produkte Marktpartnerportal und die Netzkunden-APP im
Funktionsumfang erweitert. Damit sind drei von vier SPACE
Modulen im Regelbetrieb und in der kontinuierlichen
Weiterentwicklung. Der Go-live des vierten Moduls
Backoffice (SAP S/4 HANA Utilities & Mako-Cloud) wurde
von Oktober 2023 auf Juni 2024 neu terminiert.
Maßnahmen zur Absicherung der neuen Roadmap wurden
aufgesetzt, die Abnahmetestphase konnte bereits eingeleitet
werden und weist Ende 2023 einen guten Stand aus.
Datenplattform iPEN
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die
Plattform zu einem Reifegrad hin entwickelt werden, welcher
es ermöglicht, digitale Lösungen zu skalieren und
regionale E.ON-Einheiten anzubinden. Grundlage dafür
ist die Leistungsfähigkeit der Plattform, welche sich
durch ein standardisiertes Schnittstellen-Management und
ein standardisiertes Netz-Datenmodell speist. Fast jede der
deutschen Netzgesellschaften im Konzern nutzt mindestens
ein Produkt wie das EnergiePortal oder den EnergieMonitor
basierend auf iPEN. Im Geschäftsjahr ist das 2017
gegründete Startup envelio als E.ON-Beteiligung in
Teilen in iPEN aufgegangen und ist seither eine tragende
Säule innerhalb der iPEN-Architektur. Im Jahr 2023
wurde die Zahl an ausgerollten digitalen Lösungen
weiter erhöht und die Anbindung von weiteren
E.ON-Netzbetreibern vollzogen.
2.5 Ertragslage
Die Ertragslage stellt sich für den
Berichtszeitraum wie folgt dar:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Umsatzerlöse |
328.043 |
391.317 |
-63.274 |
|
Bestandsveränderungen |
14.566 |
-8.684 |
23.250 |
| Aktivierte
Eigenleistungen |
6.997 |
5.998 |
999 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
22.443 |
15.923 |
6.520 |
|
Betriebserträge |
372.049 |
404.554 |
-32.505 |
| Materialaufwand |
-150.999 |
-111.628 |
-39.371 |
| Personalaufwand |
-137.507 |
-110.067 |
-27.440 |
| Abschreibungen |
-1.402 |
-1.355 |
-47 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen (einschließlich
Betriebssteuern) |
-147.133 |
-126.733 |
-20.400 |
|
Betriebsaufwendungen |
-437.041 |
-349.783 |
-87.258 |
| Betriebliches
Ergebnis |
-64.992 |
54.771 |
-119.763 |
| Finanzergebnis |
18.090 |
-38.047 |
56.137 |
| Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
-499 |
-21.043 |
20.544 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-47.401 |
-4.319 |
-43.082 |
| Jahresfehlbetrag |
-47.401 |
-4.319 |
-43.082 |
Im Geschäftsjahr fiel ein betriebliches Ergebnis
i. H. v. TEUR -64.992 (Vorjahr: TEUR 54.771) an. Die
wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden
aufgeführt. Unter Berücksichtigung des
Finanzergebnisses i. H. v. TEUR 18.090 und nach Abzug der
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit TEUR 499 ergibt
sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. TEUR 47.401.
Die
Umsatzerlöse (TEUR 328.043) lassen sich auf
Dienstleistungen für Verteilnetzbetrieb (TEUR 90.595),
Messstellenbetrieb (TEUR 78.036 TEUR), Projekte für
Verteilnetz- und Messstellenbetrieb (TEUR 59.140),
Zählerverkäufe (TEUR 50.604) und IT-Betrieb
für Verteilnetz (TEUR 47.720) sowie auf sonstige
Umsatzerlöse (TEUR 1.948) zurückführen. Die
sonstigen Umsatzerlöse entfallen auf Mieten und
Nebenkosten. Der Rückgang der Umsatzerlöse
resultiert im Wesentlichen aus der im Jahr 2023
durchgeführten SLA-Preisanpassung.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 22.443)
umfassen im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen (TEUR 10.730) sowie
Erträge aus der Inanspruchnahme von
Rückstellungen für Drohverluste (TEUR 3.411). Die
Auflösungen von Rückstellungen entfallen mit TEUR
10.600 auf ausstehende Rechnungen und mit TEUR 130 auf
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Der
Materialaufwand (TEUR 150.999) basiert neben
Aufwendungen für Fremdleistungen aus den operativen
und projektbezogenen Fachbereichen (TEUR 119.268) auch auf
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
bezogene Waren (TEUR 31.731), im Wesentlichen aufgrund der
durch EGS durchgeführten Dienstleistung zur
Zählerbeschaffung.
Die
Personalaufwendungen (TEUR 137.507) für
Löhne und Gehälter sind gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf einen
höheren Mitarbeiterstand und auf höhere
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
zurückzuführen. Der Mitarbeiterstand
(Gesamtbelegschaft inkl. Geschäftsführung, ohne
ruhende Arbeitsverhältnisse) beträgt zum 31.
Dezember 2023 1.246 Mitarbeiter.
Es wurden
Abschreibungen i. H. v. TEUR 1.402 vorgenommen. Die
Abschreibungen entfallen auf immaterielle
Vermögensgegenstände (TEUR 900) und Sachanlagen
(TEUR 502).
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 147.133)
ergeben sich überwiegend aus IT-Aufwendungen (TEUR
69.822) und Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR
45.826), Mieten und Pachten sowie mietnahen Nebenkosten
(TEUR 8.191), Fremd- und Dienstleistungen (TEUR 4.624) und
Reisekosten (TEUR 2.882). Der Großteil der
übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen besteht
aus der Zuführung der Rückstellung für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (TEUR
2.032) aufgrund des vereinbarten Preismodells im
Messstellenbetrieb, für die Ausgleichskosten für
die Weiterentwicklung von Rückstellungen, die auf EBY
Port3 GmbH übertragen wurden (TEUR 2.454) und
Aufwendungen für Fremdleistungen aus
Telekommunikationskosten (TEUR 3.454).
Das positive
Finanzergebnis (TEUR 18.090) ist im Wesentlichen
bedingt durch Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung
zu Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen
(TEUR 2.633), Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen
(TEUR 236) sowie Erträgen des entsprechenden
Deckungsvermögens (TEUR 17.412).
2.6 Finanzlage
Im Rahmen einer Finanzclearing-Vereinbarung mit E.ON
SE ist die EGS am E.ON-Konzern-Cash Pool angeschlossen. Die
Zahlungsfähigkeit und somit die
Investitionsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit
gewährleistet. Die Eigenkapitalquote ist im
Geschäftsjahr auf 5,2 Prozent (Vorjahr 29,0 Prozent)
gesunken.
Dem Finanzmittelbestand sind neben den flüssigen
Mitteln (TEUR 239) auch die kurzfristigen Geldanlagen, der
Cash Pool, der EGS bei der E.ON SE (TEUR 116.854)
zugeordnet.
Der Cashflow im Geschäftsjahr war durch einen
erhöhten Aufbau der Forderungen, Zahlungsmittelabfluss
für Investitionen und CTA-Fonds geprägt. Dies
konnte durch den vorhandenen Finanzmittelbestand gedeckt
werden.
2.7 Vermögenslage
Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Anlagevermögen |
76.324 |
54.199 |
22.125 |
| Vorräte |
65.490 |
43.526 |
21.964 |
| Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.535 |
122.677 |
48.858 |
| Flüssige
Mittel |
239 |
215 |
24 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
841 |
422 |
419 |
| Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.544 |
342 |
6.202 |
| Summe Aktiva |
320.973 |
221.381 |
99.592 |
| Eigenkapital |
16.739 |
64.140 |
-46.952 |
| Rückstellungen |
170.217 |
139.680 |
30.088 |
| Verbindlichkeiten |
129.272 |
14.710 |
114.562 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.745 |
2.851 |
1.894 |
| Summe Passiva |
320.973 |
221.381 |
99.592 |
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr
um TEUR 99.592 bzw. 45 Prozent auf TEUR 320.973
erhöht. Die Erhöhung betrifft auf der Aktivseite
den Aufbau des Anlagevermögens, der Vorräte und
der Forderungen, sowie eine Erhöhung des Aktiven
Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung; auf
der Passivseite steht der Erhöhung der
Rückstellungen, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten eine Reduzierung des
Eigenkapitals gegenüber.
Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen hat die EGS
Mittel in Fondsanteilen im Rahmen eines CTA angelegt, die
zweckgebunden und dem Zugriff der übrigen
Gläubiger entzogen sind.
Die Erhöhung des
Anlagevermögens (TEUR 76.324, Vorjahr TEUR
54.199) begründet sich im Wesentlichen durch den
Zugang für die immateriellen
Vermögensgegenstände, die als geleistete
Anzahlungen für erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (TEUR 22.659, Vorjahr TEUR
12.674) bilanziert sind.
Die
Vorräte (TEUR 65.490) haben sich im
Berichtszeitraum um TEUR 21.964 erhöht. Der Zugang
resultiert aus dem Lageraufbau für Zähler (TEUR
44.656, Vorjahr TEUR 34.701) und einem Zugang zu unfertigen
Erzeugnissen für den Systemverbund iConnect (TEUR
24.124, Vorjahr Zugang TEUR 14.749).
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR
151.726, Vorjahr TEUR 117.593) enthalten zum 31. Dezember
2023 Forderungen aus dem Cash Pool Konto bei der E.ON SE
(TEUR 116.854, Vorjahr TEUR 38.053). Der Aufbau der
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von
TEUR 34.133 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der
Forderungen aus der Abrechnung von Leasing-Leistungen.
Die Erhöhung des
aktiven Unterschiedsbetrags aus der
Vermögensverrechnung (TEUR 6.544, Vorjahr TEUR 342)
ist auf die Überdeckung der
Versorgungsverpflichtungen, die durch den Treuhandvertrag
Past Service gesichert sind, sowie auf die Überdeckung
der Langzeitarbeitskonten zurückzuführen.
Auf der Passivseite erhöhen sich die
Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen auf TEUR 50.410
(Vorjahr TEUR 45.324) und die sonstigen Rückstellungen
auf TEUR 101.795 (Vorjahr TEUR 76.793). Die übrigen
Rückstellungen (TEUR 85.960; Vorjahr TEUR 63.179)
beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für
nachträgliche Einstandskosten im Zusammenhang mit der
Übertragung des Leasingvermögens (TEUR 52.880),
Rückstellungen im Personalbereich (TEUR 15.834 ;
Vorjahr TEUR 13.614), Steuerrückstellungen (TEUR
18.012; Vorjahr TEUR 17.563), Drohverlustrückstellung
für Anfangsverluste aus dem vertraglich festgelegten
Preismodell mit den Regionalversorgungsunternehmen für
den Smart Meter Rollout (TEUR 4.614; Vorjahr TEUR 6.124)
sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete
Lieferungen und Leistungen (TEUR 22.459; Vorjahr TEUR
22.532).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen (TEUR 91.968, Vorjahr TEUR 6.946) haben
sich im Geschäftsjahr erhöht. Der Anstieg
resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit IT-Leistungen.
2.8 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die EGS wird in den Konzernverbund der E.ON SE
einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene
nach IFRS-Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und
als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft
verwendet der E.ON-Konzern ein um
außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis
vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches
auf Basis der International Financial Reporting Standards
(IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist
unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen
und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen
Ergebnisbeitrags.
Das EBITDA nach IFRS ist der zentrale
Leistungsindikator für EGS. Das um
außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA
beträgt für 2023 TEUR 1.153.
Abweichungen zum Ergebnis nach Steuern nach HGB (TEUR
-46.952) ergeben sich aus Bereinigungen, Abschreibungen,
Zinsergebnis sowie unterschiedlichen Ansatz- und
Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke. Wesentliche
Abweichungen zwischen HGB und IFRS bilden die
unterschiedlichen Ermittlungen von
Pensionsrückstellungen sowie die anteilige Aktivierung
von IT-Projektkosten, die aus Sicht des Gesamtkonzerns
Anschaffungskosten darstellen.
Die EGS ist von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Erklärung nach § 289b, Abs. 1 und Abs. 2 HGB
befreit. Der aktuelle zusammengefasste nicht finanzielle
Bericht der E.ON SE kann unter www.eon.com eingesehen
werden.
