NeoApps
GmbH
Saaldorf-Surheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.864,00 |
240.340,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.461,00 |
105.937,50 |
| III.
Finanzanlagen |
134.400,00 |
134.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
766.759,06 |
748.766,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
547.539,73 |
348.552,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
219.219,33 |
400.214,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.780,00 |
3.765,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.638,00 |
2.028,00 |
| Aktiva |
981.041,06 |
994.900,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
524.169,65 |
484.158,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,60 |
564,60 |
| III.
Bilanzgewinn |
498.605,05 |
458.593,56 |
| B.
Rückstellungen |
99.746,00 |
107.047,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.627,62 |
208.469,98 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
212.497,79 |
195.225,15 |
| Passiva |
981.041,06 |
994.900,29 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die NeoApps GmbH hat ihren Sitz in Saaldorf-Surheim
und ist eingetragen im Registergericht Traunstein, HRB
13333.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist daher nicht
prüfungspflichtig gemäß §§ 316
HGB.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wird entsprechend dem gesetzlichen
Gliederungsschema gemäß den §§ 266 und
275 HGB vorgenommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung und den Anhang. Der Jahresabschluss
wird in Euro (EUR) aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird unter der Annahme
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
("Going-Concern") erstellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlagen des Jahresabschlusses
Im Jahresabschluss müssen in einem begrenzten
Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen
werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der
bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der
Erträge und Aufwendungen sowie der
Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden
sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse
berücksichtigt.
Die tatsächlichen Werte können von den
Schätzungen abweichen. Änderungen von
Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren
Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und
Abschreibungsmethoden werden unverändert beibehalten.
Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum
Zeitpunkt der Ersteinbuchung erfasst. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei
Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird, soweit im
Vergleich zum Kurs am Bilanzstichtag der
Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalles
bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber liegt, dieser angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden
bei Zugang zu Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern sie der Abnutzung
unterliegen. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um die kumulierten, planmäßigen
Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen
Erfahrungen zurückgegriffen, die sich weitgehend mit
den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des beweglichen
Sachanlagevermögens, für die nach Steuerrecht
eine Sofortabschreibung zulässig ist, werden im Jahr
des Zugangs in voller Höhe abgesetzt und als Abgang
gebucht.
Außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.
Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die Gründe
für eine in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung
nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw.
soweit es sich um Ausleihungen handelt zum Nennwert
angesetzt und bewertet.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden ggf. durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Die Kassenbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Aktive latente Steuern
Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des
bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden
für sämtliche Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen der
Vermögensgegenstände und Schulden und deren
steuerlichen Wertansätzen latente Steuern berechnet,
sofern sich diese Differenzen in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Dabei
wird von der Saldierungsmöglichkeit des § 274
Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht.
Aktive latente Steuern werden in Höhe der
voraussichtlichen Steuerentlastung in den künftigen
Geschäftsjahren gebildet.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle
Steuern, die bis zum Ablauf des Geschäftsjahres
entstanden sind aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht
veranlagt wurden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungenwerden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abzinsungen waren nicht erforderlich. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt Euro
144.627,62 (Vorjahr: Euro 208.469,98).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Es bestehen für die Verbindlichkeiten im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetzes enstehende Sicherheiten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Angaben
Angaben zu den Mitarbeitern
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr 16 und im Vorjahr 13.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter versichern nach bestem
Wissen, dass gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
Unterzeichnung
Saaldorf-Surheim,
16.04.2024
gez. Tim Behnke
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024
festgestellt.
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