Weiseron
GmbH
Baden-Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.508,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
352,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.156,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.008,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.729,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.270,68 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.479,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.479,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.008,51 |
Anhang
Rechtliche
Grundlagen
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen
der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr haben sich weder
bei der Form des Jahresabschlusses noch bei der Bewertung
einzelner Positionen ergeben.
Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzaufstellung erfolgte vor
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Die Gleiderung der Bilanz erfolgte nach § 266
HGB.
Gesetzliche Aktivierungs- oder
Passivierungswahlrechte bestanden im Geschäftsjahr
2011 nicht.
Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Die
planmäßigen Abschreibungen für
abnzutzbare Wirtschaftsgüter wurden linear und
degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wurde der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare
Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital wurde gemäß § 272
HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden für die gesetzlich
zugelassenen Zwecke in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden
bei den sonstigen Rückstellungen unter Einbeziehung
erkennbarer Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen
Entwicklung des Anlagevermögens
Hier wird auf die beiliegende Analge
bezüglich des Entwicklung des Anlagevermögens
verwiesen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten:
Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlag-
und Gewerbesteuerrückstellungen, soweit vorhanden.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten: im
Geschäftsjahr waren keine zu bilden.
Rückstellung für die Erstellung des
Jahresabschlusses 2011.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der bestehenden
Verbindlichkeiten sind aus der Bilanz zum 31.12.2011
ersichtlich.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr sind darin aufgeführt.Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.
Sonstige Angaben
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ausschüttungssperre
Zum Abschlussstichtag lagen keine Tatbestände
zur Ausschüttungssperre der nach § 268 Abs. 8 HGB
vor.
Zusätzliche Angaben zur Verbesserung des Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Petrushkin Yury, Kauffmann
Vorschüsse oder Kredite an
Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Jahr nicht
gewährt.
Baden-Baden, den
(Geschäftsführer)
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