3. Mitarbeiter
Zum Jahresende 2023 gehörten zur
Gesamtbelegschaft der EGS 1.246 Mitarbeiter (ohne ruhende
Arbeitsverhältnisse, inkl. Geschäftsführer).
Im Vergleich zum Ende des Vorjahres erhöhte sich die
Mitarbeiterzahl um 133 Mitarbeiter. Insgesamt waren im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 1.198 Personen
beschäftigt.
4. Prognosebericht
Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im
Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der
geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD
prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft
von 2,7 Prozent, ausgehend von strengeren
Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in
einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den
Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere
Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter
der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und
die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr
2025 voraussichtlich um 3 Prozent wachsen. Der weltweite
Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des
weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen
wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache
Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken
wird.
Für die EU wird für das Jahr 2024 ein
Wachstum des BIP von 1,3 Prozent prognostiziert und
für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 Prozent.
Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute
für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der
Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus.
Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung
der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3
Prozent gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende
Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe
Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere
Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage
schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen
stützen.
Entwicklung der EGS
Die folgenden Geschäftsjahre werden weiterhin im
Zeichen der Digitalisierung und Cloudifizierung stehen.
Durch die laufende Weiterentwicklung und den Betrieb von
iPEN, iConnect und SmartExtranet wird EGS einen wichtigen
Beitrag zur Grid Smartifizierung leisten. Zudem steht der
Rollout des im Rahmen von SPACE entwickelten Moduls
BackOffice, sowie Betrieb und Weiterentwicklung der bisher
ausgerollten Lösungen im Fokus. Dies alles erfolgt
parallel zu einem verabschiedeten Osterpaket, dass bspw. zu
steigender Anzahl an Energieerzeugungsanlagen,
Wärmepumpen, Ladesäulen und damit zu einer
weiteren Belastung der operativen Prozesse bei EGS
führt. Vor diesen vielfältigen Herausforderungen
stehen die Aufrechterhaltung eines guten
Qualitätslevels bestehender Prozesse bei
gleichzeitiger Kostenstabilisierung im Fokus. Digitale
Skills, aber auch Kommunikation und Kollaboration werden in
einer weiterhin hybriden Arbeitswelt auch im Jahr 2024 eine
große Rolle spielen.
Vor diesem schwierigen Hintergrund rechnet die
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2024 mit einem HGB-Ergebnis nahe 0.
Insgesamt wird der Aufwand insbesondere durch den
weiteren Ausbau der intelligenten Messsysteme weiter
steigen. Gegenläufig wirken geplante Erlösen aus
dem im Jahr 2024 durch den geplanten GoLive der SPACE
Backoffice- und Frontofficesolutions bei Westnetz und
Mitnetz, so dass die Geschäftsführung ein
positives EBITDA nach IFRS erwartet. Die
Ergebnisentwicklung wird dabei wesentlich beeinflusst von
der Entwicklung im Smart Meter Umfeld und der
fristgerechten Umsetzung der o.a. SPACE Systemkomponenten,
verbunden mit den erwarteten Qualitätsleveln.
5. Risikobericht
Die EGS handelt entsprechend der im Konzern
gültigen Risikorichtlinien. Diese werden durch eigene
Anweisungen konkretisiert und ergänzt. Aufgrund
regelmäßiger Überprüfungen und
Anpassungen wird die Wirksamkeit des Risikomanagements
sichergestellt.
Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung der
Risiken nutzt die Gesellschaft diverse Management- und
Kontrollsysteme. Dazu zählt neben der
halbjährlich durchgeführten unternehmensweiten
Risikoerfassung ein einheitlicher Strategie- und
Planungsprozess. Damit verzahnt die EGS das
Risikomanagement mit den Controlling- und
Reportingprozessen.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und
umfassend über bestehende und künftige Risiken
informiert.
In den kommenden 12 Monaten sieht die
Geschäftsführung die folgenden nennenswerten
Risiken, denen wir mit Risikokompensation, -reduzierung und
-vermeidung begegnen. Diese sind gegenüber den
Vorjahren teilweise unverändert und stellen sich wie
folgt dar:
Externe Risiken
Wie bereits im Vorjahr prognostiziert, sieht die
Geschäftsführung externe bzw. Marktrisiken
weiterhin insbesondere im zunehmenden Wettbewerb auf dem
Service-Markt. Der Rollout im Messstellenbetrieb führt
zu einem weiterhin sehr hohen Bedarf an
Montagedienstleistungen, die sowohl operativ als auch
systemisch abgeleistet werden müssen. Die
grundsätzliche Verfügbarkeit von
Montagekapazitäten konnte zwischenzeitlich zwar
vertraglich gesichert werden, die Qualität der
Arbeiten gilt es jedoch auch im Folgejahr in Teilen zu
verbessern.
Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering
einzustufen.
Operative Risiken
Die zusätzlichen Anforderungen des
Messstellenbetriebs, verbunden mit dem Ziel der
Bereitstellung energiespezifischer Dienstleistungen
für konzernfremde Netzbetreiber erfordert, wie bereits
im Vorjahr prognostiziert, weiterhin eine permanente
Weiterentwicklung von Organisation, Systemen und Prozessen.
Die notwendigen Anpassungen bergen die Gefahr des
zeitweiligen Qualitätsverlustes. Der Zeitplan zur
Umsetzung bzw. Einführung von SPACE ist und bleibt
sehr ambitioniert und erfordert eine hohe Anzahl von IT-
und Fachpersonal. Zur Überbrückung des
bestehenden Fachkräftemangels am Markt, wird hierzu
weiterhin der temporäre Einsatz von Beratern notwendig
sein. Die Konzentration der IT-Experten auf die Erarbeitung
einer konsolidierten Systemwelt kann in der Folge zu einer
geringeren Optimierung in den von EGS genutzten
unterschiedlich ausgeprägten Bestandssystemen
führen. Die gesetzlichen Anpassungen werden weiterhin
umgesetzt und nachverfolgt. Diesem Risiko begegnet EGS
durch den modularen Aufbau innerhalb der einzelnen
Programme und einer agilen Vorgehensweise. So kann sowohl
auftretenden Kapazitätsengpässen als auch
erforderlichen Systemanpassungen schnellstmöglich
entgegengetreten werden. Weitere operative Risiken stellen
der Ausfall der IT-Systeme sowie die Nichteinhaltung
regulatorischer Anforderungen bei der Erfüllung der
Dienstleistungen dar.
Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering
einzustufen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Die im Rahmen des Deckungsvermögens für
Pensionsverpflichtungen gehaltenen Wertpapiere werden
unverändert von Fondsmanagern verwaltet. Dadurch wird
dem Kursänderungsrisiko für das
Deckungsvermögen adäquat begegnet.
Wie im Vorjahr sind wir im Gesamtbild aufgrund
unserer Risikobestandsaufnahme, unserer Einschätzung
bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie
unserer Beurteilung der Wirksamkeit von
Gegensteuerungsmaßnahmen der Ansicht, dass die
Risikolage in Bezug auf die Gesamtzahl aller
identifizierten Risiken weiterhin als nicht kritisch
einzustufen ist und keine besonderen Risiken bestehen, die
den Fortbestand unseres Unternehmens gefährden
könnten.
Aus Sicht der EGS ist dieses Risiko als gering
einzustufen.
6. Chancenbericht
Die Geschäftsführung sieht insbesondere im
Umfeld des Smart Meter Rollouts die Chance, sich
stärker im Markt zu etablieren und weitere
Dienstleistungen für Konzernunternehmen und externe
Unternehmen zu generieren. Dies wird mit reibungslosen
End-to-End Prozessen (inkl. Hardware, Montage,
Gatewayadministration, Messstellenbetrieb, Verbuchung und
Abrechnung) und Einhaltung der Qualitätskennzahlen
unterstützt.
Mit der Umsetzung der neuen IT-Systemwelt werden
Prozesse weiter standardisiert. Hierdurch werden die
Voraussetzungen geschaffen, um den stetig wachsenden
qualitativen und quantitativen Anforderungen des
Energiemarktes entgegenzutreten. Ein hoher
Standardisierungsgrad ermöglicht einerseits eine
kostengünstige Erbringung von energiewirtschaftlichen
Dienstleistungen und andererseits die schnelle Anpassung an
sich entwickelnde Marktanforderungen. Hierdurch werden auch
die Voraussetzungen für den Aufbau eines
Sofware-as-a-Service Angebotes geschaffen, das nach
Überzeugung der Geschäftsführung in den
Folgejahren eine steigende Nachfrage von Konzern- und
externen Unternehmen nach solchen Leistungen Schritt
für Schritt bedienen wird.
Bezüglich des weiteren Wachstums soll das
Potential der bestehenden Wertschöpfungskette (z.B.
durch Zählerverkauf und netznahe Dienstleistungen)
komplett ausgenutzt werden. Wie auch im Jahr 2023 wird in
einer Vielzahl kleinerer Projekte und Initiativen,
insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und
Innovation, die Entwicklung zusätzlicher Produkte
vorangetrieben. Ziel ist es, EGS-eigene
Produktentwicklungen im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich
am Markt zu etablieren.
7. Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289f HGB
Durch das Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland
bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals
Zielgrößen für den Frauen- bzw.
Männeranteil in Aufsichtsrat,
Geschäftsführung und den nachfolgenden zwei
Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann
der jeweilige Frauen- bzw. Männeranteil erreicht
werden soll.
Für den Aufsichtsrat der EGS wurde eine
Zielgröße des Frauenanteils von 33,3 Prozent
festgelegt, es gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni
2027. Aktuell liegt die Quote bei 27,3 Prozent. Für
die Geschäftsführungsebene wurde festgelegt, dass
eine Frau zur Geschäftsführerin berufen wird.
Dies ist noch nicht erfolgt.
Die durch die Geschäftsführung festgelegten
Zielquoten für den Frauenanteil für die erste
Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung
wurde mit 42,3 Prozent (Zielgröße: 36,0 Prozent)
übertroffen und für die zweite Führungsebene
unterhalb der Geschäftsführung mit 32,2 Prozent
(Zielgröße: 36,0 Prozent) knapp verfehlt. Auch
hier gilt die Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027.
Hamburg, den 21. Februar
2024
Die
Geschäftsführung
Dr.
Malte Sunderkötter
Sprecher der Geschäftsführung
Ingo
Schroers
Michael
Semrau
Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
Inhaltsverzeichnis
Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid Solutions
GmbH
Anhang der E.ON Grid Solutions GmbH
Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden Aktiva Passiva
Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen
Umlaufvermögen Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung Eigenkapital Rückstellungen
Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse Sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand
Personalaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige Angaben Angaben nach
Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche
Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der
Gesellschaft Organbezüge Bezüge der
Geschäftsführung Honorar des
Abschlussprüfers Vorschlag über die Verwendung
des Ergebnisses Entwicklung des Anlagevermögens
Bilanz
der E.ON Grid Solutions GmbH
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
76.324 |
54.199 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
67.737 |
45.282 |
| Sachanlagen |
2.050 |
2.518 |
| Finanzanlagen |
6.537 |
6.399 |
| Umlaufvermögen |
237.264 |
166.418 |
| Vorräte |
65.490 |
43.526 |
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
171.535 |
122.677 |
| Flüssige
Mittel |
239 |
215 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
841 |
422 |
| Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.544 |
342 |
| Aktiva |
320.973 |
221.381 |
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Eigenkapital |
16.739 |
64.140 |
| Gezeichnetes
Kapital |
4.472 |
4.472 |
| Kapitalrücklage |
26.192 |
26.192 |
| Gewinnrücklagen |
6.923 |
6.923 |
| Gewinnvortrag |
26.553 |
30.872 |
| Jahresfehlbetrag |
-47.401 |
-4.319 |
| Rückstellungen |
170.217 |
139.680 |
| Verbindlichkeiten |
129.272 |
14.710 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.745 |
2.851 |
| Passiva |
320.973 |
221.381 |
Gewinn- und Verlustrechnung
der E.ON Grid Solutions GmbH
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
328.043 |
391.317 |
|
Bestandsveränderungen |
14.566 |
-8.684 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
6.997 |
5.998 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
22.443 |
15.923 |
| Materialaufwand |
-150.999 |
-111.628 |
| Personalaufwand |
-137.507 |
-110.067 |
| Abschreibungen |
-1.402 |
-1.355 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-147.133 |
-126.733 |
| Finanzergebnis |
18.090 |
-38.047 |
| Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
-499 |
-21.043 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-47.401 |
-4.319 |
| Jahresfehlbetrag |
-47.401 |
-4.319 |
Anhang
der E.ON Grid Solutions GmbH
Allgemeine Grundlagen
Die E.ON Grid Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg wird
beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 136433 im
Handelsregister geführt.
