MH Wassertechnologie GmbH
Same addressOperation of sewage treatment facilities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Enrico Horn since 6/28/2010 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
MH-Wassertechnik GmbHMoritzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft wurde mit notariellen Vertrag vom 08.05.2007 mit einem Stammkapital von 25.000,00 EUR gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 09.06.2007. Mit Gesellschafterbeschluss vom 05.03.2009 erfolgte die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Moritzburg, Ortsteil Boxdorf. Der Abschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. B. BILANZZERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Abschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, §§ 279-283, 286 HGB, erstellt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: I. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG werden sofort abgeschrieben. II. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Falls erforderlich, werden zur Risikovorsorge Wertberichtigungen vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. III. Rechnungsabgrenzungsposten Auszahlungen, die Aufwand für folgende Geschäftsjahre darstellen werden aktiv, Einzahlungen, die Erlöse für das folgenden Geschäftsjahr darstellen werden passiv abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt zu Nominalwerten der geleisteten bzw. erhaltenen Zahlungen. IV. Eigenkapital Die Gliederung des Eigenkapitals erfolgt nach der Vorschrift des § 266 Abs. 3 HGB. Sofern bei Abschlusserstellung die Verwendung des Eigenkapitals feststeht, erfolgt die Fortentwicklung zum Posten Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn. V. Sonderposten mit Rücklagenanteil Sofern Sonderposten aufgrund steuerlicher Regelungen gebildet werden, erfolgt dies nach den Vorschriften der §§ 273, 281 HGB. Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse werden im Sinne des § 255 HGB ausgewiesen. VI. Rückstellungen Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle ungewissen Risiken und Verpflichtungen Rechnung tragen. VII. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen bilanziert. VIII. Fremdwährungsumrechnung Fremdwährungsumrechnungen waren im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen. C. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ (1) Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagenspiegel hervor. (2) Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
(3) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Zusammensetzung und die Restlaufzeiten ergeben sich wie folgt:
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) Im Geschäftsjahr gab es keine Auflösungen von Sonderposten mit Rücklagenanteil. (2) Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von dauerhaften Wertminderungen im Anlagevermögen, Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften und Abschreibungen auf den nahen Zukunftswert im Umlaufvermögen waren nicht vorzunehmen. (3) Die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene außerordentliche Aufwendungen betreffen das Aufleben bedingt erlassener Verbindlichkeiten. Periodenfremde Posten waren von untergeordnetem Wert und wirkten sich nicht wesentlich auf die Ertragslage aus. (4) Bezüglich der weiteren Angaben, insbesondere zum Personalaufwandes verweisen wir auf die Darstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. E. SONSTIGE ANGABEN I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn Enrico Horn. Er ist einzelvertretungsberechtigt und befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Weitere nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsrisiken und sonstige finanzielle Verpflichtungen existieren nicht.
Dresden, den 13.06.2009 Enrico Horn, Geschäftsführer |
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