Sunbloom
Proteins GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.562.247,10 |
529.618,14 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.637,00 |
8.767,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.830,96 |
6.524,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.528.779,14 |
514.327,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.472.618,94 |
8.097.020,52 |
| I.
Vorräte |
164.114,51 |
2.346,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.192.749,65 |
6.981.897,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.115.754,78 |
1.112.777,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.775,89 |
8.671,90 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.464.811,93 |
|
| Aktiva |
14.506.453,86 |
8.635.310,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.480.091,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
56.306,00 |
56.306,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.061.124,00 |
9.061.124,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-58.133,00 |
-58.133,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
3.579.205,37 |
2.181.200,17 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
6.944.903,56 |
1.398.005,20 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.464.811,93 |
|
| B.
Rückstellungen |
315.380,63 |
134.421,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.191.073,23 |
3.020.797,87 |
| Passiva |
14.506.453,86 |
8.635.310,56 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Sunbloom Proteins GmbH hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter 233181 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs
bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im
Umlaufvermögen aktiviert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
Forderungen zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 7.192,7 (Vorjahr TEuro 6.981,9)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 1.007,2 (Vorjahr TEuro 491,4)
> 1 Jahr TEuro 3.250,0 (Vorjahr TEuro 6.490,5)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen:
Forderungen Euro 305,19
(Vorjahr: Euro 287,15)
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
Euro 56.306,00, ist vollständig eingezahlt und wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Aufgrund des Erwerbs und der Veräußerung
eigener Anteile in 2019 weist die Gewinnrücklage einen
Betrag von Euro - 58.133,00 aus.
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der
Gesellschaft, weil das zum Zeitwert bewertete Vermögen
der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten,
für welche keine Rangrücktrittsvereinbarung
vorliegt, deckt. Daher wurde der Jahresabschluss unter der
Annahme der Unternehmensfortführung gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Geschäftsleitung begründet ihre
diesbezügliche Einschätzung wie folgt:
· Die Überschuldung wird durch
eine werthaltige harte Patronatserklärung der
Mutter-Gesellschaft AVRIL Industrie SAS beseitigt, in der
die Mutter-Gesellschaft sich bis zur Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2024, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2025
verpflichtet, entstandene Verluste/ sämtliche
Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollumfänglich zu
übernehmen.
· Zudem wurde von der Gesellschaft
AVRIL SCA ein weiteres Darlehen in Höhe von Euro
5.000.000 gewährt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein
Startup-Unternehmen. Wie bei Startup-Unternehmen
üblich, finanziert die Gesellschaft die
Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den
laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet
auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv
ist, die Frage der Fortführung der
Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das
Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere
Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der
Liquidität zu beschaffen.
Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung
den für Startup-Unternehmen typischen wesentlichen
Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens
nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen
Planabweichungen keine nachhaltige
Liquiditätslücke ergibt.
Die Geschäftsleitung geht unter
Berücksichtigung dieser Aspekte von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
Der Bilanzverlust beinhaltet einen
Verlustvortrag in Höhe von
Euro 3.579.205,37 (Vorjahr: Euro 2.181.200,17).
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 14.191,1 (Vorjahr TEuro 3.020,8)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 6.191,1 (Vorjahr TEuro 238,8)
1 - 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
> 5 Jahre TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 2.782,0)
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
1.286,17 (Vorjahr: 2.782.042,00) enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
665,7.
München, den 30. April
2024
Geschäftsführer
gez.
Thomas Oliver Stuchly
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024
festgestellt.
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