Stoll GmbH
Fenstertechnik
Waldshut-Tiengen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.329,00 |
138.978,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
188,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.329,00 |
138.790,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.991,27 |
213.397,39 |
| I.
Vorräte |
55.084,00 |
50.832,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.594,47 |
20.254,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
317,90 |
317,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.312,80 |
142.310,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
339.320,27 |
352.375,39 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.411,70 |
99.552,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Bilanzgewinn |
63.847,10 |
73.987,43 |
| B.
Rückstellungen |
126.949,10 |
107.618,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.959,47 |
145.205,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.178,21 |
49.499,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84.781,26 |
95.705,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
339.320,27 |
352.375,39 |
Anhang
des Jahresabschlusses per 31.12.2017
der
Stoll Fenstertechnik
GmbH
79761 Waldshut-Tiengen
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
79761 Waldshut-Tiengen und wird beim Amtsgericht
Freiburg unter der HRB
621064 geführt. Sie erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256a und der
§§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
Sondervorschriften des GmbH - Gesetzes aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die gegenüber dem Vorjahresabschluss
unverändert angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Es kam sowohl die
lineare als auch die degressive Abschreibungsmethode
zur Anwendung. Zugänge zum Anlagevermögen
werden seit dem Geschäftsjahr 2011 generell linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauern orientieren sich dabei
grundsätzlich an den in den steuerlichen AfA -
Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, da diese den
Nutzenverbrauch bzw. den Wertverzehr unserer Anlagen im
Allgemeinen zutreffend abbilden.
Die
Herstellungskosten sind zum handelsrechtlichen
Mindestansatz unter Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet.
Umlaufvermögen
Bei den
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte die
Ermittlung der Anschaffungskosten grundsätzlich auf
der Basis von Durchschnittspreisen.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. In den
Bewertungsansatz wurden nur die direkten
Kosten und die handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen kamen
nicht in Ansatz.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der
flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wurden in
angemessener Höhe,
Pauschalwertberichtigungen auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto - Forderungsbestand
gebildet.
Passivposten
Die Berechnung der
Pensionsrückstellungen erfolgte nach § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter Verwendung der
Sterbetafel 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
49.308,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die Bewertung der
sonstigen Rückstellungen erfolgte zu den
Erfüllungsbeträgen. In den Bewertungsansatz
wurden nur die Aufwendungen und Erträge
einbezogen, die in künftigen Geschäftsjahren
anfallen.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor.
C. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben ausnahmslos eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt
DM 50.000,00; ausgewiesen wird der in Euro
umgerechnete Betrag von € 25.564,60.
Der im Bilanzgewinn enthaltene
Gewinnvortrag beträgt € 73.987,43 (i.Vj.
T€ 71,3).
Die
Pensionsrückstellungen wurden für 2
Anwärter mit unverfallbarem Anspruch gebildet.
Die Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind durch
Vermögensgegenstände gesichert. Es handelt sich
um eine Fondsanlage und eine Rückdeckungsversicherung.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen (verpfändet). Sie wurden
mit den Zeitwerten von € 191.548,90 (i.V. T€
177,4) nach den Bestimmungen gemäß §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet. Der Wert der
Fondsanlagen wurde aus den Kurswerten am
Abschlussstichtag abgeleitet. Die
Rückdeckungsversicherungen sind mit dem
Zeitwert gemäß Mitteilung der
Lebensversicherungsgesellschaften bilanziert. Die
Zeitwerte der Fondsanlagen sowie der
Rückdeckungsversicherung entsprechen den
Anschaffungskosten. Der Saldo aus verrechneten
Erträgen (€ 1.606,04 i.V. T€ 1,6) und
Aufwendungen (€ 9.787,45 i.V. T€
9,1) beträgt ./. 8.181,41 (i.V. ./. T€ 7,5)
Die sonstigen Rückstellungen mit Laufzeiten
über einem Jahr gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden
sowohl zum 31.12.2017 als auch zum 31.12.2016 mit
laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst.
Verbindlichkeiten in Höhe von €
77.602,04 (i.V. T€ 85,2) haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr, € 45.000,00 (i.V. T€ 60,0) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und € 0,00 (i.V.
T€ 0,0) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt €
63.750,00 (i.V. T€ 75,0) durch Grundschulden der
Gesellschafter abgesichert.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die " Zinsen und sonstige Aufwendungen" enthalten
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in
Höhe von € 9.787,45 (i.V. T€ 9,1).
Weitergehende Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung sind nicht zu machen.
E. Sonstige Angaben
Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach
§ 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr
durchschnittlich 7,25 Mitarbeiter
beschäftigt.
Waldshut-Tiengen, den 12.11.2018
Stoll Fenstertechnik GmbH
gez. Klaus Stoll
gez. Bernhard Stoll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2018 festgestellt.
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