proNARO GmbH
Sandhofer Straße 156, 68305 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Tusch seit 12.2.2024 | Prokura |
Otto Bruder seit 12.2.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Essity Group Holding B.V. | 33.00% |
Essity Group Holding B.V. | 17.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
proNARO GmbHMannheim (vormals: Stockstadt am Main)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Grundlagen des UnternehmensDie proNARO GmbH, Mannheim (zuvor Stockstadt am Main), ist ein Joint-Venture-Unternehmen von Essity (50 %) und Sappi (50 %) und exklusiv für die optimierte und gesicherte Holzrohstoffversorgung der nach Schließung des Standorts Stockstadt am Main von Sappi im Oktober 2023 verbliebenen drei deutschen Produktionsstandorte der Gesellschafter in Alfeld, Ehingen (Sappi-Werke) und Mannheim (Essity) verantwortlich. Der Holzbedarf dieser drei Werke beläuft sich auf ca. 1,05 Mio. to atro pro Jahr. Am 29. September 2022 hatte Sappi Limited veröffentlicht, dass eine Vereinbarung mit AURELIUS Investment Lux One S.à.r.l. (Aurelius) über die Veräußerung der Sappi-Fabriken in Maastricht (Niederlande), Kirkniemi (Finnland) und Stockstadt (Deutschland) an Aurelius abgeschlossen wurde. Der Verkauf sollte im ersten Halbjahr 2023 vollzogen werden. Am 14. April 2023 teilte Sappi Limited mit, dass der geplante Verkauf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes der vertraglichen Vereinbarung nicht verwirklicht und daher die Vereinbarung hinfällig wurde. Nach einem mehrwöchigen Konsultationsprozess im dritten Quartal 2023 kommunizierte Sappi Limited am 10. Oktober 2023 die endgültige Schließung des Werkes Stockstadt. Die Produktion der Zellstoff- und Papierfabrik wurde im Laufe des vierten Quartals 2023 eingestellt und das Werk geschlossen. Der Holzbedarf von Sappi Stockstadt, vorwiegend Laubholz, betrug etwa 20 % der Gesamtmenge von proNARO. Durch die Schließung des Sappi-Standortes in Stockstadt am Main wurde auf der Gesellschafterversammlung am 21. Dezember 2023 beschlossen, dass der Sitz der proNARO GmbH an den Essity-Standort nach Mannheim verlegt wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Die deutsche Wirtschaft trat im ersten Quartal 2023 auf der Stelle, nachdem sie im vierten Quartal 2022 geschrumpft war. Die hohe Inflation belastete den privaten Konsum und konsumnahe Dienstleister. Zudem gingen die staatlichen Konsumausgaben zurück. Der Bau profitierte von der relativ milden Witterung zu Jahresbeginn, während hohe Baupreise und gestiegene Finanzierungskosten auf der Nachfrage nach Bauleistungen lasteten. Der erhoffte Anstieg der Wirtschaftsleistung im weiteren Verlauf des Jahres erfüllte sich nicht. Die Industrie litt weiterhin unter der schwachen Nachfrage aus dem Ausland und den Folgen des vorangegangenen Energiepreisschocks. Weiterhin dämpften die gestiegenen Finanzierungskosten die privaten Investitionen und damit auch die inländische Nachfrage nach Industriegütern und insbesondere nach Bauleistungen. Zudem nahmen die Auftragspolster weiter ab und fingen den Nachfragerückgang in beiden Sektoren zunehmend weniger auf. Dadurch ging die Produktion in diesen Bereichen zurück. Eine Rezession im Sinne eines deutlichen, breit angelegten und länger anhaltenden Rückgangs der Wirtschaftsleistung kann aber auch weiterhin nicht festgestellt werden und wird nicht erwartet. Die deutsche Zellstoff- und Papierindustrie hat im Jahr 2023 in einem äußerst schwierigen Umfeld einen deutlichen Rückgang bei Produktion, Absatz und Umsatz hinnehmen müssen. Besonders bei den grafischen Papieren muss der Absatzrückgang mit 29 % in 2023 als dramatisch bezeichnet werden. Aber auch Verpackungs-, Hygiene- und Spezialpapiere hatten beim Absatz mit einem