Die E.ON Grid Solutions GmbH (EGS) erbringt
umfassende Dienstleistungen für das regulierte
Verteilnetzgeschäft im Bereich Strom und Gas und des
Messstellenbetriebs sowie den Betrieb und die
Weiterentwicklung von IT-Plattformen und -Lösungen.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz
(GmbHG) sowie des Gesetzes über die
Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt.
Die E.ON Grid Solutions GmbH ist eine große
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wird in Euro (€)
aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro
(T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1
T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit -
T€ angegeben.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der
Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und
im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern
werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Die E.ON Grid Solutions GmbH erbringt
energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe
verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und
fällt damit unter § 6b EnWG.
Gemäß § 291 HGB ist die E.ON Grid
Solutions GmbH von der Verpflichtung, einen
Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht
gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit.
Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den
Konzernlagebericht für den größten und
kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss
und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im
Unternehmensregister bekannt gemacht.
Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend
§ 315e HGB nach den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der
Europäischen Kommission für die Anwendung in der
Europäischen Union übernommen wurden (IFRS).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden, sofern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der
Entstehung eines Vermögensgegenstandes ausgegangen
werden kann, zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten)
aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden
mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich
begrenzter Nutzung planmäßig linear
abgeschrieben.
Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen
enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im
Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
3 bis 5 Jahre |
| Mietereinbauten |
11 bis 33 Jahre |
| Andere Anlagen,
Betriebs‐ und Geschäftsausstattung |
3 bis 30 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im
Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für
Anlagenzugänge wird ein Sammelposten gebildet, wenn
die Anschaffungskosten für den einzelnen
Vermögensgegenstand mehr als 250 € und bis zu
1.000 € betragen. Der jeweilige Sammelposten wird im
Jahr der Bildung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den
ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Hilfs-
und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit
§ 240 Abs. 4 HGB mittels des
Durchschnittskostenverfahrens. Die Herstellungskosten
unfertiger und fertiger Erzeugnisse sowie unfertiger
Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch
angemessene Teile der Materialgemeinkosten und
Fertigungsgemeinkosten. Allen erkennbaren Lagerrisiken wird
durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen Rechnung
getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nennbeträgen abzüglich angemessener
Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren
Einzelrisiken berücksichtigt.
Flüssige Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.
Als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Latente Steuern werden für zeitliche
Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen
Wertansätzen gebildet. Die Ermittlung der latenten
Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten
Ertragsteuersatzes von aktuell 31,0 %. Der kombinierte
Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im
Geschäftsjahr ergab sich insgesamt ein - nicht
bilanzierter - aktiver Überhang latenter Steuern.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der
betrieblichen Altersversorgung sowie aus
Langzeitarbeitskonten der Mitarbeiter sind entsprechende
Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden
Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension
Trust e.V., Essen, und die Festgelder bezüglich
Langzeitarbeitskonten von der Energie-Sicherungstreuhand
e.V., Hannover und der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main
sowie für Altersteilzeitverpflichtungen von der
CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, treuhänderisch
für die E.ON Grid Solutions GmbH verwaltet.
Die
Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum
beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt
sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca.
63 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen
(ca. 37 %). Der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven
Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die
beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme
von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am
aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die
Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden,
wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei
Immobilienbewertungen, unter Verwendung
branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag
abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft
respektive die dort beauftragten Gutachter legen die
Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest.
Die betreffenden Vermögensgegenstände
dienen ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind
gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde
liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird
mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus
Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen
verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang
wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die
Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert
des Deckungsvermögens wird als aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf
der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Passiva
Das
gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken
im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend
Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit
einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Bewertung der
Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen
erfolgt nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die
Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum
Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter
Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und
einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der
Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die
Altersversorgungscharakter haben, wird der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde
gelegt.
Die Bewertung der vergleichbar langfristig
fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt
ebenfalls nach dem international anerkannten
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Methode) unter Berücksichtigung eines
Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der
Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie
für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche
Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.
Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus
Altersteilzeitverträgen sowie aus
Vorruhestandsvereinbarungen und Langzeitarbeitskonten
werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche
Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde
gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche
Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen
abgeleitet.
Den versicherungsmathematischen
Rückstellungsberechnungen liegen als
Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck
zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich
die frühestmöglichen Altersgrenzen in der
gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung
der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom
20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit
abgeschlossenen Altersteilzeit- oder
Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich
vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren
werden branchenübliche
Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.
Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen
zugrunde:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Gehalts-/Karrieretrend |
2,95 % p.a. |
2,75 % p.a. |
| Rentendynamik - andere
Anspruchsberechtigte, die nicht einer vereinbarten
Garantieanpassung unterliegen |
2,20 % p.a. |
2,00 % p.a. |
| Dynamik der
Deputatsleistung |
2,20 % p.a. |
2,00 % p.a. |
| Rechnungszins Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen |
1,82 % p.a. |
1,78 % p.a. |
| Rechnungszins
Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie
Sterbegeldverpflichtungen |
1,74 % p.a. |
1,44 % p.a. |
| Rechnungszins
Altersteilzeitverpflichtungen |
1,08 % p.a. |
0,59 % p.a. |
| Rechnungszins
Vorruhestandsverpflichtungen |
1,08 % p.a. |
0,59 % p.a. |
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen
im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen
Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Bis
zum 28. August 2023 bestanden diese
Freistellungsansprüche gegenüber der MEON
Pensions GmbH & Co. KG. Das Gesellschaftsvermögen
der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der
Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die
Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der
Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung.
Die Freistellungsforderung wird unter den
Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für
einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Erläuterung zur Bilanz
Anlagevermögen
Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen
Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im
Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung
- Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie
ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Die Zugänge zu den
immateriellen Vermögensgegenständen
betreffen ausschließlich die geleisteten Anzahlungen
der Entwicklungskosten im Umfeld SPACE.
Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten des
Geschäftsjahres beläuft sich auf 22.659 T€.
Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| Gesellschaft |
Anteil
% |
Eigenkapital
in T€ |
Ergebnis
in T€ |
| b.ventus GmbH i.L.,
Düsseldorf |
5,01 |
- |
- |
| greenited GmbH i.L.,
Hamburg |
50,00 |
10 |
-16 |
Da sich die b.ventus GmbH i.L. derzeit in einem
Insolvenzverfahren befindet, liegt kein Jahresabschluss zum
31.12.2022 vor.
Am 29.01.2024 wurde die Löschung der greenited
GmbH i.L. im Handelsregister eingetragen. Die Liquidation
der Gesellschaft ist somit abgeschlossen. Es wurde eine
Bilanz zum 30.04.2023 erstellt. Zum Stichtag beträgt
das Eigenkapital 10 T€. Die Gesellschaft
erwirtschaftete einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16
T€.
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen
im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON‑Konzern
besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen
(bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG,
Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH
& Co. KG in Höhe von 6.533 T€ (Vorjahr 6.379
T€).
Umlaufvermögen
Vorräte
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
44.656 |
34.701 |
| Unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen |
20.834 |
8.825 |
|
65.490 |
43.526 |
Bei den Vorräten handelt es sich um unfertige
Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im
Wesentlichen für iConnect sowie den Lagerbestand an
Zählern und Messeinrichtungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
312 |
362 |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
151.726 |
117.593 |
| davon
gegen die Gesellschafter |
141 |
229 |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
19.497 |
4.722 |
|
171.535 |
122.677 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen mit 116.854 T€ (Vorjahr 38.053 T€) das
konzerninterne Cash‑Pooling mit der E.ON SE, Essen.
Die sonstigen Forderungen gegen verbundene
Unternehmen resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 31.041 T€ (Vorjahr 78.626
T€). Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen an Steuergläubiger in Höhe
von 5.646 T€ (Vorjahr 4.299 T€).
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe
von 841 T€ betrifft im Wesentlichen die Abgrenzung der
Cloud-Serviceleistungen für Folgeperioden.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des
Deckungsvermögens im Zusammenhang mit
rückgedeckten Pensionsverpflichtungen sowie dem
Erfüllungsrückstand aus
Altersteilzeitverträgen und Langzeitarbeitskonten
ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie
folgt zusammensetzt:
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Versorgungsverpflichtungen, die durch den
Treuhandvertrag Past Service gesichert sind |
|
|
| Erfüllungsbetrag |
-43.091 |
-43.844 |
| Beizulegender
Zeitwert des Deckungsvermögens |
49.311 |
43.027 |
| davon
Fondsanteile |
49.310 |
43.026 |
| davon
Festgelder / liquide Mittel |
1 |
1 |
| Nettowert |
6.220 |
-817 |
|
Erfüllungsrückstand aus
Langzeitarbeitskonten |
|
|
| Erfüllungsbetrag |
-763 |
-783 |
| Beizulegender
Zeitwert des Deckungsvermögens |
1.087 |
1.125 |
| davon
Fondsanteile |
333 |
320 |
| davon
Festgelder / liquide Mittel |
754 |
805 |
| Nettowert |
324 |
342 |
|
6.544 |
-475 |
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen
49.985 T€ (Vorjahr 49.399 T€). Der beizulegende
Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den
Anschaffungskosten überein.
Eigenkapital
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Gezeichnetes
Kapital |
4.472 |
4.472 |
|
Kapitalrücklage |
26.192 |
26.192 |
| davon
nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB |
9.215 |
9.215 |
| davon
nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB |
16.977 |
16.977 |
|
Gewinnrücklagen |
6.923 |
6.923 |
| Gewinnvortrag |
26.553 |
30.872 |
| Jahresfehlbetrag |
-47.401 |
-4.319 |
|
16.739 |
64.140 |
| Gesellschafter |
Anteil in € |
Anteil in % |
| Bayernwerk AG |
1.400.000 |
31,3 % |
| Westenergie AG |
1.094.381 |
24,5 % |
| Avacon AG |
741.573 |
16,6 % |
| E.DIS AG |
617.978 |
13,8 % |
| HanseWerk AG |
617.978 |
13,8 % |
|
4.471.910 |
100,0 % |
Ein
ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der
Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden
Zeitwert und beläuft sich auf 19.935 T€.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen und ähnlichen
Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum
Bilanzstichtag 4.784 T€ (Vorjahr 24.433 T€).
Für selbsterstelle immaterielle
Vermögensgegenstände besteht gemäß
§268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in
Höhe von 107 T€.
Rückstellungen
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für Pensionen und pensionsähnliche
Verpflichtungen |
50.410 |
45.324 |
|
Steuerrückstellungen |
18.012 |
17.563 |
| Sonstige
Rückstellungen |
101.795 |
76.793 |
|
170.217 |
139.680 |
Die Rückstellungen für
Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen
decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die
Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im
Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die
Arbeitnehmer.
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Versorgungsverpflichtungen, die nicht durch den
Treuhandvertrag Past Service gesichert sind |
|
|
| Erfüllungsbetrag |
281.683 |
267.432 |
| Beizulegender
Zeitwert des Deckungsvermögens |
-233.944 |
-225.284 |
| davon
Fondsanteile |
-233.800 |
-225.239 |
| davon
Festgelder / liquide Mittel |
-144 |
-45 |
| Nettowert |
47.739 |
42.148 |
|
Deputatsverpflichtungen |
2.671 |
2.359 |
|
50.410 |
44.507 |
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen
213.865 T€ (Vorjahr 203.991 T€).
Die
Steuerrückstellungen betreffen
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Verpflichtungen für nachträgliche
Einstandskosten im Rahmen vertraglich zugesicherter
Gegenstände aus den verleasten Softwareprodukten sowie
für Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen. Die Rückstellungen im Personalbereich
umfassen überwiegend Aufwendungen für
Ergebnisbeteiligung, Gleitzeit sowie
Altersteilzeitverpflichtungen.
