MAGO GmbHLiquidated

10179 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 91372
Registered
6/22/2004
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateDevelopment of building projects for residential buildingsManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Die Entwicklung von Immobilienprojekten, der Ankauf, Verkauf und die Verwertung, insbesondere die Bebauung von Grundstücken sowie Verwaltung und Sanierung des eigenen Grundbesitzes soweit diese Tätigkeiten keiner Genehmigung im Sinne von § 34c GewO bedürfen.

History

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Management

NameRole
Franz-Josef Glotzbach
since 6/22/2004
Managing Director

Financial Report

MAGO GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.537.966,99 2.515.354,95
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.900,00 7.700,00
II. Sachanlagen 2.533.066,99 2.507.654,95
B. Umlaufvermögen 1.609.327,71 1.508.491,02
I. Vorräte 183.150,00 173.550,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.425.945,36 1.334.739,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 232,35 201,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.002,53 4.930,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.160.297,23 4.028.776,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 197.723,06 329.039,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 172.723,06 304.039,61
B. Rückstellungen 59.395,00 60.000,00
C. Verbindlichkeiten 3.896.810,17 3.633.736,86
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.369,00 6.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.160.297,23 4.028.776,47

Anhang


  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der MAGO GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Wahlrechte über Angaben gemäß § 284 ff. HGB wurden stets zu Gunsten des Ausweises im Anhang ausgeübt.

Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden alle größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie ist nicht prüfungspflichtig.

Auf den Jahresabschluss wurden erstmalig die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gemäß Art. 66 Abs. 3 ff. EGHGB angewandt. Dies betrifft insbesondere veränderte Bilanzausweise sowie geänderte Bewertungsvorschriften. Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderte Bewertung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst.

Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Soweit Einzelrisiken erkennbar waren, wurden diese im Rahmen einer Einzelwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige Risiken unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen (Erfüllungsbeträge) und Abzinsungen nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung eingestellt worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf den Jahresabschluss wurden erstmalig die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gem Art. 66 Abs. 3 ff. EGHGB angewandt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
  

Art der
Gesamt-
davon mit einer RLZ von
gesicherte
Art der
Verbindlichkeit
betrag
 
Beträge
Sicherheit
zum 31.12.2010
 
< 1 J.
1 - 5 J.
> 5 J.
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
ggü. Kreditinstituten
1.552,66
74,27
318,63
1.159,76
0,00
1
erhaltene Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
aus Liefer.u.Leistg.
757,44
743,27
14,17
0,00
0,00
 
ggü. beteiligten Unt.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
sonst. Verbindlichk.
1.586,71
1.586,71
0,00
0,00
0,00
 
Summe
3.896,81
2.404,25
332,80
1.159,76
0,00
 


Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht  2 = Sicherungsübereignung   3 = Sicherheitsabtretung Forderungen   4 = Eigentumsvorbehalt

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 war:

Franz-Josef Glotzbach, Berlin


 

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Bilanzposten
Betrag
Forderungen
II. 1. 2. - Sonstige Vermögensgegenstände
320.713,61


Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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