klaren Rückgang zu kämpfen. Die Nadelholzsägeindustrie startete mit einer überraschend guten Produktionsauslastung in das erste Quartal 2023, musste aber wie bereits im Vorjahr ab dem zweiten Quartal die Produktion absatzbedingt zurücknehmen und unterschritt insgesamt das Vorjahresniveau um ca. 5 %. Nach der extremen Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen in 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, die beispielsweise die Nachfrage und Preise bei den privaten Haushalten nach biogenem Brennstoff (Brennholz, Pellets) regelrecht explodieren ließ, beruhigte sich die Lage im Laufe des Jahres 2023 auch aufgrund des milden Winters zunehmend. Wie in den vergangenen fünf Jahren war auch in 2023 in weiten Teilen des Landes eine geregelte und planmäßige Forstwirtschaft aufgrund des insgesamt hohen Schadensausmaßes nur bedingt möglich. Der Befallsdruck durch Borkenkäfer bleibt hoch, Trockenheit und niedrige Grundwasserstände belasteten die Forstbetriebe ökologisch und ökonomisch, auch wenn sich die Einnahmesituation durch hohe Holzpreise im Vergleich zu den Vorjahren verbessert hat. Die nasse Witterung ab dem vierten Quartal 2023 könnte einerseits für eine gewisse Entspannung bei den natürlichen Rahmenbedingungen sorgen, hat aber andererseits die Holzeinschlagsaktivitäten erschwert. 2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023 Die Produktion der integrierten Zellstofffabriken der Gesellschafter (und damit korrespondierend der Holzbedarf) war im Jahr 2023 durch spürbare marktbedingte Produktionsanpassungen und die Einstellung der Zellstoffproduktion des Werkes Stockstadt im Oktober 2023 geprägt. Das gesamte Holzvolumen der Gesellschaft belief sich auf eine Verkaufsmenge von 1.953 TFM und lag damit 23,7 % unter der Vorjahresmenge (2.559 TFM). Dieser Bedarf wird mit ca. 35,5 % durch Rundholz und mit ca. 64,5 % durch Sägenebenprodukte (Hackschnitzel aus der Nadel- und Laubholzsägeindustrie) gedeckt. Aufgrund des angewendeten Produktionsverfahrens (Sulfit-Verfahren) der Standorte werden fast ausschließlich die Holzarten Buche (ca. 25,5 %) und Fichte (ca. 74,5 %) eingesetzt. Die Transportlogistik für den Rohstoff Holz bis zur Warenannahme in den Werken liegt ebenfalls in der Verantwortung von proNARO und wird durch beauftragte Fuhrunternehmen bzw. Bahn- und Schiffsunternehmen durchgeführt. Durch die aus Kostengründen zwingend erforderliche Regionalität in der Holzbeschaffung werden die Transporte überwiegend mit LKW abgewickelt. Aufgrund der angespannten Situation im Laubholz wird zunehmend aus angrenzenden Regionen (Schweiz, Frankreich) Rundholz per Bahntransport erforderlich. Eine unternehmenseigene Holzeinschlagsorganisation besteht nicht. proNARO ist nach FSC (Forest Stewardship Council), nach PEFC (Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes) und nach DIN ISO 38 200 Chain of Custody (COC) zertifiziert und sichert damit den Gesellschaftern eine 100 %-Belieferung des Rohstoffes Holz aus zertifizierter oder kontrollierter und gesicherter Herkunft gemäß international anerkannten Standards. Die Zertifikate DINC-PEFC-COC-000542 für PEFC und TUVDC-COC-100542 für FSC haben jeweils eine Laufzeit bis zum 9. Dezember 2024. Das DIN ISO 38.200 Zertifikat 10C0001 hat eine Laufzeit bis zum 4. November 2024. Seit dem 11. August 2016 ist das Qualitätsmanagement von proNARO ebenfalls nach ISO 9001:2015 (Zertifikat-Registrier-Nr. 01 100 1501519; Laufzeit bis zum 10. August 2025) zertifiziert. proNARO beschäftigt zum 31. Dezember 2023 insgesamt 16 (Vorjahr: 17) Mitarbeiter und wird durch einen Geschäftsführer geführt. Dem Beirat der proNARO GmbH gehören jeweils zwei Vertreter von Sappi und Essity an. Die proNARO GmbH steuert ihr operatives Geschäft nach den finanziellen Leistungsindikatoren Absatzmengen in FM, Umsatz und Jahresergebnis. Weiterhin bestehen keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die zur internen Steuerung des Unternehmens herangezogen werden. Die genannten Kennzahlen zeigen in 2023 im Vorjahresvergleich die nachstehende Entwicklung:
Der Vergleich zu den im Vorjahr prognostizierten Werten ergibt folgendes Bild:
Die im Vorjahr prognostizierten Mengen konnten aufgrund der marktbedingten Produktionsanpassungen nicht erreicht werden, und der prognostizierte Jahresüberschuss wurde verfehlt. Der Umsatz lag aufgrund der weiterhin hohen Holzpreise deutlich über der Prognose. Auf die Analyse der wesentlichen Veränderungen der finanziellen Leistungsindikatoren wird im Rahmen der Analyse der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage eingegangen. C. Analyse der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage1. Ertragslage Der Nettoumsatz verringerte sich um 2,2 % auf 180.911 T€ (Vorjahr: 184.997 T€). Das externe Geschäft außerhalb der Umsätze mit den Gesellschaftern hatte daran einen Anteil von 3,8 %. Als wesentlichste Aufwandsposition hat sich der Materialaufwand proportional zum Umsatz um 2,2 % auf 178.003 T€ gegenüber dem Vorjahr (181.998 T€) verringert. Das Ergebnis der Gesellschaft vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern beträgt 166 T€ und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (118 T€) um 48 T€ erhöht. Neben der Holzpreisentwicklung bestimmen vor allem die Mengenbedarfe der Werke die Umsatzentwicklung der proNARO. Die gesellschaftsrechtlichen Verträge der proNARO sehen eine permanente Überprüfung der zur Kostendeckung erforderlichen Dienstleistungsvergütung durch die Gesellschafterwerke vor. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Liquidität der proNARO GmbH ist sowohl durch eine vertraglich geregelte, zeitlich abgestimmte Zahlungsweise der Gesellschafterwerke als auch durch Gesellschaftergarantien gegenüber der proNARO-Hausbank zur Absicherung der gegenüber proNARO ausgereichten Kreditlinie in Höhe von 12.000 T€ gesichert. Damit werden einerseits die Zahlungsfähigkeit von proNARO zu jedem Zeitpunkt sichergestellt und andererseits die Kapitalkosten optimiert. Das kurze Zeitfenster, das proNARO zwischen kundenseitigen und lieferantenseitigen Zahlungen zur Verfügung steht, verdeutlicht die Bedeutung abgestimmter und optimierter Abrechnungs- und Zahlungsworkflows sowie der laufenden Kontrolle der Zahlungseingänge einschließlich der Prognose der Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 26.767 T€ auf 11.229 T€ verringert. Die Eigenkapitalquote beträgt aufgrund des Jahresfehlbetrages bei niedrigerer Bilanzsumme nunmehr 8,3 % (Vorjahr: 3,6 %). Die Bankguthaben in Höhe von 643 T€ (Vorjahr: 13.585 T€; jeweils stichtagsbezogen zum 31. Dezember) repräsentieren einen Anteil von 5,7 % (Vorjahr: 50,8 %) an der Bilanzsumme. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (inkl. der Forderungen gegen Gesellschafter) haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 9.771 T€ auf 6.532 T€ verringert. Ihr Anteil an der Bilanzsumme betrug Ende 2023 58,2 % (Vorjahr: 36,5 %). Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente, wie etwa Leasing, haben für proNARO nur sehr untergeordnete Bedeutung. Die finanzielle Lage der Gesellschaft ist solide. Wie in den Vorjahren gab es auch im Jahr 2023 zu keinem Zeitpunkt Beeinträchtigungen des Geschäftes mangels Liquidität. Die Vorratsbestände belaufen sich auf 3.291 T€ (Vorjahr: 2.664 T€) und lagen überwiegend auf zentralen Lagerplätzen zur Sicherung der Winterversorgung. Im Zuge der Jahresabschlussinventur wurde die Werthaltigkeit der bestehenden Außenbestände geprüft. Die Bestände sind durchweg werthaltig und entfallen mengenbezogen zu 22,5 % auf Sägenebenprodukte und zu 77,5 % auf Laub- und Nadelindustrieholzsortimente. D. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung1. Risiken der künftigen Entwicklung proNARO ordnet die für die Gesellschaft wichtigsten Risiken folgenden Kategorien zu:
Eine Erholung der deutschen Wirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2024 für das erste Quartal nicht zu erwarten. Die industrielle Auslandsnachfrage war in der Tendenz deutlich rückläufig. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden wohl weiter zurückhaltend bei ihren Ausgaben sein. Die noch vorhandenen Auftragspolster in der Industrie und im Bau schwinden zunehmend. Der gesamtwirtschaftliche Ausblick für den Euroraum ist ebenfalls gedämpft. Die Belastungen durch den schwachen Welthandel, die geopolitische Unsicherheit und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik scheinen anzuhalten. Die Waldbesitzer werden trotz verbesserter Ausgangslage durch die nasse Witterung im vierten Quartal 2023 auch in 2024 mit kalamitätsbedingten Zwangsnutzungen rechnen müssen. Der Verbrauch bei den biogenen Brennstoffen dürfte aufgrund des wiederum sehr milden Winters leicht rückläufig sein bei gleichzeitig hohen Vorräten bei den privaten Haushalten. Die Nachfrage nach Rundholz aus dem Bereich der Sägeindustrie könnte aufgrund der eingebrochenen Nachfrage beim Bau und mit weiterhin schwindendem Auftragspolster im zweiten Halbjahr 2024 ebenfalls rückläufig sein, so dass nachfrageseitig ein preisdämpfender Einfluss zu erwarten ist. Nach den marktbedingten Anpassungen der Produktionskapazitäten in 2023 bei den grafischen Papieren (betrifft a.) hat sich die Auslastung der drei verbliebenen Werke deutlich verbessert. Der Holzbedarf der Gesellschafterwerke wird auf Vorjahreshöhe prognostiziert. Weiterhin mit Sorge verfolgt proNARO die fortschreitenden Bestrebungen der politischen Entscheidungsträger, Waldflächen unter Schutz zu stellen und damit aus der Nutzung zu nehmen, was das Holzangebot mittel- bis langfristig vermindern wird (betrifft b.). Ebenfalls Sorge bereiten zunehmende Restriktionen bei Holzerntemaßnahmen, die das ohnehin enge Zeitfenster für Hiebsmaßnahmen beim Laubholz weiter einschränken, sowie ein deutlich erkennbarer Arbeitskräftemangel verbunden mit Organisationsdefiziten. Am 9. Juni 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/1115 des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, veröffentlicht, die zum 30. Dezember 2024 wirksam wird. Es ist zu befürchten, dass der damit verbundene hohe administrative Aufwand insbesondere den kleinen privaten Waldbesitzer bei der Planung und Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen erheblich beeinträchtigen wird. Der Schwerpunkt der seit 2018 ff. durch Borkenkäfer, Trockenheit und Sturm betroffenen Wälder liegt in den nördlichen und östlichen Landesteilen. Betroffen hiervon ist vor allem die für die Forst- und Holzindustrie wichtige Holzart Fichte. Bei der Holzart Buche zeichnen sich aber ebenfalls erhebliche Zuwachsverluste und Trockenschäden ab. Als Folge wird sich mittel- und langfristig das Holzangebot bei diesen Holzarten verändern und verringern. Im vierten Quartal 2024 werden die Ergebnisse der Bundeswaldinventur 4 erwartet. Außergewöhnliche Marktrisiken für die Werksversorgungsaufgaben werden für 2024 derzeit nicht erwartet. Wetterextreme, wie in den Jahren 2018 ff. (betrifft c.), stellen ein nicht vorhersehbares marktbeeinflussendes Risiko dar, da sich daraus ein deutliches Mehr- (z.B. Windwurf, Borkenkäferkalamität, Trockenheit) oder Minderangebot (z.B. langer Winter, regional hohe Bestockungsverluste) im Markt ergeben kann. Durch die strategische Ausrichtung des