Die
sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie
folgt:
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Rückstellungen
für nachträgliche Einstandskosten |
52.880 |
28.956 |
| Rückstellungen im
Personalbereich |
15.834 |
13.614 |
|
Drohverlustrückstellungen |
4.614 |
6.124 |
| Rückstellungen
für noch nicht abgerechnete Lieferungen und
Leistungen |
22.459 |
22.532 |
| Rückstellung
für Jahresabschlusskosten |
788 |
397 |
| Übrige sonstige
Rückstellungen |
5.220 |
5.170 |
|
101.795 |
76.793 |
Bei den Rückstellungen von
Altersteilzeitverträgen wurde der auf den
Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den
Fondsanteilen und Festgeldanlagen bzw. liquiden Mitteln bei
der CommerzTrust GmbH, Frankfurt am Main, wie folgt
verrechnet:
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Erfüllungsrückstand aus
Altersteilzeitverträgen |
|
|
| Erfüllungsbetrag |
1.927 |
1.861 |
| Beizulegender
Zeitwert des Deckungsvermögens |
-1.557 |
-1.355 |
| davon
Fondsanteile |
-1.057 |
-1.015 |
| davon
Festgelder / liquide Mittel |
-501 |
-340 |
| Nettowert |
370 |
506 |
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen
1.116 TEUR (Vorjahr 1.116 TEUR).
Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt
mit den Anschaffungskosten überein.
Verbindlichkeiten
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
34.646 |
674 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
91.968 |
6.946 |
| davon
gegenüber den Gesellschaftern |
43 |
58 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
- |
264 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
2.658 |
6.826 |
| davon
aus Steuern |
1.584 |
6.267 |
|
129.272 |
14.710 |
Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind ungesichert.
Haftungsverhältnisse
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen besteht ein
Haftungsverhältnis gegenüber dem verbundenen
Unternehmen EBY Port 3 GmbH, dessen
Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft
wird. Diese Einschätzung beruht vor allem auf
Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beläuft sich auf 200.756 T€.
Hiervon entfallen 114.755 T€ auf verbundene
Unternehmen und 4.607 T€ auf assoziierte Unternehmen.
Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des
Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON
Pension Trust e.V. fortlaufend genügend
Treuhandvermögen zur Sicherung der
Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine
ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust
e.V. einen Anspruch auf Übertragung von
Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Verteilnetzbetrieb |
90.595 |
135.226 |
| Messstellenbetrieb |
78.036 |
99.830 |
| Projekte für
Verteilnetz- und Messstellenbetrieb |
59.140 |
84.643 |
|
Zählerverkäufe |
50.604 |
37.996 |
| IT-Betrieb für
Verteilnetz |
47.720 |
31.417 |
| Sonstige
Umsatzerlöse |
1.948 |
2.205 |
|
328.043 |
391.317 |
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
328.043 |
391.317 |
| davon
Deutschland |
324.550 |
391.317 |
| davon
Europa ohne Deutschland |
3.493 |
- |
Andere aktivierte Eigenleistungen
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Übrige aktivierte
Eigenleistungen |
6.997 |
5.998 |
|
6.997 |
5.998 |
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im
Wesentlichen Leistungen für die Software SPACE.
Sonstige betriebliche Erträge
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Erträge aus der
Zuschreibung zu Gegenständen des
Finanzanlagevermögens |
- |
328 |
| Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen |
10.730 |
8.173 |
| Übrige
Erträge |
11.713 |
7.422 |
|
22.443 |
15.923 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von 15.118 T€
enthalten. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus
der Auflösung von Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen und Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen für
Abfindungen.
Die übrigen Erträge bestehen im
Wesentlichen aus Erträgen aus der Inanspruchnahme von
Rückstellungen für Drohverluste in Höhe von
3.411 T€.
Die EGS hat zum 30. Dezember 2023 als
Mitgliedsunternehmen ihren Austritt aus der
Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (VKE) erklärt. Mit
Ablauf des 30. Dezember 2023 entstand ertragswirksam ein
Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Verlustrücklage
der VKE in Höhe von 1.663 T€, der für die
Gesellschaft von außergewöhnlicher
Größenordnung ist.
Materialaufwand
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
31.731 |
21.305 |
| Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
119.268 |
90.323 |
|
150.999 |
111.628 |
Der Materialaufwand beinhaltet neben Aufwendungen
für Fremdleistungen für die operativen und
projektbezogenen Fachbereiche auch Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren, im
Wesentlichen aufgrund der durch EGS durchgeführten
Dienstleistung zur Zählerbeschaffung.
Personalaufwand
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Löhne und
Gehälter |
104.395 |
87.663 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
33.112 |
22.404 |
| davon
für Altersversorgung |
16.589 |
7.160 |
|
137.507 |
110.067 |
Der Anstieg der Personalaufwendungen ist im
Wesentlichen auf einen höheren Mitarbeiterstand und
höhere Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
zurückzuführen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Reisekosten |
2.882 |
1.638 |
| IT-Kosten |
69.822 |
64.722 |
| Verluste aus dem Abgang
von Gegenständen des Anlagevermögens |
914 |
486 |
| Mieten und Pachten |
8.191 |
8.541 |
| Fremd- und
Dienstleistungen |
4.624 |
3.649 |
| Prüfungs- und
Beratungskosten |
45.826 |
27.837 |
|
Jahresabschlusskosten |
584 |
388 |
| Übrige
Aufwendungen |
14.101 |
19.373 |
| Sonstige Steuern |
189 |
99 |
|
147.133 |
126.733 |
Der Anstieg der IT-Kosten sowie der Prüfungs-
und Beratungskosten resultiert im Wesentlichen aus den
eingekauften Leistungen für IT-Projekte.
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im
Wesentlichen die Zuführung zur Rückstellung
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
in Höhe von 2.032 T€, Aufwendungen aus dem
Schuldbeitritt mit der EBY Port 3 GmbH in Höhe von
2.454 T€ und Aufwendungen für Fremdleistungen aus
Telekommunikationskosten in Höhe von 3.454 T€.
Finanzergebnis
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
- |
8 |
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
18.355 |
302 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
2.749 |
302 |
| davon
aus der Abzinsung von Rückstellungen |
666 |
- |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-265 |
-38.357 |
| davon
aus der Aufzinsung von Rückstellungen |
-263 |
-38.311 |
|
18.090 |
-38.047 |
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind
ebenfalls Zinsen für Langzeitarbeitszeitkonten in
Höhe von 22 T€ und Erträge aus dem
Deckungsvermögen in Höhe von 42 T€ saldiert
enthalten.
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen
Erträgen ist auch der Nettoertrag 14.543 T€
(Vorjahr: Nettoaufwand im Aufwand aus der Aufzinsung von
Rückstellungen 38.306 T€) aus der Verrechnung der
Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und
langfristigen Personalrückstellungen mit den
Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden
Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie
folgt zusammen:
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Aufwendungen aus der
Aufzinsung (einschließlich
Zinssatzänderung) |
-2.633 |
-11.633 |
| Aufwendungen aus dem
Deckungsvermögen |
-236 |
-28.226 |
| Erträge aus dem
Deckungsvermögen |
17.412 |
1.553 |
|
14.543 |
-38.306 |
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
enthalten 2.401 T€ (Vorjahr 63 T€)
Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus
dem Cash-Pooling mit der E.ON SE, Essen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Körperschaftsteuer
inklusive Solidaritätszuschlag |
223 |
10.956 |
| Gewerbesteuer |
226 |
10.039 |
| Ausländische
Steuer |
50 |
48 |
|
499 |
21.043 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten
449 T€ periodenfremde Steuerbelastungen.
Sonstige Angaben
Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz
Es bestanden folgende Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen bzw.
assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2
EnWG:
| ― |
Die E.ON Grid Solutions GmbH ist
in das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE,
Essen eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft
sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 116.854
T€. Die Zinserträge hieraus betragen 2.401
T€. Die entsprechende Verzinsung erfolgt zu
marktüblichen Konditionen.
|
| ― |
Es fielen Aufwendungen für
IT-Dienstleistungen an die E.ON Digital Technology
GmbH in Höhe von 70.949 T€ an. Weiterhin
fielen Aufwendungen für die Erbringung von
Kundenserviceleistungen im Verteilnetzbetrieb
gegenüber der e.dialog Netz GmbH in Höhe
von 7.724 T€ sowie Mietzahlungen an die E.ON
Real Estate GmbH in Höhe von 4.541 T€
an.
|
| ― |
Die Umsatzerlöse für
die Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf
von Zählern wurden im Wesentlichen
gegenüber der Bayernwerk Netz GmbH in Höhe
von 116.907 T€, der Avacon Netz GmbH in
Höhe von 64.285 T€, der E.DIS Netz GmbH in
Höhe von 62.356 T€, der Schleswig-Holstein
Netz AG in Höhe von 49.849 T€, der Westnetz
GmbH in Höhe von 39.125 T€, der envia
Mitteldeutsche Energie AG in Höhe von 12.788
T€, der E.ON Energidistribution AB in Höhe
von 5.999 T€, der HanseGas GmbH in Höhe von
4.048 T€, der E.ON Energie Deutschland GmbH in
Höhe von 2.041 T€, der EG.D. a.s. in
Höhe von 2.750 T€, der Syna GmbH in
Höhe von 2.162 T€, der E.ON Digital
Technology GmbH in Höhe von 1.506 T€, der
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH in
Höhe von 1.325 T€, der ElbEnergie GmbH in
Höhe von 1.247 T€ , der Avacon
Hochdrucknetz GmbH in Höhe von 1.172 T€ und
der LEW Verteilnetz GmbH in Höhe von 1.018
T€ erzielt.
|
| ― |
Durch Schuldbeitritt wurden
insgesamt sonstige Personalverpflichtungen in
Höhe von 21.262 T€ an die EBY Port 3 GmbH
übertragen.
|
Die Entgelte für verschiedene Dienstleistungen
richten sich nach vertraglich vereinbarten Preisen.
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
| in Personen |
2023 |
2022 |
| männlich |
717 |
667 |
| weiblich |
481 |
444 |
| Gesamt |
1.198 |
1.111 |
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der E.ON Grid Solutions GmbH setzt
sich wie folgt zusammen:
Harald Heß Vorsitzender Senior Vice President
Energy Networks Technology & Innovation
Matthias Heinrich Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON
Grid Solutions GmbH
Tanja Sünnemann (seit 01.01.2024)
Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Nord
Kristijan Jukicic Betriebsratsvorsitzender Betrieb
Süd
Silke Jerke-Michaelis Betriebsratsvorsitzende Betrieb
Mitte
Marten Bunnemann Vorsitzender des Vorstands der
Avacon AG
Christian Fenger Mitglied des Vorstands der HanseWerk
AG
Daniela Groher Mitglied des Vorstands der Bayernwerk
AG
Jürgen Schütt Mitglied des Vorstands der
E.DIS AG
Stefan Küppers Mitglied des Vorstands der
Westenergie AG
Sebastian Weber Mitglied des Vorstands der E.ON
Digital Technology GmbH
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der E.ON Grid
Solutions GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Malte Sunderkötter Sprecher der
Geschäftsführung Ressort Metering
Michael Semrau Ressort Prozesse und Systeme
Ingo Schroers Ressort Kundenservice
Organbezüge
Aufsichtsratsbezüge
Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 29 T€ (Vorjahr 25 T€)
Bezüge gewährt.
Bezüge der Geschäftsführung
Die Gesamtvergütung der
Geschäftsführung der E.ON Grid Solutions GmbH
beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 1.153 T€.
