Retail BZ
GmbH
Bischofswerda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.108,18 |
36.038,18 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.025,00 |
11.798,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.083,18 |
24.240,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.013.384,60 |
2.712.284,59 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
636.969,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.806.291,66 |
1.874.339,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
207.092,94 |
200.975,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.841,57 |
52.239,83 |
| Aktiva |
3.046.334,35 |
2.800.562,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
728.097,18 |
736.662,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
600.000,00 |
600.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
111.662,72 |
-87.067,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.565,54 |
-198.729,82 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
14.000,04 |
24.940,74 |
| C.
Rückstellungen |
982.660,06 |
763.398,77 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.273.510,29 |
1.227.493,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.273.510,29 |
550.190,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
677.302,81 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.066,78 |
48.066,78 |
| Summe
Passiva |
3.046.334,35 |
2.800.562,60 |
Anhang 2023
Retail BZ
GmbH, Bautzen
| Handelsgericht: |
Amtsgericht Dresden |
|
Handelsregisternummer: |
23933 |
I. Allgemeine Angaben
Die Retail BZ GmbH, Bischofswerda, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für alle Kaufleute
und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Er umfasst den Zeitraum
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Zusätzlich wurden
die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet.
Die Gliederung der Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 266
und 275 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
des HGB vorgenommen. Dabei fanden die Grundsätze der
Einzelbewertung und der Vorsicht Beachtung.
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen über ein bis drei Jahre linear und im
Zugangsjahr pro rata temporis.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
und abzüglich Anschaffungspreisminderungen sowie
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear um im
Zugangsjahr pro rata temporis. Die Abschreibungen werden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt und
liegen zwischen drei und acht Jahren. Angeschaffte
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Jahr der
Anschaffung grundsätzlich sofort aufwandswirksam
erfasst.
Die
Waren sind zu Anschaffungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit
der Altbestände bzw. Sommer- und Schaufensterware wurde
durch angemessene Wertabschläge ausreichend Rechnung
getragen.
Die
Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Es wurden
keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Kassenbestände und das
Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den
Nominalwerten.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde
gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag gebildet, soweit dieser Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
stellt einen besonderen Passivposten im Sinne von § 265
Abs. 5 Satz 2 HGB dar und beinhaltet Baukostenzuschüsse
von Vermietern. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt
korrespondierend zum Ablauf der unkündbaren
Mindestlaufzeit der betroffenen Mietverträge.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung
des § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages dotiert. Dabei werden zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung vertraglicher Rückbauverpflichtungen aus
Mietverhältnissen, die vor 2017 abgeschlossen wurden,
wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des
jeweiligen Erfüllungsbetrages, d.h. unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen im
Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse,
gebildet. Aufgrund von neuen Rechtsprechungen erfolgt ab 2017
die Bilanzierung von Rückbaurückstellungen in Form
von Ansammlungsrückstellungen. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen wurden die zum Abschluss des Mietvertrags
bekannten Mietdauern zugrunde gelegt. Die Ermittlung erfolgt
durch Abzinsung über die tatsächliche Restlaufzeit
der zugrundeliegenden Mietverträge. Als Zinssatz kommt
dabei der 7-Jahresdurchschnittszinssatz der Deutschen
Bundesbank für eine zehnjährige Laufzeit zur
Anwendung.
Die
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Unter den Forderungen aus verbundenen Unternehmen sind
solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von
T€ 1.460 aus Cashpooling und in Höhe von T€
953 aus Lieferungen und Leistungen.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind solche gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von T€ 42 (Vorjahr T€ 69) aus Lieferungen
und Leistungen enthalten.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus folgender Übersicht:
Verbindlichkeiten
|
2023
|
|
Gesamtbetrag
|
RLZ
1 Jahr
|
RLZ > 1 Jahre
|
davon RLZ
> 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
430,50
|
430,50
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
382,50
|
382,50
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
724,90
|
724,90
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
20,60
|
20,60
|
0
|
0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
118,10
|
118,10
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
824,30
|
147,00
|
677,3
|
0
|
Summe
|
1.273,50
|
1.273,50
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
1.227,40
|
550,10
|
677,30
|
0
|
IV. Sonstige Angaben
Für die Stores sind von der Gesellschaft jeweils
Mietsicherheiten zur Sicherung der Ansprüche des
Vermieters aus dem Mietvertrag zu leisten. Mietkautionen
wurde auf Basis eines Rahmenvertrages mit der R+V Allgemeine
Versicherung AG, welcher ein Bürgschaftslimit in
Höhe von max. TEUR 790 beinhaltet, realisiert.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen in der
Erfüllung der vorhandenen Mietverträge in folgender
Höhe:
|
2024
|
2025 und Folgejahre
|
|
T €
|
T €
|
Miete
|
880
|
1278
|
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 37,25
Arbeitnehmer (Vorjahr 40) beschäftigt.
Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
Herr Robert Riedel, Bischofswerda, zum
Geschäftsführer bestellt.
Die Gesellschaft wird gemäß §§
290 ff. HGB in den Konzernabschluss der private textiles
holding g.m.b.h. mit Sitz in Bischofswerda (kleinster und
größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Bischofswerda, den 01.10.2024
Robert Riedel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Bischofswerda, den
01.10.2024
gez.
Robert Riedel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2024
festgestellt. |