Elektro
Schillinger GmbH
Hausach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.487.108,78 |
2.004.923,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.169,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
284.713,50 |
206.225,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.200.226,28 |
1.798.696,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.403.724,21 |
9.056.436,03 |
| I.
Vorräte |
5.364.716,11 |
5.880.889,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.435.307,56 |
1.156.394,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.603.700,54 |
2.019.151,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.722,39 |
22.268,00 |
| Aktiva |
11.916.555,38 |
11.083.627,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.840.809,55 |
4.948.367,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.788.809,55 |
4.896.367,33 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.896.367,33 |
3.957.090,43 |
| B.
Rückstellungen |
771.457,00 |
660.655,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.304.288,83 |
5.474.605,32 |
| Summe
Passiva |
11.916.555,38 |
11.083.627,65 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Elektro Schillinger GmbH hat ihren Sitz in
Hausach und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Freiburg i. Br. (HR B Reg.Nr. 680229).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in
Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs-
und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die folgenden Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder
Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen nach
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer grundsätzlich
linear und zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Be
triebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
800,00 Euro nicht übersteigen.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen
Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere
des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder
den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf
die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat
Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz
beträgt 1,83%. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden keine jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zugrunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme eines
Darlehens gegen einen
Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von
500.000,00 Euro wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres
fällig. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von insgesamt 553.053,30 Euro (Vorjahr:
55.053,30 Euro).
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Differenz
zwischen der Berechnung der Pensionsrückstellung mit
dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem
7-Jahresdurchschnittssatz ergibt, beträgt EUR 674,00
und ist gem. § 253 Abs. 6 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Sämtliche bilanzierte Verbindlichkeiten haben
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 450.000,00 Euro
(Vorjahr: 308.959,42 Euro) enthalten.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten
Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 2.349,00
Euro (Vorjahr: 2.584,00 Euro).
4.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr durchschnittlich 37 Mitarbeiter.
Als Geschäftsführer sind im Berichtsjahr
die Herren Herbert Bruder, Oberwolfach, und Martin Bruder,
Oberwolfach, bestellt. Einem der Geschäftsführer
wurde im Berichtsjahr ein Darlehen in Höhe von
500.00,00 Euro gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
als gesetzliche Vertreter, die
Geschäftsführer der Gesellschaft
Hausach, den 17. Dezember
2024
gez.
Herbert Bruder
gez.
Martin Bruder
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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