In den Bezügen sind 147 T€ aktienbasierte
Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt
ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 15.861
Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON
Performance Plan.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum Gesamthonorar des
Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im
Konzernabschluss der E.ON SE enthalten.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Entwicklung des Anlagevermögens
| in T€ |
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte |
- |
193 |
- |
- |
193 |
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten |
3.955 |
186 |
- |
316 |
4.457 |
| Geleistete
Anzahlungen |
43.750 |
26.664 |
-3.689 |
-316 |
66.409 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
47.705 |
27.043 |
-3.689 |
- |
71.059 |
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.583 |
341 |
-920 |
- |
1.004 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
4.718 |
607 |
-548 |
86 |
4.863 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
107 |
- |
- |
-86 |
21 |
| Sachanlagen |
6.408 |
948 |
-1.468 |
- |
5.888 |
| Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
6.379 |
348 |
-194 |
- |
6.533 |
| Beteiligungen |
913 |
- |
- |
- |
913 |
| Sonstige
Ausleihungen |
20 |
7 |
-23 |
- |
4 |
| Finanzanlagen |
7.312 |
355 |
-217 |
- |
7.450 |
| Anlagevermögen |
61.425 |
28.346 |
-5.374 |
- |
84.397 |
| in T€ |
Kumulierte
Abschreibungen |
Buchwerte |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte |
- |
-39 |
- |
-39 |
155 |
- |
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
-2.423 |
-861 |
- |
-3.284 |
1.174 |
1.532 |
| Geleistete
Anzahlungen |
- |
- |
- |
- |
66.408 |
43.750 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
-2.423 |
-900 |
- |
-3.323 |
67.737 |
45.282 |
| Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
-712 |
-39 |
315 |
-436 |
568 |
871 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
-3.178 |
-463 |
239 |
-3.402 |
1.461 |
1.540 |
| Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
- |
- |
- |
- |
21 |
107 |
| Sachanlagen |
-3.890 |
-502 |
554 |
-3.838 |
2.050 |
2.518 |
| Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
- |
- |
- |
- |
6.533 |
6.379 |
| Beteiligungen |
-913 |
- |
- |
-913 |
- |
- |
| Sonstige
Ausleihungen |
- |
- |
- |
- |
4 |
20 |
| Finanzanlagen |
-913 |
- |
- |
-913 |
6.537 |
6.399 |
| Anlagevermögen |
-7.226 |
-1.402 |
554 |
-8.074 |
76.324 |
54.199 |
Hamburg, den 21.02.2024
E.ON
Grid Solutions GmbH
Die
Geschäftsführung
Dr.
Malte Sunderkötter
Sprecher der Geschäftsführung
Michael
Semrau
Ingo
Schroers
Tätigkeitsabschlüsse
nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2
MsbG
1. Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung
1.1 Darlegung der für die Erstellung des
Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel
Für die Zuordnung der aufwands- und
ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für
die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden
dargestellte Systematik angewandt.
Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und
Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH
(EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war
die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten
Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich,
um ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ausweisen zu können.
1.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Zur Erstellung der Finanzinformation für die
Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem
geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.
Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie
entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem
Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst.
Sofern sich Aufwendungen und Erträge der
Tätigkeit Elektrizitätsverteilung nicht oder nur
mit unvertretbar hohem Aufwand direkt zuordnen
ließen, wurde eine sachgerechte Schlüsselung
vorgenommen. Sowohl bei den erzielten Erlösen wie auch
getätigten Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023
hat diese Vorgehensweise Anwendung gefunden, wobei die
Verteilung der Aufwendungen immer mit der direkten oder
geschlüsselten Zuordnung der Erlöse
korrespondiert.
Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand
spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin
für die zugehörigen Aufwendungen
gleichermaßen.
Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je
Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und
damit über definierte Mengentreiber je Sparte
Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.
Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse
für die Geräte und Montagen der verschiedenen
Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für
die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.
Erlöse aus Projekten und optional beauftragten
Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte
Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je
Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war,
wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene
Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen
Leistungsempfängern individuell, auf die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten
Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge"
verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den
Empfängern gem. § 6b EnWG abgestimmt.
1.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Erträge und Aufwendungen des
Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung
wurden, wo es möglich war, in einem ersten Schritt
direkt zugeordnet. Die verbleibenden Aufwendungen und
Erträge wurden im Anschluss über sach- und
verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit
Elektrizitätsverteilung zugerechnet.
Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen
wurde ein umfangreiches und mehrstufiges
Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte
Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und
Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.
Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen
für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und
Material (inkl. Fremddienstleistungen) als
größte Aufwandspositionen. Diese wurden
stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen
VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.
Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom
Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen
Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen
zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen.
Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in
der Schlüsselgröße gewahrt.
EGS ist in der Sparte Strom ausschließlich im
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
tätig. Die Schlüsselbezeichnungen richten sich
nach den verwendeten Mengentreibern. Die nachfolgend
dargestellten Schlüssel für den
Tätigkeitsbereich Stromverteilung zur
verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen
Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen
direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das
Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.
Tabelle 1: Übersicht der verwendeten Schlüssel
zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung
| Schlüssel |
Mengentreiber |
Anteil Stromverteilung
in % |
Anteil weitere
Tätigkeiten
in % |
Erläuterung |
| Anzahl
Netznutzungsverträge gesamt |
Anzahl
Netznutzungsverträge |
88,0 |
12,0 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den
Sparten Gas/Strom gebildet. |
| Personalaufwand
gesamt |
Personalaufwand
gesamt |
64,5 |
35,5 |
Der Schlüssel wurde
durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung
des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die
so gebildete Verteilung des operativen
Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die
Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese
sind als Unterstützungsleistungen der operativen
Bereiche anzusehen. |
| sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
58,3 |
41,7 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen
betrieblichen Aufwandes in den operativen
Fachbereichen zu allen Sparten unter
Berücksichtigung der direkten Zuordnung der
SLA-Erlöse gebildet. |
| periodische
Umsatzerlöse 2023 |
periodische
Umsatzerlöse gesamt |
61,9 |
38,1 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren periodischen Erlösen aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
| aperiodische
Umsatzerlöse 2023 |
aperiodische
Umsatzerlöse gesamt |
70,0 |
30,0 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
|
Fremddienst-leistungen |
Fremddienstleistungen
gesamt |
61,1 |
38,9 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen
Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA- Erlöse
gebildet. |
| Personal Pensionen |
Kein Mengentreiber |
78,1 |
21,9 |
Kombination aus mehreren
Ansätzen (Basis: Vorjahr):
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die
durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern
eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon
sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre
ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb
tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer
Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder
teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen,
so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen
zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese
sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022
durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
(1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom
"Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine
weitere Gewichtung für die zwei Jahre
Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen,
in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins
Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre
VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten
Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten
ergibt sich ein Schlüssel für die
Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für
die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der
Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die
Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil
für Pensionen auf die Marktrollen ebenso
verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt
71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels
beträgt 29 % (4/14). |
| IT im sonstigen
betrieblichen Aufwand |
IT-Aufwand |
75,8 |
24,2 |
Ausgehend von der
Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne
Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann,
ist eine qualifizierte
Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen
in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde
ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Anschließend erfolgt die Verteilung auf
die Sparten Strom/Gas innerhalb der Marktrolle VNB
auf Basis der Netznutzungsverträge.
Der so ermittelte Schlüssel je Sparte
Strom/Gas ist dann auf den IT-Gesamtaufwand
angewendet worden. |
| Umsatzerlöse
VNB |
Umsatzerlöse
VNB |
82,4 |
17,6 |
Aus den gesamten
Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB"
als Teilmenge herausgelöst und der
Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels
"Umsatzerlöse gesamt 2023" ermittelt. |
| Meo |
Anzahl der Meo |
88,4 |
11,6 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten
Gas/Strom gebildet. |
1.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung
Für die Tätigkeit
Elektrizitätsverteilung wurde unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und
Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der
verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung
folgende Bilanz aufgestellt:
Tabelle 2: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH,
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
64.084 |
45.286 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
58.407 |
37.770 |
| Sachanlagen |
1.458 |
1.889 |
| Finanzanlagen |
4.218 |
5.627 |
| Umlaufvermögen |
132.864 |
99.679 |
| Vorräte |
21.753 |
11.875 |
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
110.963 |
87.648 |
| Flüssige
Mittel |
148 |
156 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
519 |
295 |
| Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
5.110 |
232 |
| Aktiva |
202.577 |
145.492 |
| Eigenkapital |
10.052 |
43.088 |
| Gezeichnetes
Kapital |
3.954 |
3.954 |
| Kapitalrücklage |
6.146 |
15.484 |
| Gewinnrücklagen |
6.122 |
122 |
| Gewinnvortrag |
23.478 |
27.168 |
| Jahresfehlbetrag |
-29.648 |
-9.640 |
| Rückstellungen |
110.041 |
90.806 |
| Verbindlichkeiten |
79.235 |
9.339 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.249 |
2.260 |
| Passiva |
202.577 |
145.492 |
Das
Anlagevermögen (TEUR 64.084) setzt sich
zusammen aus
immateriellen Vermögensgegenständen, die
als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie
als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die
Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte.
In den
Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten
in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und
Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt,
Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an
verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und
Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung,
IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus
Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des
Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer
Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen
Altersvorsorge.
Bei den
Vorräten (TEUR 21.753) handelt sich um
unfertige Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im
Wesentlichen für iConnect sowie den Lagerbestand an
Zählern und Messeinrichtungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (TEUR 110.963) umfassen
im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden
Service Level Agreements sowie Forderungen aus
Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der
E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige
Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen
Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag
noch nicht begleichen waren.
Der
aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 5.110) aus der
Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des
Erfüllungsbetrags mit dem höheren
CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.
Auf der Passivseite beinhalten die im
Eigenkapital (TEUR 11.036) ausgewiesenen
Gewinnrücklagen (TEUR 6.122) den
ausschüttungsgesperrten Betrag aus der
CTA-Vermögensverrechnung.
Die
Rückstellungen (TEUR 110.041) setzen sich
zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR
39.367) für vorzunehmende Zuführungen zu
Rückstellungen für Pensionen inkl.
Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen
für zu leistende Steuerzahlungen (TEUR 11.622)
(Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer,
Solidaritätszuschlag) und sonstigen
Rückstellungen (TEUR 59.052) für bestehende
tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen
(z.B. für Jubiläumsverpflichtungen,
Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten
übrigen Rückstellungen aus dem
Geschäftsablauf (u.a. für Archivierung,
Prozessrisiken, Risiken aus Produkthaftung oder für
Prüfleistungen zum Jahresabschluss, nachträgliche
Einstandskosten im Zusammenhang mit der Übertragung
des Leasingvermögens).
In den
Verbindlichkeiten (TEUR 79.235) werden
Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und
Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber
Dienstleistern für ausstehende Rechnungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende
Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier
gegenüber der Versorgungskasse Energie zur
Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie
sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen
für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen
und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
1.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
Für die Tätigkeit
Elektrizitätsverteilung wurde unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und
Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der
verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung
folgende Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt:
Tabelle 3: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid
Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
202.460 |
267.401 |
|
Bestandsveränderungen |
14.245 |
-7.679 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
5.432 |
4.838 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
13.384 |
4.305 |
| Materialaufwand |
-76.319 |
-60.395 |
| Personalaufwand |
-88.730 |
-74.881 |
| Abschreibungen |
-1.240 |
-1.198 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-112.269 |
-98.003 |
| Finanzergebnis |
13.712 |
-29.713 |
| Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
-322 |
-14.316 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-29.648 |
-9.640 |
| Jahresfehlbetrag |
29.648 |
9.640 |
Die
Umsatzerlöse (TEUR 202.460) resultieren aus
vereinnahmten Entgelten für
Dienstleistungserbringungen der EGS auf Basis des
Dienstleistungsrahmenvertrages (Regelleistungen), für
erbrachte optional beauftragte Leistungen sowie aus
abgerechneten Leistungen aus dem Projektgeschäften
für den Verteilnetzbetrieb.
In der Position
Bestandsveränderungen (TEUR 14.245) werden
Veränderungen aus noch nicht vollständig
erbrachten Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Es
handelt sich hier um Vorlauf- und
Vorbereitungsaktivitäten.
EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem
auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den
Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu
zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für
die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im
Wesentlichen in der Position
andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 5.432)
ausgewiesen wird.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 13.384)
umfassen im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, u.a. für
bezogene Lieferungen und Leistungen, aus der Auflösung
von Personalrückstellungen für Verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern (Abfindungen) und aus sonstigen
betrieblichen Erträgen , z.B. aus der ertragswirksamen
Auskehrung der Verlustrücklage der Versorgungskasse
Energie VVAG i.L.
Der
Materialaufwand (TEUR 76.319) basiert neben
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
bezogenen Waren (Materialeinkäufe in Form von
Zählern) auch auf Aufwendungen aus Inventurdifferenzen
und Wertberichtigungen von Betriebsmaterialien,
Abschreibungen auf Betriebsmaterialien sowie operativen und
projektbezogenen Fremdleistungen (z.B. Mess- und
Montagedienstleister).