Unternehmens erfolgt eine ausgeprägte Konzentration auf die Werksversorgungsaufgaben (ca. 97 %). Die mit dem Handelsgeschäft verbundenen Lager-, Marktpreisveränderungs- und Forderungsausfallrisiken spielen nur eine marginale Rolle (betrifft c. und d.). Für die Handelskunden wird die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Preisänderungsrisiko, das Forderungsausfallrisiko sowie für Liquiditätsrisiken als sehr gering eingeschätzt (betrifft d.). Die Risiken werden laufend überwacht und sind durch die Streuung auf mehrere kleinere Kunden einzelbetragsmäßig gering. Bei gleichbleibend hoher Nachfrage der stofflichen und energetischen Verbraucher und gleichzeitig zu erwartendem rückläufigem Angebot beim Nadel- und Laubholz werden sich mittel- und langfristig die Einkaufsradien tendenziell weiter vergrößern, was zu einem höheren Bedarf an Frachtkapazität führen wird. Gleichzeitig wird ein sukzessiver Rückgang der zur Verfügung stehenden Rundholzfuhrunternehmen festgestellt, die von erheblichen Problemen bei der Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte berichten. Beurteilung der Gesamtrisikosituation durch die Geschäftsführung: Die Geschäftsführung der proNARO GmbH sieht die bestehenden Risiken als beherrschbar an und passt die Geschäftspolitik fortlaufend den Veränderungen des Umfeldes und den Erfordernissen des laufenden Geschäfts an. Derzeit sind keine konkreten Hinweise auf Entwicklungen bekannt, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. 2. Chancen proNARO erwartet für das gesamte Jahr 2024 trotz der konjunkturellen Unsicherheiten ein ausreichendes Angebot an Hackschnitzeln. Auch Nadelindustrieholz wird weiterhin aufgrund der labilen Ausgangslage in den Wäldern ausreichend verfügbar sein. Die Versorgung mit Buchenindustrieholz hat sich spürbar verbessert, bleibt aber herausfordernd und muss aufgrund der witterungsbedingten Besonderheiten sorgfältig beobachtet werden. proNARO ist durch den in den Einkaufsregionen präsenten dezentralen Außendienst gut aufgestellt, um auf die Veränderungen im Holzmarkt und bei den Lieferanten reagieren zu können. Weiterhin ist in der Sägeindustrie mit Marktkonsolidierungen und Restrukturierungen zu rechnen, die kurzfristig starke Auswirkungen auf das lokale und regionale Sägerestholzangebot haben können. Beschaffungsrisiken minimiert proNARO durch ein breites Lieferantenportfolio, durch Variabilität zwischen Waldholz- und Sägerestholzsortimenten sowie durch flexible Berücksichtigung der Spotmärkte und adäquate Vorratshaltung. E. PrognoseberichtDie beschriebenen potenziellen preis- und angebotsmengenbetreffenden Marktrisiken haben Auswirkungen auf die Holzkosten der Gesellschafterwerke, während sie bei proNARO lediglich die Höhe des Umsatzes beeinflussen. Aufgrund der Vergütungsregelung der Gesellschafterwerke für die Holzeinkaufstätigkeit haben sie keinen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft. Mit der beschriebenen Vereinbarung werden weitgehend alle operativen und administrativen Kosten der Gesellschaft durch die Gesellschafterwerke getragen. proNARO befindet sich in einem Prozess der fortlaufenden Entwicklung und Implementierung von Initiativen zur Kostensenkung und Prozessverbesserung (einschließlich IT), insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Gesellschafterwerken. Synergieeffekte und Optimierungen bei den Logistikkosten werden permanent erarbeitet und umgesetzt. proNARO sieht auf Basis der Einschätzung ihres Geschäftsmodells für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren:
Die Personalstärke wird voraussichtlich bei 16 Mitarbeitern liegen. Insgesamt geht die Geschäftsführung von einer angepassten und stabilen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr aus.
