Restaurant Aviatik GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Klaus Kleinfeld since 4/3/2017 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
MCAP Mittelstand Capital Partners AG | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
ETGA GmbHWernau NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pfullingen und wird unter HRB 351734 beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen für kleine Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 266 ff. HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden 2016 abgesehen von Änderungen durch das am 18. Juni 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beibehalten. Neben der Neudefinition der Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Zwischenergebnis "Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" gestrichen. Eine weitere Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Einführung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" und dem Posten "Sonstige Steuern". Der Vorjahresausweis der betroffenen Posten wurde entsprechend der Regelungen des BilRUG angepasst. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gebucht, solche mit Anschaffungskosten bis € 410 voll abgeschrieben (§ 6 II EStG). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Zum 31.12.2016 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 1.220. Aufgrund der finanziellen Unterstützung der Gesellschafter und der positiven Unternehmensplanung für die kommenden Jahre kann dennoch von einer Unternehmensfortführung ausgegangen werden. In den sonstigen Rückstellungen enthalten sind im Wesentlichen die Verpflichtungen aus Aufbewahrungspflichten und Urlaub. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten T€ 2 (Vj.: T€ 17) aus Steuern. Zum 31.12.2016 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG im Jahr 2016 wurden sonstige betriebliche Erträge i.H.v. T€ 71 in die Umsatzerlöse umgegliedert. Ohne diese Umgliederungen würden sich die Umsatzerlöse auf T€ 831 belaufen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte angepasst. Im Vorjahr wurden T€ 87 von den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert. Ohne diese Umgliederungen würden sich die Umsatzerlöse des Vorjahres auf T€ 2.179 belaufen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Sachbezüge. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hauptsächlich Gewährleistungsaufwendungen, Fremdarbeiten, Vertriebskosten, Verwaltungs- und Reisekosten enthalten. V. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3 (Vorjahr: 17) Mitarbeiter beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben gemäß § 285 Nr. 14 HGB: Prettl Beteiligungs Holding GmbH, Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, HRB 4015 NP. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Wernau, den 31. Juli 2017 gez. Rolf Prettl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Oktober 2017 |
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