Die
Personalaufwendungen (TEUR 88.730) umfassen die
gezahlten Löhne und Gehälter sowie soziale
Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.
Abschreibungen (TEUR 1.240) entfallen auf
immaterielle Vermögensgegenstände für von
EGS erworbene bzw. selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände sowie auf Sachanlagen wie
z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software,
Hardware sowie Werkzeuge und Geräte.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 112.269)
ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für
bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und
Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen
Nebenkosten, Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für
Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung,
Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten,
Schulungskosten und Bürobedarf und
Versicherungsaufwendungen.
Das positive
Finanzergebnis (TEUR 13.712) ist im Wesentlichen auf
die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu
Pensionsrückstellungen sowie den dazu
gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des
entsprechenden Deckungsvermögens
zurückzuführen.
In der Position
Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 322) sind die
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag
ausgewiesen.
2. Tätigkeitsbereich Gasverteilung
2.1 Darlegung der für die Erstellung des
Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel
Für die Zuordnung der aufwands- und
ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für
die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden
dargestellte Systematik angewandt.
Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und
Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH
(EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war
die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten
Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich,
um ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ausweisen zu können.
2.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Zur Erstellung der Finanzinformation für die
Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem
geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.
Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie
entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem
Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst.
Sofern sich Aufwendungen und Erträge der
Tätigkeit Gasverteilung nicht oder nur mit
unvertretbar hohem Aufwand direkt zuordnen ließen,
wurde eine sachgerechte Schlüsselung vorgenommen.
Sowohl bei den erzielten Erlösen wie auch
getätigten Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023
hat diese Vorgehensweise Anwendung gefunden, wobei die
Verteilung der Aufwendungen immer mit der direkten oder
geschlüsselten Zuordnung der Erlöse
korrespondiert.
Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand
spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin
für die zugehörigen Aufwendungen
gleichermaßen.
Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je
Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und
damit über definierte Mengentreiber je Sparte
Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.
Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse
für die Geräte und Montagen der verschiedenen
Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für
die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.
Erlöse aus Projekten und optional beauftragten
Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte
Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je
Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war,
wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene
Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen
Leistungsempfängern individuell, auf die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten
Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge"
verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den
Empfängern gem. §6b EnWG abgestimmt.
2.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Erträge und Aufwendungen des
Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurden, wo es
möglich war, in einem ersten Schritt direkt
zugeordnet. Die verbleibenden Erträge und Aufwendungen
wurden im Anschluss über sach- und
verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit
Gasverteilung zugerechnet.
Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen
wurde ein umfangreiches und mehrstufiges
Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte
Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und
Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.
Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen
für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und
Material (inkl. Fremddienstleistungen) als
größte Aufwandspositionen. Diese wurden
stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen
VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.
Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom
Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen
Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen
zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen.
Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in
der Schlüsselgröße gewahrt.
EGS ist in der Sparte Gas ausschließlich im
Tätigkeitsbereich Netzverteilung/-fernleitung
tätig. Die Schlüsselbezeichnungen richten sich
nach den verwendeten Mengentreibern.
Die nachfolgend dargestellten Schlüssel für
den Tätigkeitsbereich Gasverteilung zur
verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen
Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen
direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das
Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.
Tabelle 4: Übersicht der verwendeten Schlüssel
zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich
Gasverteilung
| Schlüssel |
Mengentreiber |
Anteil Gasverteilung in
% |
Anteil weitere
Tätigkeiten in % |
Erläuterung |
| Anzahl
Netznutzungsverträge gesamt |
Anzahl
Netznutzungsverträge |
11,6 |
88,4 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den
Sparten Gas/Strom gebildet. |
| Personalaufwand
gesamt |
Personalaufwand
gesamt |
13,9 |
86,1 |
Der Schlüssel wurde
durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung
des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die
so gebildete Verteilung des operativen
Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die
Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese
sind als Unterstützungsleistungen der operativen
Bereiche anzusehen. |
| sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
12,2 |
87,8 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen
betrieblichen Aufwandes in den operativen
Fachbereichen zu allen Sparten unter
Berücksichtigung der direkten Zuordnung der
SLA-Erlöse gebildet. |
| periodische
Umsatzerlöse 2023 |
periodische
Umsatzerlöse gesamt |
13,2 |
86,8 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren periodischen Erlöse aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
| aperiodische
Umsatzerlöse 2023 |
aperiodische
Umsatzerlöse gesamt |
12,9 |
87,1 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
|
Fremddienstleistungen |
Fremddienstleistungen
gesamt |
12,0 |
88,0 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen
Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. |
| Personal Pensionen |
Kein Mengentreiber |
16,4 |
83,6 |
Kombination aus mehreren
Ansätzen: (Basis: Vorjahr)
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die
durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern
eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon
sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre
ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb
tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer
Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder
teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen,
so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen
zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese
sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022
durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
(1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom
"Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine
weitere Gewichtung für die zwei Jahre
Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen,
in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins
Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre
VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten
Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten
ergibt sich ein Schlüssel für die
Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für
die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der
Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die
Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil
für Pensionen auf die Marktrollen ebenso
verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt
71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels
beträgt 29 % (4/14). |
| IT im sonstigen
betrieblichen Aufwand |
IT-Aufwand |
15,3 |
84,7 |
Ausgehend von der
Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne
Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann,
ist eine qualifizierte
Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen
in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde
ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Der so ermittelte Schlüssel je Sparte ist
dann auf den IT-Gesamtaufwand angewendet worden. |
| Umsatzerlöse
VNB |
Umsatzerlöse
VNB |
17,6 |
82,4 |
Aus den gesamten
Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB"
als Teilmenge herausgelöst und der
Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels
"Umsatzerlöse gesamt 2023" ermittelt. |
| Meo |
Anzahl der Melo |
11,6 |
88,4 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten
Gas/Strom gebildet. |
2.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich
Gasverteilung
Für die Tätigkeit Gasverteilung wurde unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und
Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der
verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung
folgende Bilanz aufgestellt:
Tabelle 5: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH -
Tätigkeitsbereich Gasverteilung
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
9.040 |
6.095 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
7.862 |
5.053 |
| Sachanlagen |
271 |
274 |
| Finanzanlagen |
906 |
768 |
| Umlaufvermögen |
32.381 |
25.608 |
| Vorräte |
8.906 |
7.255 |
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
23.443 |
18.318 |
| Flüssige
Mittel |
31 |
35 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
111 |
54 |
| Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
1.073 |
30 |
| Aktiva |
42.605 |
31.792 |
| Eigenkapital |
5.903 |
11.984 |
| Gezeichnetes
Kapital |
518 |
518 |
| Kapitalrücklage |
5.976 |
4.722 |
| Gewinnrücklagen |
802 |
802 |
| Gewinnvortrag |
3.075 |
3.705 |
| Jahresfehlbetrag
/ Jahresüberschuss |
-4.467 |
2.238 |
| Rückstellungen |
20.574 |
17.738 |
| Verbindlichkeiten |
15.688 |
1.660 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
439 |
410 |
| Passiva |
42.605 |
31.792 |
Das
Anlagevermögen (TEUR 9.040) setzt sich zusammen
aus
immateriellen Vermögensgegenständen, die
als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie
als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die
Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte.
In den
Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten
in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und
Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt,
Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an
verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und
Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung,
IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus
Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des
Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer
Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen
Altersvorsorge.
Bei den
Vorräten (TEUR 8.906) handelt sich um unfertige
Erzeugnisse für bestehende IT-Projekte, im
Wesentlichen für i.Connect sowie den Lagerbestand an
Zählern und Messeinrichtungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (TEUR 23.443) umfassen
im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden
Service Level Agreements sowie Forderungen aus
Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der
E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige
Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen
Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag
noch nicht begleichen waren.
Der
aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 1.073) aus der
Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des
Erfüllungsbetrags mit dem höheren
CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.
Auf der Passivseite beinhalten die im
Eigenkapital (TEUR 5.903) ausgewiesenen
Gewinnrücklagen (TEUR 802) den
ausschüttungsgesperrten Betrag aus der
CTA-Vermögensverrechnung.
Die
Rückstellungen (TEUR 20.574) setzen sich
zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR
8.268) für vorzunehmende Zuführungen zu
Rückstellungen für Pensionen inkl.
Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen
(TEUR 2.497) für zu leistende Steuerzahlungen
(Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer,
Solidaritätszuschlag) und sonstigen
Rückstellungen (TEUR 9.809) für bestehende
tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen
(z.B. für Jubiläumsverpflichtungen,
Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten
übrigen Rückstellungen aus dem
Geschäftsablauf (u.a. für Archivierung,
Prozessrisiken, Risiken aus Produkthaftung oder für
Prüfleistungen zum Jahresabschluss).
In den
Verbindlichkeiten (TEUR 15.688) werden
Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und
Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber
Dienstleistern für ausstehende Rechnungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende
Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier
gegenüber der Versorgungskasse Energie zur
Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie
sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen
für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen
und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den
Tätigkeitsbereich Gasverteilung
Für die Tätigkeit Gasverteilung wurde unter
Berücksichtigung der vorgenannten Bewertungs- und
Bilanzierungsgrundsätze sowie unter Anwendung der
verursachungsgerechten Zuordnung bzw. Schlüsselung
folgende Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt:
Tabelle 6: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid
Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich Gasverteilung
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
45.606 |
49.795 |
|
Bestandsveränderungen |
1.892 |
-1.006 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
728 |
647 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
2.450 |
744 |
| Materialaufwand |
-20.165 |
-13.200 |
| Personalaufwand |
-19.054 |
-11.443 |
| Abschreibungen |
-162 |
-157 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-18.577 |
-14.716 |
| Finanzergebnis |
2.884 |
-6.239 |
| Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
-69 |
-2.188 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-4.467 |
2.238 |
| Jahresfehlbetrag |
4.467 |
2.238 |
Die
Umsatzerlöse (TEUR 45.606) resultieren aus
vereinnahmten Entgelten für
Dienstleistungserbringungen der EGS auf Basis des
Dienstleistungsrahmenvertrages (Regelleistungen), für
erbrachte optional beauftragte Leistungen sowie aus
abgerechneten Leistungen aus dem Projektgeschäften
für den Verteilnetzbetrieb.
In der Position
Bestandsveränderungen (TEUR 1.892) werden
Veränderungen aus noch nicht vollständig
erbrachten Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die
gegenüber den Netzbetreibern erbracht wurden. Es
handelt sich hier um Vorlauf- und
Vorbereitungsaktivitäten.
EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem
auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den
Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu
zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für
die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im
Wesentlichen in der Position
andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 728)
ausgewiesen wird.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2.450)
umfassen im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, u.a. für
bezogene Lieferungen und Leistungen, aus
Personalrückstellungen für Verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern (z.B. Abfindungen) und sonstige
betriebliche Erträge, z.B. aus der ertragswirksamen
Auskehrung der Verlustrücklage der Versorgungskasse
Energie VVAG i.L..
Der
Materialaufwand (TEUR 20.165) basiert neben
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
bezogenen Waren (Materialeinkäufe in Form von
Zählern) auch auf Aufwendungen aus Inventurdifferenzen
und Wertberichtigungen von Betriebsmaterialien,
Abschreibungen auf Betriebsmaterialien sowie operativen und
projektbezogenen Fremdleistungen (z.B. Mess- und
Montagedienstleister).
Die
Personalaufwendungen (TEUR 19.054) umfassen die
gezahlten Löhne und Gehälter sowie soziale
Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.
Abschreibungen (TEUR 162) entfallen auf immaterielle
Vermögensgegenstände für von EGS erworbene
bzw. selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände sowie auf Sachanlagen wie
z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software,
Hardware sowie Werkzeuge und Geräte.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 18.577)
ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für
bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und
Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen
Nebenkosten Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für
Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung,
Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten,
Schulungskosten und Bürobedarf und
Versicherungsaufwendungen.
Das positive
Finanzergebnis (TEUR 2.884) ist im Wesentlichen auf
die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu
Pensionsrückstellungen sowie den dazu
gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des
entsprechenden Deckungsvermögens
zurückzuführen.
In der Position
Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 69) sind die
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag
ausgewiesen.
3. Tätigkeitsbereich grundzuständiger
Messstellenbetreiber
3.1 Darlegung der für die Erstellung des
Spartenabschlusses verwendeten Schlüssel
Für die Zuordnung der aufwands- und
ertragsgleichen Kosten- und Erlösarten sowie für
die Erstellung der Bilanz wurde die im Folgenden
dargestellte Systematik angewandt.
