ROBOT-TECHNOLOGY GmbH
Großostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
651.343,80 |
442.646,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.356,00 |
3.906,00 |
| II.
Sachanlagen |
633.987,80 |
438.740,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.507.312,18 |
8.339.057,94 |
| I.
Vorräte |
3.872.449,05 |
2.349.255,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.597.472,93 |
3.037.294,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.037.390,20 |
2.952.507,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.372,67 |
51.049,87 |
| Summe
Aktiva |
13.219.028,65 |
8.832.753,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.311.801,05 |
2.311.801,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.286.801,05 |
2.286.801,05 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
720.840,28 |
681.076,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.186.387,32 |
5.839.876,10 |
| Summe
Passiva |
13.219.028,65 |
8.832.753,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ROBOT-TECHNOLOGY GmbH mit dem
Sitz in Großostheim, (Registergericht: Aschaffenburg,
HRB7978), wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3
bis 5 Jahre), bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10
Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Sofortabschreibung nach
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz
steht diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer
nicht entgegen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen
Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad
angefallenen Herstellungskosten.
Zu den angesetzten
Herstellungskosten gehören neben den
Einzelkosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten
inclusive der Fertigungsverwaltung sowie der Werteverzehr
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Von dem Einbeziehungswahlrecht für die
allgemeinen Verwaltungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Für den geringen, seit mehreren
Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand an
Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen
Einkaufspreises ermittelter
Festwert (TEUR 86,6) angesetzt.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die
Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
Angaben zur Bilanz
Aktiva
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen
TEUR 0,0 (VJ TEUR 181,0) und sind vollumfänglich
solche gegenüber der Gesellschafterin (§ 42 Abs.
3 GmbHG).
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 510,2 enthalten.
Von den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben insgesamt
TEUR 35,3 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Passiva
Die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz wurde
vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Es
besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der RT-Holding GmbH.
Pensionsrückstellungen
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ist
nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
für die Abzinsung zugrunde zu legen. In den Jahren vor
2016 wurde der Durchschnitt der letzten sieben
Geschäftsjahre der Abzinsung zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe der Bewertung mit dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 10 Jahren und dem
Durchschnitt des Marktzinssatzes aus 7 Jahren beträgt
im Wirtschaftsjahr 2023 TEUR 11,7.
Der durch den neuen Bewertungsansatz entstehende
Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 11,7
unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 253
Abs. 6 Satz 2 HGB.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
In TEUR |
Erfüllungsbetrag der Schulden |
657,7 |
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte |
448,2 |
Saldierter Betrag |
209,5 |
Verrechnete Zinsaufwendungen aus
Pensionsverpflichtungen |
5,8 |
Verrechnete Zinserträge aus
Rückdeckungsversicherungen |
11,6 |
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen TEUR 7.514,8. Sie sind
vollumfänglich mitzugehörig zu den sonstigen
Verbindlichkeiten - es handelt sich um Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin (§ 42 Abs. 3
GmbHG). In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind TEUR 880,3 enthalten, die mitzugehörig
zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind.
Von den
Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 10.138,4 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 47,9 eine Restlaufzeit
von 1-5 Jahren, TEUR 0,0 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. Es sind insgesamt TEUR 0,0 durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Angaben
Eventualverbindlichkeiten/Haftungsverhältnisse
(§§ 251, 268 Abs. 7,
285 Nr. 27 HGB):
Im Rahmen eingegangener Gesamtschuldverhältnisse
der Gesellschaft gegenüber ihrer Hausbank und hierzu
weiterhin getroffenen schriftlichen Vereinbarungen der
übrigen Gesamtschuldner untereinander bilanziert die
Gesellschaft - gemäß ihrer wirtschaftlichen
Verpflichtungsübernahme im Innenverhältnis zu den
übrigen Gesamtschuldnern - keine Verbindlichkeiten aus
Gesamtschuldverhältnissen in ihrem Jahresabschluss.
Trotz der bestehenden rechtlichen Haftung der Gesellschaft
als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) bestehen
aufgrund der gegenwärtigen Bonität sowie des
bisherigen Zahlungsverhaltens der übrigen
Gesamtschuldner (bei denen es sich ausschließlich um
verbundene Unternehmen handelt) keine Anhaltspunkte
für die Inanspruchnahme der Gesellschaft. Der Umfang
der Haftung aus nichtbilanzierten
Gesamtschuldverhältnissen beträgt für die
Gesellschaft hieraus am Stichtag
TEUR 2.603. Im Rahmen einer
Globalzession/Abtretung dienen Außenstände der
Gesellschaft als Sicherheit für dieses
Haftungsverhältnis.
Eventualverbindlichkeiten aus der Vereinnahmung von
Fördermitteln bestehen in Höhe von
TEUR 54,6. Es handelt sich um Zuschüsse,
bei denen derzeit nicht davon auszugehen ist, dass eine
Rückforderung der Zuschüsse droht, da die
Förderbedingungen nur in Ausnahmefällen eine
Rückforderung vorsehen und die Gesellschaft auf die
Einhaltung aller Förderbedingungen bedacht ist. Uns
liegen keine Erkenntnisse vor, die eine spätere
Rückzahlungspflicht der Zuschüsse aktuell
wahrscheinlich erscheinen lassen.
Verbindlichkeiten aus der Haftung für
Bürgschaften und Garantien Dritter (Kreditinstitute)
bestehen in Höhe von TEUR 531,4
. Es handelt sich um Gewährleistungs-,
Rück- und Vertragserfüllungsbürgschaften. Es
ist nicht davon auszugehen, dass eine Inanspruchnahme aus
Vertragserfüllungsbürgschaften droht, da momentan
bei keinem angenommenen Auftrag die Vertragserfüllung
verweigert wird und auch derzeit keine Risiken erkennbar
sind, die in nächster Zeit eine Vertragserfüllung
ausschließen würden. Eine Inanspruchnahme aus
Gewährleistungsbürgschaften wird ebenfalls nicht
angenommen, da für die Beseitigung von innerhalb der
Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln
ausreichend betriebliche Mittel zur Verfügung stehen
und keine Sachverhalte bekannt sind, denen nicht bereits
durch in der Bilanz enthaltene Einzel- und
Pauschalgewährleistungsrückstellungen Rechnung
getragen worden wäre. Aus Rückbürgschaften
droht ebenfalls keine Inanspruchnahme, da ein Ausfall von
Hauptbürgen wegen deren Liquiditätslage nicht zu
erwarten ist.
Aus dem Mietvertrag mit der RT-Holding GmbH für
das Betriebsgrundstück ergibt sich eine jährliche
Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR 228,5, der
Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.03.2026.
Aus dem Mobiliarmietvertrag mit der RT-Holding GmbH
ergibt sich eine jährliche Zahlungsverpflichtung in
Höhe von TEUR 21,8, der Vertrag hat eine feste
Laufzeit bis zum 31.03.2023.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 40 (ohne zur
Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und
Geschäftsführer).
Großostheim, den 07. November 2024
Stefan Maier, Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 erfolgte am 07.11.2024.
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