Mannheim, 28. März 2024 proNARO GmbH Otto Bruder Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ALLGEMEINE ANGABENDie Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht. Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Der Jahresabschluss der proNARO GmbH ist nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Stockstadt am Main (Amtsgericht Aschaffenburg HR B 12187) nach Mannheim verlegt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB wurden einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEBILANZERLÄUTERUNGEN AKTIVA (1) Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt 2 bis 9 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. (2) Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten - abnutzbare Gegenstände vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich bei Gebäuden 10 bis 30 Jahre sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Die abnutzbaren Anlagegüter werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
(3) Vorräte
Die Handelswaren werden zu fortgeschriebenen tatsächlichen Anschaffungskosten oder - unter Beachtung des Niederstwertprinzips - zu niedrigeren Tageswerten am Abschlussstichtag bewertet. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt, erkennbare Ausfallrisiken bei nicht besicherten Forderungen werden durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist, wie im Vorjahr, eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % der nicht besicherten und nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet worden. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von T€ 411 (Vorjahr T€ 0) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 12 (Vorjahr T€ 4). Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (5) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. (6) Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. (7) Aktive latente Steuern Die Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept mit einem Steuersatz von 29,155 % (Vorjahr 29,155 %) und beruht auf Differenzen zwischen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung von Firmenwert sowie Pensions- und sonstigen Personalrückstellungen. Erträge und Aufwendungen aus der Bilanzierung latenter Steuern werden unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst. In der Steuerbilanz wird seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Firmenwert ausgewiesen, der über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben wird. Der Buchwert des Firmenwerts in der Steuerbilanz beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 258 (Vorjahr T€ 322). PASSIVA (8) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Es beträgt T€ 50 und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Geschäftsanteile liegen zu 50,00 % bei der Sappi Deutschland Holding GmbH, Alfeld 33,34 % bei der Essity Operations Mannheim GmbH, Mannheim 16,66 % bei der Essity GmbH, Mannheim (9) Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und Sterbegeldverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) berechnet. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB werden die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2023 mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,83 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.), die Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen mit 1,75 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) und die Rückstellungen für Jubiläen mit 1,45 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.), einer erwarteten Dynamik der anrechenbaren Bezüge von unverändert 3,50 % p.a. sowie der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung von unverändert 2,75 % p.a. und einer angenommenen Rentendynamik von unverändert 2,25 % p.a. bewertet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit der Standardfluktuationstabelle "medium" berücksichtigt. Die Berücksichtigung biometrischer Faktoren erfolgte gemäß den aktuellen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Abzinsung für Pensionsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren (1,83 % p.a.; Vorjahr 1,78 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (1,75 % p.a.; Vorjahr 1,44 % p.a.) beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 33 (Vorjahr T€ 144). Insoweit besteht gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre in entsprechender Höhe. Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Im Wesentlichen betreffen die sonstigen Rückstellungen i.H.v. T€ 430 (Vorjahr T€ 161) Personalrückstellungen, davon T€ 238 für Restrukturierung (Vorjahr T€ 0), und i.H.v. T€ 63 (Vorjahr T€ 61) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. (10) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in ausländischer Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Zum 31. Dezember 2023 bestehen wie zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres keine Fremdwährungsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen wie im Vorjahr ausschließlich solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 25 (Vorjahr T€ 5) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 2 (Vorjahr T€ 8). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(11) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse stammen im Wesentlichen aus dem Handel mit Holz und verteilen sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:
(12) Sonstige betriebliche Erträge Als größter Einzelposten sind im Berichtsjahr T€ 238 (Vorjahr T€ 0) Erträge aus Weiterbelastungen von Restrukturierungsaufwendungen an Gesellschafter enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus Sachbezügen i.H.v. T€ 87 (Vorjahr T€ 102) enthalten. Insgesamt sind T€ 3 (Vorjahr T€ 7) als periodenfremde Erträge anderen Geschäftsjahren zuzuordnen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. T€ 1 (Vorjahr T€ 2) enthalten. (13) Materialaufwand
(14) Personalaufwand
Im Personalaufwand sind im Berichtsjahr Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von T€ 238 (Vorjahr T€ 0) enthalten. (15) Abschreibungen
Von den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände entfallen im Berichtsjahr T€ 53 (Vorjahr T€ 0) auf außerplanmäßige Abschreibungen. (16) Sonstige betriebliche Aufwendungen Als größter Einzelposten sind IT-Aufwendungen in Höhe von T€ 300 (Vorjahr T€ 327) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Als weitere größere Einzelposten sind hierunter Kfz-Kosten i.H.v. T€ 136 (Vorjahr T€ 150) sowie Aufwendungen für Versicherungen i.H.v. T€ 22 (Vorjahr T€ 22) enthalten. Anderen Geschäftsjahren sind T€ 3 (Vorjahr T€ 7) als periodenfremde Aufwendungen zuzuordnen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind i.H.v. T€ 2 (Vorjahr T€ 4) enthalten. (17) Finanzergebnis
(18) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind latente Steueraufwendungen i.H.v. T€ 19 (im Vorjahr latente Steuererträge i.H.v. T€ 46) enthalten. SONSTIGE ANGABENMitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Arbeitnehmer (Vorjahr 17). Davon arbeiten 4 (Vorjahr 4) in der Verwaltung, 4 (Vorjahr 4) im Innendienst Einkauf sowie 9 (Vorjahr 9) im Außendienst Einkauf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf T€ 449 (Vorjahr T€ 607). Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Davon entfallen T€ 21 (Vorjahr T€ 15) auf Mietverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sinn und Zweck der Miet- und Leasingverhältnisse ist die Nutzung von Vermögensgegenständen, die nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft stehen, aber von dieser für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit benötigt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Miete für eine Lagerhalle in Gerstetten-Dettingen, Miete für Kopiergeräte sowie Leasingraten von Firmenfahrzeugen. Der Vorteil der Leasingverträge ("operating leasing") liegt in der anfänglich geringen Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus den Vertragslaufzeiten ergeben, sofern die Gegenstände nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wofür es derzeit aber keine Anzeichen gibt. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag im Sinne von § 285 Nr. 33 HGB liegen nicht vor. Ausschüttungsgesperrter Betrag Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre insgesamt T€ 529 (Vorjahr T€ 659), die sich mit T€ 496 (Vorjahr T€ 515) gemäß § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern sowie mit T€ 33 (Vorjahr T€ 144) gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren ergeben. Es bestehen dafür ausreichend frei verfügbare Rücklagen, so dass die Ausschüttungssperre nicht zum Tragen kommt. Angaben zur Konzernzugehörigkeit Gesellschafter der proNARO GmbH sind Essity GmbH, Mannheim, mit 16,66 %, Essity Operations Mannheim GmbH, Mannheim, mit 33,34 % und Sappi Deutschland Holding GmbH, Alfeld, mit 50,00 %. Die proNARO GmbH wird als Gemeinschaftsunternehmen zu 50 % at equity in den Konzernabschluss der Essity Aktiebolag, Stockholm/Schweden, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis des Essity-Konzerns aufstellt. Ort der Offenlegung des Konzernabschlusses ist Stockholm/Schweden. Er ist unter www.essity.com erhältlich. Ferner wird die proNARO GmbH als Gemeinschaftsunternehmen zu 50 % at equity in den Teilkonzernabschluss der Sappi Papier Holding GmbH, Gratkorn/Österreich, einbezogen, die einen gemäß § 291 HGB für die Sappi Deutschland Holding GmbH, Alfeld, befreienden Konzernabschluss gemäß International Financial Reporting Standards aufstellt. Der Konzernabschluss der Sappi Papier Holding GmbH, Gratkorn/Österreich, ist beim Firmenbuch in Graz/Österreich, hinterlegt. Mutterunternehmen der Sappi Papier Holding GmbH, Gratkorn/ Österreich, ist die Sappi Ltd. mit Sitz in Johannesburg/Südafrika, die ebenfalls einen Konzernabschluss aufstellt. Ort der Offenlegung des Konzernabschlusses ist Johannesburg/ Südafrika. Er ist unter www.sec.gov erhältlich. Beirat
Die Beiratsmitglieder erhalten keine Bezüge, Vorschüsse oder Kredite. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mannheim, den 28. März 2024 Der Geschäftsführer Otto Bruder BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die proNARO GmbH, Mannheim (zuvor Stockstadt am Main) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der proNARO GmbH, Mannheim (zuvor Stockstadt am Main), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der proNARO GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Cirsten Schönmeier, Wirtschaftsprüfer ppa. Martin Both, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. April 2024 festgestellt. |
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