Die Zuordnung zu den verschiedenen Marktrollen und
Tätigkeitsverteilungen der E.ON Grid Solutions GmbH
(EGS) erfolgte in mehreren Schritten. Wichtigstes Ziel war
die Erreichung einer verursachungs- und sachgerechten
Zuordnung zu jeder Marktrolle und Tätigkeitsbereich,
um ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ausweisen zu können.
3.2 Direkte Zuordnungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Zur Erstellung der Finanzinformation für die
Tätigkeitsbereiche wurde die im Buchhaltungssystem
geführte Gemeinkostenrechnung genutzt.
Es wurden alle Ertrags- und Aufwandsarten sowie
entsprechende Bilanzpositionen, welche sich eindeutig einem
Tätigkeitsbereich zuordnen lassen, in diesem erfasst.
Sofern sich Aufwendungen und Erträge der
Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber
nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand direkt
zuordnen ließen, wurde eine sachgerechte
Schlüsselung vorgenommen. Sowohl bei den erzielten
Erlösen wie auch getätigten Aufwendungen des
Geschäftsjahres 2023 hat diese Vorgehensweise
Anwendung gefunden, wobei die Verteilung der Aufwendungen
immer mit der direkten oder geschlüsselten Zuordnung
der Erlöse korrespondiert.
Nachfolgend wird die Vorgehensweise anhand
spezifischer Erlöse erläutert und gilt mithin
für die zugehörigen Aufwendungen
gleichermaßen.
Erlöse aus den vereinbarten Regelleistungen je
Leistungsschein für die Marktrolle VNB/bMSB - und
damit über definierte Mengentreiber je Sparte
Strom/Gas - wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet.
Direkt zugeordnet wurden auch die Erlöse
für die Geräte und Montagen der verschiedenen
Sparten (Strom- und Gaszähler, mMe, iMSys) für
die Marktrollen bMSB, gMSB, wMSB.
Erlöse aus Projekten und optional beauftragten
Leistungen wurden zunächst generell auf ihre direkte
Zuordnung geprüft. Sofern eine direkte Zuordnung je
Marktrolle bzw. Tätigkeitsbereich möglich war,
wurde diese entsprechend vorgenommen. Noch verbliebene
Positionen wurden, entsprechend den jeweiligen
Leistungsempfängern individuell, auf die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas mittels des gebildeten
Schlüssels "Anzahl Netznutzungsverträge"
verteilt. Die Erlöse wurden zuvor mit den
Empfängern gem. §6b EnWG abgestimmt.
3.3 Schlüsselungen innerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung und Bilanz
Erträge und Aufwendungen der Tätigkeit des
grundzuständigen Messtellenbetreibers wurden, wo es
möglich war, in einem ersten Schritt direkt
zugeordnet. Die verbleibenden Aufwendungen und Erträge
wurden im Anschluss über sach- und
verursachungsgerechte Schlüssel der Tätigkeit des
grundzuständigen Messtellenbetreibers zugerechnet.
Im Rahmen der Erstellung der Finanzinformationen
wurde ein umfangreiches und mehrstufiges
Schlüsselverfahren angewendet, um eine sachgerechte
Zuordnung der aufwands- und ertragsgleichen Kosten- und
Erlösarten zu den Tätigkeitsbereichen abzubilden.
Besonders hervorzuheben sind hier die Aufwendungen
für Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand und
Material (inkl. Fremddienstleistungen) als
größte Aufwandspositionen. Diese wurden
stichtagsbezogen verursachungsgerecht auf die Marktrollen
VNB/ bMSB, gMSB und Sonstiges bzw. die
Tätigkeitsbereiche Strom/Gas verteilt.
Hinsichtlich der Stetigkeit wird auf die vom
Wirtschaftsprüfer im Rahmen der handelsrechtlichen
Prüfung des Jahresabschlusses gemachten Feststellungen
zur Stetigkeit der angewandten Schlüssel verwiesen.
Das Stetigkeitsprinzip bleibt dabei trotz Schwankungen in
der Schlüsselgröße gewahrt.
Die Schlüsselbezeichnungen richten sich nach den
verwendeten Mengentreibern. Die nachfolgend dargestellten
Schlüssel für die Tätigkeit des
grundzuständigen Messtellenbetreibers zur
verursachungsgerechten Aufteilung der verbliebenen
Erträge und Aufwendungen nach der vorgenommenen
direkten Zuordnung beziehen sich immer auf das
Gesamtgeschäft der EGS im Jahr 2023.
Tabelle 7: Übersicht der verwendeten Schlüssel
zur Zuordnung der GuV und Bilanz zum Tätigkeitsbereich
grundzuständiger Messtellenbetreiber
| Schlüssel |
Mengentreiber |
Anteil gMSB in % |
Anteil weitere
Tätigkeiten in % |
Erläuterung |
| Anzahl
Netznutzungsverträge gesamt |
Anzahl
Netznutzungsverträge |
0,0 |
100,0 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Netznutzungsverträge zu den
Sparten Gas/Strom gebildet. |
| Personalaufwand
gesamt |
Personalaufwand
gesamt |
15,9 |
84,1 |
Der Schlüssel wurde
durch eine verursachungsgerechte, direkte Zuordnung
des Personalaufwandes in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA-Erlöse gebildet. Die
so gebildete Verteilung des operativen
Personalaufwandes auf alle Sparten wurde auf die
Verwaltungsgemeinkosten übertragen, denn diese
sind als Unterstützungsleistungen der operativen
Bereiche anzusehen. |
| sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
sonstiger betrieblicher
Aufwand gesamt |
18,3 |
81,7 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung des sonstigen
betrieblichen Aufwandes in den operativen
Fachbereichen zu allen Sparten unter
Berücksichtigung der direkten Zuordnung der
SLA-Erlöse gebildet. |
| periodische
Umsatzerlöse 2023 |
periodische
Umsatzerlöse gesamt |
18,0 |
82,0 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren periodischen Erlösen aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
| aperiodische
Umsatzerlöse 2023 |
aperiodische
Umsatzerlöse gesamt |
18,1 |
81,9 |
Alle nicht direkt
zuordenbaren aperiodischen Erlöse aus
Regelleistungen wurden über die Anzahl
Netznutzungsverträge geschlüsselt. Die
Summe aus direkten und geschlüsselten
Erlösen ergibt die Verteilung der Erlöse je
Sparte und wird über diesen Schlüssel
abgebildet. |
|
Fremddienstleistungen |
Fremddienstleistungen
gesamt |
26,0 |
74,0 |
Der Schlüssel wurde
durch verursachungsgerechte Zuordnung der bezogenen
Fremddienstleistungen in den operativen Fachbereichen
zu allen Sparten unter Berücksichtigung der
direkten Zuordnung der SLA- Erlöse
gebildet. |
| Personal Pensionen |
Kein Mengentreiber |
5,2 |
94,8 |
Kombination aus mehreren
Ansätzen: (Basis: Vorjahr)
1. Dauer der Betriebszugehörigkeit: die
durchschnittliche Zugehörigkeit zum E.ON-Konzern
eines EGS- Mitarbeiters beträgt 14 Jahre; davon
sind die Mitarbeiter durchschnittlich 10 Jahre
ausschließlich für den Verteilnetzbetrieb
tätig gewesen. Dieser Zeitraum wurde mit einer
Gewichtung von 100 % beim VNB berücksichtigt.
Erst ab 2018 sind Mitarbeiter ganz oder
teilweise auch in der Sparte gMSB tätig gewesen,
so dass eine Zuordnung der Pensionszuführungen
zu allen Sparten erfolgen muss, damit diese
sachgerecht verteilt sind.
Die Verteilung der im Jahr 2022
durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
(1041) auf die Sparten ist abgeleitet vom
"Personalaufwand gesamt" je Sparte. Dann wurde eine
weitere Gewichtung für die zwei Jahre
Gesamtgeschäft (VNB/gMSB) der EGS vorgenommen,
in dem die je Sparten verteilten Mitarbeiter ins
Verhältnis gesetzt wurden.
2. Aus der Zusammenführung der 10 Jahre
VNB- Zugehörigkeit und der gewichteten
Verteilung für die 4 Jahre für alle Sparten
ergibt sich ein Schlüssel für die
Aufteilung auf die Sparten insgesamt, wobei für
die Zuteilung zu den Sparten Strom/Gas der
Schlüssel "VNB-Personal" angewandt wurde.
Mit diesem Schlüssel sind die
Zuführungen zum Zinsaufwand inkl. Zinsanteil
für Pensionen auf die Marktrollen ebenso
verteilt worden wie die Pensionsrückstellungen.
Der Anteil des 1. Schlüssels beträgt
71 % (10/14), der Anteil des 2. Schlüssels
beträgt 29 % (4/14). |
| IT im sonstigen
betrieblichen Aufwand |
IT-Aufwand |
8,3 |
91,7 |
Ausgehend von der
Prämisse, dass keine Leistung bei EGS ohne
Einbeziehung der IT-Systemlandschaft entstehen kann,
ist eine qualifizierte
Tätigkeitseinschätzung auf alle Marktrollen
in den Fachbereichen vorgenommen worden. Daraus wurde
ein IT-Schlüssel je Marktrolle ermittelt.
Der so ermittelte Schlüssel ist dann auf
den IT-Gesamtaufwand angewendet worden. |
| Umsatzerlöse
VNB |
Umsatzerlöse
VNB |
0,0 |
100,0 |
Aus den gesamten
Umsatzerlösen wurden die "Umsatzerlöse VNB"
als Teilmenge herausgelöst und der
Schlüssel wurde in Analogie des Schlüssels
"Umsatzerlöse gesamt 2020" ermittelt. |
| MeLo |
Anzahl der MeLo |
0,0 |
100,0 |
Der Schlüssel wurde
durch Zuordnung der Messlokationen zu den Sparten
Gas/Strom gebildet. |
3.4 Bilanz für den Tätigkeitsbereich
grundzuständiger Messstellenbetreiber
Für die Tätigkeit grundzuständiger
Messstellenbetreiber wurde unter Berücksichtigung der
vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung
bzw. Schlüsselung folgende Bilanz aufgestellt.
Tabelle 8: Bilanz der E.ON Grid Solutions GmbH,
Tätigkeitsbereich grundzuständiger
Messstellenbetreiber
| in T€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Anlagevermögen |
4.311 |
2.722 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
3.038 |
2.459 |
| Sachanlagen |
235 |
260 |
| Finanzanlagen |
1.038 |
3 |
| Umlaufvermögen |
47.969 |
32.859 |
| Vorräte |
34.576 |
20.189 |
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
13.350 |
12.653 |
| Flüssige
Mittel |
43 |
17 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
152 |
56 |
| Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
337 |
54 |
| Aktiva |
52.770 |
35.691 |
| Eigenkapital |
724 |
4.708 |
| Gezeichnetes
Kapital |
0 |
0 |
| Kapitalrücklage |
7.622 |
7.609 |
| Gewinnrücklagen |
0 |
0 |
| Gewinnvortrag
/ Verlustvortrag |
0 |
0 |
| Jahresfehlbetrag |
-6.898 |
-2.901 |
| Rückstellungen |
18.808 |
27.476 |
| Verbindlichkeiten |
33.002 |
3.341 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
236 |
166 |
| Passiva |
52.770 |
35.691 |
Das
Anlagevermögen (TEUR 4.311) setzt sich zusammen
aus
immateriellen Vermögensgegenständen, die
als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie
als geleistete Anzahlungen für erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände bilanziert sind. Die
Bewegungen beziehen sich im Wesentlichen auf IT-Projekte.
In den
Sachanlagen finden sich im geringen Umfang Einbauten
in Mietobjekten, z.B. zusätzliche Sicherheits- und
Objektschutztechnik, Systeme für Zutritt,
Zeiterfassung, Sonnenschutz, oder Behinderten-Toiletten an
verschiedenen Standorten, aus Betriebs- und
Geschäftsausstattung z.B. Büroausstattung,
IT-Arbeitsplatzausstattung, und aus
Finanzanlagen, konkret der Aufzinsung des
Freistellungsanspruchs gegenüber der MEON GmbH, einer
Gesellschaft zur Absicherung der betrieblichen
Altersvorsorge.
