Amelicor Engineering GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carlos Arturo Simon Medina Sposito seit 16.3.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Carlos Arturo Simon Medina Sposito | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SimplyNetworks GmbHBöblingenJahresabschluss zum 31.12.2010für Zwecke der Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger gem. § 325 HGBBilanz zum 31.12.2010der Firma SimplyNetworks GmbHAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahrsabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29.05.2009 (BilMoG) wurden mit Beginn des Geschäftsjahres zum 01.01.2010 angewandt. Durch Neugründung der Gesellschaft mit Wirkung vom 4.2.2010 ergaben sich mangels Vorjahre keine Umstellungseffekte. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde bei der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen worden und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubigern entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz der vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben. Bei der Vornahme der degressiven Abschreibung erfolgte der Übergang auf die lineare Abschreibung sobald diese zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die Abschreibung erfolgt im Jahr der Anschaffung pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in der Regel in voller Höhe als Betriebsausgaben abgeschrieben. Eine Fortführung der Anschaffungskosten im Anlagenspiegel erfolgte nicht. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. 3. Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von insgesamt EUR 5.649,29. Die Verbindlichkeiten resultieren im Einzelen aus folgenden Sachverhalten:
Die Verbindlichkeiten wurden nicht verzinst. 2. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten in Höhe von 3.700,85 EUR sind durch Eigentumsvorbehalte besichert. IV. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. V. Feststellung des Jahresabschlusses Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2011 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt und genehmigt. Dem Geschäftsführer wurde für die Zeit vom 04.02.2010 bis zum 31.12.2010 Entlastung erteilt.
Magstadt, 6. Oktober 2011 SimplyNetworks GmbH gez. Carlos Medina |
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