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Register court Würzburg HRB 10709
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ÖBZ Ökologisches Bauzentrum GmbHÖBZ Ökologisches und Bildungspolitisches Zentrum GmbHLindenhof Hemmersheim GmbH
Registered
12/15/1992
Industry
Wholesale of photovoltaic modulesTrade of steam, hot water and cooled airWholesale of bicycles, e-bikes and their parts and accessories
Purpose
Der Handel mit technischen Produkten und deren Optimierung für die Anwendung in technischen Gesamtsystemen sowie die Erbringung der dazu gehörigen Dienstleistungen und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Speicherung von regenerativen Energien (Photovoltaik u.a.) und damit zusammenhängende Dienstleistungen sowie die Organisation und Durchführung von Kursen.

History

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Management

NameRole
Franziskus Primbs
since 10/15/2024
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
VoltaicLab GmbHSelf-held cycle
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Martin Prunobas
97258 Hemmersheim
DEM 100,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

ÖBZ Ökologisches Bauzentrum GmbH

Aub

(vormals: Straubing)

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 405.151,00 5.732,00
II. Finanzanlagen 1.533,88 1.533,88
406.684,88 7.265,88
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.088,19 949,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.486,18 9.477,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 2.225,68 186,42
27.800,05 10.613,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 388,47 72,47
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 64.063,05 66.683,70
498.936,45 84.635,22
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.500,00 2.500,00
III. Jahresüberschuss 2.620,65 7.937,29
IV. Vortrag auf neue Rechnung -94.183,70 -102.120,99
nicht gedeckter Fehlbetrag 64.063,05 66.683,70
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.771,20 2.780,60
C. Verbindlichkeiten 496.165,25 81.854,62
 -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Euro 251.243,94 (Euro 81.854,62)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Euro 16.442,53 (Euro 0,00)
498.936,45 84.635,22

Anhang

I.              Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Als kleine Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft von der Befreiung zur Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB sowie von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.

II.            Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sach- und Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB aktiviert.

Die beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen:

Außenanlagen 10 Jahre

Fuhrpark 5 Jahre

Sonstige Transportmittel 8 Jahre

Betriebsausstattung 2 - 10 Jahre

Büroeinrichtung 5 Jahre

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von jeweils bis zu EUR 410 wurde im Berichtsjahr von der steuerlichen Verein­fachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB  aktiviert.                   

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren Nominalwerten aktiviert.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III.           Erläuterungen zur Bilanz

1.    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter.

2.    Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen für zu erwartende Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Beratung T€ 3 (VJ T€ 3).

3.    Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind von ungesicherter Natur.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

Angabe gem. § 42 Abs.3 GmbHG:

Von den Verbindlichkeiten bestehen EUR 490.305,71 gegenüber Gesellschaftern (Vj. EUR 79.998,97).

IV.          Sonstige Angaben

1.    Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.

2.    Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen erwachsen der Gesellschaft für künftige Jahre Mindestbelastungen wie folgt:

Bis zu 1 Jahr T€ 0

1 bis 5 Jahre T€ 0

über 5 Jahre T€ 0

Gesamt T€ 0

3.    Mitarbeiter

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der im Geschäftsjahr 2010 beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Aushilfen betrug 2, davon

1 Angestellte

1 Geringfügig Beschäftigter

4.    Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei:

Herrn Martin Primbs, Aub

Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs.4 HGB zur Angabe des Geschäftsführergehalts Gebrauch.

5.    Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den entstandenen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.620,65 mit dem Verlustvortrag von EUR 94.183,70 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Straubing, Oktober 2011

Der Geschäftsführer

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