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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Manuel Sieth since 10/29/2025 | Managing Director |
Ingmar Sören Helmke since 5/21/2025 | Managing Director |
Christoph Strasser since 12/2/2024 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 7.73% | |
| 1.87% | |
| 1.87% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Tion Renewables GmbH (vormals: Tion Renewables AG)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.202301. BilanzAktiva (EUR)
Passiva (EUR)
02. Gewinn- und Verlustrechnung
03. Anhang3.1 Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Die Tion Renewables AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 251232 eingetragen. Der eingetragene Sitz ist Bavariafilmplatz 7, Gebäude 49, 82031 Grünwald. Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde. Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267a Abs. 3 HGB an. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Vom Wahlrecht außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht andauernder Wertminderung vorzunehmen wird kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden nach den Regelungen der Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst und mit ihrem Barwert unter Berücksichtigung von Preissteigerungen angesetzt. Rückstellungen für virtuelle aktienbasierte Vergütungen werden als Ansammlungsrückstellungen jährlich aufgestockt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten. 3.3 Erläuterungen zur Bilanz Finanzanlagen Die Finanzanlagen betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 123,5 Mio. (31. Dez. 2022: EUR 133,8 Mio.). Im Geschäftsjahr nahmen die Finanzanlagen um EUR 10,3 Mio. (2022: EUR -25,45 Mio.) ab. Diese Verringerung resultiert aus Kapitalrückführungen aus Tochterkapitalgesellschaften - davon EUR 9,9 Mio. aus der Tion Fin GmbH und EUR 1,8 Mio. aus der Tion Battery Holding GmbH. Demgegenüber steht ein Zugang bei den Finanzanlagen i. H. v. EUR 1,4 Mio. aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der Renewables International Portfolio GmbH i. H. v. EUR 1,4 Mio. Wertpapiere des Anlagevermögens Die Wertpapiere des Anlagevermögens (clearvise AG) in Höhe von 34,2 Mio. EUR sind mit dem historischen Börsenkurs zum Anschaffungszeitpunkt bilanziert. Zum 31.12.2023 ist der Börsenkurs der Wertpapiere des Anlagevermögens (XETRA-Schlusskurs 2023) auf 2,10 EUR gesunken. Der Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens zum 31.12.2023 liegt somit unter dem Buchwert zum 31.12.2023. Eine Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert wurde nicht vorgenommen, da diese nicht dauerhaft sind. Forderungen aus Lieferung und Leistung und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Sämtliche Forderungen aus Lieferung und Leistung und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum 31. Dezember 2023 in 4.745.957 (31. Dez. 2022: 4.745.957) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am gezeichneten Kapital von EUR 1,0 je Aktie eingeteilt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. August 2022 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/II und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2022 ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. August 2027 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR 2.372.978,00 zu erhöhen. Bis zum Bilanzstichtag 31.12.2023 sind keine neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022 ausgegeben worden. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist eine besicherte Finanzierung enthalten, die zum Bilanzstichtag i. H. v. EUR 7,7 Mio. (31. Dez. 2022: EUR 4,6 Mio.) in Anspruch genommen wurde. Zum Bilanzstichtag waren EUR 11,6 Mio. (31. Dez. 2022: EUR 13,0 Mio.) der finanziellen Vermögenswerte als Sicherheiten gegenüber der kreditgebenden Bank gestellt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag EUR 0,9 Mio. (31. Dez. 2022: EUR 1,0 Mio.) und resultieren größtenteils aus Kosten für Asset-Management-Dienstleistungen. Die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus der Ausgabe eines konzerninternen Darlehens einer Tochtergesellschaft an die Tion Renewables AG. Die Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der vollständigen Tilgung eines konzerninternen Darlehens einer Tochtergesellschaft an die Tion Renewables AG am 5. Juli 2023. 3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Die Umsatzerlöse i. H. v. EUR 1,7 Mio. (2022: EUR 1,7 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Weiterbelastung von Leistungen, welche die Tion Renewables AG als Muttergesellschaft für ihre Konzerngesellschaften selbst erbringt bzw. zentral erwirbt und weiterreicht. Der Personalaufwand i. H. v. EUR 1,4 Mio. (2022: EUR 0,6 Mio.) beinhaltet u. a. die Auszahlung und Zuführung zur Rückstellung für die virtuelle aktienbasierte Vergütung des Vorstands sowie der Mitarbeiter der konzerninternen Service-Gesellschaft mit EUR 1,0 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. EUR 7,4 Mio. (2022: EUR 6,1 Mio.) beinhalten im Wesentlichen:
Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses i. H. v. EUR 0,4 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.) beinhalten Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023. Angaben zur Fortführung des Jahresergebnisses Die nachfolgende Darstellung zeigt die Fortführung des Jahresergebnisses:
3.5 Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2023 neben den beiden Vorständen keine weiteren festangestellten Vollzeitkräfte. Für das Geschäftsjahr beläuft sich die durchschnittliche Gesamtzahl an Arbeitnehmern auf zwei (2022: zwei). Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 weitere finanzielle Verpflichtungen i. H. v. EUR 2,7 Mio. (31. Dez. 2022: EUR 3,1 Mio.) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sie enthalten u. a. aufschiebend bedingte finanzielle Verpflichtungen aus Kaufverträgen. Konzernzugehörigkeit Die Tion Renewables AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf. Mitteilungspflichten nach § 20 Aktiengesetz ("AktG") Schriftliche Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG vom 22. August 2023: Die Hopper BidCo GmbH 1 , Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört. Ferner wurde uns mitgeteilt, dass den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört, da den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils die von der Boè AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Tion Renewables AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist:
1 Seit 2024 firmierend unter Boe AcquiCo GmbH.
Die Pelion Green Future Alpha GmbH, Grünwald, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die Beteiligung an der Tion Renewables AG nicht mehr in nach § 20 Abs. 1,3 oder 4 AktG mitteilungspflichtiger Höhe besteht. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass auch hinsichtlich der nachstehend aufgeführten juristischen und natürlichen Personen die Beteiligung an der Tion Renewables AG nicht mehr in nach § 20 Abs. 1,3 oder 4 AktG mitteilungspflichtiger Höhe besteht:
Abhängigkeitsbericht Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG: Der Vorstand der Tion Renewables AG hat gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Vorstandsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die Tion Renewables AG bei den in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Durch die von der Gesellschaft getroffenen Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt."
Grünwald, 13. September 2024 Dr. Martin Siddiqui Christop Strasser 3.6 Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Tion Renewables AG (vormals: Pacifico Renewables Yield AG), Grünwald Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Tion Renewables AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 16. September 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Tibor Cornelius Abel, Wirtschaftsprüfer Yuliya Merget, Wirtschaftsprüferin |
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