Bei den
Vorräten (TEUR 34.576) handelt sich um den
Lagerbestand an Zählern für den
Messstellenbetrieb.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (TEUR 13.350) umfassen
im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen
aus der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der bestehenden
Service Level Agreements sowie Forderungen aus
Geräteverkäufen und Montagen, Cashpooling bei der
E.ON SE sowie in geringem Umfang sonstige
Vermögensgegenstände, also Forderungen gegen
Steuerbehörden und Mitarbeiter, die zum Bilanzstichtag
noch nicht begleichen waren.
Der
aktive Unterschiedsbetrag (TEUR 337) aus der
Vermögensverrechnung resultiert aus der Saldierung des
Erfüllungsbetrags mit dem höheren
CTA-Vermögen aufgrund der Zeitwertanpassung.
Die
Rückstellungen (TEUR 18.808) setzen sich
zusammen aus Rückstellungen im Personalbereich (TEUR
2.598) für vorzunehmende Zuführungen zu
Rückstellungen für Pensionen inkl.
Zusatzsicherung und Aufzinsung, aus Rückstellungen
(TEUR 2.861) für zu leistende Steuerzahlungen
(Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer,
Solidaritätszuschlag) und sonstigen
Rückstellungen (TEUR 13.348) für bestehende
tarifliche und einzelvertragliche Personalverpflichtungen
(z.B. für Jubiläumsverpflichtungen,
Altersteilzeit, Wertkonten, Tantieme) und gebildeten
übrigen Rückstellungen aus dem
Geschäftsablauf (u.a. für die Bildung von
Drohverlustrückstellungen für Anlaufverluste im
gMSB, Archivierung, Prozessrisiken, Risiken aus
Produkthaftung oder für Prüfleistungen zum
Jahresabschluss.
In den
Verbindlichkeiten (TEUR 33.002) werden
Verbindlichkeiten für bezogene Lieferungen und
Leistungen bzgl. des Regelgeschäftes gegenüber
Dienstleistern für ausstehende Rechnungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
aus verschiedenen Leistungsbeziehungen für ausstehende
Rechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (hier
gegenüber der Versorgungskasse Energie zur
Erfüllung bestehender Pensionsverpflichtung) sowie
sonstige Verbindlichkeiten aus Zahlungsverpflichtungen
für Steuern, gegenüber Betriebsangehörigen
und andere sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
3.5 Gewinn- und Verlustrechnung für den
Tätigkeitsbereich grundzuständiger
Messtellenbetreiber
Für die Tätigkeit grundzuständiger
Messtellenbetreiber wurde unter Berücksichtigung der
vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze
sowie unter Anwendung der verursachungsgerechten Zuordnung
bzw. Schlüsselung folgende Gewinn- und Verlustrechnung
aufgestellt:
Tabelle 9: Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Grid
Solutions GmbH, Tätigkeitsbereich
grundzuständiger Messtellenbetreiber
| in T€ |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse |
68.422 |
54.850 |
|
Bestandsveränderungen |
0 |
0 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
778 |
513 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
5.909 |
6.389 |
| Materialaufwand |
-50.302 |
-33.449 |
| Personalaufwand |
-21.841 |
-17.339 |
| Abschreibungen |
0 |
0 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-11.046 |
-8.583 |
| Finanzergebnis |
1.261 |
-1.965 |
| Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
-79 |
-3.316 |
| Ergebnis nach
Steuern |
-6.898 |
-2.901 |
| Jahresfehlbetrag |
6.898 |
2.901 |
Die
Umsatzerlöse (TEUR 68.422) resultieren aus der
Lieferung und Montage von Zähl- und Messgeräten,
aus vereinnahmten Entgelten für
Dienstleistungserbringungen für den laufenden Betrieb
sowie aus beauftragten optionalen Leistungen sowie aus
Projektgeschäften für den Verteilnetzbetrieb.
EGS erbringt für die Netzbetreiber unter anderem
auch IT-Dienstleistungen, die notwendig sind, um den
Regelbetrieb durchführen zu können. Hierzu
zählen auch die Eigenentwicklungsleistungen für
die Software SPACE, deren aktivierbarer Anteil im
Wesentlichen in der Position
andere aktivierte Eigenleistungen (TEUR 778)
ausgewiesen wird.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 5.909)
umfassen im überwiegenden Teil Erträge aus der
Auflösung von Drohverlustrückstellungen sowie der
Auflösung von Rückstellungen, u.a. für
bezogene Lieferungen und Leistungen, aus
Personalrückstellungen für Verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern (z.B. Abfindungen) und sonstige
betriebliche sonstige betriebliche Erträge, z.B. aus
der ertragswirksamen Auskehrung der Verlustrücklage
der Versorgungskasse Energie VVAG i.L..
Der
Materialaufwand (TEUR 50.302) setzt sich neben
Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
bezogenen Waren (Materialeinsatz in Form von Zähl- und
Messgeräten) auch aus Aufwendungen aus
Inventurdifferenzen und Wertberichtigungen von
Betriebsmaterialien, Abschreibungen auf Betriebsmaterialien
(Zähl- und Messeinrichtungen) sowie operativen
Fremdleistungen (Mess- und Montagedienstleister).
Die
Personalaufwendungen (TEUR 21.841) umfassen die
gezahlten Löhne und Gehälter, sowie soziale
Abgaben und Aufwendungen für die Altersvorsorge.
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 11.046)
ergeben sich überwiegend aus Aufwendungen für
bezogene IT-Dienstleistungen und IT-Beratungs- und
Entwicklungsleistungen, Mieten und Pachten sowie mietnahen
Nebenkosten Fremd- und Dienstleistungen (z.B. für
Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung,
Pensionsverwaltung, Gebäudeverwaltung) Reisekosten,
Schulungskosten und Bürobedarf und
Versicherungsaufwendungen.
Das positive
Finanzergebnis (TEUR 1.261) ist im Wesentlichen auf
die Zinsaufwendungen im Rahmen der Zuführung zu
Pensionsrückstellungen sowie den sowie den dazu
gegenläufigen Erträgen aus der Zeitbewertung des
entsprechenden Deckungsvermögens
zurückzuführen.
In der Position
Steuern vom Einkommen und Ertrag (TEUR 79) sind die
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag
ausgewiesen.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Grid Solutions
GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Grid
Solutions GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in
Abschnitt 7 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben
genannten Erklärung zur
Unternehmensführung.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind
für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 7 des
Lageberichts enthalten ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften
Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus
haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung,
Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb
nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4
Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG.
|
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 21. Februar
2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nocker,
Wirtschaftsprüfer
Voß,
Wirtschaftsprüfer
Bericht
des Aufsichtsrats der E.ON Grid Solutions GmbH
Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben und Pflichten
nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung im
Geschäftsjahr 2023 umfassend und sorgfältig
wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung bei der
Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und
kontinuierlich überwacht.
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung informierte den
Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr
regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich
und mündlich über die Lage des Unternehmens, alle
relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der
strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der
Geschäfte sowie über das Risikomanagement. In
alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für
die Gesellschaft war der Aufsichtsrat eingebunden und hat
diese auf Basis der Berichte der Geschäftsführung
ausführlich erörtert.
Die Geschäftsführung berichtete dem
Aufsichtsrat stetig über die strategische
Weiterentwicklung im Netzbereich sowie die gesetzlich
obligatorischen oder marktgetriebenen Projekte und
Herausforderungen für 2023. Sie informierte über
die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unter
Berücksichtigung der Unternehmensplanung mit Erfolgs-,
Finanz-, und Personalplanung sowie des
Risikomanagementsystems.
Insbesondere zeigte die Geschäftsführung
bestehende Risiken auf und gab die entsprechenden
Gegensteuerungsmaßnahmen bekannt. Geprägt war
das Geschäftsjahr diesbezüglich insbesondere von
der Implementierung der neuen Systemlandschaft im Rahmen
des SPACE-Projekts. Der Umgang mit dem starken Anstieg von
Kunden im Netzanschluss- und Einspeisesegment, die
wirtschaftliche Entwicklung der EGS sowie der Smart Meter
Rollout waren weitere Themen des abgelaufenen
Geschäftsjahres.
Sitzungen des Aufsichtsrates
Im Jahr 2023 wurden zwei ordentliche sowie die
konstituierende Aufsichtsratssitzung abgehalten und ein
Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen.
Die Geschäftsführung berichtete in der
Sitzung vom 30. März 2023 über die operative und
finanzielle Lage der Gesellschaft. Neben Statusupdates zum
Projekt EEG-Billing und der Stichtagsabrechnung der
Kleineinspeiser wurde hinsichtlich der operativen Themen
insbesondere auf die negativen Auswirkungen der aktuellen
IT-Betriebssituation auf die MaKo (Marktkommunikation)
sowie die Verschiebung des SPACE Go-Live des Backoffice
Westnetz/Mitnetz eingegangen. Darüber hinaus hat sich
der Aufsichtsrat mit dem aktuellen Stand des Smart Meter
Rollouts und den zu erwartenden Herausforderungen aufgrund
der Novellierung des MsbG befasst. Weitere Themen waren der
Umgang mit Single KnowHow Trägem, der Start und
die Meilensteine des Projekts MEA
(Mehrerlösabschöpfung) sowie Maßnahmen zum
Schließen der Recruiting-Lücke.
In der Sitzung vom 16. Oktober 2023 informierte die
Geschäftsführung über den aktuellen Status
der Zielerreichung 2023 sowie die Jahresplanung für
2024 und die Mittelfristplanung für die Jahre
2025-2028. Neben den Statusberichten zum Smart Meter
Rollout und SPACE sowie der Vorstellung der
Recruiting-Kennzahlen lag der Fokus unter anderem auf
Maßnahmen zur Optimierung des Kundenservices sowie
der gemeinsamen Prozessausgestaltung und -automatisierung
zur Befriedigung der Kundenanforderungen und deren starken
mengenmäßigem Anstieg. Weitere Themen waren die
erfolgreiche Umsetzung der angepassten Marktkommunikation,
die Einführung des Gerätemanagements sowie der
Status der Projekte BizDevOps@EGS und Rocks Readiness im
Kontext des Digital Big Picture 2.0 von Energy Networks.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Hybrides
Arbeiten und den Effekten von Präsenzphasen
auseinandergesetzt.
In den beiden ordentlichen Sitzungen des
Aufsichtsrats der Gesellschaft hat sich das Gremium
gründlich mit allen für das Unternehmen
relevanten Fragen befasst. Den Beschlussvorschlägen
der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat nach
eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt.
Zudem stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch
außerhalb der Aufsichtsratssitzungen während des
gesamten Geschäftsjahres in regelmäßigem
Kontakt mit der Geschäftsführung zu aktuellen
Fragen der Geschäftspolitik, der strategischen Ziele
sowie wichtiger Einzelvorgänge.
Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2023 wurden durch den von der
Gesellschafterversammlung gewählten und vom
Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft
und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen.
Der Bericht des Abschlussprüfers wurde allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.
Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der
Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der
Gesellschafterversammlung, den mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen
Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und den im
Geschäftsjahr entstandenen Jahresfehlbetrag in
Höhe von 47.400.991,24 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und in der
Geschäftsführung
Die Aufsichtsräte waren bis zur Beendigung der
ordentlichen Gesellschafterversammlung, welche über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, bestellt. Im Anschluss an diese Sitzung
am 30. März 2023. kam das neu gewählte Gremium
zur konstituierenden Aufsichtsratssitzung zusammen und
wählte Herrn Harald Heß zum
Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Matthias Heinrich zum
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Jochen Grimm hat mit Wirkung zum Ablauf des 31.
Dezember 2023 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Tanja
Sünnemann hat ab dem 1. Januar 2024 als von den
Arbeitnehmervertretern am 16. März 2023 gewähltes
Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen
Amtsperiode die Nachfolge von Jochen Grimm angetreten.
Der Aufsichtsrat spricht der
Geschäftsführung, den Belegschaftsvertretern
sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der E.ON Grid
Solutions GmbH seinen Dank und seine Anerkennung für
den geleisteten Einsatz aus.
Hamburg, im März
2024
Harald
Heß
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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