Sunrise GP GmbH
Same addressManagement activities of other holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter Hubbertz since 9/9/2021 | Managing Director |
Marc Engbert since 7/20/2016 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
Sunset Espana S.L. | 49.55% |
| 0.45% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Netzleitung Lünen GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Jahresabschlusses A) Allgemeine Erläuterungen Der Abschluss der Netzleitung Lünen GmbH wird nach den Vorschriften des HGB in der für diesen Abschluss gültigen Fassung und des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in € angegeben. Die Netzleitung Lünen GmbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. In Übereinstimmung mit § 267a Abs. 2 HGB sind die größenabhängigen Erleichterungen analog zu kleinen Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Dies betrifft § 264 Abs. 1, § 274 a und § 288 Abs. 1 HGB, sofern für den Abschluss zutreffend. B ) Bilanzierung und Bewertung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Für angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Bemessung der Abschreibung der einzelnen Sachanlagengruppen und immateriellen Vermögensgegenständen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre für eine angenommene Laufzeit von 27 Jahren und für die Preissteigerung wurden folgende Parameter berücksichtigt:
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt saldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang) wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Zum Stichtag besteht ein Aktivüberhang aufgrund von Unterschieden aus der Bewertung der Rückstellung für den Rückbau der Netzleitung nach HGB und Steuerrecht, der in Ausübung des Wahlrechts nicht bilanziert wird. II. Erläuterung der Bilanz (1) Anlagevermögen Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus einer 380 kV Netzleitung, die den ehemaligen Kraftwerksstandort der STEAG GmbH in Lünen und der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG in Lünen-Stummhafen mit der Schaltanlage der Amprion GmbH in Lippe verbindet. Es ist eine Abschreibungsdauer bis zum 31.12.2038 aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetztes unterstellt. (2) Forderungen Die Forderungen betreffen mit € 482.440,65 (Vorjahr € 412.180,03) Forderungen gegen die Gesellschafterin STEAG Power GmbH und mit € 482.440,66 (Vorjahr 412.180,01) Forderungen gegen die Gesellschafterin Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG. Die Forderungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. (3) Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Gesellschafter der Netzleitung Lünen GmbH sind die STEAG GmbH, Essen, und die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, Lünen, jeweils zu gleichen Teilen. (4) Rückstellungen
Der Beginn des Rückbaus ist derzeit im Jahr 2038 vorgesehen. (5) Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Umsatzsteuerverbindlichkeiten und sind innerhalb eines Jahres fällig. III. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzielt. (7) Sonstige betriebliche Aufwendungen
IV. Sonstige Angaben (8) Angaben bezüglich EnWG Zum Stichtag hat die Gesellschaft Verpflichtungen aus einem Betriebsführungsvertrag in Höhe von € 105.581,02. (9) Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung
(10) Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, dass der Bilanzgewinn in Höhe von € 493.616,22 (Vorjahr € 490.176,88) an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Essen, den 29. März 2024 Netzleitung Lünen GmbH Die Geschäftsführung Marc Engbert Peter Hubbertz Sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2024 festgestellt. |
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