WPP Media Competence Center GmbH
Same addressMedia representation
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Lucas Petermeier since 7/9/2025 | Managing Director |
Marcus Gabriel Andriessen since 11/15/2024 | Managing Director |
Maja Peters-Antoniou since 5/13/2024 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Grey Maryland LLC | 94.28% |
GREY germany GmbHSelf-held cycle | 5.72% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Grey Shopper GmbH(vormals: FREY.G2 GmbH)DüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang 2011Grey Shopper GmbH (vormals: Frey.G2 GmbH bis 25.07.2012)Allgemeines Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2011: Herr Ulrich Frey, Remchingen Herr Peter Dräger, Haan Frau Gabriele Hunstiger, Düsseldorf Herr Thomas Braun, Königstein Herr Ulrich Frey, Frau Gabriele Hunstiger und Herr Thomas Braun sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Kapital- und Konzernverhältnisse Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Stammkapital) der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2011 EUR 160.000,00. Die Geschäftsanteile werden zu 50% von Herrn Ulrich Frey und zu 50% von der Grey G2 Group GmbH, Düsseldorf, gehalten. Der Abschluss der Gesellschaft wird in den Abschluss der Konzernobergesellschaft WPP Group plc. einbezogen, welcher am Sitz der Gesellschaft in Dublin / Irland erhältlich ist. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat keine Bilanzierungshilfen in Anspruch genommen. Es wurden die sämtlich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften angewendet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Angefallene planmäßige Abschreibungen werden angesetzt. Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben. Die den Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern entsprechen den steuerlich anerkannten Höchstbeträgen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis 31.12.2009 unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 6 Abs. 2, 2a EStG entsprechend behandelt. Zum 01.01.2010 wurde die alte Rechtslage erneut angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Vorräte beinhalten noch nicht abgerechnete Leistungen, die mit den bis zum Bilanzstich- tag angefallenen Kosten angesetzt worden sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite C. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die erworbene Software wird unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. II. Sachanlagen
Das Anlagevermögen setzt sich aus Einbauten in gemieteten Räumen sowie aus Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung und geringwertigen Wirtschaftsgütern zusammen. Weitere Erläuterungen sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. D. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe EUR 3.367,47 (Vj.: EUR 0,00). Passivseite A. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt per 31.12.2011 EUR 160.000,00. Wir verweisen auf weitere Erläuterungen auf Seite 1. B. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalteten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, ausstehende Eingangsrechnungen sowie für Beiträge zur Berufsgenossenschaft. C. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr keine Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Vorjahr in Höhe von EUR 106.456,49 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zu vermerkende Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Für die Beurteilung der Finanzlage bedeutend sind eingegangene Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von EUR 531.787,90. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung enthalten wie in Vorjahr keine Aufwendungen für Altersversorgung. Das Zinsergebnis enthält Zinsaufwendungen aus den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.031,99 (Vj.: EUR 490,31). Die Zinserträge aus den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 463,05 (Vj.: EUR 2.331,80). Sonstige Angaben Vorschüsse und Kredite wurden an Mitglieder der Geschäftsführung nicht gewährt. Gemäß § 288 HGB entfallen die Angaben nach § 285 Nr. 9 a und b HGB.
Düsseldorf, 31. März 2012 Geschäftsführung |
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