Master Data

Registry
Register court Nürnberg HRB 26363
Registered
4/1/2010
Industry
Repair of electronic and optical equipmentManufacture of electronic components n.e.c.Development and programming of application software
Purpose
Entwicklung und Erstellung von optischen, elektronischen und feinwerktechnischen Komponenten und Geräten und der dafür notwendigen Software.

History

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Management

NameRole
Harry Dr. Schilling
since 10/21/2014
Managing Director

Beneficial Owners

80.00% identified20.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
80.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
BavarianOptics GmbHSelf-held cycle
20.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Harry Andreas Schilling
Schwabach
€33,333
80.00%
BavarianOptics GmbH
Germany
€8,333
20.00%

Holdings

NameOwnership
No data available

Financial Report

BavarianOptics GmbH

Nürnberg

(vormals: Neumarkt i.d.OPf.)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 66.434,00 1.203,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 58.180,00  
II. Sachanlagen 8.254,00 1.203,00
B. Umlaufvermögen 90.854,48 44.596,74
I. Vorräte 21.279,40 23.830,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.196,39 2.193,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.378,69 18.573,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.411,12 647,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 158.699,60 46.447,36

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 62.248,73 16.331,75
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.668,25  
III. Jahresüberschuss 45.916,98 -8.668,25
B. Rückstellungen 7.899,48 1.116,00
C. Verbindlichkeiten 88.551,39 28.999,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 158.699,60 46.447,36

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der BavarianOptics GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die formelle Stetigkeit für Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1 HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für einen Zeitvergleich sind berücksichtigt.

Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anschluss zum Anhang.

Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die unfertigen Erzeugnisse sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.

Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als fünf Jahre liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Ergebnisverwendung

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 37.192,00.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 37.192,00 Euro
Aktivierung latenter Steuern 0,00 Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 0,00 Euro
Gesamtbetrag 37.192,00 Euro

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

- Herrn Sebastian Schütz, Geschäftsführer

- Herrn Alexander Kist, Geschäftsführer

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Der Stand der Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer entwickelte sich zum 31.12.2011 wie folgt:

Kreditentwicklung Betrag
Stand der Kredite am 31.12.2010 78,80 Euro
Rückzahlungen 78,80 Euro
Neuvergaben 0,00 Euro
= Stand am 31.12.2011x 0,00 Euro

Angaben betreffend die Gesellschafter

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 15.584,03 Euro

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Betriebsgröße

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne der Vorschrift des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gesellschaft macht von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.

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